Oder es hätte der gut ausgebildeten und notfallmedizinisch hocherfahrenen Fachkraft am Telefon auffallen müssen, welche dann an die richtige Versorgungsstufe verwiesen/vermittelt hätte. 🤔
Sehe ich auch so.
Zumal Gebührenordnung hin oder her, ich kenne das als Laie aus dem Vertragsrecht so, dass ich über eventuell anfallende Kosten vorher und transparent aufgeklärt werden muss. Dh kommt dann noch ein Monolog vom Disponenten (Band), dass für den Fall, dass er (!) mir ein Fahzeug schickt, dass sich dann als gar nicht notwendig erweist, mir die Kosten in Rechnung gestellt werden? Das würde sicher einer gelben Kleinstpartei gefallen, den üblichen Bürger, der eh schon unter Hochstress steht, wenn er die 112 anruft,
aber wohl eher verunsichern.
Zumal ich daran erinnern darf, dass ähnlich wie bei der Schockraumindikation eine gewisse Übertriage sogar notwendig ist um möglichst viele relevante Fälle auch zu "entdecken".
Ich finde es auch unbefriedigend kein geeignetes Werkzeug zu haben um die berechnenden und unverschämten nicht selber zur Kasse bitten zu können.
Kann mir allerdings nur ein probates Mittel vorstellen, dass hier wirksam greift: Gut aus- und fortgebildetes Rettungsfachpersonal, dass Kunden auch gegen deren Willen zu Hause lassen darf (und will), wenn es keine Transportindikation gibt. Und das vom System gewollt und unterstützt.
Ich vermute DAS würde sich herumsprechen und vielleicht den ein oder anderen vom zweiten Versuch abhalten...!