Aufsichtspflicht an der Berufsfachschule

  • Guten Tag.



    Ich würde gerne mit Euch diskutieren, welchen Umfang die Aufsichtspflicht einer Berufsfachschule für den Rettungsdienst gegenüber minderjährigen Schüler:innen hat. Die dürfte meiner persönlichen Meinung nach der einer allgemeinbildenden Schule entsprechen. Sie dürfte zeitlich also mit der Unterrichtszeit zusammenfallen. Wie sieht es aber aus, wenn die Schüler:innen in schuleigenen Räumen untergebracht sind? Hat die Schule in diesem Falle auch nachts eine Aufsichtspflicht? Und wenn ja, wie kann sie dieser gerecht werden? Und ebenfalls wenn ja: Kann eine Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten die Pflicht aufheben?



    Liebe Grüße

    CJ

    You know as well as I do decisions made in real time are never perfect. Don't second-guess an operation from an armchair. [Noah Vosen]

  • Ich häng mich mal mit dran, weil ich mir da bislang zu wenig Gedanken drum gemacht habe und wir im letzten Jahrgang auch zum Beginn einen Minderjährigen hatten.

  • In wie weit ist es wirklich zumutbar, Minderjährige auszubilden? Das Gesetz mag es vielleicht hergeben, aber ist das wirklich sinnvoll?

  • Bisher gibt es ja vor allem offene Fragen. Welche Ansichten findest du denn bis hierhin spannend?

    Du bist gegen eine gewisse Humorart komplett resistent oder? ;(^^^^^^

    "Notfallsanitäterinnen und -sanitäter sind, sofern (not-)ärztliche Hilfe nicht zeitnah zu erlangen ist und die Voraussetzungen des § 2a Nr. 2 NotSanG vorliegen, eigenverantwortlich handelnder, heilkundlicher Teil der Rettungskette."

    VGH München, Beschluss v. 21.04.2021 – 12 CS 21.702

  • Du bist gegen eine gewisse Humorart komplett resistent oder? ;(^^^^^^

    Ich hatte dich bisher, ehrlich gesagt, nicht als Humorexperten identifiziert. Aber erklär mir den Witz gern mal, ich rätsel tatsächlich noch.


    Über die Ausgangsfrage habe ich mich mit dem Captain heute Abend in der Kneipe schon angeregt ausgetauscht. Da wurde sogar gelacht.

  • Das ist eine echte juristische Knacknuss. Bei der Aufsicht ist es wie bei einer Klassenfahrt: Man plant alles, aber das Unvorhergesehene passiert immer. Damit ich im Chaos meine Schlüssel nicht verliere, habe ich mir übrigens personalisierte Schlüsselanhänger mit Namen geholt, das ist praktisch und vermeidet Verwechslungen. Kurz gesagt: Eine elterliche Einverständniserklärung schützt nie vor grober Fahrlässigkeit, also lieber bei den Details wachsam bleiben.

  • In wie weit ist es wirklich zumutbar, Minderjährige auszubilden? Das Gesetz mag es vielleicht hergeben, aber ist das wirklich sinnvoll?

    Gegenfrage: Wie schließe ich denn Minderjährige rechtssicher von der Ausbildung aus?

  • Er hat beantwortet wie man es ausschließt, nicht wie man es kommuniziert.

    "Notfallsanitäterinnen und -sanitäter sind, sofern (not-)ärztliche Hilfe nicht zeitnah zu erlangen ist und die Voraussetzungen des § 2a Nr. 2 NotSanG vorliegen, eigenverantwortlich handelnder, heilkundlicher Teil der Rettungskette."

    VGH München, Beschluss v. 21.04.2021 – 12 CS 21.702

  • Gegenfrage: Wie schließe ich denn Minderjährige rechtssicher von der Ausbildung aus?

    Ich stelle die Frage nach den Jugendschutzgesetz. Gibt es hier nicht eine Kollision?

  • Ich stelle die Frage nach den Jugendschutzgesetz. Gibt es hier nicht eine Kollision?

    Nach unserer Auffassung gibt es die. Deshalb fordern wir, wie vermutlich die meisten, bei Einstellung mindestens einen Führerschein Klasse B.

  • Tatsächlich ist der Einsatz auf dem RTW meiner Meinung nach schwer mit dem Jugendarbeitsschutzgesetz in Einklang zu bringen. Dass Rettungswachen minderjährige Azubis einstellen, ist aber eine Tatsache. Und den Führerschein Klasse B kann man ja auch mit 17 schon haben.


    Zum Glück werden die minderjährigen Azubis erfahrungsgemäß meistens zeitnah volljährig. Unser Problem löst sich im Juli zum Beispiel von ganz allein. Aber als Schule stellt sich natürlich die Frage generell, auch bei Teilnehmern des Rettungssanitäter-Lehrganges. Auch die sind ja hin und wieder noch nicht 18.

    You know as well as I do decisions made in real time are never perfect. Don't second-guess an operation from an armchair. [Noah Vosen]

  • Nach unserer Auffassung gibt es die. Deshalb fordern wir, wie vermutlich die meisten, bei Einstellung mindestens einen Führerschein Klasse B.

    Das ist aber eine Hürde. Hier kostet ein B Schein knapp 4.000 €. Schulabgänger ohne solventes Elternhaus werden die in der Regel nicht haben.

  • Das stimmt. Aber das ist halt leider so.


    Es gab bei der mit uns kooperierenden Schule zwei mal Minderjährige in der Klasse, aber beide Fälle haben die Ausbildung recht zeitnah abgebrochen. Das ganze wurde übrigens von den Arbeitgebern als "Experiment" verkauft, was ich ethisch schon schwierig finde, immerhin geht es hier um junge Menschen und nicht um ein Stück Holz.

    Was es mal gab, und das könnten wir uns auch vorstellen, waren Azubis, die bis zum ersten Wachenblock dann volljährig waren, die also bis Anfang Oktober ihren 18. Geburtstag gefeiert haben.

  • Nach unserer Auffassung gibt es die. Deshalb fordern wir, wie vermutlich die meisten, bei Einstellung mindestens einen Führerschein Klasse B.

    Das kann halt ganz schnell nach hinten los gehen wenn ein potentieller Bewerber dies nach AGG betrachten lässt und ggf. noch jemand einen unvorsichtigen Kommentar macht.

    Und aktuell gab/gibt es zu mindestens einen Bewerber der im Westen und Südwesten versuchte hier AGs zu unvorsichtigen Äußerungen zu bekommen und so zu Geld zu kommen.


    Denn: Der initiale Teil der Ausbildung ist ja durchaus mit 17 machbar, solange die Azubis zum richtigen Zeitpunkt 18 sind. Hier den B als de facto altersdiskriminierende Tatsache zu verlangen kann man machen, aber kann halt schief gehen, imho. (Verlangt man aus operativen Gründen ist es was anderes - aber Leute verplappern sich schnell)

    Auch weil es durchaus vorkommen kann, dass auch 17jährige einen im operativen Ausbildungsbezug hinreichenden B-Schein mit Streckenauflagen haben. (Lustiger Weise ist die einzige Person die ich kenne die das in jüngster Zeit hatte NotSan Azubi gewesen und durfte so das Dienstfahrzeug zwischen RW und Schule führen. Die 10km Wohnort-Schule wurden dagegen nicht genehmigt, auch nicht an Schultagen...was etwas zweifelhaft ist).


    In der Pflege aber auch bei der Bundeswehr ist ein Start übrigens problemlos mit 17 möglich, bei der Polizei ab 16,5 Jahren.