Stellungnahme der unterzeichnenden Fachgesellschaften

  • Die unterzeichnenden Fach- und Berufsverbände aus Rettungsdienst und Notfallversorgung:

    die Bundesvereinigung der Arbeitsgemeinschaften der Notärzte Deutschlands e.V. (BAND),

    der Bundesverband der Ärztlichen Leitungen Rettungsdienst Deutschland e. V. (BV ÄLRD),

    der Bundesverband für Bildung im Rettungswesen (BVBRW),

    der Deutsche Berufsverband Rettungsdienst e.V. (DBRD),

    die DGINA - Deutsche Gesellschaft für Notfallmedizin (DGINA),

    der Fachverband Leitstellen e.V. (FVLST),


    Zitat

    Obwohl die einzelnen Verbände in ihren eigenen Stellungnahmen naturgemäß unterschiedliche Schwerpunkte setzen und in einigen Punkten noch eine Anpassungsnotwendigkeit erkennen, herrscht im Kern ein breiter Konsens:

    Diese Reform ist dringend notwendig, sinnvoll und zeitgemäß, fachlich breit konsentiert und ein zentraler Beitrag zur Entlastung des gesamten Systems.

    Die zeichnenden Verbände begrüßen den Reformentwurf in seiner Zielrichtung und seinem strukturellen Aufbau. Er enthält viele der Elemente, die die Fachwelt seit Jahren fordert. Einige Details insbesondere zur Finanzierungssystematik, zur verstärkten Verbindlichkeit der sektorenübergreifenden Kooperation sowie zum angedachten Qualitätsmanagementsystem sind in der weiteren Diskussion anzupassen. Die Reform ist kein „Nice-to-have“, sondern eine jetzt dringende Notwendigkeit, damit Patienten durch das System geleitet werden können und wir die Versorgung in Deutschland sicher und zukunftsfähig gestalten.

    https://dbrd.de/aktivitaeten/s…orm-der-notfallversorgung

    "Notfallsanitäterinnen und -sanitäter sind, sofern (not-)ärztliche Hilfe nicht zeitnah zu erlangen ist und die Voraussetzungen des § 2a Nr. 2 NotSanG vorliegen, eigenverantwortlich handelnder, heilkundlicher Teil der Rettungskette."

    VGH München, Beschluss v. 21.04.2021 – 12 CS 21.702