News: Anerkennung "HF"

  • Weil:
    -1- ein absolviertes NDS keine Ausgleichsmassnahme darstellt.
    -2- das SRK in der Vergangenheit immer wieder Irrtümer passiert sind (520h-RS wird dipl RS)
    -3- unzählige Anästhesiepfleger trotzdem in den Kursen sitzen.

  • Also ich fahre auch jetzt schon bei, bloss nicht auf einem Schweizer RTW...


    henni, wollen wir das SRK mal fragen wie es aussieht?



  • Update


    Ein Kollege, der initial nicht bestanden hatte, war diese Woche in der Nachprüfung und hat bestanden.

    Alle getätigten Aussagen stellen meine private Meinung dar und stehen in keinem Zusammenhang mit meiner beruflichen Tätigkeit.

  • Ich habe einen ganz einfachen Geschmack - ich bin stets mit dem Besten zufrieden.
    Oscar Wilde, irischer Schriftsteller, 1854 - 1900


    Ich prüfe jedes Angebot. Es könnte das Angebot meines Lebens sein.
    Henry Ford 1863 - 1947

  • weitere Frage: was ist mit den anerkannten ungeprüften?

    War halt früher eine andere Grundlage der Bewilligung

    Ich habe einen ganz einfachen Geschmack - ich bin stets mit dem Besten zufrieden.
    Oscar Wilde, irischer Schriftsteller, 1854 - 1900


    Ich prüfe jedes Angebot. Es könnte das Angebot meines Lebens sein.
    Henry Ford 1863 - 1947

  • Frage an die Juristen: Handelt es sich hierbei um einen Einzelfallentscheid, oder kann man sich generell darauf berufen?

    Gerichtsentscheidungen sind immer Entscheidungen von Einzelfällen. Zudem ist das Verwaltungsgericht die unterste Instanz.


    Dennoch kann man sich natürlich auf die Entscheidung berufen; entscheidend ist dabei vor allem die Begründung. Die Argumentation in der Presseberichterstattung erscheint mir nachvollziehbar.

  • weitere Frage: was ist mit den anerkannten ungeprüften?

    War halt früher eine andere Grundlage der Bewilligung


    Das Urteil bezieht sich ja stark auf die in der Schweiz bereits abgelegte Ergänzungsprüfung mit höherem Kompetenzlevel für die deutsche NFS Anerkennung.

    Daher glaube ich persönlich nicht, dass dieses Urteil auch auf die „alten“ SRK-Anerkennungen ummünzten kann.

    ...mit Legenden ist das so eine Sache...
    ...manche sind wahr... 8)

  • Lifepak, du warst das?

    ein guter Kollege, bei mir läuft gerade die Beantragung mit der SRK Schiene je nach Entscheid des RegPräs. werden wir das weiterziehen. Wohnort muss in BaWü liegen....

    "Die Tugend in die Mitte", sagte der Teufel und setzte sich zwischen zwei Juristen.

  • Interessante Frage die sich mir stellt: Für die Anerkennung von ausländischen Ausbildungen läuft ja keine Befristung ab.

    Gleichzeitig gibt es nach meinem Stand auch keine Frist bis wann sich deutsche Rettungsassistenten in der Schweiz anerkennen lassen können.

    Theoretisch hieße dies ja, dass ein deutscher RettAss sich auch nach Ablauf der Nachprüfungsfrist (oder bei z.B. versagtem weiteren Prüfungsversuch) in der Schweiz der Anerkennung unterziehen und sich dann in Deutschland anerkennen lassen könnte.


    Sicherlich ein sehr komplizierter und teurer Weg, grade da die Schweizer Anerkennung es wirklich in sich hat, aber theoretsich denkbar, oder?

  • Ich würde nicht ausschliessen, dass der RettAss irgendwann nicht mehr anerkannt wird oder das die Ausgleichsmassnahmen massiv angehoben werden.

  • Naja, die Anerkennung ausländischer Abschlüsse ist ja zum Glück unabhängig von der Möglichkeit den RettAss umschreiben zu lassen. Ich glaube aber auch, dass der Weg RettAss -> dipl. RS (CH) recht bald nicht mehr möglich sein wird (Stichwort Gleichwertigkeit der Abschlüsse).

  • Möglichkeit den RettAss umschreiben zu lassen. Ich glaube aber auch, dass der Weg RettA

    Ich denke es wird vor einem Schweizer Gericht schwierig werden jemandem irgendeine Anerkennungmöglichkeit zu versagen wenn es in der Vergangenheit getan wurde solange sich nicht Basis des Dipl. RS HF ändert.

    Tendenziell halte ich da Securos Theorie das man einfach die Latte höher hängt für wahrscheinlicher.