Sanitäter sollen Feuerwehr bestohlen haben

  • Du meinst, weil sie als Organisation auftreten?

    Aber selbst dann: ist der Aufwand der hier betrieben wird nicht etwas extrem?

    Nein, weil sie Rettungsdienst betreiben. Das wäre in NRW auch als unorganisierte One-man-show genehmigungspflichtig (allerdings nicht genehmigungsfähig). Egal, ob jemand zu Schaden kommt. Das soll ja durch die Genehmigungspflicht präventiv verhindert werden.

    Lügen ist keine Kunst. Kunst ist, anderen die Wahrheit in einem neuen Licht zu zeigen.

  • Nein, weil sie Rettungsdienst betreiben. Das wäre in NRW auch als unorganisierte One-man-show genehmigungspflichtig (allerdings nicht genehmigungsfähig). Egal, ob jemand zu Schaden kommt. Das soll ja durch die Genehmigungspflicht präventiv verhindert werden.

    Und das ist der springende Punkt. Es geht hier um Rechtsstaatlichkeit und darum, dass dieser Rechtsstaat nicht unterminiert wird. Daher ist der Rechtsstaat hier auch empfindlich und hat aus sich heruas ein Interesse so etwas zu verfolgen, auch wenn es im Einzelfall vllt. nicht so schlimm wirkt.

  • ch frage, da keine Ahnung, ob diese Aufwand so normal ist, wenn es keinen wirklichen Schaden und auch keinen eigentlichen bösen Willen gegeben hat. Der Patient selbst scheint ja auch nichts negative zu berichten.

    Die Auffassung, es sei un- oder wenig problematisch, wenn jeder, der möchte, sich einen RTW kauft und dann Rettungsdienst betreibt, so lange er dabei keinen wirklichen Schaden anrichtet, Gutes tun will und der Patient das auch okay findet, finde ich ... leicht eigenartig.

  • Die Auffassung, es sei un- oder wenig problematisch, wenn jeder, der möchte, sich einen RTW kauft und dann Rettungsdienst betreibt, so lange er dabei keinen wirklichen Schaden anrichtet, Gutes tun will und der Patient das auch okay findet, finde ich ... leicht eigenartig.

    Ist das nicht das Konzept der Luftrettung in Österreich?

    "Notfallsanitäterinnen und -sanitäter sind, sofern (not-)ärztliche Hilfe nicht zeitnah zu erlangen ist und die Voraussetzungen des § 2a Nr. 2 NotSanG vorliegen, eigenverantwortlich handelnder, heilkundlicher Teil der Rettungskette."

    VGH München, Beschluss v. 21.04.2021 – 12 CS 21.702

  • Das habe ich auch nicht gesagt.

    Naja, darauf lief Deine Frage letztlich hinaus.


    Oder andersherum: natürlich müssen Aufsichtsbehörden dem ungenehmigten Betrieb eines Rettungsdienstes und entsprechenden Transporten nachgehen und diese unterbinden. Genau das wurde getan.


    Alles weitere ergab sich aus dem Anfangsverdacht, es werde (a) unerlaubt die Heilkunde ausgeübt und (b) Material der Feuerwehr entwendet.

  • Oder der Johanniter-Luftrettung. Stimmt. :S

    Wenn du schon so anfängst, vor 10 Jahren hatten noch alle Luftrettungsbetreiber Hubschrauber die ohne Auftrag irgendwo standen. ;)

    "Notfallsanitäterinnen und -sanitäter sind, sofern (not-)ärztliche Hilfe nicht zeitnah zu erlangen ist und die Voraussetzungen des § 2a Nr. 2 NotSanG vorliegen, eigenverantwortlich handelnder, heilkundlicher Teil der Rettungskette."

    VGH München, Beschluss v. 21.04.2021 – 12 CS 21.702

  • Naja, darauf lief Deine Frage letztlich hinaus.


    Oder andersherum: natürlich müssen Aufsichtsbehörden dem ungenehmigten Betrieb eines Rettungsdienstes und entsprechenden Transporten nachgehen und diese unterbinden. Genau das wurde getan.


    Alles weitere ergab sich aus dem Anfangsverdacht, es werde (a) unerlaubt die Heilkunde ausgeübt und (b) Material der Feuerwehr entwendet.

    Eigentlich nicht, nein. Zumindest war das nicht mein Gedanke.

    Was ich mich frage ist ab wann man etwas sozusagen als Rettungsdienst definiert.

    Ein Beispiel, was es vielleicht verdeutlicht:

    Ich kaufe mir einen RTW, welchen ich zum Wohnmobil umbauen möchte. Deshalb steht das Fahrzeug vor meiner Garage.

    Jetzt verletzt sich beim Besuch ein Freund und verstaucht sich den Knöchel. Aus einer Mischung aus Witz und Praktikabilität (er kann hinten liegen) fahren wir mit dem RTW ins Krankenhaus. Bin ich jetzt Rettungsdienst? Beim selben Transport mit dem Privat - PKW sicher nicht. Macht also hier das Fahrzeug alleine den Unterschied?

    Sicherlich ist der Fall hier mit den Demosanis anders gelagert, das ist mir bewusst. Aber wenn ich mal naiv bin und ihnen glaube, dass dies nicht die Regel ist sondern eine Ausnahme, weil nicht nachgedacht bzw. besser gewusst: reicht dann nicht ein Ordnungsgeld und ein deutlicher Hinweis dies zukünftig zu unterlassen?


  • Folgende, höchst relevante Unterschiede fallen mir spontan auf:

    - du hast nicht mit der Absicht, eine Veranstaltung ein Fahrzeug besetzt

    - das Fahrzeug macht nicht Eindruck eines RTW (du hast die Kennzeichnung ja sicherlich entfernt)

    - du besetzt es nicht mit zwei Personen, die hochqualifiziertes Rettungsfachpersonal sind / sein wollen

    - du führst du keine rettungsdienstliche Versorgung eines Patienten durch, legst keinen Zugang und ergreifst medizinische Maßnahmen, die eine Ausübung der Heilkunde darstellen

    - du verhinderst durch dein Auftreten und der Suggestion, der Rettungsdienst sei bereits vor Ort den Notruf und die tatsächliche rettungsdienstliche Versorgung des Patietnen

    - du fährst in der Notaufnahme wohl eher nicht in die Liegendeinfahrt und benutzt den Rettungsdiensteingang

    - du machst keine rettungsdienstliche Übergabe an die Notaufnahme


    Sprich: du betreibst nicht ungenehmigt einen Rettungsdienst.

    Land zwischen den Meeren,
    vor dem sich sogar die Bäume verneigen,
    du bist der wahre Grund,
    warum Kompassnadeln nach Norden zeigen!

  • Was ich mich frage ist ab wann man etwas sozusagen als Rettungsdienst definiert.

    Wenn es auf Wiederholung angelegt ist.

    You know as well as I do decisions made in real time are never perfect. Don't second-guess an operation from an armchair. [Noah Vosen]

  • Was ich mich frage ist ab wann man etwas sozusagen als Rettungsdienst definiert.

    In den RDG der Länder steht meistesten sowas drin (z. B. § 1 RDG Ba.-Wü.):

    "(1) Aufgabe des Rettungsdienstes ist die [...] bedarfsgerechte[ ] Versorgung der Bevölkerung mit Leistungen der Notfallrettung und des Krankentransportes zu sozial tragbaren [schwäbischen!] Benutzungsentgelten.

    (2) Gegenstand der Notfallrettung ist es, Notfallpatientinnen und Notfallpatienten vor Ort zu versorgen, dabei insbesondere Maßnahmen zur Erhaltung des Lebens oder zur Vermeidung gesundheitlicher Schäden einzuleiten, sie erforderlichenfalls transportfähig zu machen und unter fachgerechter Betreuung in eine für die weitere Versorgung geeignete Einrichtung zu befördern. [...]"

    In Berlin ist Ähnliches in § 2 RDG zu finden

    "Retten" - insbesondere dann, wenn dabei "erweiterte Maßnahmen" von RS mit "erweiterten Kompetenzen(?)" zur Herstellung einer Transportfähigkeit und ein Transport in eine geeignete Einrichtung durchgeführt werden - ist somit Aufgabe des Rettungsdienstes. "Retten" ist dadurch eine geschützte Tätigkeit, zu deren Ausübung es einer Genehmigung bedarf, insbesondere dann, wenn diese Ausübung mit "Dienst-"Kleidung bzw. Uniform, (professionelle) Einsatzmaterialien, Auftreten, Äußerungen, Verhalten und einem RTW - wiederholt - angekündigt und umgesetzt wird.

    [...] Aber wenn ich mal naiv bin und ihnen glaube, dass dies nicht die Regel ist sondern eine Ausnahme, weil nicht nachgedacht bzw. besser gewusst: reicht dann nicht ein Ordnungsgeld und ein deutlicher Hinweis dies zukünftig zu unterlassen?

    Naja, wenn tatsächlich gestohlenes Material gefunden wurde, wirds wohl nicht nur ein Bußgeldbescheid bleiben. Und die Frage nach der Rechtmäßigkeit der KV wird auch spannend. Aber alles wird kälter gegessen als gekocht. Wird da nicht im September dieses Jahres gewählt? Vielleicht will man ja "klare Kante" gegenüber dem "links-grünen Block" zeigen? Erstmal abwarten und gucken, was dabei heraus kommt.

  • [...] Es geht hier um Rechtsstaatlichkeit und darum, dass dieser Rechtsstaat nicht unterminiert wird. Daher ist der Rechtsstaat hier auch empfindlich und hat aus sich heruas ein Interesse so etwas zu verfolgen, auch wenn es im Einzelfall vllt. nicht so schlimm wirkt.

    Man mag Demosanis ja gegenüber kritisch eingestellt sein, Das war sicher keine Glanzleistung und auch klar rechtswidrig, aber eine relevante Rechtststaatsunterminierungskompetenz würde ich dieser Gruppe nicht zusprechen. Da fallen mir ganz andere Kaliber ein.

  • Man mag Demosanis ja gegenüber kritisch eingestellt sein, aber eine relevante Rechtststaatsunterminierungskompetenz würde ich Ihnen nicht zusprechen. Da fallen mir ganz andere Kaliber ein.

    Ich glaube, es ging hier um den konkreten Fall und nicht um „die Demo-Sanis“.

  • Ja, leuchtet ein.

  • Man mag Demosanis ja gegenüber kritisch eingestellt sein, Das war sicher keine Glanzleistung und auch klar rechtswidrig, aber eine relevante Rechtststaatsunterminierungskompetenz würde ich dieser Gruppe nicht zusprechen. Da fallen mir ganz andere Kaliber ein.

    Wie schon angemerkt hat das nichts mit den Demo-Sanis zu tun, sondern mit dem mutmaßlichen Verstoß gegen die entsprechenden Gesetze. Abseits vom evtl ebenfalls vorliegenden Diebstahl.

    Mir sind mehrere Fälle bekannt, die rigoros verfolgt wurden. Alle ohne Demo-Sanis, sondern private Krankentransportunternehmen, etc ;-)

    Ist ein bisschen wie Steuerhinterziehung, da versteht der Staat kein Spaß (vllt weil es am Ende ja auch hier um Geld geht?)