Aktueller Stand der Novellierung | Notfallsanitätergesetz

  • Zitat

    Original von Vossi
    Ich bleib weiterhin Fan von Altemeyer :D


    Hmm ich kenne diese Vorschläge auch, nur was mich stört, ist, was passiert mit den bereits ausgebildeten nicht übergeleiteten Assistenten. Ich denke für einen im Beruf befindlichen Kollegen muss es bei Änderungen immer eine nebenberufliche Möglichkeit geben sich weiterzuqualifizieren. Also muss für die jetzigen RA´s auch eine praktikable Lösung her. Auch wenn das noch mal 4 Wochen Nachschulung etc. bedeutet.


    Grüße


    Marco

    Der Inhalt des Textes, möchte keine Lehrmeinung vertreten er stellt eine rein persönliche Ansicht des Autors da. Die Nutzung ausserhalb des Forums ist nicht gestattet.
    * 150 Jahre Deutsches Rotes Kreuz, Aus Liebe zum Menschen * :rtw:

  • Zitat

    Ich denke für einen im Beruf befindlichen Kollegen muss es bei Änderungen immer eine nebenberufliche Möglichkeit geben sich weiterzuqualifizieren


    Echt? Muss es diese Möglichkeit wirklich geben? Das sehen die HiOrgs wohl genauso - deshalb geht bei der Novellierung (unter anderem) auch seit Jahren nix voran....


    J. :rolleyes:

  • Zitat

    Original von Jörg


    Echt? Muss es diese Möglichkeit wirklich geben? Das sehen die HiOrgs wohl genauso - deshalb geht bei der Novellierung (unter anderem) auch seit Jahren nix voran....


    J. :rolleyes:


    Du hast mich wohl falsch verstanden, ein RA der hauptamtlich im RD arbeitet, was soll denn der machen? Meinst du ernsthaft den stellt der AG für eine weiterqualifikation einfach so bei vollen Bezügen frei?


    Der muss auch sehen wie er "auf Teilzeitbasis" Sei es abend oder Wochenendkurse neben seiner Tätigkeit sich weiterqualifiziert. Es genügt, wenn der AG diese Weiterqualifikation bezahlt. Das ich als Ehrenamlicher oder Teilzeitmitarbeiter diese Qualifikation dann wohl selber zahlen muss, ist mir absolut bewust. Auch das ich dafür warscheinlich wieder Urlaub oder ähnliches hinlegen muss, nur bitteschön für alle RA´s die Möglichkeit schaffen!


    Es ist ein Irrglaube wenn jemand meint man könnte jemandem nur weil er nicht hauptamtlich im RD ist die Berufsausbildung aberkennen. Das gibt es in keinem Beruf nicht mal bei den lieben Ärzten :D


    Grüße


    Marco

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  • Zitat

    Du hast mich wohl falsch verstanden, ein RA der hauptamtlich im RD arbeitet, was soll denn der machen? Meinst du ernsthaft den stellt der AG für eine weiterqualifikation einfach so bei vollen Bezügen frei?


    marco: Hab dich wohl wirklich falsch verstanden - sorry!


    J. :)

  • Nun, es gäbe noch die Möglichkeit über Bildungs- oder WEiterbildungsfrei/Urlaub. Jedem Arbeitnehmer steht ein gewisses Maß an Urlaubstagen zu, wenn er diese für eine konkrete Weiterbildungsmaßnahme nutzt. Wohlgemerkt...zusätzliche Tage.


    Wenn es nur eine Wahrheit gäbe, könnte man nicht hundert Bilder über das selbe Thema malen. (Pablo Picasso)

  • So, ich habe eben eine Email von der FDP-Bundestagspressestelle bekommen, in deren Anhang sich auch die Antwort der Bundesregierung im *.pdf Format befindet. Siehe Anhang.

  • Zitat

    Original von oepfae
    Nun, es gäbe noch die Möglichkeit über Bildungs- oder WEiterbildungsfrei/Urlaub. Jedem Arbeitnehmer steht ein gewisses Maß an Urlaubstagen zu, wenn er diese für eine konkrete Weiterbildungsmaßnahme nutzt. Wohlgemerkt...zusätzliche Tage.


    Ja der Weiterbildungsurlaub ist aber reine Ländersache, das heist hier in Baden- Würtemberg gibt es diese 10 Tage Sonderurlaubsregelung leider nicht. In anderen Bundesländern wie in Rheinland- Pfalz etc. gibt es diese 10-Tages-Regelung.


    Das bedeutet das der Großteil der Kollegen auch nass sind.


    Grüße


    Marco

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  • Wobei es nicht allzu viele Arbeitgeber geben dürfte, die den Arbeitnehmer für den "Weiterbildungsurlaub" freistellen, wenn dieser nicht direkt dem eigenen Betrieb vonnutzen ist.

  • Vielen Dank, Maverick, für die eingestellte Antwort der Bundesregierung.


    Es ist doch ein Armutszeugnis: seit Jahren gibt es diverse Gremien und Ausschüsse zum Rettungsdienst, gab es Sitzungen mit Vertretern der Regierung und wurde auf die aktuellen Mißstände in aller Deutlichkeit hingewiesen, verbunden mit diversen Lösungsvorschlägen.
    Und heute ? - fangen wir wieder bei fast Null an. Es scheint, als hätten die zahlreichen Sitzungen und Gespräche nie stattgefunden !


    Eine Bundesregierung, die zunächst bundesweit Auskünfte über die Organisation und die Ausbildung einholen muss, ist ganz offensichtlich in keinster Weise über "ihren" Rettungsdienst informiert. Da verwundert es mich doch, daß man sich gleichzeitig immer wieder über den hohen Standard und die gute Qualität des deutschen Rettungsdienstes freut, wenn man doch andererseits über dessen Organisation und die Ausbildung des eingesetzten Personals keine Ahnung hat. Es läuft halt und wie man hin und wieder hört, ganz gut. :rolleyes:


    Die aktuelle Situation, wieder fast am Anfang der berufspolitischen Gespräche zu stehen, macht deutlich, daß eine funktionierende Berufs- bzw. Interessenvertretung für das Personal im Rettungsdienst von eminenter Bedeutung ist.

    Knüpfe dich nicht an Geringes, es zieht dich ab und hinab, fügt dir Geringeres zu.

  • Wie bereits richtig feststellt, scheitert eine effektive Reform des Rettungswesen und auch der Ausbildung im Rettungsdienst an der Annahme, dass der Status quo soweit ausreichend wäre und nur geringe Änderungen notwendig wären.


    Eine Erweiterung der Ausbildung, wie bereits oft genug gefordert, mit klaren Kompetenzregelungen wird kommen müssen und darf mangels einer aktuellen Interessenvertretung nicht im politischen Sand verlaufen.


    Eine Höherqualifizierung des bereits ausgebildeten Personals kann natürlich - hatten wir schliesslich bereits - in Form einer einfachen Anerkennung erfolgen. Besser wäre es, diese Höherqualifizierung im Rahmen eines Gesetzes zu fordern und auch die Finanzierung darüber zu regeln. Es kann nicht angehen, dass in einem Bundesland hierfür Bildungsurlaub gewährt werden könnte, in einem anderen nicht (...wobei 10 Tage kaum ausreichen dürften umd eine Höherqualifizierung zu erreichen...). Hier ist zu fordern, dass innerhalb einer bestimmten Frist, Aufbaukurse zu besuchen sind, welche dann auch durch die Kostenträger zu finanzieren sind (auch wenn dies wohl eher utopisch sein dürfte).

  • Und passend zu diesem Thema habe ich gestern den Leserbrief von Daniel im aktuellen Rettungsmagazin auf der Wache gelesen.
    :positiv:

  • securo, ich will jetzt nicht alles abtippen, frag doch den Daniel mal ob er es hier einstellt. Er wird es sicherlich noch haben...

  • Bitteschön:


    Zitat

    Mit großer Verwunderung, verbunden mit Enttäuschung habe ich das Interview mit Herrn Ackermann gelesen. Die darin gemachten Äusserungen bezüglich der Novellierung des RettAssG bzw. der Ausbildung sind in den Augen des Rettungsfachpersonals ein Rückschlag.


    Heute noch, wider besseren Wissens, eine 2-jährige Berufsausbildung für Rettungsassistenten zu planen, ruft bei mir völliges Unverständnis hervor.
    Einen Widerspruch stellen die Forderungen nach mehr Verzahnung von Theorie und Praxis einerseits, die eventuelle Senkung des Zugangsalters zur theoretischen Ausbildung auf 17 Jahre andererseits dar. Die Mehrheit des heute tätigen Rettungsfachpersonals ist sich einig, daß eine Anhebung des Zugangsalters zur Berufsausbildung zum Rettungsassistenten angebracht wäre.
    Im Übrigen scheint es Herrn Ackermann auch entgangen zu sein, daß die "Notkompetenzmaßnahmen" bereits heute schon Bestandteil der Berufsausbildung sind. Lediglich eine fehlende, rechtlich eindeutige Absicherung bei der Durchführung dieser Maßnahmen fehlt uns noch.
    Vielleicht sollte Herr Ackermann bzw. die FDP sich noch einmal informieren, welche Änderungen wirklich sinnvoll und dringend notwendig sind.


    Ich war übrigens nicht der Einzige, der in einem Leserbrief die von Herrn Ackermann gemachten Aussagen monierte.

    Knüpfe dich nicht an Geringes, es zieht dich ab und hinab, fügt dir Geringeres zu.

  • Zitat

    Original von Daniel Grein
    Die Mehrheit des heute tätigen Rettungsfachpersonals ist sich einig, daß eine Anhebung des Zugangsalters zur Berufsausbildung zum Rettungsassistenten angebracht wäre.


    Kam hier etwa dass Forum zum Spiel?
    :D :D

  • @ Daniel:
    danke für deinen Leserbrief, er beschreibt sicherlich die Meinung vieler (und stellt auch meine Meinung dar).

  • So ich möchte mal diesen Thread wieder hochholen da der Name am besten passt....


    Laut rettungsdienst.de hat die Expertengruppe für die RettAssG-Novellierung ihre Arbeit beendet und ihre Vorschläge ans Bundesgesundheitsministerium weitergeleitet. Leider war dem Artikel keine Details zu entnehmen was genau Vorgeschlagen wurde.


    Artikel auf rettungsdienst.de


    Weiss jemand vlt. bzw. gibt es noch andere Quellen wo es genauere Infos gibt bezüglich der Vorschläge ?


    Falls dies nicht der richtige Thread seine sollte einfach verschieben ;-)