Berliner Feuerwehr setzt Bodycams ein

  • https://www.berlin.de/sen/inne…ssemitteilung.1628614.php

    Zitat

    Landesbranddirektor Dr. Karsten Homrighausen:

    „Mit dem flächendeckenden Rollout der Bodycam im st der Berliner Feuerwehr setzen wir ein weiteres klares Zeichen gegen Gewalt an Einsatzkräften und für den Schutz unserer Mitarbeitenden. Die Bodycam eröffnet den Einsatzkräften ein breites Spektrum an Handlungsmöglichkeiten: von der frühzeitigen Deeskalation bis hin zur gerichtsfesten Dokumentation von Übergriffen. Um dieses Instrument verantwortungsvoll und rechtssicher einsetzen zu können, wurden die Einsatzkräfte in den vergangenen Monaten umfassend geschult. Mit der Zustimmung des Hauptpersonalrats können in der kommenden Silvesternacht zusätzliche Dienststellen in besonders exponierten Einsatzgebieten ausgestattet werden. Der Einsatz der Bodycam stärkt das Sicherheitsgefühl unserer Kräfte und ist ein weiterer Schritt hin zu einem modernen, geschützten und handlungsfähigen Rettungsdienst, heute und in Zukunft.“


    TAZ Bericht dazu:

    https://taz.de/Bodycams-fuer-Berliner-Polizei/!6141542/


    Evaluation der Probephase im Land Berlin, ab Seite 100 gehts um die BF Berlin:

    https://www.berlin.de/sen/inne…-von-bodycams-1528059.php

    "Notfallsanitäterinnen und -sanitäter sind, sofern (not-)ärztliche Hilfe nicht zeitnah zu erlangen ist und die Voraussetzungen des § 2a Nr. 2 NotSanG vorliegen, eigenverantwortlich handelnder, heilkundlicher Teil der Rettungskette."

    VGH München, Beschluss v. 21.04.2021 – 12 CS 21.702

  • Das dann doch soviel Geld ausgegeben wird kann ich nicht nachvollziehen.

    Berlin hat ja Geld.

    You know as well as I do decisions made in real time are never perfect. Don't second-guess an operation from an armchair. [Noah Vosen]

  • Zitat

    von der frühzeitigen Deeskalation bis hin zur gerichtsfesten Dokumentation von Übergriffen.

    Bisher hatte ich ich nicht den Eindruck, dass bei Verfahren oder Gerichtsprozessen wegen Gewalt gegen Helfer die Beweislage ein Problem darstellte, sondern eher, dass die Verfahren entweder eingestellt wurden oder die verhängten Strafen lächerlich niedrig und nicht abschreckend waren. Von daher kann ich da erst einmal keinen Benefit erkennen, außer ein Staatsanwalt lässt sich von Videos mehr beeindrucken als von schriftlichen Aussagen bzw. hat dadurch plötzlich mehr Zeit zur Verfügung.

  • Jede RTW Besatzung muss je ein Gerät tragen. Wie sich das mit den anderen Leistungserbringern verhält weis ich nicht.

    "Notfallsanitäterinnen und -sanitäter sind, sofern (not-)ärztliche Hilfe nicht zeitnah zu erlangen ist und die Voraussetzungen des § 2a Nr. 2 NotSanG vorliegen, eigenverantwortlich handelnder, heilkundlicher Teil der Rettungskette."

    VGH München, Beschluss v. 21.04.2021 – 12 CS 21.702

  • Bisher hatte ich ich nicht den Eindruck, dass bei Verfahren oder Gerichtsprozessen wegen Gewalt gegen Helfer die Beweislage ein Problem darstellte, sondern eher, dass die Verfahren entweder eingestellt wurden oder die verhängten Strafen lächerlich niedrig und nicht abschreckend waren. Von daher kann ich da erst einmal keinen Benefit erkennen, außer ein Staatsanwalt lässt sich von Videos mehr beeindrucken als von schriftlichen Aussagen bzw. hat dadurch plötzlich mehr Zeit zur Verfügung.

    Ganz genau so ist es leider auch; siehe Bild:



    Das war im Landkreis, wo ich als GfB NotSan tätig bin. Ein arabischer Asylbewerber, der aufgrund einer länger als gewohnten Transportzeit zu seinem Zweitwohnsitz (Psychiatrie) - aufgrund einer Baustelle - gegenüber meiner Kollegin, meiner Azubine und mir massiv verbal ausfallend (u.a. auch antisemitische und massive sexuelle Beleidigungen und nonverbale Andeutungen) und körperlich aggressiv wurde. Dort hilft einem niemand von Arbeitgeberseite oder Seite des Rettungsdienstträgers, Gewalt gegen Rettungsfachpersonal zu verfolgen. Mein Hauptarbeitgeber, eine Berufsfeuerwehr, hat jedoch dazugelernt. Dort wurde dieses Jahr, 2024, eine Stabsstelle im Personal- und Rechtsamt eingerichtet, sowie unterstützt die Justitiarin der Feuerwehr ebenfalls. Es wurde ein Konzept zur Verfolgung von Gewalt gegen Mitarbeiter des Rettungsdienstes bzw. der Feuerwehr umgesetzt. Der (zuständige) Dezernent und die Fachbereichsleitung des Rechtsamtes sind wochenlang über die Wachen gereist, um das Konzept persönlich vorzustellen. Da ist die Wichtigkeit erkannt worden und zur Chefsache ernannt worden. Es können Straftaten direkt (über die Justitiarin der Feuerwehr) und indirekt über die digitale Dokumentation gemeldet werden. Der Dienstherr übernimmt die Anzeige gegenüber dem Täter bzw. Täterin. Das hat auch den Vorteil, dass eine Behörde die Anzeige verfolgt und keine Privatadressen mehr auf der Anzeige stehen (denn es standen schon mal einige "Brüder" vor dem Haus eines Kollegen und wollten ihn "sprechen", während er im Dienst war und Frau und Kinder alleine im Haus waren). Ich finde das super.


    Was meine Anzeige betrifft, war ich sehr enttäuscht, dass solche Dinge einfach fallen gelassen werden, anstatt dieses zur gemeinsam in ein höheres Strafmaß einfließen zu lassen. Der Täter ("Patient") rief mehrmals am Tag den Rettungsdienst, irgendwann fallen die magischen Worte "wenn niemand kommt, dann bringe ich mich um", und schon kommt der Harris mit seinem RTW ins Spiel. Der gute Mensch ist dutzende Male negativ aufgefallen und stand auch schon mal mit einem Küchenmesser vor einer Kollegin (einige Tage nach meinem Vorfall). Ich habe für mich entschieden, dass ich jeden (!) Vorfall nun zur Anzeige bringen werde. Ich habe viel zu lange Dinge einfach abgetan. Bierflasche gegen den Kopf, Schläge ins Gesicht und gegen Brustkorb, bespuckt, Beleidigungen ohne Ende - auch am Telefon während meiner Leitstellenzeit damals. Ja, sogar eine Gruppe netter Osteuropäer versuchte mal meinen RTW umzukippen, während der Patientenversorgung vor einer Diskothek. Einen 5 Tonner von GSF umzukippen schafft man aber nicht so einfach. Allerdings mussten die 4 Streifenwagen die Verfügungseinheiten aller Inspektionen (4-Mann-Kampftruppe mit einem Bulli) anfordern, die dann für Ruhe im und vor dem Laden gesorgt haben. Nein, es reicht jetzt. Und ich erwarte vom Staat, dass er mich schützt, da ich in seinem Namen tätig werde. Und deshalb müssen solche Straftaten konsequenter verfolgt werden. Das Problem sehe ich mittlerweile auch eher bei der Justiz. Ich will kein Freiwild sein. Punkt.

    Ich komme aus Ironien, das liegt am sarkastischen Meer.

    Einmal editiert, zuletzt von Harris NRÜ ()

  • Freiwild

    Das ist genau der Begriff, der mir in letzter Zeit auch immer wieder in den Kopf kommt. Ich finde die gesamte öffentliche Diskussion auch mehr oder weniger verlogen. Es nützt nichts, den Strafrahmen für Angriffe auf die ach so geschätzten Rettungs- und Vollzugskräfte zu erhöhen, wenn in praxi ein Verfahren nach dem anderen eingestellt wird, entweder, weil angeblich das öffentliche Interesse nicht vorliegt oder aber eine Strafe ohnehin nicht zu erwarten ist, weil sich der Täter im Strafverfahren aller Wahrscheinlichkeit nach als schuldunfähig herausstellen wird.

    Vor drei Jahren wurde ich das letzte Mal von einem "Patienten" angegriffen. Es war einer der massivsten Angriffe, an die ich mich erinnere, mit einer ganzen Serie von gezielten Faustschlägen und Fußtritten. Der 21jährige Mann war konversationsfähig und hatte ganz offensichtlich keine Gleichgewichtsstörungen. Das Strafverfahren wurde eingestellt gemäß § 170 Absatz 2 StPO, da der junge Mann zuvor Drogen konsumiert hatte, mit der Folge, dass dieser Angriff überhaupt keine Konsequenzen hatte. Ich habe in meinem Leben als Rettungsdienstler eine Handvoll Strafanzeigen erstattet. Nie hatte auch nur eine dieser Anzeigen irgendeine Konsequenz für den Täter. Freiwild!

    You know as well as I do decisions made in real time are never perfect. Don't second-guess an operation from an armchair. [Noah Vosen]

  • Wäre eine zivilrechtliche Verfolgung solcher Straftaten eigentlich eine Möglichkeit? Letztlich kann ja durch so eine Attacke durchaus ein Aufwand entstehen, der in irgendeiner Form vielleicht Schadensersatzpflichtig sein könnte?

  • Wäre eine zivilrechtliche Verfolgung solcher Straftaten eigentlich eine Möglichkeit? Letztlich kann ja durch so eine Attacke durchaus ein Aufwand entstehen, der in irgendeiner Form vielleicht Schadensersatzpflichtig sein könnte?

    Da müsste dann auch erstmal was zu holen sein…

  • Das ist genau der Begriff, der mir in letzter Zeit auch immer wieder in den Kopf kommt. Ich finde die gesamte öffentliche Diskussion auch mehr oder weniger verlogen. Es nützt nichts, den Strafrahmen für Angriffe auf die ach so geschätzten Rettungs- und Vollzugskräfte zu erhöhen, [...]
    Ich habe in meinem Leben als Rettungsdienstler eine Handvoll Strafanzeigen erstattet. Nie hatte auch nur eine dieser Anzeigen irgendeine Konsequenz für den Täter. Freiwild!

    Das habe ich auf der Grünen Gesundheitsberufekonferenz auch angeführt. Wir benötigen nicht weitere Strafverschärfungen, sondern eine Handlungsfähige (und Handlungswillige?) Justiz, die solche Fälle zeitnah aufarbeitet. Das bedarf aber eben deutlich mehr Geldausgaben als einfach das Strafmaß weiter hochsetzen. Aber letzteres ist eben billig, und beeindruckt Menschen.

    (Und Geld haben wir ja immer nicht, müssen ja Sparen und Steuern senken.)

    "Notfallsanitäterinnen und -sanitäter sind, sofern (not-)ärztliche Hilfe nicht zeitnah zu erlangen ist und die Voraussetzungen des § 2a Nr. 2 NotSanG vorliegen, eigenverantwortlich handelnder, heilkundlicher Teil der Rettungskette."

    VGH München, Beschluss v. 21.04.2021 – 12 CS 21.702

  • Meine Wünsche für 2026:


    eine zweckgebundene Steuer von 200% auf den Verkaufspreis - der Erlös geht an Krankenhäuser die an der Notfallversorgung beteiligt sind und alle Einrichtungen/Organisationen die im Rettungsdienst tätig sind.


    Massive personelle und materielle Verstärkung des Zolls insbesondere an der deutsch-polnischen Grenze um die Einfuhr von "Polenböllern" zu reduzieren.

    Zusätzlich die automatische Verhängung eines Strafgeldes in Höhe eines Nettogehalts für die einführende Person - auch bei Bürgergeldempfängern.


    Verbot der Justizministerien an alle Staatsanwaltschaften bei entsprechenden Delikten lfd. Ermittlungen im Rundordner abzulegen.


    Ermahnung (mehr geht nicht) an Strafrichter das das Strafgesetzbuch an oberster Stelle steht und nicht der mahnende "Du-Du-Böser-Du"-

    Zeigefinger des Richters der sich als Sozialarbeiter in schwarzer Robe sieht.


    Im März 2026 werde ich 68.

    Ich kann diesen Scheiss einfach nicht mehr ab und könnte kotzen wenn ich die vollen Einkaufswagen mit Raketen/Böllern irgendwelcher Hohlbratzen sehe die zusammen mit dem Nachwuchs (übrigens allesamt Männer was belegt das Gott nur übte als er den Mann erschuf) aus dem Discounter kommen.


    Positiv sehe ich den zunehmenden Trend das es Baumärkte und Lebensmittelmärkte (bei mir REWE und EDEKA) gibt die das Zeug nicht mehr verkaufen

    raphael-wiesbaden


    Artikel 1
    (1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.


    Selig sind die geistig Armen - nur: kann der Himmel die ganzen Seligen auch wirklich aufnehmen ?

  • https://www.fuldainfo.de/verba…iffe-auf-rettungskraefte/


    Auc hier ploppt das Thema wieder auf.

    "Notfallsanitäterinnen und -sanitäter sind, sofern (not-)ärztliche Hilfe nicht zeitnah zu erlangen ist und die Voraussetzungen des § 2a Nr. 2 NotSanG vorliegen, eigenverantwortlich handelnder, heilkundlicher Teil der Rettungskette."

    VGH München, Beschluss v. 21.04.2021 – 12 CS 21.702

  • https://www.fuldainfo.de/verba…iffe-auf-rettungskraefte/


    Auc hier ploppt das Thema wieder auf.

    Frank ist heute morgen auch in den Welt-Nachrichten erwähnt worden, genau zu diesem Thema. Ich denke auch, dass nicht die Höhe der Strafen das Problem ist, sondern die Umsetzung der Verfolgung und Verurteilung dieser Straftaten. Es bringt nun mal nichts, wenn höhere Strafen vorhanden sind, die Staatsanwaltschaften diese jedoch kaum zur Anklage bringen und die Gerichte das Strafmaß (welches schon vorhanden ist) nicht ausreizen.

    Ich komme aus Ironien, das liegt am sarkastischen Meer.

  • .... und ich in den Nachrichten vom Deutschlandfunk.

    Aber wer glaubt auch heute noch ernsthaft an die Wirksamkeit reiner Strafandrohung? Und dann noch hierzulande?

    They say God doesn't close one door without opening another.

    Please, God, open that door. :oncoming_fist_light_skin_tone:

  • Aber wer glaubt auch heute noch ernsthaft an die Wirksamkeit reiner Strafandrohung?

    Die reine Strafandrohung ohne tatsächliche Strafe kann vom psychologischen Aspekt her sogar kontraproduktiv sein. Ein Täter, der mit einer Gewalttat konsequenzlos "durchkommt", wird in seinem Verhalten bestärkt. Deshalb finde ich es auch sehr problematisch, dass (antizipierte) Schuldunfähigkeit oft zur Folgelosigkeit der Tat führt. Der Täter denkt sich fortan "Wirf ein paar Pillen ein, dann kannst Du offenbar machen, was Du willst". Der Gesetzgeber müsste hier meiner Meinung nach auch eine (neue und effizientere) Lösung finden. Wenn ein Täter tatsächlich die Kontrolle verliert, weil er Drogen nimmt, muss die Gewalttat trotzdem eine Konsequenz haben, die dazu führt, dass der Täter sich es das nächste Mal halt vorher überlegt, ob der die Drogen nimmt.

    You know as well as I do decisions made in real time are never perfect. Don't second-guess an operation from an armchair. [Noah Vosen]