Kosten für Fehlfahrten - wer bestellt zahlt

  • Oder es hätte der gut ausgebildeten und notfallmedizinisch hocherfahrenen Fachkraft am Telefon auffallen müssen, welche dann an die richtige Versorgungsstufe verwiesen/vermittelt hätte. 🤔

    Sehe ich auch so.

    Zumal Gebührenordnung hin oder her, ich kenne das als Laie aus dem Vertragsrecht so, dass ich über eventuell anfallende Kosten vorher und transparent aufgeklärt werden muss. Dh kommt dann noch ein Monolog vom Disponenten (Band), dass für den Fall, dass er (!) mir ein Fahzeug schickt, dass sich dann als gar nicht notwendig erweist, mir die Kosten in Rechnung gestellt werden? Das würde sicher einer gelben Kleinstpartei gefallen, den üblichen Bürger, der eh schon unter Hochstress steht, wenn er die 112 anruft,

    aber wohl eher verunsichern.


    Zumal ich daran erinnern darf, dass ähnlich wie bei der Schockraumindikation eine gewisse Übertriage sogar notwendig ist um möglichst viele relevante Fälle auch zu "entdecken".


    Ich finde es auch unbefriedigend kein geeignetes Werkzeug zu haben um die berechnenden und unverschämten nicht selber zur Kasse bitten zu können.

    Kann mir allerdings nur ein probates Mittel vorstellen, dass hier wirksam greift: Gut aus- und fortgebildetes Rettungsfachpersonal, dass Kunden auch gegen deren Willen zu Hause lassen darf (und will), wenn es keine Transportindikation gibt. Und das vom System gewollt und unterstützt.

    Ich vermute DAS würde sich herumsprechen und vielleicht den ein oder anderen vom zweiten Versuch abhalten...!

  • Moin, in Schleswig-Holstein führte in den Jahren 2000-2003 der Streit um ”Fehlfahrten” zur Änderung des RDG. Gebührenrecht verlangt für einen RTW bei erfolgloser Reanimation einen Gebührenbescheid an die verstorbene Person, die den Rettungsdienst in Anspruch genommen hat.

    Für eine Schlecht-Leistung auch noch Geld zu verlangen, finde ich ganz schön dreist :D

  • Hat bei mir in meiner ILS Zeit im Großteil der Fälle immer gut funktioniert eine praktikable Lösung zu finden. Man muss sich halt die Zeit nehmen die Lösung zu suchen und zu vermitteln. Ich habe zumindest nie eine Beschwerde erhalten oder musste einen Rechtsbeistand bemühen.


    Aber ja, das Ganze ist ein Systemproblem das keiner bereit ist zu lösen. Auch das wissen wir schon länger.

    Da mittlerweile ja aber nur noch die Gesprächsannahme und Dispositionszeit als Metrik gilt kann man vielleicht auch sagen:

    Es ist nicht erwünscht.

  • Zumal Gebührenordnung hin oder her, ich kenne das als Laie aus dem Vertragsrecht so, dass ich über eventuell anfallende Kosten vorher und transparent aufgeklärt werden muss.

    Gebühren, die per Satzung festgesetz werden, sind öffentlich-rechtliche Gebühren, die nicht aus einem Vertrags resultieren. Auf anfallende Kosten muss ebenso wenig hingewiesen werden wie bei einem (kostenpflichtigen) Feuerwehreinsatz oder der Inanspruchnahme anderer öffentlicher Leistungen.

  • Gebühren, die per Satzung festgesetz werden, sind öffentlich-rechtliche Gebühren, die nicht aus einem Vertrags resultieren. Auf anfallende Kosten muss ebenso wenig hingewiesen werden wie bei einem (kostenpflichtigen) Feuerwehreinsatz oder der Inanspruchnahme anderer öffentlicher Leistungen.

    Ich habe so etwas vermutet.

    Mein Gefühl sagt mir trotzdem, dass dagegen geklagt werden würde (werden wird) und das sich dagegen Leute absichern werden wollen..

    Oder es zahlt am Ende dann trotzdem die Krankenkassen.. als so wie bisher, wenn die TVO Nicht unterschrieben wird oder die Rechnung aus welchen Gründen auch immer privat beim Kunden landet..

  • Für eine Schlecht-Leistung auch noch Geld zu verlangen, finde ich ganz schön dreist :D

    Naja, wenn man das so sehen möchte, dann stellt sich nur die Frage, warum Krankenhäuser ihre ”Schlechtleistungen” im Todesfall bis zur letzten Lebenssekunde abrechnen und eben diese ”Nichtleistungen” auch noch voll erstattet bekommen. Kein Mensch regt sich darüber aber auf.


    In den Fällen der Präklinik wird ja auch die NA-Schlechtleistung bezahlt. Warum sollten denn die ”Helfer” des Arztes ihre erfolgreichen Leistungen für den NA bei seiner Schlechtleistung nicht auch bezahlt bekommen?


    Im Gebührenrecht ist es so, wie thh es beschrieben hat. Mit der ewigen ”Fehlfahrtendiskussion” haben es Kassen in den vergangenen Jahren immer wieder geschafft, die Gebührenländer in die Defensive zu bringen. Dort ist dann oftmals das Gebührenrecht in Entgeltrecht umgewandelt worden. Allerdings blieb es stets beim Kostendeckungsprinzip für die Träger des Rettungsdienstes.

  • Meiner Erfahrung nach gibts auch das Taxi - zumindest ländlich - i. G. zum RD nicht 24/7.

    Gibt es (meist) schon... wenn man bereit ist den Praisaufschag für die lange Anfahrt zu zahlen... Leerfahrten mögen die nämlich nicht. Damit wird es dann noch unbezahlbarer.

  • Naja, wenn man das so sehen möchte, dann stellt sich nur die Frage, warum Krankenhäuser ihre ”Schlechtleistungen” im Todesfall bis zur letzten Lebenssekunde abrechnen und eben diese ”Nichtleistungen” auch noch voll erstattet bekommen. Kein Mensch regt sich darüber aber auf.


    In den Fällen der Präklinik wird ja auch die NA-Schlechtleistung bezahlt. Warum sollten denn die ”Helfer” des Arztes ihre erfolgreichen Leistungen für den NA bei seiner Schlechtleistung nicht auch bezahlt bekommen?

    Ich glaube, Hilope hat einen Scherz gemacht.

    so sollte auch meine Replik dazu ankommen....

    Hätte ich jetzt aber auch nicht so aufgefasst.


    Für alle anderen, die sich wundern, warum auch eine "Schlechtleistung" oder im Todesfall in der Medizin meist voll bezahlt wird: Das liegt daran, dass ein Behandlungsvertrag im Gegensatz zu anderen Verträgen wie Werk- oder Dienstleistungsverträgen keinen Erfolg schuldet, sondern lediglich die sachgerechte Behandlung. Wenn ein Patient trotz sachgerechter Behandlung Schaden erleidet oder verstirbt, dann wurde der Vertrag dennoch vollumfänglich erfüllt und entsprechend voll vergütet.

  • Werk- oder Dienstleistungsverträgen

    Nur beim Werkvertrag ist ein Erfolg geschuldet. Beim Dienstleistungsvertrag nicht.

    You know as well as I do decisions made in real time are never perfect. Don't second-guess an operation from an armchair. [Noah Vosen]

    Oldschool EMS. The Gold Standard of Ass Kickin'!