Urteil nach Gewalt mit bleibendem Hirnschaden für einen RS

  • Daher... früher war alles besser.. Zumindest gefühlt 😉😅

    Ich bin da ja skeptisch. Früher stand halt auch nicht jede Hamburger Kneipenschlägerei in München in der Zeitung.
    Sicherheirsgefühl bedeutet für mich auch nicht, mich unverwundbar zu fühlen, mir ist klar, dass es immer und überall ein allgemeines Lebensrisiko gibt und dass es jederzeit passieren kann, dass man abends nicht mehr nach Hause kommt oder morgens nicht mehr aufwacht.

    Mich persönlich beunruhigt eigentlich am meisten, wie durch das Internet / die digitalen Medien die erschreckend weit verbreitete Schlichtheit unserer Spezies offensichtlich gemacht wird. Gleichzeitig muss man sich natürlich auch bewusst machen, dass der Diskurs dadurch verfälscht wird, dass sich wirklich jeder Depp völlig ungefiltert überall und zu jedem Thema öffentlich oder halböffentlich auslassen kann. Die Kommentarspalten landauf, landab sind ja voll von Schreihälsen, die „früher“ intellektuell daran gescheitert wären, eine Briefmarke auf ihren Leserbrief zu pappen, geschweige denn, diesen lesbar zu artikulieren.
    Deshalb auch hier eine Relativierung: Die öffentliche Meinungsäußerung im Internet ist nicht repräsentativ. Wenn man also glaubt, dass man nur noch von unzivilisierten Idioten umgeben ist, liegt das hoffentlich daran, dass diese Leute einfach einen höheren Mitteilungsdrang haben oder schlicht mehr Tagesfreizeit als der tatsächliche Bevölkerungsquerschnitt.

    Ich versuche daher für mich selbst, bei der gefühlten und/oder medial gepushten Weltuntergangsstimmung einfach nicht mitzumachen. „Ich seh die Zukunft positiv, denn ich bin Optimist…!“ *pfeif*

  • Gar keine Frage. Diese Diskussionen hatten wir hier und in der Gesellschaft ja schon öfters, wenn Polizeibeamte "mal wieder" auf einen Angreifer, der "nur ein Messer" hatte, geschossen haben. Stimme Dir da bei allem zu. Gott sei dank haben wir keine amerikanischen Verhältnisse. Der Fall ist daher eher "theoretisch" gedacht gewesen. Ich wette aber, dass das Opfer, welches sich (oder seine Familie) in Notwehr verteidigt, danach Probleme bekommen wird. So schätze ich Deutschland mittlerweile ein.


    Wir hatten aktuell einen Fall, bei dem zwei Bewohner einer Obdachlosenunterkunft in Streit geraten waren und der Eine den Anderen mit einem Schlagstock attackierte, worauf dieser den Angreifer mit mehreren Messerstichen lebensgefährlich verletzte.

    Das Gericht entschied vor ein paar Tagen tatsächlich auf Notwehr und das die Reaktion angemessen gewesen war, um das eigene Leben zu schützen.

    Ist zwar nur ein Urteil aber pauschal zusagen, dass man Probleme bekommen würde wenn man sich auch mit rabiaten Mitteln verteidigt, stimmt so auch nicht.


    Ich bin sehr froh in Deutschland zu leben, wobei ich in meiner ländlichen Provinz auch Glück habe, sehe es aber so wie Jörg.

    Früher hat man von vielen Gewaltdelikten einfach nichts mitbekommen und heutzutage spiel sich (zu) viel in den Köpfen ab.

  • Wir hatten aktuell einen Fall, bei dem zwei Bewohner einer Obdachlosenunterkunft in Streit geraten waren und der Eine den Anderen mit einem Schlagstock attackierte, worauf dieser den Angreifer mit mehreren Messerstichen lebensgefährlich verletzte.

    Das Gericht entschied vor ein paar Tagen tatsächlich auf Notwehr und das die Reaktion angemessen gewesen war, um das eigene Leben zu schützen.

    Ist zwar nur ein Urteil aber pauschal zusagen, dass man Probleme bekommen würde wenn man sich auch mit rabiaten Mitteln verteidigt, stimmt so auch nicht.

    Hier im Ort gab es 2024 einen ganz ähnlichen (oder identischen?) Fall, wo der Angreifer durch die Messerstiche des Angegriffenen sogar getötet wurde. Das Landgericht Heidelberg hat im Sommer 2025 auf Freispruch wegen Notwehr entschieden:


    Am Morgen war der Angeklagte noch mit Fußfesseln vor Gericht erschienen. „Nehmen Sie ihm diese Schließen sofort ab“, forderte nach dem Urteil Richter Jochen Herkle das Justizpersonal auf. Dass der gewaltsame Tod eines Menschen in einem Schwurgerichtsverfahren mit einem Freispruch ende, sei auf den ersten Blick durchaus überraschend, auch weil der Angeklagte die Tat eingeräumt habe, betonte der Vorsitzende am Beginn seiner ausführlichen Begründung. „Aber, wer angegriffen wird, darf sich verteidigen, auch mit gefährlichen Mitteln“, stellte Herkle klar.“


    https://www.mannheimer-morgen.…ichter-_arid,2314999.html

  • Nicht in deinem sozialen Gefüge, aber in Kreise wo Kriminalität etwas erstrebenswertes ist, ist eine Haftstrafe quasi der Ritterschlag. Aus unserer Sicht verrückt, aber soziologisch innerhalb dieser Gruppe gar nicht so unlogisch.

    Solche Delikte dann mit richterlicher Ermahnung und 40 Arbeitsstunden zu ahnden, kann allerdings auch nicht die Lösung sein.

    Das ist eben wieder einer der Fälle, wo vielleicht juristisch korrekt entschieden und für das verfügbare Strafmaß sogar nicht gering geurteilt wurde, es aber nichts daran ändert, dass der handelsübliche Bürger das Urteil für unangemessen gering empfindet und sich "mehr" erwartet hätte.

    Naja, man muss das Strafmaß eben in den Strafrahmen einordnen. Das Jugendstrafrecht setzt auf Erziehung, nicht Strafe; daher ist die Verhängung von Jugendstrafe bereits an besondere Voraussetzungen gekoppelt und im Regelfall auf maximal 5 Jahre begrenzt (§ 18 Abs. 1 JGG), bei Heranwachsenden auf maximal 10 Jahre. Da sind die in diesem Fall ausgeurteilten Strafen schon vergleichsweise hoch, vor allem, wenn man nicht zu einem Tötungsvorsatz kommt (und auch keine schwere Folge i.S.d. § 226 StGB feststellen kann), sondern es bei der gefährlichen Körperverletzung bleibt.


    Zum Vergleich: für vollendeten Mord in Tateinheit mit Raub mit Todeserfolge (Opfer auf offener Straße niedergeschossen und erstochen, beide Verletzungen tödlich) gab es hier im südwestdeutschen Raum für zwei nicht vorbestrafte Heranwachsende vor einiger Zeit 6 und 8 Jahre Jugendstrafe (und auch das hat mich positiv überrascht; oft sind Jugendkammern doch eher zurückhaltend).

    PS: Auch wenn juristisch und ethische korrekt muss der Schütze hinterher trotzdem damit leben und klar kommen, dass er einen Menschen getötet hat. Das ist wohl nicht so trivial, wie Hollywood das meist vermittelt.

    Ich kenne mindestens einen Polizeibeamten, der nach einem solchen Erlebnis weitgehend arbeitsunfähig ist (und da ging es nicht um tödliche Schüsse, sondern "nur" Extremitätenverletzungen).

    Ich nehme aus dem Fall wieder mal mit, bei meiner Linie zu bleiben, und lieber feige lange zu leben als als Held frühzeitig aus dem Leben zu scheiden oder behindert zu sein. Hilfe rufen, selbstverständlich, auf Abstand sich einmischen, vielleicht gerade noch, aber wirklich niemals sich in eine körperliche Auseinandersetzung begeben.

    Es kann auch reichen, sich in der Bahn über laute Musik zu beschweren; ab und an - wenn auch glücklicherweise selten - hat man danach plötzlich ein Messer im Hals stecken. Insofern ... schwierig, welche Schlussfolgerungen man dafür für seine Lebensgestaltung zieht. Jedenfalls sollte man sich sein Gegenüber - und die Situation - gut ansehen.

  • Es kann auch reichen, sich in der Bahn über laute Musik zu beschweren; ab und an - wenn auch glücklicherweise selten - hat man danach plötzlich ein Messer im Hals stecken. Insofern ... schwierig, welche Schlussfolgerungen man dafür für seine Lebensgestaltung zieht. Jedenfalls sollte man sich sein Gegenüber - und die Situation - gut ansehen.

    Manchmal reicht es auch schon, schlicht am falschen Ort zu sein, wenn jemand spontan durchdreht. Deswegen sollte man sich aber nicht vorsätzlich in gefährliche Situationen begeben. Und wenn jemand grade Kopfnüsse verteilt, würde ich da Abstand halten und die Polizei informieren.

  • [...] lieber feige lange zu leben als als Held frühzeitig aus dem Leben zu scheiden oder behindert zu sein. Hilfe rufen, selbstverständlich, auf Abstand sich einmischen, vielleicht gerade noch, aber wirklich niemals sich in eine körperliche Auseinandersetzung begeben. [...]

    M. K. n. wird ein NA zum Einsatzort - häufig mit Sonderrechten - gefahren

    2024 ereigneten sich 2.512.697 Verkehrsunfälle mit 364.993 Verletzten und 2.770 Toten.

    2024 ereigneten sich 15.741 Messerangriffe mit 7.745 (gefährlich bzw. schwer) Verletzen und 179 Toten.

    Fahrten mit Sonderrecht enden 4-mal bzw. 8-mal wahrscheinlicher tödlich bzw. schwerverletzt.

    Das Risiko auf der Anfahrt - tödlich oder schwerverletzt - zu verunfallen, erscheint mir deutlich wahrscheinlicher, als im Einsatz durch Messer verletzt oder getötet zu werden. Insoweit scheint mir der Ansatz "Feigheit" statt "Heldentod" - zumindest aus statistischer Perspektive - nicht zu Ende gedacht.

  • Die Wahrscheinlichkeit als Fußgänger im Straßenverkehr schwer verletzt oder getötet zu werden, ist meines Wissens nach noch höher als bei bei einer Sonderrechtsfahrt, zumindest deutlich höher als in einem PKW. Dennoch bewege ich mich sehr häufig zu Fuß im Straßenverkehr, allein deswegen, weil ich meistens nicht den Zielort von meiner Garage aus direkt mit dem Auto anfahren kann.


    Du vergleichst hier auch nicht die korrekten Dinge: Bei einem Messerangriff werde ich zu 50 Prozent sicher verletzt. Wenn ich den ersten Angriff gut überstehe, dann werde ich beim zweiten sehr wahrscheinlich schwer verletzt. Bei jedem hundertsten sogar getötet. Das ist bei einer Fahrt mit Sonderrechten nicht so. Hier muss sich erst einmal ein Unfall ereignen. Dieses Ereignis muss in das Verhältnis zu den absolvierten Sonderrechtsfahrten insgesamt gesetzt werden. Auch die Zahl der allgemeinen Verkehrsunfälle muss man in der Relation zu den insgesamt absolvierten Fahrten sehen. Von daher stimmt dein Vergleich nicht.


    Auch wüsste ich nicht, warum ich mich überhaupt duellieren sollte. Die Einsatzfahrt dient ja einem gewissen Zweck. Aufregen tut mich tatsächlich aber, wenn die Leitstelle Einsatzfahrzeuge überhaupt losschicken und dazu noch mit Sonderrechten, nur um sich "abzusichern", obwohl Hilfeersuchen erkennbar anders bedient werden könnten.

  • Auch wüsste ich nicht, warum ich mich überhaupt duellieren sollte. Die Einsatzfahrt dient ja einem gewissen Zweck.

    Jemandem zu Hilfe eilen, der am Boden liegt und verprügelt wird, dienst sicherlich auch einem Zweck. Ob ich das tun würde, hängt von einige Faktoren ab, aber die Zweckmäßigkeit kann ich da schon erkennen.

    "Notfallsanitäterinnen und -sanitäter sind, sofern (not-)ärztliche Hilfe nicht zeitnah zu erlangen ist und die Voraussetzungen des § 2a Nr. 2 NotSanG vorliegen, eigenverantwortlich handelnder, heilkundlicher Teil der Rettungskette."

    VGH München, Beschluss v. 21.04.2021 – 12 CS 21.702

  • Jemandem zu Hilfe eilen, der am Boden liegt und verprügelt wird, dienst sicherlich auch einem Zweck. Ob ich das tun würde, hängt von einige Faktoren ab, aber die Zweckmäßigkeit kann ich da schon erkennen.

    Das ist sicherlich richtig. Anderseits gibt es hier die Möglichkeit, kompetente Hilfe zu rufen, die dafür deutlich besser geeignet ist. Schnell an eine Einsatzstelle zu kommen, ist bisher nur durch eine Sonderrechtsfahrt möglich.


    Und wie gesagt: Auf einer Einsatzfahrt zu verunglücken ist im Vergleich zu einer schweren Verletzung durch einen Messerangriff vernachlässigbar gering. Wenn das nicht so wäre, hätten wir hunderttausende Verletzte täglich und nicht im Jahr.