2-jährige NotSan-Ausbildung

  • Moin,


    habe soeben die Stellenanzeige für einen Ausbildungsplatz beim Rettungsdienst Heinsberg entdeckt. Interessant daran finde ich, dass die eine verkürzte Ausbildung auf zwei Jahre anbieten, vorausgesetzt man ist Pflegefachkraft.

    Bislang bin ich davon ausgegangen, dass eine Verkürzung rechtlich nicht vorgesehen ist. Hat sich da etwa etwas getan? Was scheint denn hier die Grundlage zu sein, dass man das anbieten darf?
    Und sie seht ihr das? Ich persönlich habe da so meine Bedenken. Gar nicht wegen der medizinischen Seite, aber die Ausbildung umfasst ja nun deutlich mehr Aspekte als die (Patho-)Physiologie und Anatomie.


    https://rd-heinsberg.softgarde…?jobDbPVId=259201514&l=de

  • In Baden-Württemberg entscheidet das zuständige Regierungspräsidium im Einzelfall auf Antrag über eine Verkürzung der Ausbildung. Ein pauschales Angebot, die Ausbildung für Pflegefachkräfte um ein Jahr zu kürzen, scheint mir insofern gewagt. Am besten wäre es, dort anzufragen, wie das laufen soll. Am Ergebnis wäre ich auch interessiert.

    You know as well as I do decisions made in real time are never perfect. Don't second-guess an operation from an armchair. [Noah Vosen]

  • Ich sag mal so: in NRW wird der Brandmeister auf den NotSan angerechnet und gibt 6 Monate (umgekehrt kann ein NotSan den Brandmeister natürlich nicht verkürzen...). In Bayern kann man den Fachpfleger Anästhesie / intensiv für ein Jahr Verkürzung eintauschen (auch hier: umgekehrt natürlich nicht)


    Es gibt nun mal grundsätzlich die Option der Anerkennung von einzelnen Leistungen auf die NotSan-Ausbildung und die ist immer eine Einzelfallentscheidung. Wenn da also auf dem Amt jemand sitzt mit Expertise in Tackern und Lochen ist es halt auch so, dass solche Entscheidungen dabei rum kommen. Und wenn da jemand mit "guten Argumenten" und einem (vermeintlich?) professionellen Auftreten einen solchen Antrag stellt (ggf. noch von einem Anwaltsschreiben begleitet weil: macht ja Eindruck) und auf einen typischen Verwaltungsmitarbeiter trifft, dann kann ich mit solche Entscheidungen schon vorstellen, leider.


    Ich habe es hier glaube ich schon mal geschrieben: wir haben so einen Antrag für eine Azubine bei uns mal gestellt, da sie eben GKP war. Bei uns ging es explizit nur um das Pflege- und Psych- bzw. Geri-Praktikum, also um vier Wochen. Das wurde genehmigt, bei mehr hätten die aber schon Schwierigkeiten gehabt.

  • Wenn da also auf dem Amt jemand sitzt mit Expertise in Tackern und Lochen ist es halt auch so, dass solche Entscheidungen dabei rum kommen.

    Welche Tätigkeit meinst du damit genau? Oder ist das einfach eine pauschale Beschreibung dessen, wie du dir die Arbeit einer ganzen Berufsgruppe vorstellst? Also so aus deiner umfassenden Perspektive als Krankenkraftwagenbelademeister?

    Kleiner Reminder: Respekt funktioniert immer am besten gegenseitig!

  • Ich habe geahnt, dass du das anmerken wirst...

    Du hat natürlich nicht Unrecht und es war tatsächlich nicht dispektierlich gemeint, den ich sitze selber mittlerweile eine nicht unerhebliche Zeit im Büro. Was mit dieser flapsigen Bemerkung eher bezweckt war war das Deutlichmachen, dass die entscheidende Ebene nicht zwingend über tiefe Einblicke von der Ausbildung und Arbeit im Rettungsdienst hat. Woher auch?

    Das mit dem gegenseitigen Respekt ist sicherlich nicht falsch, in einem offenen Gespräch hätte ich das aber so auch nicht gesagt. Nichts für ungut.

  • Moin,


    habe soeben die Stellenanzeige für einen Ausbildungsplatz beim Rettungsdienst Heinsberg entdeckt. Interessant daran finde ich, dass die eine verkürzte Ausbildung auf zwei Jahre anbieten, vorausgesetzt man ist Pflegefachkraft.

    Bislang bin ich davon ausgegangen, dass eine Verkürzung rechtlich nicht vorgesehen ist. Hat sich da etwa etwas getan? Was scheint denn hier die Grundlage zu sein, dass man das anbieten darf?
    Und sie seht ihr das? Ich persönlich habe da so meine Bedenken. Gar nicht wegen der medizinischen Seite, aber die Ausbildung umfasst ja nun deutlich mehr Aspekte als die (Patho-)Physiologie und Anatomie.


    https://rd-heinsberg.softgarde…?jobDbPVId=259201514&l=de

    Ich frag mich ja eher, warum man als Pflegefachmensch Lust hat für zwei Jahre auf €1.418,20/m zurückzufallen?

    Da gibt es bestimmt finanziell interessantere Wege. Für Berufsanfänger kurz nach der Ausbildung vllt eine Variante, aber für Menschen, die im Job sind und an das Einkommen gewöhnt (abgängig vom Einkommen sind) sicher eher unattraktiv.

  • Ich habe geahnt, dass du das anmerken wirst...

    Du hat natürlich nicht Unrecht und es war tatsächlich nicht dispektierlich gemeint, den ich sitze selber mittlerweile eine nicht unerhebliche Zeit im Büro. Was mit dieser flapsigen Bemerkung eher bezweckt war war das Deutlichmachen, dass die entscheidende Ebene nicht zwingend über tiefe Einblicke von der Ausbildung und Arbeit im Rettungsdienst hat. Woher auch?

    Das mit dem gegenseitigen Respekt ist sicherlich nicht falsch, in einem offenen Gespräch hätte ich das aber so auch nicht gesagt. Nichts für ungut.

    Woher soll der Verwaltungsmitarbeitende diese „tiefen Einblicke“ auch haben? Und falls derselbe Sachbearbeiter auch noch andere (zum Beispiel ausländische) Berufsabschlüsse auf Gleichwertigkeit prüft, sollte er dann auch tiefe Einblicke in all diese Berufe haben? Mir ist auch nicht klar, ob da in jedem Einzelfall (!) ein „offenes Gespräch“ (mit wem eigentlich) zielführend wäre. Vielmehr komme ich zu dem Schluss, dass bei der Anerkennung von Berufsabschlüssen oder Ausbildungsteilen Einzelfallentscheidungen aus den genannten Gründen gerade nicht sinnvoll erscheinen, sondern vielmehr klare und einheitliche Kriterien nötig sind, die für jeden transparent sind und die der Verwaltungsmensch ganz ohne Insiderkenntnisse und persönliche Grspräche prüfen, bewerten und darüber entscheiden kann, bevor er sie tackert, locht und abheftet.

  • […] Vielmehr komme ich zu dem Schluss, dass bei der Anerkennung von Berufsabschlüssen oder Ausbildungsteilen Einzelfallentscheidungen aus den genannten Gründen gerade nicht sinnvoll erscheinen, sondern vielmehr klare und einheitliche Kriterien nötig sind, die für jeden transparent sind […].

    Und wärst du generell dafür, dass die NotSan-Ausbildung verkürzt werden kann? Ich persönlich finde das eher schwierig und nicht begrüßenswert.

  • Woher soll der Verwaltungsmitarbeitende diese „tiefen Einblicke“ auch haben? Und falls derselbe Sachbearbeiter auch noch andere (zum Beispiel ausländische) Berufsabschlüsse auf Gleichwertigkeit prüft, sollte er dann auch tiefe Einblicke in all diese Berufe haben? Mir ist auch nicht klar, ob da in jedem Einzelfall (!) ein „offenes Gespräch“ (mit wem eigentlich) zielführend wäre. Vielmehr komme ich zu dem Schluss, dass bei der Anerkennung von Berufsabschlüssen oder Ausbildungsteilen Einzelfallentscheidungen aus den genannten Gründen gerade nicht sinnvoll erscheinen, sondern vielmehr klare und einheitliche Kriterien nötig sind, die für jeden transparent sind und die der Verwaltungsmensch ganz ohne Insiderkenntnisse und persönliche Grspräche prüfen, bewerten und darüber entscheiden kann, bevor er sie tackert, locht und abheftet.

    Da sind wir einer Meinung.

  • Und wärst du generell dafür, dass die NotSan-Ausbildung verkürzt werden kann? Ich persönlich finde das eher schwierig und nicht begrüßenswert.

    Ich meinte das ganz allgemein. Konkret bin ich da zu wenig in der Materie, um das seriös beurteilen zu können. Oft wird es allerdings einfach auch unpraktikabel sein, bestimmte Inhalte anzuerkennen, weil man die Ausbildungsabschnitte zu sehr sezieren müsste. So, wie die Notsan-Ausbildung aufgebaut ist, kann man ja kaum einfach das erste, zweite oder dritte Jahr anerkennen (und dann weglassen), sondern müsste eher hier ein bisschen und da ein bisschen als gegeben annehmen. Das funktioniert ja in der Praxis nicht. Ein Beispiel: Ich war vor ungefähr 100 Jahren Sanitätssoldat bei der Bundeswehr. Auf der Bescheinigung des sogenannten „San-I-Lehrgangs“ stand im Kleingedruckten, dass dieser mit 50 Stunden (oder so, weiß nicht mehr genau) auf die Ausbildung zum Rettungssanitäter angerechnet werden könne. Welche Stunden das sein sollten? Keine Ahnung. Ich fand das spannend und habe damals mal rumgefragt, es wusste aber niemand. Ich hab dann einfach ganz normal den RS gemacht und nichts davon gebraucht, was ich bei der Bundeswehr (theoretisch) gelernt hatte. Okay: Das Basketbälle-Reanimieren auf dem Dachboden der Kaserne in Horb a.N. ist mir bis heute in erheiternder Erinnerung geblieben…

  • Ich frag mich ja eher, warum man als Pflegefachmensch Lust hat für zwei Jahre auf €1.418,20/m zurückzufallen?

    Da gibt es bestimmt finanziell interessantere Wege. Für Berufsanfänger kurz nach der Ausbildung vllt eine Variante, aber für Menschen, die im Job sind und an das Einkommen gewöhnt (abgängig vom Einkommen sind) sicher eher unattraktiv.


    Es soll ja Menschen geben, die in ihren vielleicht besser bezahlten Berufen unglücklich sind und eigentlich lieber den etwas schlechter bezahlten Beruf machen wollen.

    “When I was a boy and I would see scary things in the news, my mother would say to me, "Look for the helpers. You will always find people who are helping.”


    • Fred Rogers

  • Woher soll der Verwaltungsmitarbeitende diese „tiefen Einblicke“ auch haben? Und falls derselbe Sachbearbeiter auch noch andere (zum Beispiel ausländische) Berufsabschlüsse auf Gleichwertigkeit prüft, sollte er dann auch tiefe Einblicke in all diese Berufe haben? Mir ist auch nicht klar, ob da in jedem Einzelfall (!) ein „offenes Gespräch“ (mit wem eigentlich) zielführend wäre. Vielmehr komme ich zu dem Schluss, dass bei der Anerkennung von Berufsabschlüssen oder Ausbildungsteilen Einzelfallentscheidungen aus den genannten Gründen gerade nicht sinnvoll erscheinen, sondern vielmehr klare und einheitliche Kriterien nötig sind, die für jeden transparent sind und die der Verwaltungsmensch ganz ohne Insiderkenntnisse und persönliche Grspräche prüfen, bewerten und darüber entscheiden kann, bevor er sie tackert, locht und abheftet.

    Nur als kurze Anmeldung, da ich regelmäßig mit Gesundheitsamt und Bezirksregierung bzgl. unterschiedlicher Anerkennungen zu tun habe: an den jeweiligen Stellen, mit denen ich darüber spreche, was wem wann warum wie anerkannt werden könnte oder auch nicht wird mit spürbarer Expertise, zielführenden Nachfragen und auf sicherer gesetzlicher Grundlage gehandelt. Das muss nicht überall und immer so sein, aber ich bin immer wieder positiv überrascht, was neben tackern, lochen und freitagsehergehen an Fachkunde und auch gegenseitigem Interesse vorhanden ist.


    Ein ganz kleiner Teil könnte auch sein, wie man in den Wald bölkt…

  • Es soll ja Menschen geben, die in ihren vielleicht besser bezahlten Berufen unglücklich sind und eigentlich lieber den etwas schlechter bezahlten Beruf machen wollen.

    Emotional gar keine Frage, aber muss ja auch finanziell möglich sein.

    Daher würde ich mich als Arbeitgeber damit beschäftigen, ob ich dieser Zielgruppe nicht mehr bieten muss als nur den Standard Azubi-Tarif um am Markt Erfolg zu haben. Bananen und Affen und so.. bzw für Banane findet man heute halt nicht mal mehr Affen.

  • In Baden-Württemberg entscheidet das zuständige Regierungspräsidium im Einzelfall auf Antrag über eine Verkürzung.

    Bei uns ist das Sache der Schulen, ob jemand verkürzen darf, ausser es ist explizit im Gesetz vorgesehen.

  • Die Mitarbeiterin des Gesundheitsamtes, die für unsere Schule zuständig ist, kann bedeutend mehr als tackern und lochen.

    Was ich im Unterricht wir genau mit den Azubis durchgehe, muss die nicht wissen. Aber die kennt sich mit der Verwaltung, den Regel, dem Recht und allem was dazu gehört, echt gut aus.


    Das Gesetz erlaubt eine Anerkennung, ohne eine konkrete Größenordnung zu nennen.

    Wenn nun die Schule des Kreises Heinsberg ein schlüssiges Konzept vorlegt, in dem die jeweiligen Ausbildungsgesetze nebeneinander gelegt und verglichen werden, kann da auch eine Verkürzung von einem Jahr dabei rauskommen.

    Dann ist es aber keine 3 jährige Ausbildung, bei der jemand nur 2 Jahre teilnimmt, sondern einzig sinnvoll eine eigene 2 Jahres Variante.


    Insofern, ja, kann man machen und ist besser, als jedes Mal eine Einzelentscheidung.

  • Wenn nun die Schule des Kreises Heinsberg ein schlüssiges Konzept vorlegt, in dem die jeweiligen Ausbildungsgesetze nebeneinander gelegt und verglichen werden, kann da auch eine Verkürzung von einem Jahr dabei rauskommen.

    So habe ich das auch gehört. Eine Bekannte war Leiterin einer Pflegeschule an einem schwäbischen Kreiskrankenhaus. Bei der Pflegeausbildung gab es für examinierte Altenpflegekräfte die Möglichkeit die Krankenpflegeausbildung um 1 Jahr zu verkürzen. Sie hat mir erzählt, dass dies in der Praxis nicht vorkäme, da man eben nicht einfach ein Jahr weglassen kann, sondern ein eigenes Curriculum erarbeiten müsste, was zu aufwendig sei. Man hat die Wechselwilligen also auch durch die dreijährige Ausbildung geschickt. Kommt also drauf an, ob sich der Aufwand für die Schulen lohnt.

  • Wird sich ggf. nur lohnen, wenn man genug Verkürzungs-Azubis hat. Dann würde das mit einem eigenen Curriculum bzw. einer eigenen Klasse sicher besser funktionieren.

    Ich komme aus Ironien, das liegt am sarkastischen Meer.

  • Du bist der Experte und ich neugierig: Warum ist das praktisch nicht umsetzbar?

    Ich komme aus Ironien, das liegt am sarkastischen Meer.