Rettungsassistent wegen Medikamentengabe entlassen

  • Wurde jetzt aktuell wegen dieser FB Geschichte jemand entlassen? Oder um was wird hier diskutiert? Ich komm nicht ganz mit .

    ...kann ich Dir nur zustimmen. Für mich ist die Entschuldigung des BRK eher ein Schlußstrich in einer Angelegenheit (Medikamentengabe durch nichtärztliches Personal). Um derartiges in Zukunft zu vermeiden, ist leider bis heute aber noch nichts bahnbrechendes passiert.


    ...es bleibt UNNORMAL!

  • ...
    Um derartiges in Zukunft zu vermeiden, ist leider bis heute aber noch nichts bahnbrechendes passiert.


    Naja, die Rettungsdienstler in besagtem KV könnten einfach die Finger von Medis lassen, so kein Arzt dabei ist. Verwegene Idee, oder? :pardon:

  • Auch wenn es zu Patientenschaden führt?



    Sent from my iPhone

    Under pressure, you don't rise to the occasion. You sink to your level of training.

  • Naja, die Rettungsdienstler in besagtem KV könnten einfach die Finger von Medis lassen, so kein Arzt dabei ist. Verwegene Idee, oder? :pardon:

    Was soll daran verwegen sein?..eben Hirntechnisch alles beim "Alten." und das im Jahr 2014.

  • Ich glaube, dass das Lesen dieses Threads gesundheitsschädlicher ist, als der Verzicht auf eine Medikation.
    Danke Mütom!

  • Die Verordnete sollte man keinesfalls auslassen.

    They say God doesn't close one door without opening another.

    Please, God, open that door. :oncoming_fist_light_skin_tone:

  • Der Spass geht weiter.
    Diesmal nicht im BRK.
    NotSan führt 2c-Massnahmen durch, allerdings zwar nach erfolgter Beantragung der Delegation, aber vor Erhalt des Delegationsschreibens. Allerdings wird die Massnahme eh zur 1c-Massnahme durch ausbleibenden Erfolg und dann folgende NA-Nachalarmierung.
    Jetzt arbeitsrechtliche Konsequenzen.


    Der DBRD stürzt sich drauf: https://www.facebook.com/DBRDeV/posts/3124262650957482

  • Moin,

    für alle ohne Facebook...


    "Stopt den Wahnsinn

    Erneut arbeitsrechtliche Sanktion gegen Rettungsdienstmitarbeiter in Franken (Bayern)

    Erneut kommt es in der Region Franken (Bayern) zu einem Skandal zum Nachteil eines Rettungsdienstmitarbeiters. Ein Notfallsanitäter erhielt aktuell von seinem Arbeitgeber (nicht das BRK) eine Abmahnung, da er lt. seines Vorgesetzen eine 2c-Maßnahme ergriffen haben soll, obwohl die Delegation hierzu noch nicht erfolgt war.

    Was war passiert? Im Januar 2020 verabreichte der Notfallsanitäter bei einem Patienten mit einer Oberschenkelfraktur und einer Schmerzstärke 9/10 gem. des Bayerischen Maßnahmenkatalogs 7,5 mg Piritramid (Dipidolor®) i. v. als Kurzinfusion über fünf Minuten. Da die Maßnahme nicht wirkte, forderte der Notfallsanitäter den Notarzt nach und verabreichte als 1c-Maßnahme gem. der Bayerischen Vorgabe 0,05 mg Fentanyl i. v.

    Der Notarzt musste zu einer ausreichenden Analgesie noch einmal 0,1 mg Fentanyl i. v. verabreichen.

    Der Ärztliche Leiter Rettungsdienst (ÄLRD) hatte im März 2020 den Vorfall der Hilfsorganisation gemeldet, da der Notfallsanitäter zu dem Zeitpunkt von ihm noch keine Freigabe für 2c-Maßnahmen erhalten hatte. Der Notfallsanitäter hatte aber bereits direkt nach seiner erfolgreich absolvierten Notfallsanitäter-Ergänzungsprüfung im November 2019 ein Formular zu 2c-Maßnahmen unterschrieben und er ging davon aus, dass er nun primär 2c-Maßnahmen anstelle von 1c-Maßnahmen anwenden soll/muss. Im Nachhinein stellte sich heraus, dass das nur der Antrag war, die schriftliche Zulassung durch den ÄLRD erhielt der Notfallsanitäter erst im Februar 2020, ohne weitere Gespräche oder Prüfungen. Hätte der ÄLRD also nicht elf Wochen sondern nur sechs Wochen für eine Unterschrift benötigt, wäre die Maßnahme nicht zu beanstanden gewesen.

    Bemerkenswert ist allerdings, dass dem Notfallsanitäter nicht nur dieses Verhalten vorgeworfen wird, sondern auch noch, dass es sich aufgrund einer zusätzlichen Kopfplatzwunde nicht um ein isoliertes Extremitätentrauma gehandelt hätte und somit der Algorithmus hätte nicht angewandt werden dürfen.

    Der DBRD wird auch in diesem Fall sein Mitglied mit allen juristischen Möglichkeiten vertreten.

    Es ist für uns in keiner Weise akzeptabel, dass immer wieder Abmahnungen und Kündigungen ausgesprochen werden, obwohl die Rettungsdienstmitarbeiter nach besten Wissen und Gewissen handeln, Patienten mit den Maßnahmen einverstanden waren und nicht zu Schaden gekommen sind.

    Wir müssen aufgrund des aktuellen Falls erneut auf unsere Aktion von vor zwei Jahre hinweisen und an alle Rettungsdienstmitarbeiter in Bayern, aber insbesondere in Franken, appellieren zu jeder invasiven Maßnahme den Notarzt hinzuzuziehen. Das gilt bereits bei einer Sauerstoffgabe oder einem intravenösen Zugang. Zudem entsprechen die 2c-Algorithmen weder den Leitlinien noch dem Pyramidenprozess. Daher sollten 1c-Maßnahmen ergriffen und der Notarzt nachgefordert werden. Es ist dabei unabhängig, ob tatsächlich ein Notarzt vor Ort den Patienten sieht oder sich die Leitstelle entscheidet keinen Notarzt zu entsenden.

    Die Hinzuziehung eines Notarztes sollte in Bayern auch während der Pandemie erfolgen. Die aktuelle Anordnung des Bayerischen Innenministeriums vom 03.04.2020 zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes lässt sogar die Schlussfolgerung zu, dass insbesondere während der Pandemie der Notarzt nachgefordert werden sollte, da u. a. von Notkompetenz die Rede ist und praktische Anwendungsbeispiele für Bayern nicht erwähnt werden. Somit ist auch hier erneut Tür und Tor geöffnet für arbeitsrechtliche Sanktionen gegenüber den Rettungsdienstmitarbeitern in Bayern."

    Wenn man tot ist, ist das für einen selbst nicht schlimm, weil man ja tot ist. Schlimm ist es aber für die anderen...
    Genau so ist es übrigens wenn man doof ist...

  • "Der Ärztliche Leiter Rettungsdienst (ÄLRD) hatte im März 2020 den Vorfall der Hilfsorganisation gemeldet, da der Notfallsanitäter zu dem Zeitpunkt von ihm noch keine Freigabe für 2c-Maßnahmen erhalten hatte. Der Notfallsanitäter hatte aber bereits direkt nach seiner erfolgreich absolvierten Notfallsanitäter-Ergänzungsprüfung im November 2019 ein Formular zu 2c-Maßnahmen unterschrieben und er ging davon aus, dass er nun primär 2c-Maßnahmen anstelle von 1c-Maßnahmen anwenden soll/muss. Im Nachhinein stellte sich heraus, dass das nur der Antrag war, die schriftliche Zulassung durch den ÄLRD erhielt der Notfallsanitäter erst im Februar 2020, ohne weitere Gespräche oder Prüfungen. Hätte der ÄLRD also nicht elf Wochen sondern nur sechs Wochen für eine Unterschrift benötigt, wäre die Maßnahme nicht zu beanstanden gewesen."

    Unabhängig davon, ob man gleich eine Abmahnung hat aussprechen müssen, was man wahrscheinlich gemacht hat, um sich vor eigenen möglichen Versäumnissen zu schützen, sind Formalien nun mal einzuhalten. Wie bei Facebook korrekt kommentiert, ohne Approbationsurkunde darf man nicht als Arzt tätig werden, ohne NFS-Urkunde nicht als NFS und ohne offizielle Freigabe keine Medikamente geben.

  • so schon klar, nur hat er ja auch adäquat nach den Empfehlungen gehandelt - hat es letztendlich zu einem Notarzteinsatz eskalieren lassen - und somit den Einsatz nach §34 StGb abgearbeitet - ja, mit einer verzögerten Notarztnachforderung - dies allerdings ohne Patientenschädigung und mit adäquater herangehensweise.

  • Aber nicht nach den Vorgaben des ÄLRD bzw. den dortigen formellen Anweisungen. Ob diese sinnvoll oder nicht sind oder das ganze Konzept, ist ja nicht die Frage, möchte ich hier auch nicht diskutieren. Eine Patientenschädigung wird ihm auch nicht vorgeworfen.

  • so schon klar, nur hat er ja auch adäquat nach den Empfehlungen gehandelt - hat es letztendlich zu einem Notarzteinsatz eskalieren lassen - und somit den Einsatz nach §34 StGb abgearbeitet - ja, mit einer verzögerten Notarztnachforderung - dies allerdings ohne Patientenschädigung und mit adäquater herangehensweise.

    Auch wenn du die Führerschein - Prüfung bestanden hast : so lange du den Lappen nicht in den Händen hast darfst du nicht fahren. Tust du es doch und wirst erwischt bist du halt dran.

    So auch hier. Von der rechtlich fraglichen Stellung der Gabe von BTM mal ganz ab.

  • Was war passiert? Im Januar 2020 verabreichte der Notfallsanitäter bei einem Patienten mit einer Oberschenkelfraktur und einer Schmerzstärke 9/10 gem. des Bayerischen Maßnahmenkatalogs 7,5 mg Piritramid (Dipidolor®) i. v. als Kurzinfusion über fünf Minuten. Da die Maßnahme nicht wirkte, forderte der Notfallsanitäter den Notarzt nach und verabreichte als 1c-Maßnahme gem. der Bayerischen Vorgabe 0,05 mg Fentanyl i. v.

    Der Notarzt musste zu einer ausreichenden Analgesie noch einmal 0,1 mg Fentanyl i. v. verabreichen.

    Der Ärztliche Leiter Rettungsdienst (ÄLRD) hatte im März 2020 den Vorfall der Hilfsorganisation gemeldet, da der Notfallsanitäter zu dem Zeitpunkt von ihm noch keine Freigabe für 2c-Maßnahmen erhalten hatte. Der Notfallsanitäter hatte aber bereits direkt nach seiner erfolgreich absolvierten Notfallsanitäter-Ergänzungsprüfung im November 2019 ein Formular zu 2c-Maßnahmen unterschrieben und er ging davon aus, dass er nun primär 2c-Maßnahmen anstelle von 1c-Maßnahmen anwenden soll/muss. Im Nachhinein stellte sich heraus, dass das nur der Antrag war, die schriftliche Zulassung durch den ÄLRD erhielt der Notfallsanitäter erst im Februar 2020, ohne weitere Gespräche oder Prüfungen. Hätte der ÄLRD also nicht elf Wochen sondern nur sechs Wochen für eine Unterschrift benötigt, wäre die Maßnahme nicht zu beanstanden gewesen.

    Die ohne eigene ärztliche Untersuchung delegierte Verabreichung von Betäubungsmitteln, die tatsächlich gar nicht delegiert war, ist sicherlich hervorragend geeignet, um damit an die Öffentlichkeit zu gehen. ;(

  • und ohne offizielle Freigabe keine Medikamente geben.

    Das stellt pauschal eine sehr grobe Verkürzung der Rechtslage dar, oder anders: Es ist falsch.


    Wir wissen eigentlich nicht worum es beim konkreten Fall geht. Bei aller Freude am Berufsverband, die Sachverhaltsschilderungen des DBRD waren schon zuvor nicht so umfassend und objektiv, wie ich es mir gewünscht hätte.


    Problematisch am konkreten Fall ist am ehesten die Btm-Gabe, aber das schrieb thh ja schon...

  • Das stellt pauschal eine sehr grobe Verkürzung der Rechtslage dar, oder anders: Es ist falsch.


    Wir wissen eigentlich nicht worum es beim konkreten Fall geht. Bei aller Freude am Berufsverband, die Sachverhaltsschilderungen des DBRD waren schon zuvor nicht so umfassend und objektiv, wie ich es mir gewünscht hätte.


    Problematisch am konkreten Fall ist am ehesten die Btm-Gabe, aber das schrieb thh ja schon...

    Wünschenswert wäre natürlich, die Falschheit dieser Aussage zu erläutern. Ich bezog meine Aussage aufgrund der Informationen aus dem geschilderten Text. Was ist denn nun falsch? Das Procedere vor Ort im geschilderten Fall oder meine Schlussfolgerung, die auch nicht ich, sondern der dortige ÄLRD bzw. der Arbeitgeber vertritt?

  • Dieses ständige Kompetenzgerangel und die Paragrafenreiterei.

    Man hilft jemandem und bekommt dafür als Dank noch was auf die Fresse.


    Nein Danke. Ich kann nicht behaupten, dass ich diesen Beruf guten Gewissens noch empfehlen könnte. Seit Jahren immer wieder die gleiche Diskussion und nichts ändert sich.

    Nicht mal das Notsan-Gesetz ändert da was.