Respekt geht anders

  • Du bist auf Krawall gebürstet. Ich stelle die Diskussion mit Dir ein und setze Dich auf Igno. Überleg Dir mal, wie Du mit Menschen redest, bevor Du über Grundrechte schwadronierst.

    You know as well as I do decisions made in real time are never perfect. Don't second-guess an operation from an armchair. [Noah Vosen]

  • Schön zu sehen wie alle einem Notarzt beispringen, der das Grundgesetz und die Grundrechte nicht respektiert, man aber gleichzeitig die Existenz von Korpsgeist negieren will.

  • Schön zu sehen wie alle einem Notarzt beispringen, der das Grundgesetz und die Grundrechte nicht respektiert, man aber gleichzeitig die Existenz von Korpsgeist negieren will.

    Großer Seufzer. Lass es jetzt besser "gut" sein, komme etwas runter und dann lies Dir Hilopes Beiträge nochmal durch. Obwohl ich ihm in manchem nicht zustimme, hast Du Dich m. E. erheblich im Ton vergriffen. Bitte versuche sachlich(er) zu bleiben.

  • Wie sonst als als Missachtung und Geringschätzung unseres Grundgesetzes soll ich diese Beiträge sonst interpretieren?!

    interpretieren setzt halt auch Verstehen voraus, und Verstehen setzt im Zweifel Lesekompetenz voraus. Ich komme da gerade ins Zweifeln.

  • Ja, Herr Lehrer, [Beitrag von der Moderation bearbeitet, weil wir hier einen angemessenen Umgang miteinander pflegen wollen].

  • interpretieren setzt halt auch Verstehen voraus, und Verstehen setzt im Zweifel Lesekompetenz voraus. Ich komme da gerade ins Zweifeln.

    Ich weis nicht, ob jetzt alle ad hominem einsteigen müssen.

    "Notfallsanitäterinnen und -sanitäter sind, sofern (not-)ärztliche Hilfe nicht zeitnah zu erlangen ist und die Voraussetzungen des § 2a Nr. 2 NotSanG vorliegen, eigenverantwortlich handelnder, heilkundlicher Teil der Rettungskette."

    VGH München, Beschluss v. 21.04.2021 – 12 CS 21.702

  • Mein Eindruck war, dass du schon wusstest, was du tatest. Aber genug der Abschweifungen. ;)

    "Notfallsanitäterinnen und -sanitäter sind, sofern (not-)ärztliche Hilfe nicht zeitnah zu erlangen ist und die Voraussetzungen des § 2a Nr. 2 NotSanG vorliegen, eigenverantwortlich handelnder, heilkundlicher Teil der Rettungskette."

    VGH München, Beschluss v. 21.04.2021 – 12 CS 21.702

  • Natürlich weiß ich, was ich schreibe. Allerdings habe ich mir das allermeiste, was ich gedacht habe, zu schreiben verkniffen. Ich finde weiterhin auch, dass im Zweifel dummes Geschwätz als solches benannt werden darf, wenn es dermaßen destruktiv daherkommt. Ich war natürlich auch nicht auf diesem Achtsamkeits-Seminar am letzten Wochenende. Tatsächlich bin ich total ruhig. Vielleicht war in diesem Räucherstäbchen gestern was drin?

  • Natürlich weiß ich, was ich schreibe. Allerdings habe ich mir das allermeiste, was ich gedacht habe, zu schreiben verkniffen.

    Besser ist das. Hier hätte m. E. Öl ins Feuer zu geben auch keinen weiteren Erkenntnisgewinn hervorgebracht.

    Ich finde weiterhin auch, dass im Zweifel dummes Geschwätz als solches benannt werden darf, wenn es dermaßen destruktiv daherkommt.

    Hier stimme ich Dir zu. Ob es immer sinnvoll ist, steht m. E. auf einem anderen Blatt.

    Ich war natürlich auch nicht auf diesem Achtsamkeits-Seminar am letzten Wochenende.

    Wir sind da nur zu siebt, ein Platz ist noch frei.

    Tatsächlich bin ich total ruhig. Vielleicht war in diesem Räucherstäbchen gestern was drin?

    :smiling_face_with_sunglasses:

  • Gut, DU stellst gerade basalste Grundrechte (körperliche Unversehrtheit) in Frage. Und das als Arzt! Das ist erschreckend! Bitte such dir nen Job mit geringwertigen Gegenständen und nicht Menschen, wenn du Schutzpflichte und Grundrechte so in Frage stellst, indem du die wichtigsten Artikel des Grundgesetzes als änderbar wie irgendwelche Steuersätze darstellst.

    Und diese pseudophilosophische Verpackung deiner Verachtung und Geringschätzung der Menschenrechte und Staatsorganisation macht es auch nicht besser!
    Sorry, aber wenn wir uns nicht mal mehr auf den Inhalt und die strukturelle Gestalt von Grundrechten einigen können und diese zur Disposition stellen ist alles verloren.
    Und das alles nur weil manche nicht wahrhaben wollen, dass es auch Menschen in der Polizei gibt, die unnötig(e) Gewalt anwenden.

    Dieser Ehrenmitglied-Badge ist ja mal richtig ehrenlos! Ehre hat früher mal was bedeutet von Respekt. Pfui!

    Joa, klar, Art 2 (2) wurde schon total oft angefasst.


    Und übrigens: Wer nicht mal das Grundgesetz und die Grundrechte seiner Mitmenschen respektiert, sollte vielleicht nicht davon reden Respekt einzufordern.

    Hast du noch alle Kekse in der Dose?

  • Schön zu sehen wie alle einem Notarzt beispringen, der das Grundgesetz und die Grundrechte nicht respektiert, man aber gleichzeitig die Existenz von Korpsgeist negieren will.

    Du hast tatsächlich nicht alle Kekse in der Dose. Den Korpsgeist habe ich im früheren Beitrag ausdrücklich angeführt.

  • @Iurkas : Bitte benimm Dich, sonst moderiere ich das durch. Betrachte die Anpassung weiter oben als freundliche Mahnung.


    Hilope: Bitte nicht mit ähnlicher Münze zurückschießen.


    Danke.

    Lügen ist keine Kunst. Kunst ist, anderen die Wahrheit in einem neuen Licht zu zeigen.

  • Das schlägt aber jetzt dem Fass den Deckel ins Gesicht!


    Bald kommt die Redewendungspolizei.

    Vielleicht ist mir die Redewendung fremd, die Du meinst - ich fände hier aber auch bestimmte Goethezitate unpassend, wenn sie zu einer entbehrlichen Aufheizung der Diskussion führen. Oder Schopenhauer, oder Nietzsche. Anders als beim Sprechen findet ja beim Schreiben die allmähliche Verfertigung der Gedanken vor dem Klick auf den Senden-Button statt, meine ich.


    Im konkreten Fall war es ja ein Hinweis, bitte nicht zur Fütterung beizutragen. Der bewusste Beitrag steht noch da.

    Lügen ist keine Kunst. Kunst ist, anderen die Wahrheit in einem neuen Licht zu zeigen.