Aktueller Stand der Novellierung | Notfallsanitätergesetz

  • Die "Ständige Konferenz für den Rettungsdienst" hat in Zusammenarbeit mit der Gewerkschaft ver.di ein Eckpunktepapier erstellt, das dem Bundesministerium für Gesundheit und soziale Sicherung zur weiteren Bearbeitung vorgelegt werden soll. Somit sind die wesentlichen Arbeiten zu den Rahmenbedingungen für ein neues RettAssG von Seiten der Vertreter des Rettungsfachpersonals abgeschlossen.
    Mit einem Referentenentwurf für ein neues Rettungsassistentengesetz kann in diesem Jahr gerechnet werden.

    Knüpfe dich nicht an Geringes, es zieht dich ab und hinab, fügt dir Geringeres zu.

  • Es handelt sich um einen Konsens zwischen ver.di sowie den Mitgliedern der SKRD.
    Die ursprünglichen Forderungen der ver.di können unter folgender Adresse eingesehen werden: http://www.verdi.de/0x0ac80f2b_0x00adb254


    Was die Ausbildungsziele betrifft, gingen die Forderungen der ver.di sogar weiter, als die aktuell gemeinsam beschlossenen Punkte. So forderte diese "Alle erforderliche Maßnahmen gegen vitale Bedrohung, zur Vermeidung von Folgeschäden und zur Linderung von Schmerzen" als Ausbildungsziel.
    Aktuell heißt es lediglich "Durchführung der erforderlichen lebensrettenden Sofortmaßnahmen im Rettungsdienst".


    Eine neue Berufsbezeichnung ist nach wie vor in der Überlegung, konkrete Vorschläge hierzu gibt es derzeit nicht.
    Bereits ausgebildete Rettungsassistenten dürfen nach einer Aufbauschulung und bestandenen Prüfung die neue Berufsbezeichnung führen.


    Wesentliche Verbesserung soll es bezüglich den Anforderungen an Rettungsdienstschulen und Ausbildungsbetrieben geben. Es ist anzunehmen, daß sich nach einer Umsetzung der Eckpunkte die Anzahl der Rettungsdienstschulen in Deutschland dezimieren wird, da sicherlich nicht alle Schulen die Anforderungen erfüllen können.
    Gesichert werden soll auch die Finanzierung der Ausbildung inkl. Ausbildungsmittel und Fachbüchern. Auch soll eine Ausbildungsvergütung per Gesetz festgeschrieben werden, was der derzeit herrschenden Unsitte, Auszubildende ohne Vergütung einzustellen, ein Ende bereiten wird.


    Insgesamt stellen die Eckpunkte eine deutliche Verbesserung der Ausbildung dar, wenngleich auch nicht alle Punkte ausreichend geklärt sind. Überlegungen zu Zugangsvoraussetzungen fehlen auf dem Papier völlig.

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  • Das hört sich ja schonmal nich verkehrt an, aber meiner Meinung nach sind die Zugangsvorraussetzungen ein wesentlicher Punkt, der geklärt werden müsste um unserem Beruf ein besseres Bild in der Öffentlichkeit zu bescheeren

  • Allerdings. Ein Thema, das mich zugegebenermaßen beunruhigt, da - wie schon erwähnt - im neuen Eckpunktepapier keine Rede davon ist.
    Auch die Anrechnung gleichwertiger Ausbildungen von Angehörigen der Medizinalfachberufe und Feuerwehrangehörigen hat sich inzwischen wieder von dem entfernt, wovon noch im vorletzten Jahr auf dem Fachkongress der RETTmobil die Rede war - keine pauschale Anrechnung mehr, sondern individuell Prüfung der persönlichen Voraussetzungen. Und welche Ausbildung der Feuerwehr könnte man auf die des Rettungsassistenten anrechnen ?

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  • Da fällt mir eigentlich nichts zu ein. Ausser das in der Brandmeisterausbildung ja der RS enthalten ist. Bin aber mit den Ausbildungen der Feuerwehren nicht so vertraut.

  • Ich frage mich dabei nur, wie sich die Besetzung der Rettungsmittel ändern wird. Ist ein Rettungsassistent (alte PO) noch ausreichend als Transportführer auf dem RTW, oder muss man die neue Zusatzbezeichnung bzw. eine Aufbauausbildung haben?
    Naja, vieleicht wissen wir das bald...

  • Zitat

    Ich frage mich dabei nur, wie sich die Besetzung der Rettungsmittel ändern wird. Ist ein Rettungsassistent (alte PO) noch ausreichend als Transportführer auf dem RTW, oder muss man die neue Zusatzbezeichnung bzw. eine Aufbauausbildung haben?


    Na ja, ich denke mal, dass die Änderung der Rettungsdienstgesetze im Anschluss an die Novellierung des Berufsbildes stehen sollte. Falls der RTW nach eine bestimmten Übergangsfrist ( Ausbildungen brauchen ja auch so ihre Zeit) immer noch mit dem transportverantwortlichen alten RA besetzt sein sollte, hätte man sich ja die ganze Novellierung auch sparen können.

  • Also zum Thema Rettungsdienst und Feuerwehr kann ich nur sagen, dass die Feuerwehr im Rettungsdienst nichts zu suchen hat!!! Die sollen das machen was sie können, Feuer löschen und technische Rettung, usw. aber was haben die mit Rettungsdienst am Hut?


    Für viele Mitarbeiter, gerade von den so tollen Berufsfeuerwehren ist die Schicht auf dem RTW total unbeliebt. Das ist in etwa so, wenn ich Bäcker lernen möchte vorher aber erstmal ne Metzgerausbildung durchlaufen müsste.


    Desweiteren sucht sich die Feuerwehr doch immer die luktrativen Schmankerl, wie bspw. die Notfallrettung aus. Der Krankentransport holt man sich dann großzügig die Hilfsorganisation ins Boot.


    Ich kann diese Mentaöität nicht abhaben, und wenn ich sehe was so manche Chefs von Berufsfeuerwehren da ablassen, kommts mir hoch!!!


    Sorry, aber Feuerwehr und Rettungsdienst, das paßt nicht!!!!!

  • Zitat

    Sorry, aber Feuerwehr und Rettungsdienst, das paßt nicht!!!!!


    Na ja, auch wenn ich in den Grundzügen mit deiner Meinung korrelliere; es gibt selbst bei der Berufsfeuerwehr Rettungsassistenten / Rettungssanitäter, die man in der landläufigern Meinung als gut bis sehr gut einschätzeen würde. Nur weil man bei einer BF ist, heißt es doch nicht, dass man automatisch ein schlechter RDler ist.


    Zitat

    Desweiteren sucht sich die Feuerwehr doch immer die luktrativen Schmankerl, wie bspw. die Notfallrettung aus


    Hierzu siehe aktuelle "Rettungsdienst" Bsp. Hamburg

  • Hallo Anno PatschPatsch,


    im Norden der Republik, genauer gesagt von den alten Bundesländern ist halt die FW für den RD zuständig, auch wenn die es teilweise abgeben.....müssen....
    Es sollen durchaus fähige und motivierte Feuerpatscher in den dortigen RD Bereichen geben, wie auch in allen anderen RD Bereichen und Wachen, egal wie sich deren Arbeitgeber nennt

  • Ich frage mich, ob es wirklich so wichtig ist, das Rettungsassistentengesetz zu novellieren?
    Die Ausbildung, auch die Verkürzte ist jetzt schon auf hohem Niveau. Kann das gewünschte Ziel nicht mit weniger Aufwand realisiert werden?


    Jeder Rettungsassistent durchläuft ein zusätzliches Medikamentenmodul. Damit ist er nicht nur berechtigt (nach schriftlicher Prüfung und ausführliche Dokumentation) invasive Maßnahmen durchzuführen, sondern darf auch ausgewählte Medikamente ohne Nachforderung des Notarztes verabreichen.


    Viele Notfallbilder könnten jetzt schon von Rettungsassistenten beherrscht werden, bspw. Schlaganfälle, hypertensive Krisen, Frakturen, Hypoglykämien, Synkopen, usw.


    Nicht die Leistelle entscheidet, ob ein Arzt mitalarmiert wird, sondern der Rettungsassistent vor Ort. Auch wenn sich der Notfall als eine Reanimation oder Ähnliches entpuppen sollte, so ist er in der Lage die Situation auch bis Eintreffen des NA adäquat zu überbrücken.


    Natürlich können Notfälle wie Rhythmusstörungen, Narkosen, schwere Traumen, Herzinfarkte usw. mit der jetzigen Ausbildung, auch nicht mit dem Zusatzmodul Medikamente abgearbeitet werden.


    Aber damit könnten wir das jetzige Rettungsdienstsystem ohne großen Aufwand und somit auch kostengünstig ?novellieren?. Außerdem wäre damit die Diskussion vom Tisch, ob wir in Zukunft mit oder ohne Notarzt retten.


    Am sinnvollsten wäre meiner Meinung nach ein System in dem weitgehend ?autonomes? Rettungsfachpersonal tätig ist, das sich bei Bedarf einen gutausgebildeten ärztlichen Rettungsfachmann nachbestellen kann.

  • hi, habe damit auch eher die "Bosse" gemeint, die solche Dinge zu entscheiden haben, Natürlich gibt es auch sehr gute Berufsfeuerwehrleute/RettAss.

  • Es besteht durchaus die Notwendigkeit, das derzeit gültige RettAssG zu novellieren. Hauptpunkte sind hierbei sicherlich die Gleichstellung mit anderen medizinischen Assistenzberufen bezüglich Ausbildungsdauer und Anrechnungsmöglichkeiten, sowie eine dringend notwendige Korrektur der Zugangsvoraussetzungen.


    Von weitaus größerer Bedeutung ist aber im Zuge der Novellierung die Neugestaltung der Ausbildung an sich. Hier besteht dringender Reformbedarf, um die allseits bekannten und gravierenden Mängel zu beseitigen.


    Übrigens habe ich neue Erkenntnis: der mittlere Bildungsabschluss als Zugangsvoraussetzung wird von allen an der Novellierung Beteiligten als unabdingbar gesehen. Der Grund, weshalb dieser im Eckpunktepapier nicht aufgenommen wurde, war Probleme bei der Formulierung.

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  • Das stimmt mich aber mal positiv, dass sie die Zugangsvoraussetzungen verschärfen wollen!


    @Anno: Dass die FW vor allem wie schon gesagt im Nord-Westen Rettung fährt hängt mit den Besatzungszonen in der Nachkriegszeit zusammen und den Rettungsdienstsystemen der entsprechenden Besatzungsländern. Deswegen gibt es diesen Unterschied zwischen Nord- und Süddeutschland im Westen. In NRW wäre früher nie einer auf die Idee gekommen bei ner Verletzung das dRK zu rufen, da haben das alles die Feuerwehren gemacht.

  • Nachtrag / Korrektur:


    Die Notwendigkeit eines mittleren Bildungsabschlusses für den Zugang zur Ausbidlung wird von Seiten des BVRD betont. Ob hierüber Einigkeit bei allen Beteiligten besteht, lässt sich zum jetzigen Zeitpunkt nicht sicher beantworten.


    Es ist zu empfehlen, einen Referentenentwurf des BMGS abzuwarten und nach Veröffentlichung erneut über eventuell strittige Punkte zu diskutieren.

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  • Zitat

    Original von Daniel Grein



    Übrigens habe ich neue Erkenntnis: der mittlere Bildungsabschluss als Zugangsvoraussetzung wird von allen an der Novellierung Beteiligten als unabdingbar gesehen. Der Grund, weshalb dieser im Eckpunktepapier nicht aufgenommen wurde, war Probleme bei der Formulierung.


    Also dem kann ich nur zustimmen.
    Bei uns damals waren welche auf der Schule mit Hauptschulabschluß, die haben die Ausbildung mehr schlecht als recht absolviert.
    Da fragt man sich muß das wirklich sein????
    Ein gewisser Bildungsstandart sollte schon vorhanden sein. Siehe andere Länder in unserer EU...



    mfg Thomas

  • aber da muss ich mal gehalten in den meisten fällen (zumindest bei uns in der gegend) machen die Schüler mit hauptschulabluss meistens bessere Arbeit als welche vom Gymnasium oder der Realschule. Klar sollte ein gewisser bildungsstand sein, aber dies könnte ja ermittelt werden in dem man in seine Schulakte guckt und sich die bewertungen durchliest in den Zeugnisses und ob man damit feststellen kann, das er lernwillig ist.

  • Aufgrund der doch etwas angespannten Finanzlage der HiOGs und der Krankenkassen bezweifle ich sehr stark dass es in den nächsten 10 Jahren zu einer Änderung des derzeitigen Systems kommen wird.

  • Und was ist mit den Auszubildenden, die Anfang nächsten Jahres ihr
    Staatsexamen machen? Wird es dann noch größere Probleme geben, ein Ansatzpraktikum zu finden, wenn man doch nach altem Recht geschult wurde? Oder wird man dann automatisch auf dem neuen Stand gebracht?


    Was ist mit den Nachschulungen die stattfinden sollen, damit man die neue Berufsbezeichnung erlangen kann? Die Kosten dafür sind sicherlich wieder super hoch..oder?!?


    Ehrlich gesagt, weiß ich momentan gar nicht, was man von der ganzen Situation halten soll/kann...
    Bin mir momentan mit allem unsicher und weiß ehrlich gesagt auch nicht, ob ich mich noch sooo sehr freuen kann, die Ausbildung zu beginnen...
    Anfangs freute ich mich riesig, weil ich die Ausbildung als "Neuanfang", als neue Herausforderung ansah, die genau meinen Wünschen entsprach... und jetzt herrscht nur noch ein reinstes Chaos...
    Wie soll das bloß weitergehen?!?....


    Abwarten und Tee trinken....