[Harz] Mann tot in Wohnung vorgefunden - schwere Vorwürfe gegen Notfallsanitäter

  • https://www.news38.de/harz/art…-tot-sanitaeter-news.html

    Zitat

    Der Tod eines erst 34-jährigen Mannes im Harz wirft viele Fragen auf. Für einen Notfallsanitäter hatte er schon erste Konsequenzen.


    Harz: Tod verhinderbar?


    Laut „Volksstimme“ soll der Einsatzleiter [Notfallsanitäter, Anm.] Anfang des Jahres einen „schwerwiegenden Pflichtverstoß“ begangen haben. Er soll den 34-Jährigen trotz dessen offenbar lebensbedrohlichem Zustand nicht ins Krankenhaus gebracht haben. Auch einen Notarzt habe er nicht gerufen. Einen Tag nach dem Einsatz in der Wohnung war der 34-Jährige genau dort gefunden worden – tot. Hätte man ihm helfen können?

  • Die Größe der Überschrift gibt direkt einen Hinweis, was man inhaltlich vom Artikel erwarten kann.

    Ja, da hast Du Recht. Bildzeitungsniveau.


    Zitat von Redaktion News38.de / Stand 21.02.2026 17:37 Uhr

    Auch beim Rettungsdienst des Landkreises Harz ist man entsetzt. So etwas habe er in seinen 25 Dienstjahren noch nie erlebt, sagte Betriebsleiter Michael Werner der Zeitung. „Das grenzt an völlige Arbeitsverweigerung“. Kollegen beschrieben den Notfallsanitäter als „beratungsresistent“. Bei dem entsprechenden Einsatz habe er „Arbeitsanweisungen grob vorsätzlich ignoriert“

    Total schön, wenn der eigene Arbeitgeber den Mitarbeiter öffentlich anprangert und vorverurteilt. Selbst wenn es ein schwieriger Mitarbeiter ist (war), ist das in Sachen Krisenkommunikation eine Katastrophe! Die Ermittlungen und ein ggf. notwendiger Prozess werden wohl Monate oder sogar Jahre dauern. Der Herr Betriebsleiter Werner hat jedoch bereits ein öffentliches Standgericht abgehalten und vollstreckt. Man kann nur hoffen, dass man in Wernigerode (Verwaltungssitz des Eigenbetriebes des Landkreieses) bzw. in Halberstadt (Verwaltungssitz des Landkreises) nun intensiv darüber nachdenkt - am besten öffentlich - ob der Herr Betriebsleiter Werner denn noch die richtige Leitungskraft für den Job ist (oder er überhaupt qualifiziert genug ist für den Job).


    Zitat von Redaktion News38.de / Stand 21.02.2026 17:37 Uhr

    Weil der Patient verwirrt gewirkt habe, hätte der Einsatzleiter einen Notarzt rufen müssen, sagte Werner.

    Könnte der Herr Betriebsleiter Werner auch erklären, warum eine verwirrte Person (immer?) einen Notarzt braucht? Wir müssten dann ggf. in jedem Pflegeheim ein NEF fest installieren.


    Zitat von Redaktion News38.de / Stand 21.02.2026 17:37 Uhr

    Aber unabhängig von dessen Ausgang wurde dem Notfallsanitäter gekündigt. [...] Der Betroffene selbst wiederum klagt gegen seine Kündigung

    Sofortige Vollstreckung des Urteiles. Ach, das gibt es ja noch gar nicht. Ja, dann würde ich auch meinen Anwalt einschalten. Gut, nun weiß ich, wo ich definitiv nicht arbeiten möchte, wenn die internen Strukturen der Leitungsebene so schlecht sind.


    Zitat von Redaktion News38.de / Stand 21.02.2026 17:37 Uhr

    [...] der Einsatz habe so niemals ablaufen dürfen, hieß es [...]

    Okay. Aber warum? Das bleibt man dem Leser (mal wieder) schuldig. Ach, vielleicht weiß man es noch gar nicht genau, da Ermittlungen und ein ggf. erforderlicher Prozess noch stattfinden müssen, um einen Fehler rechtskräftig belegen zu können.


    Ich will den Kollegen gar nicht so sehr in Schutz nehmen. Aber die Art und Weise, wie hier durch den Eigenbetrieb (also quasi durch den Landkreis) Krisenkommunikation betrieben wird, erzeugt Gänsehaut bei mir.

    Ich komme aus Ironien, das liegt am sarkastischen Meer.

    2 Mal editiert, zuletzt von Harris NRÜ ()

  • Der referenzierte Artikel ist dieser hier: https://www.volksstimme.de/lok…rwuerfe-sanitater-4202421
    Leider wegen Paywall nicht frei lesbar.


    Ich empfinde die Kommunikation auch als milde ausgedrückt schwierig, zumal da bereits sehr viele Interna veröffentlicht wurden (Ansehen des NotSan bei den Mitarbeitenden, Einsatzdetails).

    Unvollständige Protokolle mit "Einsatz bereits nach wenigen Minuten beendet" werfen natürlich Fragen auf, die jedoch so nicht geklärt werden können. In anderen Gruppen wird auch schon munter Arbeits- mit Zivil- und Strafrecht vermischt, eine Hetzjagd auf NotSan vermutet, usw. usf.

    Für den Fall, dass man mal ein "How not to Kommunikation" braucht, ist der Artikel vermutlich brauchbar.

  • Könnte der Herr Betriebsleiter Werner auch erklären, warum eine verwirrte Person (immer?) einen Notarzt braucht? Wir müssten dann ggf. in jedem Pflegeheim ein NEF fest installieren.

    Naja nun, eine Behandlungsverweigerung von einer (evtl.) vital bedrohten und zeitgleich verwirrten (= nicht entscheidungsfähigen) Person entgegenzunehmen und abzureisen, wäre jetzt in mehrfacher Hinsicht unglücklich.


    Ob das freilich der Fall war, wissen wir nicht. Und die Krisenkommunikation scheint mir, äh, verbesserungsfähig.

  • Naja nun, eine Behandlungsverweigerung von einer (evtl.) vital bedrohten und zeitgleich verwirrten (= nicht entscheidungsfähigen) Person entgegenzunehmen und abzureisen, wäre jetzt in mehrfacher Hinsicht unglücklich.

    Da bin ich bei Dir.


    Die Aussage von Herrn Betriebsleiter Werner kann aber auch so verstanden werden, dass eine verwirrte Person grundsätzlich einen Notarzt benötigt. Und das ist völlig übertrieben.

    Ich komme aus Ironien, das liegt am sarkastischen Meer.

  • Naja nun, eine Behandlungsverweigerung von einer (evtl.) vital bedrohten und zeitgleich verwirrten (= nicht entscheidungsfähigen) Person entgegenzunehmen und abzureisen

    ob die Person vital bedroht ist ist dabei weniger entscheidend, als die Frage, ob die Einwilligungsfähig ist. Auch eine leichte Verwirrung ist nicht pauschal ein Ausschlussgrund zur Einwilligung. Ich weise auch die Empfehlung der BÄK dazu. (Die ich auf dem Sprung nicht raussuchen kann).


    Nicht als Korrektur gemeint, eher als Präzisierung.

    "Notfallsanitäterinnen und -sanitäter sind, sofern (not-)ärztliche Hilfe nicht zeitnah zu erlangen ist und die Voraussetzungen des § 2a Nr. 2 NotSanG vorliegen, eigenverantwortlich handelnder, heilkundlicher Teil der Rettungskette."

    VGH München, Beschluss v. 21.04.2021 – 12 CS 21.702

  • ob die Person vital bedroht ist ist dabei weniger entscheidend, als die Frage, ob die Einwilligungsfähig ist.

    Rechtlich ist das völlig richtig, faktisch würde ich doch meinen, dass es auf beides ankommt. Ich würde jedenfalls die Einwilligungsfähigkeit einer vital bedrohten Person deutlich sorgfältiger prüfen als bei einer Person, bei der ich keine Lebensgefahr (und auch keine bleibenden Schäden) erwarte.

    Auch eine leichte Verwirrung ist nicht pauschal ein Ausschlussgrund zur Einwilligung.

    Auch das muss man eben erkennen - bzw. die Einwilligungs(un)fähigkeit hinreichend sicher feststellen - können (und sorgfältig dokumentieren, da scheint ja auch ein Problempunkt zu liegen).


    Ich habe den Eindruck gewonnen, dass sich da auch viele Notfallsanitäter einigermaßen unsicher sind.



    Dessen ungeachtet ist es - für alle Beteiligten - immer blöd, wenn der Rettungsdienst wieder fährt und der Patient am nächsten Morgen tot ist.

  • Da kann ich dir in allen Punkten zustimmen.

    "Notfallsanitäterinnen und -sanitäter sind, sofern (not-)ärztliche Hilfe nicht zeitnah zu erlangen ist und die Voraussetzungen des § 2a Nr. 2 NotSanG vorliegen, eigenverantwortlich handelnder, heilkundlicher Teil der Rettungskette."

    VGH München, Beschluss v. 21.04.2021 – 12 CS 21.702