Aktueller Stand der Novellierung | Notfallsanitätergesetz

  • Zitat

    Und was ist mit den Auszubildenden, die Anfang nächsten Jahres ihr


    Soweit ich weiß, soll es für diese Leute Bestandsschutz geben, d.h. sie können ihre Ausbildung nach altem Recht zu Ende bringen. Hier fände ich es aber trotzdem sinnvoll, wenn diesen Personen ein Zeitlimit gesetzt würde ( z.B.bis 2 Jahre nach StEx).

  • @ ra pioneer


    ich habe Ihren Beitrag nur zur Hälfte gelesen, dann war es mir nur noch peinlich. Was Sie da für einen Unsinn loslassen, schlägt dem Fass den Boden aus !!!


    Es ist traurig, dass, da Sie sich als Kollegen bezeichnen, die selbe Berufsbezeichnung tragen (dürfen) wie ich.


    Zu Ihnen kann ich nur sagen, dass der Krug so lange zum Brunnen geht, bis er bricht. Sie gehören (gottseidank) zu den Mitarbeitern, die sich irgend wann selbst eliminieren. Wenn Sie mal aufmerksam Ihre Beiträge lesen, wird Ihnen vielleicht auffallen, dass Sie sich zwischen den einzelnen Themen gewaltig wiedersprechen.



    MfG Herrgottstrommler, (Rett.Ass. Ba Wü)

  • Zitat

    Soweit ich weiß, soll es für diese Leute Bestandsschutz geben, d.h. sie können ihre Ausbildung nach altem Recht zu Ende bringen. Hier fände ich es aber trotzdem sinnvoll, wenn diesen Personen ein Zeitlimit gesetzt würde ( z.B.bis 2 Jahre nach StEx).


    lumberjack:
    Schön, und was machen die die in deinem Zeitlimit keinen Platz fürs Praktikumsjahr bekommen?

  • Hallo R.A.Pioneer,


    in Deinem Beitrag hast du geschrieben:


    Zitat

    Mit der Einführung der ÄLRD wurde doch schon ein großer Schritt gemacht wenn diese in allen Bereich konsequent eingesetzt werden ist doch alles geklärt!!!!!


    Verstehe das wer will, ich versteh´s nicht! ?(
    Genau das Gegenteil ist der Fall! AB sofort werden wir Deutschland in Puzzelstücken wiederfinden, wo von Kreisverband zu Kreisveband, ja sogar innerhalb eines Rettungsdienstbereiches werden unterschiedlcihe Vorgehensweisen in der Ptientenversorgung einzug halten.
    Allein in meinem Rettungsdienstbereich gibt es drei (3!!!) ÄLRD, einen beim DRK, einen weiteren bei den Maltesern und den ASB wollen wir auch nicht vergessen.
    Ernst gemeinte Frage meinserseits: wie stellst du dir das vor???


    Du schreibst weiter:


    Zitat

    Evtl. sollte man einen Ärztlichen Leiter RD auf Bundesebene einsetzen ähnlich der Bundes Ärztekammer um einen Einheitlichen Standard in der BRD gewährleisten zu können.


    Bitte korrigiert mich werte Kollegen aber haben unsere HiOrg´s nicht Bundesärzte in ihren Reihen die die Ausbildung überwachen?


    Und zum Thema Ausbildung; es wäre an der Zeit wenn sich die Schulen zusammensetzen und einheitliche Standards der Ausbildung erarbeiten würden und nicht jede Schule ein eigenes Süppchen kocht.
    Ein erster Schritt in diese Richtung ist die Umsetzung des vom ERC erlassene Richtlinie für Reanimation. Und hier möchte ich nochmal auf incentive-med verweisen, denn diese Schule orientiert sich bei der Vermittlung von Lehrinhalten an der AHA/ERC; PHTLS ud PALS.


    Was der Satz allerdings soll:


    Zitat

    Ich sehe bei unserem dichtem NA System keine Notwendigkeit zu einer Regelkompetenz.


    kann ich nun so rein gar nciht mehr verstehn, Ganz arg Sorry.
    Was hat denn das eine mit dem anderen zu tun? Du solltest im alten Forum mal die von Daniel verlinkten Beiträge zum Thema Notarztmange lesen bzw Dir die Filme hierzu anschaun.


    Ich hoffe mal schwer dass sich dann auch Deine Einstellung ändert.


    In diesem Sinne
    greetz Medic 2 :rtw:

  • Zitat

    Original von Medic 2
    Verstehe das wer will, ich versteh´s nicht! ?(
    Genau das Gegenteil ist der Fall! AB sofort werden wir Deutschland in Puzzelstücken wiederfinden, wo von Kreisverband zu Kreisveband, ja sogar innerhalb eines Rettungsdienstbereiches werden unterschiedlcihe Vorgehensweisen in der Ptientenversorgung einzug halten.
    Allein in meinem Rettungsdienstbereich gibt es drei (3!!!) ÄLRD, einen beim DRK, einen weiteren bei den Maltesern und den ASB wollen wir auch nicht vergessen.


    Ähem...


    Dann ist es kein von der zuständigen Verwaltung ernannter ÄLRD, sondern ein von der HiOrg beauftragter Arzt, ähnlich einem Abteilungsleiter. Ein ÄLRD ist aber ein von der zuständigen Behörde inthronisierter "Chefarzt", der für den ganzen Rettungsdienstbereich zuständig ist. Mit Organisationen hat das nichts zu tun.


    In Oldenburg sitzt der ÄLRD bei der Feuerwehr (seit kurzem...) und trotzdem hat er Generalgewalt über ALLE auf den Rettungsmitteln eingesetzten Rettungsdienstler. Da hält die HiOrgs keineswegs davon ab, eigene Ärzte intern als Fachvorgesetzte (für Ausbildung etc.) einzusetzen, aber das sind dann Verbandsärzte, keine ÄLRD.

  • Moin Moin Nils,


    also, jetzt müsste ich mich aber ganz schwer irren.


    Zitat

    Dann ist es kein von der zuständigen Verwaltung ernannter ÄLRD, sondern ein von der HiOrg beauftragter Arzt, ähnlich einem Abteilungsleiter. Ein ÄLRD ist aber ein von der zuständigen Behörde inthronisierter "Chefarzt", der für den ganzen Rettungsdienstbereich zuständig ist. Mit Organisationen hat das nichts zu tun.


    As far as i know wird der LNA vom Regierungspräsidium bestellt.
    Der hat ber nix mit dem ÄLRD zu tun. Zumindest ist das in Karlsruhe so der Fall.


    greetz Medic 2 :rtw:


    p.s.: ich werd mir gleich mal das LRD-BaWü vornehmen und nachlesen 8)

  • nein, den LNA habe ich auch keineswegs gemeint.


    Um hier Begriffsverwirrungen (aufgrund regionaler seltsamer Umsetzungen) zu vermeiden, möchte ich auf zwei Dokumente der BÄK hinweisen:


    http://www.bundesaerztekammer.…dx/NotfallAerzt/Sinn.html
    http://www.bundesaerztekammer.…ien/Empfidx/NotfallAerzt/


    bei letzterem Link ist u.a. zu lesen:


    Gruß, Nils



    edit: ich geh jetzt schlafen, machts gut und prügelt euch nicht! :nein:
    cu :hallo:

  • @Jessy


    Für Verunsicherung besteht kein Grund. Mit der Umsetzung einer Novellierung ist in den nächsten 2 Jahren sicherlich nicht zu rechnen. Mit Einführung eines neuen RettAssG bzw. einer neuen Ausbildung werden die bis dato gemachten bzw. begonnenen Ausbildungen nicht ungültig, sondern genießen, wie lumberjack ja schon erwähnte, Bestandsschutz. Auch wird es nicht schwieriger werden, einen Ausbildungsplatz zu bekommen.
    Weiterhin bedeutet die Einführung eines neuen RettAssG nicht, daß ab diesem Zeitpunkt nur noch neu ausgebildetes Personal auf den Rettungsmitteln eingesetzt werden darf. Bei all den Überlegungen muss bedacht werden, daß es zunächst zur Einführung des neuen Gesetzes kommen muss, danach müssen 3 Jahre Ausbildungsdauer hinzugerechnet werden und dann gibt es das erste Rettungsfachpersonal, daß nach neuer Verordnung ausgebildet wurde. Bis es zahlenmäßig ausreichend neues Personal gibt, um damit verbindlich die Rettungsmittel zu besetzen, dürfen ruhigen Gewissens mindestens weitere 10 Jahre eingerechnet werden. Hierzu müssen dann wiederum zunächst die jeweiligen Landesrettungsdienstgesetze geändert werden, was ebenfalls Zeit in Anspruch nehmen wird. Du siehst also, daß es für dich bzw. deine Ausbildung keine Konsequenzen haben wird.


    Wie eine Nachprüfung zum Erlangen der neuen Berufsbezeichnung aussehen und wie diese finanziell geregelt wird, lässt sich zum jetzigen Zeitpunkt nicht voraussagen.
    Wie bereits erwähnt, sollte nun zunächst ein Referentenentwurf abgewartet werden, um aufgrund dessen weitere Aussagen treffen zu können.

    Knüpfe dich nicht an Geringes, es zieht dich ab und hinab, fügt dir Geringeres zu.

  • R.A. Pioneer


    Lieber R.A. Pioneer,


    ich muß zugeben, daß mich deine Beiträge immer wieder sehr zum Nachdenken anregen. Nachdenken deshalb, weil ich mir nicht sicher bin, was ich davon halten soll.


    Es sind vereinzelt durchaus gute Ansätze zu erkennen, an anderer Stelle aber kann ich deinen Ausführungen in keinster Weise zustimmen.
    Fangen wir bei deiner letzten Aussage an: "Es darf alles nichts kosten !".
    Zu meinem besseren Verständnis - darf es für bereits ausgebildete RettAss nichts kosten oder darf die Novellierung deiner Ansicht nach generell nichts kosten ?


    Zu deiner Überlegung, den Rettungssanitäter-Lehrgang als Berufsausbildung anzuerkennen: einen 520-Stunden-Kurs als Berufsausbildung anerkennen ? Ich bitte dich...


    Zitat

    PS: Mein persönliches verlangen nach einer Novellierung hält sich in Grenzen, des weiteren Frage ich mich wenn eine Novellierung kommen sollte was ist wenn man keine Ausbildung macht oder durchfällt?
    Meines wissen kann man dadurch nicht Ausgestellt werden und bekommt auch sein Gehalt wie gewohnt weiter. Dann währe es doch auch denkbar dass ein Großteil der jetzigen RettAss dies provoziert.
    Toll Novellierung keine Verantwortung mehr und dennoch das gleiche Geld super Sache.


    Zunächst: bereits ausgebildete RettAss werden nicht gezwungen sein, sich einer Nachprüfung zu unterziehen. Möchten sie aber die neue Berufsbezeichnung führen und möchten die eventuell neu hinzugekommen Kompetenzen erwerben, werden auch sie sich der entsprechenden Prüfung unterziehen müssen. Ob überhaupt erweiterte Kompetenzen in die neue Ausbildung integriert werden, lässt sich im Moment noch nicht sagen.


    Ein Mehr an Verantwortung ergibt sich durch die neue Ausbildung nicht, beide - RettAss "alt" und RettAss "neu" - sind gleichermaßen für den Patienten verantwortlich. Lediglich die möglichen Maßnahmen, die durch das Personal ergriffen werden können, dürften sich dann unterscheiden. Eine zusätzlich "Belastung" ist dies sicher nicht, da eine entsprechende Ausbildung absolviert wurde.


    Zitat

    Ich sehe bei unserem dichtem NA System keine Notwendigkeit zu einer Regelkompetenz.
    Ich habe auch jetzt keine Minderwertigkeitskomplexe und möchte auch nicht mehr Verantwortung Übernehmen. Und damit stehe ich glaube ich nicht alleine da.


    Du solltest regionale Gegebenheiten nicht auf die gesamte Bundesrepublik umlegen. Von einem dichten Notarzt-System in Deutschland kann jedenfalls zum derzeitigen Zeitpunkt nicht gesprochen werden.
    Ich finde es enttäuschend, daß du Forderungen nach mehr Kompetenz und Qualität des Rettungsfachpersonals mit Minderwertigkeitskomplexen begründest. Diesen Gedankengang kann ich in keinster Weise nachvollziehen. Und nur deshalb, weil du persönlich nicht mehr Verantwortung übernehmen möchtest, wird sich eine zukunftsorientierte Ausbildung nicht verhindern lassen. Aber letztlich dürftest du damit auch kein Problem haben, denn du bist ja nicht gezwungen, mehr Verantwortung zu übernehmen - das darfst du dann dem besser ausgebildeten Rettungsfachpersonal überlassen.

    Knüpfe dich nicht an Geringes, es zieht dich ab und hinab, fügt dir Geringeres zu.

  • medic 2


    Nils hat recht - ein regulärer ÄLRD wird vom zuständigen Amt offiziell bestellt und ist organisationsübergreifend und unparteiisch tätig.

    Knüpfe dich nicht an Geringes, es zieht dich ab und hinab, fügt dir Geringeres zu.

  • Moin Moin Chief White Cloud :D


    ob Nils Recht hat oder nicht, sagt mir NICHT das Licht 8)


    Es geht hier nicht darum, ob Nils eine bessere Argumentationsgrundlage findet und damit seine Position mir gegenüber besser begründen kann und deshalb "im Recht" ist, sondern hat er mir vielmehr die Empfehlung der BÄK zukommen lassen, wie sie gern den ÄLRD innerhalb des Rettungsdienstes sehen würde.
    Hmmm schon wieder eine Empfehlung? Kennen wir das nicht ?(:D


    Und wieder drängt sich mir die Frage auf: sind diese Forderungen der BÄK bundesweit als verbindlich für die Gesetzgebenden angesehn oder ist das auch wieder so ein Wunschdenken wie die Notkompetenz ?(


    Leider konnte ich in der mir vorliegenden Fassung des LRD-Ba.Wü keinen Hinweis auf die Implementierung des ÄLRD finden, ausser dass nach §22 Abs.1 LRD die Landratsämter und die Stadtkreise als unterste Verwaltungsbehörde die Durchführung des Rettungsdienstes genehmigen. Nimmt man aber nun den Sitz der RLS-Karlsruhe, so ist das Regierungspräsidium zuständig (vgl §30a Abs.1 und 2 LRD)


    Somit komme ich zu dem Schluss dass für eine Implementierung des ÄLRD das Regierungspräsidium zuständig sein müsste 8)


    Allerdings, und hier muss ich meinen Standpunkt abändern, finde ich weder im LRD BaWü noch im Rettungsdienstplan des Sozialministerium Baden Würrtemberg vom März 2001 etwas zum Thema ÄLRD.
    Es wird "nur" vom LNA gesprochen (vgl Rahmendienstplan BaWü/Sozialministerium Punkt VIII Unterpunkt 2)


    Somit ist es richtig, dass der von mir bei uns erwähnte ÄLRD wohl eine hausgemachte Institution ist ohne Rechtsgrundlage nach den momentan geltenden Gesetzten und Verordnungen.


    Allerdings lasse ich mich auch hier gern eines besseren Belehren ;)


    In diesem Sinne weiterhin frohes Recherchieren
    greetz Medic 2 :rtw:

  • Aktueller Stand der Novellierung:


    um mal ganz konkret zu sein, stell ich hier mal das Eckpunktepapier vor, auf das sich folgende Organisationen zur Vorlage beim Bundesministerium geeinigt haben:
    - Ständige Konferenz für den Rettungsdienst
    - ver.di
    - BKS
    - BÄK
    - VDAK
    - ARw
    - BVRD
    - DIVI
    - BAND
    - MHD
    - JUH
    - ASB
    - DRK



    So, jetzt haben wir mal was handfestes :]


    Gruß, Nils

  • hallo?


    Hat euch das Papier so sehr verschreckt?


    Da mach ich mir die Mühe und stell hier endlich mal was anständiges zum Thema Novellierung RettAssG ein - und alle verstummen vor Ehrfurcht !?!


    Gibt es zu dem Text nichts zu sagen?


    Nächtle,
    Nils

  • Ich hatte bezüglich den Inhalten des Eckpunktepapiers bereits mehrfachen Kontakt zu Mitgliedern der SKR. Es wurde unter anderem darauf aufmerksam gemacht, daß weitere öffentliche Diskussionen zum jetzigen Zeitpunkt eher kontraproduktiv seien, da auf Seiten des Gesetzgebers der Eindruck entstehen könnte, man sei sich nach wie vor uneinig über die Inhalte einer Novellierung.


    Wir sollten demnach zunächst abwarten, wie ein Referentenentwurf aufgrund des Eckpunktepapiers aussehen wird und können dann erneut über einzelne Formulierungen im Entwurf diskustieren.
    Im Moment ist es allerdings wichtig, einen zügigen Entwurf durch eventuelle Uneinigkeiten nicht zu behindern.


    Im Übrigen bin ich mit der ein oder anderen Formulierung im Eckpunktepapier nicht gerade glücklich, aber es muss abgewartet werden, wie und ob sich diese im Entwurf auswirkt. Erfreulich ist jedoch nach wie vor, daß es überhaupt zu einem Konsens gekommen ist und wir nun schon einen großen Schritt weiter in Richtung Novellierung sind.

    Knüpfe dich nicht an Geringes, es zieht dich ab und hinab, fügt dir Geringeres zu.

  • Aktuelle, politische Entwicklungen machen es meines Erachtens erforderlich, sich erneut Gedanken über den derzeitgen Verlauf der geplanten Novellierung Gedanken zu machen.


    Ohne hier politisch Partei ergreifen zu wollen muss doch ernsthaft angezweifelt werden, daß im Falle einer Machtübernahme durch die CDU eine Novellierung in absehbarer Zeit realisierbar ist.
    Forderungen bzw. Pläne für die Abschaffung von Lohnzulagen (http://portale.web.de/Schlagzeilen/Parteien/msg/5840045/) sind ein erstes Indiz dafür. Wer auf diese Weise Gelder einsparen möchte ich sicherlich nicht dazu bereit, eine kostenverursachende Ausbildung zu unterstützen.


    Ich sehe schwarze Zeiten auf uns zukommen... X(

    Knüpfe dich nicht an Geringes, es zieht dich ab und hinab, fügt dir Geringeres zu.

  • Ohne hier jetzt eine Politische Antwort zu geben...
    Ich habe die Erfahrung gemacht dass sich die CDU die Mühe macht Anfragen bzgl. der Novellierung bzw. der jetzigen Situation zu beantworten... Von der roten Seite warte ich seit nem halben Jahr auf eine Antwort...
    Das selbe wiederfuhr mir als ich die Bundestagsabgeordneten in meinem Wahlkreis beider Parteien anrief. Schwarz kümmerte sich um mich-Rot winkte ab...Würde sie nichts angehen.
    Allerdings macht auch mir, wie Daniel, die neuesten CDU Schnapsideen Angst.
    Es sollte eine Rettungsdienstpartei geben *g*
    Nur zum Wohle des Rettungsfachpersonals...*ggg*
    Gruß
    Andreas

  • Hallo Andreas,


    ähnliches ist mir auch passiert als ich mit Politikern des MdB über den Rettungsdienst sprach. Zusätzlich sagte man mir:"An allem wären nur die Krankenkassen schuld und die würden ja alles blockieren!"


    Wer,wie,wo und wann wird die "Rettungsdienstpartei" gegründet? Bin sofort dabei.....*ggg*


    Gruss aus Neustadt


    Olaf

  • Wir nennen uns die Rettungsdienstpartei kurz die "Retter" ;)! Ich finde es lustig das das mit
    der Novellierung solange dauert, ich habe im September 2003 das erste mal was davon gehört dort hieß es im nächsten Jahr wird das Gesetz eingeführt, ich hatte mich schon mit meinen 16 Lenzen auf eine RA-Ausbildung gefreut ohne Schulgeld usw! Nun werde ich erstmal Krankenpfleger und mache dann die verkürzte Ausbildung!Wir haben in unserer Feuerwehr mindestens 10 RS und 2 RA´s wir nehmen dem OV vom DRK die meiste Arbeit in Sachen an der Unfallstelle Erstversorung ab! Übrigens als Feuerwehrmann am Flughafen Frankfurt/Main muss man eine RS Ausbildung machen besser man hat bei der Bewerbung schon einen RS oder RA Schein!Ich finde es bescheuert wenn RD´ler und FW´ler sich als Feuerpatscher und Rettungsschwuchteln bezeichnen, es geht darum Menschen zu retten somit sind beide aufeinander angewiesen und müssen Hand in Hand arbeiten!

  • Gute zusammenarbeit oder Recht auf Monopol Rettungsdienst
    Ein rosa Elefant ,ein Kreuz auf einer cremefarbenen-,oder ein Stadtwappen auf einer roten Fahrzeug Tür sagt bestimmt nicht viel über die Fachkompetenz der hauptamtlichen Besatzung aus.
    Weicht der Fachbereich einwenig ab,was im Rettungsdienst öfter Vorkommt bemerkt man wer sich nach seinem Zividienst direk ins Nest gesetzt hat,
    nebenberuflich im Rettungsdienst tätig ist,
    Oder zur Ausbildung mit den Anforderungen ,mind. Abgeschlossene Berufsausbildung ,G 26 E Theoretische u. Sportliche Auswahlverfahren zugelassen wurde.
    Dann dürften ja nur noch Ehrenamtliche und die Feuerwehr im Rettungsdienst tätig sein und der Rest fährt nur noch Verlegungen und Trägt das NA-Protokoll.

  • Zitat

    Original von Nils
    - Zugang zur "neuen" Berufsbezeichnung wird durch Aufbauschulung und anschließender Zertifizierung durch die zuständige Behörde ermöglicht


    Da wirds interessant:
    Keine im RD tätige FW wird ihre Leute für z.B. ein halbes Jahr auf ein Aufbauseminar schicken. Wird das ein flockiges Wochenendseminar, ein zweiwöchiges Kuscheltreffen oder ein Jahr schwerstes Lernen? :D