ZitatMit dem Gesetzentwurf soll zudem dem Wunsch der Behörden entsprochen werden, zur Sicherstellung der rettungsdienstlichen Versorgung in bestimmten Ausnahmesituationen von der im Jahre 2020 neu eingeführten Regelung zur Besetzung der Fahrerin bzw. des Fahrers des Notarzteinsatzfahrzeuges abweichen zu können. Dazu sollen jetzt auch Rettungssanitäterinnen und Rettungssanitäter zugelassen werden dürfen, wenn sie mindestens über 2.000 Stunden Einsatzerfahrung in der Notfallrettung verfügen. Ein Qualitätsverlust im Rettungsdienst werde durch das Herabsetzen der Qualifikationsanforderung nicht befürchtet, da es sich um eine Ausnahmeregelung zur Sicherstellung der rettungsdienstlichen Versorgung handele.
Rheinland-Pfalz ändert NEF-Besetzungsregelung - S+K Verlag für Notfallmedizin
Da sind wir ja mal gespannt, wie oft die Ausnahmeregelung die Ausnahme bleibt.