Umfrage Haben Sie Verständnis für Rettungsdienst-Reform?

  • Gleichzeitig beobachte ich, wie immer mehr Menschen ohne Abitur, nach einigen Jahren der Arbeit in einem Ausbildungsberuf, diesen zugunsten des RD aufgeben und als Rettungssanitäter gutes Geld verdienen (da passt mMn der Abstand zum NotSan auch nicht).

    Die Rettungssanitäter sind in TVöD E5/E6 eingewertet. Und da sind sie noch gut dran. Die formalen Voraussetzung für diese Gruppe ist eine Berufsausbildung. Das ist der Rettungssanitäter nicht. Die Pflegehelfer mit einer einjährigen Ausbildung finden sich in P5 und liegen vom Gehalt unter einem Rettungssanitäter mit E6.

  • Und da immer mehr junge Menschen Abitur machen, sehen wir auch immer mehr NotSan-Azubis mit Abitur, die dann sehr solide Lernleistungen abliefern, aber eben auch schnell wieder aus dem Beruf herausdiffundieren, weil die fehlenden Entwicklungsmöglichkeiten im System dazu einladen, die Voraussetzungen für ein Studium, die sie nunmal mitbringen, auch in die Tat umzusetzen.

    Auch die Kolleginnen und Kollegen ohne Abitur verlassen den Beruf. Zur Feuerwehr, zur Polizei oder auch in ambulante Anästhesieteams. Ich neige immer noch dazu, dass nicht zwingend der Schulabschluss dafür verantwortlich ist, sondern die Arbeitsbedingungen (und die Aussicht, dieses bis 67 bzw. wahrscheinlich bis 70 oder länger machen zu müssen).


    Und dann wird den jungen Kolleginnen und Kollegen seit einigen Jahren immer wieder in die Ohren geflüstert, dass die Menschheit zu blöd ist und einfach dreist, anstatt das System selbst zu hinterfragen, dass sich – trotz des Wissens was auf uns zukommt – die letzten 25 Jahre nicht angepasst und darauf vorbereitet hat, auf das, was kommt (bzw. eigentlich schon eingetreten ist).

    Ich komme aus Ironien, das liegt am sarkastischen Meer.

  • …und die Aussicht, dieses bis 67 bzw. wahrscheinlich bis 70 oder länger machen zu müssen…

    Was natürlich, falls es so eintreten sollte, ganz genau so für alle anderen Berufe gilt. Und auch in den meisten anderen Berufen ist das nicht unbedingt ein verlockender Gedanke.

  • Was natürlich, falls es so eintreten sollte, ganz genau so für alle anderen Berufe gilt. Und auch in den meisten anderen Berufen ist das nicht unbedingt ein verlockender Gedanke.

    Ja, natürlich.

    Ich komme aus Ironien, das liegt am sarkastischen Meer.

  • Dann solltest du dringend die Recherche etwas länger und genauer betreiben, die Veröffentlichung, die hinter dieser gern von der KI ausgegebenen Meinung steht, trifft auf die hiesige Fragestellung nämlich so überhaupt nicht zu.


    In ihr geht es um beruflichen Erfolg, der an Erreichen verschiedener Marker (eigener Betrieb, Meisterstatus) gemessen wird, was hier überhaupt nicht anwendbar ist. NotSan machen für gewöhnlich keine kleinen Meisterbetriebe auf. Weiterhin vergleicht er lediglich unterschiedliche Schulnoten im Gesamtdurchschnitt als Prädiktor, nicht unterschiedliche Bildungsabschlüsse. Da hätte es sich also gelohnt, ein bisschen weiter zu lesen. Auch alle anderen Arbeiten betrachten keine unterschiedlichen Abschlüsse. Es ist hier also absolut nicht anwendbar.


    Das Bundesministerium für Bildung und Forschung schreibt in seinem Berufsbildungsbericht (2023, Kap. „Vorzeitige Vertragslösungen“) jedoch deutlich, dass der Ausbildungserfolg mit steigendem Schulabschluss erheblich wahrscheinlicher wird. Und das ist es, in was es hier geht. Die OECD schreibt ähnliches in ihrem Bildungsbericht, wenn auch etwas weniger konkret. Und in Ernst, dieser Zusammenhang ist doch auch wirklich trivial.


    Weiterhin ist der Personalmangel ein zusätzlicher imperativer Fakto, dass wir unsere Ausbildungsplätze mit höchstmöglicher effizient nutzen (und erweitern). Denn die ist Situation ist ja, dass wir weit mehr Bewerber als Ausbildungsplätze haben, und weit weniger fertige Notfallsanitäter als wir benötigen. Weiterhin können wir die Rahmenbedingungen für die Verweildauer und das System nicht kurzfristig verändern. Daher benötigen wir die höxhstmögliche Zahl an erfolgreichen Abschlüssen. Damit verbietet es sich, Uhren guten Bewerbern unnötig eine Gruppe beizumischen, die eine erheblich geringere Wahrscheinlichkeit eines erfolgreichen Abschlusses hat.


    Weiterhin kann senkt es die Menge des vermittelbaren Stoffes erheblich, wenn man eine Schülergruppe beimischt, eben Grundlagen fehlen, die die bisherigen haben. Den völlig ignorieren und einfach ihrem Schicksal überlassen kann man sie nicht. Aber dadurch senkt man die Qualität der Ausbildung und wird schlechtere Notfallsanitäter hervorbringen, womit man die Tätigkeit einschränkt und wieder mehr auf die Notärzte verschieben muss und weniger selbstständige Arbeit durch Notsan ermöglicht.


    Obendrein zeigt die Erfahrung aus der Geschichte des Rettungsassistentengesetzes, dass die Schaffung von Sonderwegen auf dem Klageweg mittelfristig zur Aushöhlung der Regeln führt. Am Ende war die zweite Hälfte der Ausbildung, namentlich das Anerkennungsjahr nur Abschlussgespräch ja völlig obsolet, und die Azubis sind nur einfach ein Jahr als RS gefahren, den sie ohnehin auf dem Weg automatisch mitgemacht haben und dabei noch die theoretische Ausbildung verkürzten, um nur ein Beispiel zu nennen. Im Sinne der Ausbildungsqualität muss man das für's NorSanG verhindern und deswegen gar nicht erst Sonderwege einbauen.


    Ich hoffe, es ist dir mit dieser Erläuterung weniger schleierhaft, warum ich und andere hier der Meinung sind, dass man diesen Sonderweg keinesfalls öffnen sollte.


    Zum zweiten Teil des Rettungssanitäters wird es etwas komplizierter, hier haben wir grundlegend unterschiedliche Meinungen. Ich halte es gar nicht für sinnvoll, dass man Rettungssanitäter dazu bringen sollte, langfristig in dieser qualifizierten Tätigkeit zu verweilen. Der Rettungssanitäter ist eine schnell zu erwerbende Qualifikation, eben kein Beruf, der gedacht ist für das Ehrenamt, für kurzfristige Dienste wie den Zivi, FSJ, BuFDi und vergleichbare, für junge Menschen, die einen Einstieg ins Berufsleben und die Medizin suchen und sich noch orientieren und vielleicht noch für Leute, die den Rettungsdienst als Nebentätigkeit ausüben wollen. Aufgrund der Komplexität diskutieren wir hier ja, dass man ihn erweitern müsste, um der Tätigkeit noch gerecht zu werden.


    Es hat aber erhebliche Nachteile, wenn man nur eine Qualifikation und keinen Beruf hat, die wir hier schon häufig diskutiert haben. Wir sollten diese Leute meiner Meinung nach gar nicht dazu bringen, unbedingt zu verweilen, weil wir ihrem Lebensweg damit erheblich schaden könnten. Es mag mal für den einzelnen eine gute Lösung sein und denen will ich die langfristige Tätigkeit auch gar nicht absprechen, aber die Regel ist es nicht. Und das spiegelt sich ja auch in der Realität wieder. RS gehen mittelfristig wieder und kommen auch schnell nach, und das ist völlig ok. Und wenn sie Hauptschüler sind und gerne die Notfallsanitäterausbildung machen wollen, ist es ein sehr geeigneter Job, in nebenher den Schulabschluss nachzuholen.

    Land zwischen den Meeren,
    vor dem sich sogar die Bäume verneigen,
    du bist der wahre Grund,
    warum Kompassnadeln nach Norden zeigen!

  • Die Rettungssanitäter sind in TVöD E5/E6 eingewertet. Und da sind sie noch gut dran. Die formalen Voraussetzung für diese Gruppe ist eine Berufsausbildung. Das ist der Rettungssanitäter nicht. Die Pflegehelfer mit einer einjährigen Ausbildung finden sich in P5 und liegen vom Gehalt unter einem Rettungssanitäter mit E6.

    Der RS ist mitnichten in EG5 oder EG6 eingruppiert. Während die EG6 für RA ist, wird der RS in EG4 eingruppiert.

  • Den Gemeindenotfallsanitäter kann er damit jedenfalls nicht meinen. ;-)

    Interessanterweise stört es die Notärzteschaft viel weniger, wenn wir Frau Müller den DK wechseln, als wenn wir Analgesie ohne NA machen.

    "Notfallsanitäterinnen und -sanitäter sind, sofern (not-)ärztliche Hilfe nicht zeitnah zu erlangen ist und die Voraussetzungen des § 2a Nr. 2 NotSanG vorliegen, eigenverantwortlich handelnder, heilkundlicher Teil der Rettungskette."

    VGH München, Beschluss v. 21.04.2021 – 12 CS 21.702

  • Ein DK-Wechsel ist auch keine NA-Indikation.

    Analgesie auch nicht.

    "Notfallsanitäterinnen und -sanitäter sind, sofern (not-)ärztliche Hilfe nicht zeitnah zu erlangen ist und die Voraussetzungen des § 2a Nr. 2 NotSanG vorliegen, eigenverantwortlich handelnder, heilkundlicher Teil der Rettungskette."

    VGH München, Beschluss v. 21.04.2021 – 12 CS 21.702