Rettungsassistent wegen Medikamentengabe entlassen

  • Ein 42-jähriger Rettungsassistent wurde in Rheinland-Pfalz von seinem Arbeitgeber (DRK) entlassen, weil er mehrfach Patienten mit Medikamenten behandelt und nicht im Rahmen der sogenannten "Notkompetenz" gehandelt hat.


    Im ersten Fall hatte er einer verletzten Frau auf ihr Verlangen hin vor dem Eintreffen des alarmierten Notarztes ein Medikament gegen ihre starken Schmerzen gegeben, worauf hin sich der Leiter des Notarztstandorts beschwerte.
    In den zwei weiteren Fällen senkte der Rettungsassistent, dem nach seinen Worten der Lohn gekürzt und der eine Zeit lang dann nicht mehr in der Notfallrettung eingesetzt wurde, einem Patienten mit einem Medikament den bedrohlich hohen Blutdruck und linderte einer Frau nach deren Armbruch die starken Schmerzen. Einen Notarzt alarmierte er in beiden Fällen nicht.
    Nach der Beschwerde eines Kollegen wurde der Rettungsassistent zunächst vom Dienst freigestellt und dann entlassen.
    Durch den Betriebsrat wurde der Entlassung umgehend widersprochen sowie eine Kündigungsschutzklage eingereicht.
    Im August wird der Fall vor dem Arbeitsgericht verhandelt.


    Einen ähnlichen Fall soll es vor geraumer Zeit im Westerwald gegeben haben, auch dort wurde ein Rettungsassistent entlassen.


    Quelle: http://rhein-zeitung.de/a/rlp/t/rzo449471.html

    Knüpfe dich nicht an Geringes, es zieht dich ab und hinab, fügt dir Geringeres zu.

  • Zitat

    Original von Daniel Grein
    ....Nach der Beschwerde eines Kollegen....


    Da fällt mir recht wenig zu ein. Bleibt der August abzuwarten. Kann einer der anwesenden Juristen evtl. nachvollziehen auf was sich die Kündigung beziehen könnte?


    [ironie]Auf jeden Fall wurde in verlinktem Artikel der rechtliche Status der 'Notkompetenz' wiedermal fundiert recherchiert....]

  • Zitat

    Original von blubberfisch


    Da fällt mir recht wenig zu ein. [...]


    Wieso? Würdest du einen Kollegen decken, der auf eigene Faust Patienten medikamentös therapiert, ohne einen Arzt hinzuzuziehen? Ich würde mich (spätestens im Wiederholungsfalle) sicherlich nicht unwidersprochen zum Mitwisser solcher Machenschaften machen.


    J.

  • Stimmt. Dann sollte ich den etwas bissigen Kommentar diesbezüglich zurücknehmen, da mir hier schlicht Hintergrundwissen um die genauen Umstände fehlt...

  • Zitat

    Original von blubberfisch
    Stimmt. Dann sollte ich den etwas bissigen Kommentar diesbezüglich zurücknehmen, da mir hier schlicht Hintergrundwissen um die genauen Umstände fehlt...


    :prost:J.

  • Zitat

    Original von blubberfisch
    Kann einer der anwesenden Juristen evtl. nachvollziehen auf was sich die Kündigung beziehen könnte?


    Da gäbe es vielfältige Gründe, weshalb es reine Spekulation wäre dieses hier auszubreiten. Man sollte hier einfach mal das erstinstanzliche Verfahren abwarten, um die vorgebrachten Gründe zu erfahren und vielleicht etwas mehr über den zugrunde liegenden Sachverhalt.


    Wenn es nur eine Wahrheit gäbe, könnte man nicht hundert Bilder über das selbe Thema malen. (Pablo Picasso)

  • Zitat

    Original von Daniel Grein
    In den zwei weiteren Fällen senkte der Rettungsassistent, dem nach seinen Worten der Lohn gekürzt und der eine Zeit lang dann nicht mehr in der Notfallrettung eingesetzt wurde, einem Patienten mit einem Medikament den bedrohlich hohen Blutdruck und linderte einer Frau nach deren Armbruch die starken Schmerzen. Einen Notarzt alarmierte er in beiden Fällen nicht.


    Also, da fällt einem nix mehr zu ein!
    So eine Person kenne ich auch, meint er kann alles, darf alles und braucht für nix einen Notarzt.
    Ich finde es richtig, dass solche Leute dann auch die Konsequenzen aus ihrem Handeln erleben! Wozu bitte gibt es denn die Notkompetenz und Notärzte? Und dass sich die Kollegen über ein solches Verhalten beschweren ist doch zu verstehen!
    Ich würde das auch machen. Schließlich stellen solche Leute eine Gefahr für die Patienten dar. Wer weiß, was sonst noch passiert wäre. Ist ja auch nicht immer abzuschätzen, wie ein Patient auf gewisse Medikamente reagiert und da ist es schon besser, wenn der Notarzt vor Ort ist!
    Einige Leute sind machen sich halt wichtiger als sie sind!!!

  • Erinnert mich stark an einen ehemaligen Kollegen, der auf die Frage ob der NA nachgefordert werden soll antwortete:
    "Wieso? Ich bin doch da."
    Den Patienten auch medikamentös therapierte, und im KH übergab.
    Notkompetenz? Mitnichten. Dieses Fremdwort kannten wir Mitte der 1980er Jahre noch garnicht. Es gab ja auch keine Rettungsassistenten.

  • Zitat

    Original von RedAngel
    Ich finde es richtig, dass solche Leute dann auch die Konsequenzen aus ihrem Handeln erleben! Wozu bitte gibt es denn die Notkompetenz und Notärzte?
    [...]
    Schließlich stellen solche Leute eine Gefahr für die Patienten dar. Wer weiß, was sonst noch passiert wäre. Ist ja auch nicht immer abzuschätzen, wie ein Patient auf gewisse Medikamente reagiert und da ist es schon besser, wenn der Notarzt vor Ort ist!
    Einige Leute sind machen sich halt wichtiger als sie sind!!!


    Es gibt eine Notkompetenz?
    Konsequenzen aus welchem Handeln? Gab es etwa etwas zu beanstanden? Lass uns an Deinem Wissen teilhaben, Du scheinst mehr Informationen zu haben als wir.
    Sollte auch ein Arzt besser auf Medikamentenapplikationen verzichten? Schließlich weiß man ja nie, wie der Patient darauf reagieren könnte. Das stellt ja jedes Mal eine Gefahr für den Patienten dar.
    Einige Leute disqualifizieren sich schon allein durch die Nutzung überproportional vieler Ausrufezeichen in ihren von wenig Sachkompetenz zeigenden Beiträgen. Vermutlich soll dieses marktschreierische Auftreten vom fehlenden Inhalt des Beitrags ablenken. Herzlichen Glückwunsch, hat nicht funktioniert.

  • Zitat

    Original von Nils
    Es gibt eine Notkompetenz?
    Konsequenzen aus welchem Handeln? Gab es etwa etwas zu beanstanden? Sollte auch ein Arzt besser auf Medikamentenapplikationen verzichten? Schließlich weiß man ja nie, wie der Patient darauf reagieren könnte.


    Entschuldige bitte, das war halt nur meine Meinung.
    Natürlich gibt es an dem Verhalten des Assistenten etwas zu beanstanden.
    Der Arzt hat schließlich studiert und kennt sich in diesem Sachgebiet deutlich besser aus, was die Neben- und Wechselwirkungen von Medikamenten angeht.


    Und das mit der Sachkompetenz hättest du dir bitte schenken können, ich dachte, hier darf man ehrlich seine Meinung äußern, ohne gleich dermaßen verurteilt zu werden. In dem Punkt habe ich mich wohl getäuscht.

  • Zitat

    Original von RedAngel
    Natürlich gibt es an dem Verhalten des Assistenten etwas zu beanstanden.


    Was denn?
    Würd mich freuen, wenn hier endlich mal handfeste Dinge auf den Tisch kommen statt irgendwelche weltanschaulichen Predigten. Also: gegen welches Rechtskonstrukt soll besagter Rettungsassistent verstoßen haben, dass eine Kündigung rechtens und gerechtfertigt ist? Auf der Ebene können wir uns gerne unterhalten, anders als bei MEINUNGEN ist das dann auch diskutierbar.

  • Zitat

    Also: gegen welches Rechtskonstrukt soll besagter Rettungsassistent verstoßen haben, dass eine Kündigung rechtens und gerechtfertigt ist?


    Im Zweifelsfall wiederholt gegen eindeutige Anweisungen des Arbeitgebers und Abmahnungen.
    Es stand ja nichts, dass der Arbeitgeber eindeutige Sachen verbietet, die sich mit den Empfehlungen der BAK zur NK decken, sondern dass der Arbeitgeber eigenmächtiges Handeln, sogar ohne Notarztnachforderung, unterbinden will.


    Ganz Ehrlich - sollten die Angaben aus dem Ursprungsposting so Bestand haben (was ich für die folgende Diskussion mal als Bedingung annehme), kann ich RedAngels haltung gut nachvollziehen.

  • Darum geht es?


    Zitat

    Original von MarkusB
    Es stand ja nichts, dass der Arbeitgeber eindeutige Sachen verbietet, die sich mit den Empfehlungen der BAK zur NK decken, sondern dass der Arbeitgeber eigenmächtiges Handeln, sogar ohne Notarztnachforderung, unterbinden will.


    Ich entnehme der Berichterstattung, daß zwei nicht näher erläuterte Fälle und ein definiertes Ereignis vorkamen:


    Zitat


    Er hatte einer ver letz ten Frau auf ihr Ver lan gen hin vor dem Ein tref fen des alar mier ten Not arz tes ein Mittel gegen ihre starken Schmer zen gegeben - wor auf hin sich der Leiter des Not arzt stand orts beschwerte.


    So, dies ist der einzige uns wirklich zumindest in Grundzügen bekannte Fall. Patientin erbittet Schmerzlinderung, Arbeitgeber hingegen verbietet es. Schauen wir uns also mal die Wertigkeiten an:
    Arbeitgeber: Dienstanweisung.
    Patientin: (Grund-) Gesetz. Selbstbestimmungrecht, Recht auf körperliche Unversehrtheit etc.


    Und der Arbeitgeber kann jetzt so einfach sagen: Patientin, ich greife in Deine Rechte ein und verbiete meinen Leuten, trotz vorhandener Mittelchen adäquat zu helfen und zwinge Dich, einen weiteren Zeitraum X Schmerzen zu haben? Wer hat den AG zu derartigen Rechten ermächtigt?


    Ich lese hier nur eines heraus: irgendein Notarzt meinte (mal wieder, muss man ja mittlerweile anscheinend sagen) sich bei einem Arbeitgeber ausheulen zu müssen, und dieser reagiert wie es offenbar an vielen Stellen dieser Republik üblich ist. An welcher Stelle hier ein Hebel ansetzen sollte, würde mich nach wie vor interessieren, bislang lese ich eher (berufs-) politisches Interesse der handelnden Parteien heraus, für einen Kündigungsgrund scheint mir das aber nicht fundiert genug zu sein. Sonst kündigen die demnächst auch aus tarifpolitischen Überlegungen heraus.

  • Nils


    Klar kann ein Arbeitgeber im Zweifel das. Wenn er nicht möchte, daß seine Angestellten nach eigenem Ermessen mit starken Schmerzmitteln herumspielen, ist das sein gutes Recht. Immerhin entspricht das nicht dem üblichen Vorgehen. Der Arbeitnehmer hat ja die Möglichkeit, zu einem Arbeitgeber zu wechseln, wo er das darf.

  • Nils, so sehr ich vielen Deiner Beiträge zustimme, zweifele ich im Moment etwas an deiner Weltanschaung.


    Der Arbeitgeber hat das nicht selbstherrlich entschieden, dass man Patienten nicht helfen oder Schmerzen lindern darf.


    Vielmehr hat der Patient das Recht auf die Behandlung durch einen hierfür qualifizierten Helfer. Das ist in D einfach der Arzt.
    (Auch wenn es viele RA ägert)


    Alternativen: Irgendwo arbeiten wo es keine Ärzte gibt, oder selbst Arzt werden.


    Für die Fälle wo Lebensgefahr besteht und wir alleine sind, sind wir ja mit rechtlichen Möglichkeiten ausgestattet. Aber einfach ohne Not und aus Selbstgefälligkeit seine (durch die Ausbildung erworbenen) Kompetenzen zu überschreiten funktioniert nicht wirklich.


    Ein schönes Wochenende wünscht aus dem hochsommerlichen Kasachstan,


    ThorstenH

  • ich nehme mal an, dass der betreffende bereits zuvor Probleme irgendwelcher Art mit seinem AG hatte und dieser nur diesen Vorwand zur Kündigung nahm

  • Zitat

    Original von crazyandy
    ich nehme mal an, dass der betreffende bereits zuvor Probleme irgendwelcher Art mit seinem AG hatte und dieser nur diesen Vorwand zur Kündigung nahm


    Wie kommst du darauf?
    J. ?(

  • Zitat

    Original von Nils
    So, dies ist der einzige uns wirklich zumindest in Grundzügen bekannte Fall. Patientin erbittet Schmerzlinderung, Arbeitgeber hingegen verbietet es. Schauen wir uns also mal die Wertigkeiten an:
    Arbeitgeber: Dienstanweisung.
    Patientin: (Grund-) Gesetz. Selbstbestimmungrecht, Recht auf körperliche Unversehrtheit etc.


    Und der Arbeitgeber kann jetzt so einfach sagen: Patientin, ich greife in Deine Rechte ein und verbiete meinen Leuten, trotz vorhandener Mittelchen adäquat zu helfen und zwinge Dich, einen weiteren Zeitraum X Schmerzen zu haben? Wer hat den AG zu derartigen Rechten ermächtigt?


    Naja, ganz soo einfach ist es nicht... Grundsätzlich möchte ich nochmals betonen, dass wir diesen Fall nicht wirklich adäquat diskutieren können, da uns hier konkrete Angaben fehlen, die auch besser erstmal bei den Betroffenen bleiben.


    Grundsätzlich ist eine adäquate Schmerztherapie, Sache des dafür ausgebildeten Menschen, in unserem Lande in der Regel der Arzt. Das Selbstbestimmungsrecht des Patienten ist indes kein Rechtfertigungsgrund per se. Damit der Patient sein Selbstbestimmungsrecht auch adäquat ausübern kann, bedarf es einer entsprechenden Aufklärung und der darauf abgegebenen Erklärung des Patienten. Inwieweit das alles korrekt abgelaufen ist und damit rechtfertigend wirkt, kann nur am Einzelfall gesehen werden.


    Wenn es nur eine Wahrheit gäbe, könnte man nicht hundert Bilder über das selbe Thema malen. (Pablo Picasso)

  • Zitat

    Original von Jörg



    Wie kommst du darauf?
    J. ?(


    Aus Erfahrung .... näheres noch nicht offen im Forum

  • Zitat

    Original von crazyandy
    ich nehme mal an, dass der betreffende bereits zuvor Probleme irgendwelcher Art mit seinem AG hatte und dieser nur diesen Vorwand zur Kündigung nahm


    Nun, hast du mal überlegt, dass manchmal der Arbeitgeber tatsächlich Recht hat, wenn er solche Konsequenzen ergreift?


    Die angegebenen Fälle können so gelaufen sein, dass der AG im Recht ist oder der AN... Beides ist denkbar und nicht per se ausgeschlossen. Insofern finde ich solche Parolen einfach nur unsachlich. Manchmal kündigt ein AG nämlich auch aus völlig richtigen Gründen einem AN das Arbeitsverhältnis, ohne dass es zuvor Divergenzen zwischen den Beiden gab.


    Zitat

    Aus Erfahrung .... näheres noch nicht offen im Forum


    Du solltest deine eventuell persönlich gemachten Erfahrungen nicht immer gleich als allgemein-gültig darstellen. Nur wenn dem bei dir evtl. so gewesen sein sollte, muss das nicht für den o.g. Fall gelten.


    Wenn es nur eine Wahrheit gäbe, könnte man nicht hundert Bilder über das selbe Thema malen. (Pablo Picasso)