News: Anerkennung "HF"

  • Habe diesen Artikel soeben gelesen:


    Anerkennung ausländischer Diplome und Ausweise: Neue Praxis ab 1.2.2007
    Das SRK gleicht seine Anerkennungspraxis dem Bundesamt für Berufsbildung und Technologie (BBT) an und stellt ab dem 01.02.2007 für Inhaberinnen und Inhaber eines anerkannten ausländischen Ausbildungsabschlusses keine Bestätigungen der Berechtigung zur Titelführung ?HF? mehr aus.


    Das SRK stellt ab dem 01.02.2007 keine "HF-Bestätigungen" mehr aus.
    Im Anschluss an die Anerkennung ausländischer Ausbildungsabschlüsse in den nicht-universitären Gesundheitsberufen hat das Schweizerische Rote Kreuz (SRK) seit dem Inkrafttreten der Mindestvorschriften für die Anerkennung von Bildungsgängen und Nachdiplomstudien der höheren Fachschulen vom 11.03.2005 den Gesuchstellerinnen und Gesuchstellern auf Anfrage eine Bestätigung der Berechtigung zur Titelführung ?HF? ausgestellt.


    Im Zuge des am 01.01.2007 in Kraft gesetzten Leistungsvertrages zwischen dem Bundesamt für Berufsbildung und Technologie (BBT) und dem SRK sind beide Vertragspartner bestrebt, ein einheitliches Verfahren zu praktizieren. Da das BBT im Rahmen des Gleichwertigkeitsverfahrens für die in seinem Zuständigkeitsbereich stehenden ausländischen Ausbildungsabschlüsse keine Berechtigung zur Führung des Berufstitel erteilt und dies in den massgebenden Gesetzen auch nicht vorgesehen ist, stellt das SRK ab dem 01.02.2007 ebenfalls keine ?HF-Bestätigungen? mehr aus.


    Wir weisen jedoch darauf hin, dass die Anerkennungsausweise des SRK im Vergleich mit den schweizerischen Diplomen und Fähigkeitsausweisen nach wie vor als gleichwertig zu betrachten sind. Den Behörden, Arbeitgebern und Anbietern von Weiterbildungen empfehlen wir deshalb, Inhaberinnen und Inhaber eines Anerkennungsausweises zu den gleichen Bedingungen anzustellen bzw. zuzulassen wie Personen, die ihre Ausbildung in der Schweiz absolviert haben.




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  • Wenn man jedoch die Seite des VRS betrachtet, wird man feststellen, dass die bisherige Praxis der Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse vermutlich in näherer Zukunft restriktiver gehandelt werden könnte.

  • Zitat

    Original von Maverick83
    Aha...und was hat das jetzt für RD relavante Folgen?


    Vielleicht ist der Tread falsch positioniert. Es geht um die Anerkennung ausländischer Berufsdiplome in der Schweiz. Bislang war das Schweizerische Rote Kreuz (SRK) dafür zuständig. Nun ist es das BBT (siehe Link weiter oben).

  • Zitat

    Original von Maverick83
    Das heißt es ist schwieriger geworden den RettAss in der Schweiz anerkennen zu lassen?


    Definitiv. Wenn nicht sogar unmöglich mit der derzeitigen deutschen Ausbildung. Genaues ist leider noch nicht bekannt.

  • Es tut mir leid. Ich lebe zwar Luftline nur 15km von der Schweiz weg, aber ich kann trotzdem nicht folgen.
    Kannst du mir erklären warum es schwieriger bzw. unmöglich geworden ist?

  • Die schweizer Ausbildung zum diplomierten Rettungssanitäter dauert "schon immer" drei Jahre. Bislang war das Schweizerische Rote Kreuz für alle Berufsdiplome (Gesundheitsberufe) zuständig. Das SRK hatte also analog die gleiche Aufgabe, wie die Regierungspräsidien/Gesundheitsämter in Deutschland, was Ausbildung und Prüfung von Medizinalberufen angeht.


    Im Zuge der Reformierung der Ausbildung in schweizerischen Gesundheitsberufen (neu: Höhere Fachschulausbildung) hat sich die Zuständigkeit der Überwachungsbehörde geändert. Für sämtliche Ausbildungen und Berufsdiplome (inklusive der Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse) ist jetzt das "Bundesamt für Berufsbildung und Technologie BBT" zuständig.


    Beim SRK hat es bisher gereicht, zusätzlich zur deutschen RA Urkunde ein Jahr Berufspraxis als Rettungsassisent vorzuweisen. Dann stand einer Anerkennung als Dipl. Rettungssanitäter SRK nichts mehr im Weg. Da sich die schweizerische und die deutsche Berufsausbildung im Rettungsdienst spätestens nach der Novellierung der schweizerischen Ausbildung zu stark unterscheiden, wird es zukünftig sehr schwierig sein, den deutschen "RA" zum Dipl. Rettungssanitäter HF (höhere Fachschule) anerkennen zu lassen.

  • ....wird es zukünftig sehr schwierig sein, den deutschen "RA" zum Dipl. Rettungssanitäter HF (höhere Fachschule) anerkennen zu lassen.


    denke mal so wie es geschreiben ist wird es nicht "sehr schwierig sein" sondern unmöglich! es steht schon das der arbeitgeber das ausländische diplom gleichwertig "behandeln" soll, aber ob dies so angewendet wird..? meiner meinung nach werden in kürze bei den stellen inserate stehen : "bewerber mit hf werden bevorzugt" oder es wird ihn zur bedingung gemacht. frag mich schon wo das hinführt....? ?(

  • Durchaus eine nachvollziehbare Entscheidung, die die Notwendigkeit, die deutsche Ausbildung zu novellieren, zusätzlich unterstreicht.

    Knüpfe dich nicht an Geringes, es zieht dich ab und hinab, fügt dir Geringeres zu.

  • Da bisher das SRK und künftig das BTT auch weiterhin die Anerkennung auf Grund einer Gleichwertigkeitsprüfung ausspricht, werden über sog. Ausgleichsmassnahmen nachgedacht: der Verband der Rettungssanitäter Schweiz fordert 4 Jahre Berufserfahrung und ein Jahr Aufbaukurs, absolviert im dualen System berufsbegleitend. Aber ob es so kommen wird, weiss man noch nicht, da der VRS eine beratende Institution ist.

  • So. Komando zurück! Seit Februar 2007 ist der einzige Weg, ein HF Berufsdiplom zu erlangen, seine Ausbildung und die Prüfung in der Schweiz zu machen. Für die Anerkennung ausländischer Berufsdiplome ist weiterhin das SRK und nicht das BTT zuständig. Allerdings werden die Diplome nicht mehr in HF umgeschrieben, weil für die Vergabe von "HF" das BTT zuständig ist. Die Bezeichnung "HF" ist zwingend an die schweizer Ausbildung und Prüfung durch das BTT geknüpft.


    Edit: Es bleibt also alles beim alten...

  • Na, gut dass ich rechtzeitig meine HF bekommen habe.


    @ Smart
    Aber die Planung, resp. den Wunsch der VRS, die Umschreibekriterien anzuheben, gibt es doch weiterhin, oder hast du da neue Informationen ?

  • Zitat

    Original von securo
    Na, gut dass ich rechtzeitig meine HF bekommen habe.


    @ Smart
    Aber die Planung, resp. den Wunsch der VRS, die Umschreibekriterien anzuheben, gibt es doch weiterhin, oder hast du da neue Informationen ?


    Das SRK überwacht sehr streng, dass den Inhabern ausländischer Berufsdiplome beim Arbeiten in der Schweiz keinerlei Nachteile entstehen. Es ist demnach völlig egal, ob HF oder nicht. Was den VRS angeht, habe ich keine neuen Informationen.