Moin,
habe soeben die Stellenanzeige für einen Ausbildungsplatz beim Rettungsdienst Heinsberg entdeckt. Interessant daran finde ich, dass die eine verkürzte Ausbildung auf zwei Jahre anbieten, vorausgesetzt man ist Pflegefachkraft.
Bislang bin ich davon ausgegangen, dass eine Verkürzung rechtlich nicht vorgesehen ist. Hat sich da etwa etwas getan? Was scheint denn hier die Grundlage zu sein, dass man das anbieten darf?
Und sie seht ihr das? Ich persönlich habe da so meine Bedenken. Gar nicht wegen der medizinischen Seite, aber die Ausbildung umfasst ja nun deutlich mehr Aspekte als die (Patho-)Physiologie und Anatomie.