Was mich stutzig macht ist, dass der Verursacher es nicht richtig findet (verständlich) und der Wehrführer auch nicht und beide deshalb aus Protest zurücktreten. Alle anderen der Wehr haben damit kein Problem und machen ihren Dienst normal weiter? Ich finde das sonderbar.
Im Einsatz geblitzt - Bußgeld-Eklat: Feuerwehrmann quittiert Dienst
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Wie ist die Übersicht über die Verkehrssituation? Sind Schulen, Altenheime oder Kitas an der Strecke? Gibt es einen Grünstreifen? Ist es 30-Zone wegen Lärmschutz oder aufgrund von Gefahrenstellen?
In den Urteilen ist aber weniger die konkrete % Angabe der Überschreitung relevant, sondern die konkrete Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer (auch abstrakt).
Das sind doch eigentlich die entscheidenden Fragen?
"Es gibt die Empfehlung für die Kommunen, in solchen Fällen bei Überschreitungen bis 20 km/h die Verfahren einzustellen. Hier war es aber mehr."
Das kann man so doch auch nicht festlegen? Bei 30 km/h wäre demnach fast doppelt so schnell in Ordnung, bei 50 km/h nur noch 40 Prozent, bei 70 km/h weniger als ein Drittel usw.
Da fällt mir mal wieder auf, dass wir fast immer nur ungerade Geschwindigkeitsbeschränkungen haben (außer der 100 und 120). Weiß jemand, woran das liegt?
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Das kann man so doch auch nicht festlegen? Bei 30 km/h wäre demnach fast doppelt so schnell in Ordnung, bei 50 km/h nur noch 40 Prozent, bei 70 km/h weniger als ein Drittel usw.
Bürgermeister sind keine Juristen. Die Bediensteten der Bußgeldstellen regelmäßig auch nicht. Da wird man Äußerungen rechtlich nicht auf die Goldwaage legen dürfen. Es gab ja offenbar auch die Fehlvorstellung, man könne das Bußgeldverfahren gegen eine Auflage einstellen (was das Gesetz halt nicht vorsieht).
Da fällt mir mal wieder auf, dass wir fast immer nur ungerade Geschwindigkeitsbeschränkungen haben (außer der 100 und 120). Weiß jemand, woran das liegt?
30, 40, 50, 60, 70, 80, 100, 120, 130 sind gebräuchliche Beschränkungen. "Feste" Beschränkungen sind 50 inner- und 100 außerorts. "Fast immer ungerade" kann man da m.E. nicht sagen.
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Wie sieht es bei dem Vorgang denn juristisch tatsächlich aus. Ich meine, der beschuldigte Fahrer hätte ja durchaus die Möglichkeit eines Widerspruchs gehabt und hätte mit der Nummer vor Gericht ziehen können. Abgesehen von diesem kuriosen Parkverstoß eines Rettungswagens im Einsatz erinnere ich mich an wenig, was es hier ins Forum geschafft hat, ist ja aber ein interessantes Thema. Wie sehen Gerichte sowas tatsächlich?
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Wie sieht es bei dem Vorgang denn juristisch tatsächlich aus. Ich meine, der beschuldigte Fahrer hätte ja durchaus die Möglichkeit eines Widerspruchs gehabt und hätte mit der Nummer vor Gericht ziehen können. Abgesehen von diesem kuriosen Parkverstoß eines Rettungswagens im Einsatz erinnere ich mich an wenig, was es hier ins Forum geschafft hat, ist ja aber ein interessantes Thema. Wie sehen Gerichte sowas tatsächlich?
Hat er ja auch. Innerhalb der Behörde nicht erfolgreich und jetzt geht es vor Gericht.. 🤷♂️
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Hendiadyoin?
M. E. nein.
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Es gab ja offenbar auch die Fehlvorstellung, man könne das Bußgeldverfahren gegen eine Auflage einstellen (was das Gesetz halt nicht vorsieht).
Die normative Kraft des Faktischen steht halt häufig über den Gesetzen.
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Interessant wie unterschiedlich der Sachverhalt von fünf Kreisen bzw. Städten (im selben Bundesland!) gehandhabt wird.
Bußgeld für geblitzten Feuerwehrmann in Taucha: So wird es anderswo gehandhabt
[...] MDR SACHSEN hat bei Kreisen und Städten nachgefragt, was dort gilt und wie es gehandhabt wird.Die Stadt Plauen verzichtete auf Bußgelder in allen 104 Fällen, in denen die Feuerwehr von Tempoblitzern 2025 erfasst wurde.
Meißen, Dresden, Zwickau, sächsische Schweiz/Osterzgebirge (1.405 geblitzte FW) prüfen - unterschiedlich energisch - das Vorliegen einer Sonderrechtsfahrt und stellen nach Bestätigung das Ordnungswidrigkeitenverfahren ein.
Eine detailliertere (Einzelfall-)Bewertung der geblitzten Sonderrechtsfahrt führt keine Stadt/Kreis durch.
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Wer sich mal so richtig reinhören will in das Thema Sonderrechte und Sondersignale für Feuerwehren und co. clickt mal hier:
Ist gut geeignet für einen langweiligen Nachtdienst...
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Eine detailliertere (Einzelfall-)Bewertung der geblitzten Sonderrechtsfahrt führt keine Stadt/Kreis durch.
Das spricht nicht unbedingt für eine besonders sorgfältige Vorgehensweise. Bequem ist es freilich.

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Das spricht nicht unbedingt für eine besonders sorgfältige Vorgehensweise. Bequem ist es freilich.

Und billiger
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Das spricht nicht unbedingt für eine besonders sorgfältige Vorgehensweise. Bequem ist es freilich.

Ich glaube auch, dass es in den meisten Fällen auch einfach nicht erforderlich ist. Missbrauch von Sonder - und Wegerechten halte ich eher für eine Ausnahme. Und bei "Ausreißern" (wie in diesem Beispiele) kann man ja mal nachfragen
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Ich glaube auch, dass es in den meisten Fällen auch einfach nicht erforderlich ist. Missbrauch von Sonder - und Wegerechten halte ich eher für eine Ausnahme. Und bei "Ausreißern" (wie in diesem Beispiele) kann man ja mal nachfragen
Woher bekomme ich günstig eine Blaulichtattrappe und Feuerwehraufkleber? 😅😅
Ach ja und ich müsste mein Auto kurzfristig auf rot umlakieren lassen.. also falls da jemand jemanden kennt..
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Ich hab in meiner Zeit als Führungskraft regelmäßig Stress mit einem Ordnungsamt gehabt,dass der Meinung war, unsere Fahrzeuge sehr genau prüfen zu müssen - u.a. war man der Meinung,dass wir den genauen medizinischen Zustand raus geben müssten und außerdem den genauen Fahrtweg. Wohlgemerkt nicht bei "mehr als 20%, etc." sondern generell bei jedem (Rotlicht) Blitzer oder auch nur wen es dem Ordnungsamt sonstwie auffiel.
Haben wir natürkich immer wieder verweigert, immer wieder böse Anrufe gekriegt, bis hin zur Drohung mit "Anzeige wegen gefährlichem Eingriff in den Straßenverkehr", irgendwann mit "na dann machen sie ein Verfahren auf, wir freuen uns auf den Prozess und den Medienrummel" geantwortet,dann war komischer Weise Ruhe.
Die Ironie?
Wir sind in der besagten Stadt quasi nur mit dem Baby-NAW gewesen - einem sehr alten und untermotorisierten Fahrzeug - große Rasereien sind damit rein technisch bei der Topografie da nicht möglich.
Und:
Der örtliche RD wurde nie angerufen, selbst Blitzer ohne Sonder wurden wohl oft aussortiert was vielleicht dazu führte,dass der Landkreis für seine RTW Unfallrate im ganzen Bundesland bekannt ist.
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Die Ironie?
Wir sind in der besagten Stadt quasi nur mit dem Baby-NAW gewesen - einem sehr alten und untermotorisierten Fahrzeug - große Rasereien sind damit rein technisch bei der Topografie da nicht möglich.
Und:
Der örtliche RD wurde nie angerufen, selbst Blitzer ohne Sonder wurden wohl oft aussortiert was vielleicht dazu führte,dass der Landkreis für seine RTW Unfallrate im ganzen Bundesland bekannt ist.
Wahrscheinlich war der Landrat halt Kreisverbandsvorsitzender vom ***** *****.


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-Doppelter Beitrag gelöscht-
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Jetzt hat die Foren-Software glatt meinen Beitrag zensiert!!111elf!!!
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Guter Vortrag. Der Redner hat auf seiner Seite auch einen Aufsatz zu diesem speziellen Fall verfasst:
Nahezu unglaublicher Fall fehlerhafter rechtlicher Wertung in Sachsen
Der war schon in #16 verlinkt, da müssen wir einen leider abziehen.
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Wahrscheinlich war der Landrat halt Kreisverbandsvorsitzender vom ***** *****.


Genau dieser Gedanke ist mir auch spontan in den Sinn gekommen.
Honi soit qui mal y pense.