Guten Tag.
Ich würde gerne mit Euch diskutieren, welchen Umfang die Aufsichtspflicht einer Berufsfachschule für den Rettungsdienst gegenüber minderjährigen Schüler:innen hat. Die dürfte meiner persönlichen Meinung nach der einer allgemeinbildenden Schule entsprechen. Sie dürfte zeitlich also mit der Unterrichtszeit zusammenfallen. Wie sieht es aber aus, wenn die Schüler:innen in schuleigenen Räumen untergebracht sind? Hat die Schule in diesem Falle auch nachts eine Aufsichtspflicht? Und wenn ja, wie kann sie dieser gerecht werden? Und ebenfalls wenn ja: Kann eine Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten die Pflicht aufheben?
Liebe Grüße
CJ