Personenbedingte Änderungskündigung eines Rettungsassistenten nach Einführung des Berufsbildes eines Notfallsanitäters

  • Das war wohl nix...


    Auszug aus der Quelle 2:


    […]


    DRK Rheinland-Pfalz will langjährige Rettungsassistent*innen nur unter schlechteren Arbeitsbedingungen weiterbeschäftigen. Gewerkschaft ver.di stellt sich gegen Schlechterstellung.

    Gemäß des rheinland-rfälzischen Rettungsdienstgesetzes (RettDG) dürfen Rettungsassistent*innen (zweijährige Ausbildung) nach dem 31. Dezember 2023 nicht mehr in der Notfallrettung eingesetzt werden. Vor 10 Jahren im Jahr 2013 wurde das neue Berufsbild des Notfallsanitäters (dreijährige Ausbildung) eingeführt, um das des Rettungsassistenten zu ersetzen.

    In der zehnjährigen Übergangsphase von 2013 bis heute konnten sich die Rettungsassistent*innen -auch beim DRK- innerhalb ihrer Arbeitszeit zum/zur Notfallsanitäter*in weiterbilden lassen.

    Einige wenige Rettungsassistent*innen des DRK haben diese Weiterqualifikation aus unterschiedlichen Gründen nicht absolviert oder absolvieren können.

    Das DRK in Rheinland-Pfalz hat nun entsprechend des Rettungsdienstgesetzes entschieden, dass die Rettungsassistent*innen, die die Weiterqualifizierung zum/zur Notfallsanitäter*in nicht absolviert haben, nach dem 31. Dezember 2023 nicht mehr in der Notfallrettung eingesetzt werden.

    Allen betroffenen Beschäftigten wurde vom DRK ein Vergleich angeboten. Dieser beinhaltete eine Herabgruppierung der/des Rettungsassistent*in zum Berufsbild des/der Rettungssanitäter*in (dreimonatige Ausbildung) mit einer aufzehrenden Zulage. Diese Zulage wäre allerdings schon mit der nächsten anstehenden Tariferhöhung so gut wie abgeschmolzen. Einige betroffene Beschäftigte haben diesen Vergleich angenommen, andere wiederum nicht.

    Diejenigen die nicht angenommen haben, haben nun vom Arbeitgeber Änderungskündigungen für ihre Beschäftigung als Rettungsassistent*in erhalten. Mit der Änderungskündigung beendet das DRK das aktuelle Arbeitsverhältnis als Rettungsassistent*in und unterbreitet gleichzeitig ein neues Angebot zur Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses als Rettungssanitäter*in. Hierzu laufen aktuell Verfahren zu deren Ausgang noch keine Informationen vorliegen.

    Die ver.di Bundestarifkommission des DRK hat nun entschieden, auch bei verändertem Tätigkeitsfeld die Beibehaltung der bisherigen Eingruppierung der Rettungsassistent*innen zu fordern.

    „Die Kolleginnen und Kollegen dürfen aus unserer Sicht nicht schlechter gestellt werden. Mit einer Vergütung der Rettungsassistent*innen, die zwischen des/der Rettungssanitäter*in und des/der Notfallsanitäter*in liegt, würde den Qualifikationsunterschieden Rechnung getragen werden. Die Verhandlungskommission wird diese Forderung bei den morgigen Verhandlungen mit der Bundestarifgemeinschaft des DRK in Mainz vorbringen“, sagt Frank Hutmacher, Leiter des Bereichs Gesundheit bei der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) in Rheinland-Pfalz und im Saarland.


    […]



    Quelle 1: https://www.landesrecht.rlp.de/bsrp/document/NJRE001596047

    Hintergrund Quelle 2: https://rps.verdi.de/presse/pr…c1-11ee-a4f2-90b11c4f1b2d

  • Spiele dumme Spiele, gewinne dumme Preise.


    Sorry,aber da hab ich ja jetzt so ungefähr null Mitleid

  • Das NotSanG hat ja ausdrücklich vorgesehen, dass man RettAss bleiben kann. Es hätte wahrscheinlich vieles vereinfacht, wenn man für diese Fälle auch eine längerfristige Perspektive hätte bieten können, außer im Endeffekt nur noch ein etwas höher qualifizierter RettAss zu sein. Hätte vielleicht so einige absehbar unnötige Ergänzungsprüfungen und reichlich Theater drumherum erspart.

  • Das NotSanG hat ja ausdrücklich vorgesehen, dass man RettAss bleiben kann.

    Was wäre denn die Alternative dazu gewesen?

    Under pressure, you don't rise to the occasion. You sink to your level of training.

  • San Holo


    Aber wie hätte der Bundes-Gesetzgeber das bewerkstelligen sollen? Wie die Qualifikationen praktisch eingesetzt werden, ist Ländersache. Und ich kann die Arbeitgeber-Seite tatsächlich ein Stück weit verstehen. Ein RettAss kann nur noch als Fahrer auf dem RTW eingesetzt werden. Andererseits halte ich die von Verdi vorgeschlagene Lösung, ein Entgelt zwischen RettSan und NotSan zu zahlen, für eine gute Lösung. Man sollte auch nicht vergessen, dass es sich bei den Kollegen, um die es geht, oft um langjährig verdiente Mitarbeiter handelt. Allerdings frage ich mich bei denen auch, warum die Gelegenheit, sich weiter zu qualifizieren, nicht genutzt wurde. Dafür mag es gute Gründe geben - diese Gründe sind es aber auch, die die grundsätzliche Eignung für die Notfallrettung in einem fragwürdigen Licht erscheinen lassen. Wenn man über zehn Jahre lang keine Gelegenheit gefunden hat, die Ergänzungsprüfung abzulegen, was hat man dann die ganze Zeit gemacht?

    You know as well as I do decisions made in real time are never perfect. Don't second-guess an operation from an armchair. [Noah Vosen]

    Oldschool EMS. The Gold Standard of Ass Kickin'!

  • In meinem, recht großen Betrieb, gibt es nur 2 Kollegen, die bewusst bei ihrer Qualifikation Rettungsassisten geblieben sind, weil sie das Mehr an Verantwortung und eigenständige Patienten Versorgung nicht wollten.


    Vor so einer Selbsteinschätzung habe ich mehr Respekt, als vor den Kollegen, die seit Jahren die NFS Zulage genießen aber jetzt mit allen Mitteln versuchen, die Vorabdelegation zu sabotieren.

  • In meinem, recht großen Betrieb, gibt es nur 2 Kollegen, die bewusst bei ihrer Qualifikation Rettungsassisten geblieben sind, weil sie das Mehr an Verantwortung und eigenständige Patienten Versorgung nicht wollten.


    Vor so einer Selbsteinschätzung habe ich mehr Respekt, als vor den Kollegen, die seit Jahren die NFS Zulage genießen aber jetzt mit allen Mitteln versuchen, die Vorabdelegation zu sabotieren.

    Das stimmt. Allerdings muss man dann akzeptieren, dass der Einsatz auf dem RTW als Verantwortlicher so nicht mehr möglich ist, und man "nur" als Fahrer nun mal weniger verdient, auch, wenn man höher qualifiziert ist als ein RS.

  • und man "nur" als Fahrer nun mal weniger verdient, auch, wenn man höher qualifiziert ist als ein RS.

    Müsste dann nicht ein NotSan, der gerade als Fahrer in einem Team aus zwei NotSan auf einem RTW eingesetzt wird auch lediglich als RS bezahlt werden? Ein NotSan als Fahrer NEF wird ja vermutlich auch nicht als RS bezahlt (was ich auch richtig finde), obwohl er als NotSan auf dem NEF ja auch nicht als Verantwortlicher (am Patienten) tätig ist. Ich halte die LAG Entscheidung für nachvollziehbar und auch richtig. Die Begründung ”nur” als Fahrer finde ich nicht sehr überzeugend....

  • Müsste dann nicht ein NotSan, der gerade als Fahrer in einem Team aus zwei NotSan auf einem RTW eingesetzt wird auch lediglich als RS bezahlt werden? Ein NotSan als Fahrer NEF wird ja vermutlich auch nicht als RS bezahlt (was ich auch richtig finde), obwohl er als NotSan auf dem NEF ja auch nicht als Verantwortlicher (am Patienten) tätig ist. Ich halte die LAG Entscheidung für nachvollziehbar und auch richtig. Die Begründung ”nur” als Fahrer finde ich nicht sehr überzeugend....

    Nein, denn der NotSan ist als NotSan eingestellt und vermutlich auch hauptsächlich entsprechend seiner Qualifikation eingesetzt. Sehr plastisches Beispiel: Ein Taxifahrer mit Promotion in Philosophie würde auch nicht auf die Idee kommen mehr Geld zu bekommen, als "nur" ein Taxifahrer ohne Hochschuabschluss/Promotion.

  • Das stimmt. Allerdings muss man dann akzeptieren, dass der Einsatz auf dem RTW als Verantwortlicher so nicht mehr möglich ist, und man "nur" als Fahrer nun mal weniger verdient, auch, wenn man höher qualifiziert ist als ein RS.

    Das sehe ich genauso, wie übrigens auch meine beiden Kollegen, die ich persönlich nach den Gründen für ihre Verweigerungshaltung gefragt habe.


    Wollte damit nur sagen, dass es bei manchen RAs durchaus nachvollziehbare Gründe gibt, keine Ergänzungsprüfung abgelegt zu haben.

  • Ich kann mich dunkel dran erinnern, dass ich 2017 eine RS-Stelle inne hatte (als RA - war damals noch die tariflich beste Option) und dass das so vollkommen in Ordnung war, da ich in weniger als 50% meiner Tätigkeit (das war tatsächlich so) die Funktion eines Transportführers innehatte.

    Hat sich an der Rechtsprechung etwas geändert, dass wir hier nun überhaupt diskutieren könnten? Nach und nach wird ja vermutlich dann auch die tarifliche Eingruppierung eines RettAss verschwinden bzw. angepasst, da kein Einsatzfeld mehr denkbar ist.

  • Der RettAss bietet dem Arbeitsgeber in vielen Bundesländern ja durchaus eine größere Breite der Einsetzbarkeit als ein RS.

    Hier im speziellen in Rheinland-Pfalz ja z.B. als Transportführer N-KTW.

    Im Allgemeinen in allen Bundesländern als Fahrer NEF (was der RS meines Wissens nur in 3 BL könnte) und dank der Übergangsregelungen als Transportführer RTW in diversen Bundesländern bis weit in die späten 20er Jahre.

    Ich fände es, je nach realer Verwendung, da nur fair wenn ein Mittelweg zwischen RS und NFS bei der Vergütung eingeschlagen werden würde.

  • In meinem, recht großen Betrieb, gibt es nur 2 Kollegen, die bewusst bei ihrer Qualifikation Rettungsassisten geblieben sind, weil sie das Mehr an Verantwortung und eigenständige Patienten Versorgung nicht wollten.


    Vor so einer Selbsteinschätzung habe ich mehr Respekt, als vor den Kollegen, die seit Jahren die NFS Zulage genießen aber jetzt mit allen Mitteln versuchen, die Vorabdelegation zu sabotieren.

    Ähm, welche Motivation oder Hoffnung haben denn die Kollegen, welche "die Vorabdelegation sabotieren"?


    Denen ist schon klar, dass spätestens mit § 2a NotSanG auch so eine Verpflichtung zu "heilkundliche Maßnahmen invasiver oder medikamentöser Art" besteht?

  • Müsste dann nicht ein NotSan, der gerade als Fahrer in einem Team aus zwei NotSan auf einem RTW eingesetzt wird auch lediglich als RS bezahlt werden? Ein NotSan als Fahrer NEF wird ja vermutlich auch nicht als RS bezahlt (was ich auch richtig finde), obwohl er als NotSan auf dem NEF ja auch nicht als Verantwortlicher (am Patienten) tätig ist. Ich halte die LAG Entscheidung für nachvollziehbar und auch richtig. Die Begründung ”nur” als Fahrer finde ich nicht sehr überzeugend....

    Entscheidend ist einmal, für welche Stelle der AN eingestellt wurde. Wenn es einen RettAss nicht mehr gibt und es für die Gehaltsstufe NotSan nicht reicht, dann bleibt nur eine Bezahlung darunter.

    Zum anderen ist es dem AG unbenommen, einen AN auch für eine weniger qualifizierte Position einzusetzen (sofern der Arbeitsvertrag das vorsieht), bezahlen muss er dennoch das Gehalt, welches vereinbart wurde. Wenn ich den Hof meiner Klinik kehren soll, werde ich das machen, vergüten muss mir mein AG dennoch mein Facharztgehalt.

  • Nein Gubis ist ihnen nicht. Man bestellt halt einen Notarzt nach und legt gemütlich ein Nädelchen. Den Rest an der dann ja machen. So macht man sich - nach deren Ansicht - nicht angreifbar und im Zweifel auch nicht strafbar. Und wenn es doch Sanktionen gibt: fährst du halt nur noch!

    Die 300€ mehr pro Monat nehmen sie aber gerne mit und deshalb haben sie den NotSan gemacht.

    Die von der Meinung runter zu bekommen ist unmöglich. Sind auch alle juristisch voll fest im Sattel und "das war damals schon..."


    Wie haben auch zwei Kollegen, die sich nicht aus Altersgründen gegen die Ergänzungsprüfung entschieden haben. Die genießen meinen höchsten Respekt, eben weil sie die Verantwortung nicht wollten bzw. auch weil sie bereit sind im Zweifel für ihre Aktionen gerade zu stehen. Die sind weiter als einige andere Kollegen.

  • Bei uns gibt es einige NFS die offen sagen, dass sie auf keinen Fall eigenständig eine Analgesie durchführen werden und bei geänderter AAO einen NA nachzufordern gedenken.


    Wenn der Patient vital bedroht wäre, dann würden sie natürlich weiterhin, mit ihrer jahrzehntelangen Berufserfahrung, das Leben retten.

    Das sind aber die Kollegen, bei denen Einsätzen mit gravierend kranken Patienten, regelmäßig im Chaos enden...

  • Wenn es einen RettAss nicht mehr gibt

    die RettAss gibt es weiterhin


    https://www.bundesverfassungsg…k20150710_1bvr285313.html


    RN. 9, 2. Satz könnte da doch noch mal zu beurteilen sein.


    Mindestens für den Einsatz auf N-KTW wäre ja noch ausreichende Betätigungsmöglichkeiten für RettAss, als nunmehr RS dafür noch mal mit einer Zusatzausbildung zu qualifizieren. Hätte man aus meiner Sicht im Land daher auch schlauer lösen können. Die biologische Lösung der Angelegenheit ist ja absehbar...

  • in Rheinland-Pfalz ja z.B. als Transportführer N-KTW.

    Da sehe ich für KTW die Anforderung RS/RH und für den Notfalltransport als Mindestanforderung NFS/RS. Wo hast du das her?


    Im Allgemeinen in allen Bundesländern als Fahrer NEF (was der RS meines Wissens nur in 3 BL könnte)

    Das NEF muss in RLP seit 2024 ebenfalls mit NFS besetzt sein, in anderen Bundesländern gibt es teils Ausnahmeregelungen (Beispiel Nds: bis 2026)

  • Machen die Kollegen bei der ”Entgegennahme” des eigenen monatlichen Gehalts denn auch entsprechende ”Abstriche” bei der Entlohnung ihrer geschuldeten Tätigkeit?

    Es ist schwierig für einen Arbeitgeber diese Art der Verweigerung zu beweisen. Von daher kann man auch schwerlich gegen diese Mitarbeiter vorgehen. Lohn kürzen wird nochmal schwerer. Eine Zulage wegstreichen ginge vielleicht einfacher, aber gibt es Arbeitgeber die eine Zulage für das eigenständige Durchführen von zertifizieren Maßnahmen zahlen?