Notkompetenzmedikamente des RS

  • Das Thema Medikamente, vor Allem in Bezug auf die Notkompetenz kam bei uns irgendwie zu kurz, oder ich bin einfach zu blöd gewesen um zuzuhören. ;)


    Auf jeden Fall habe ich Probleme mit den NK-Medikamenten, die ein RS verabreichen darf. Aufgeschrieben habe ich mir:


    NaCl
    Ringer (-Laktat)
    Adrenalin
    Glucose (40 oder 5?)
    Atropin
    Diazepam
    Nitro
    O2


    Hab ich Welche vergessen (wie gesagt, nur im Bezug auf RS! 'Ne Liste mit Medikamenten haben wir bekommen, nur leider war die für den RA...)?!
    Kennt ihr Tipps, wie ich mir merken kann, wofür was ist, in welcher Dosierung es angewendet wird, etc.? Manche kennen da ja immer ganz tolle Eselsbrücken. :D

  • Ja gibt´s denn für den RS jetzt schon eigene Notkompetenzmedikamente???


    Da müsste ich mal aufgeklärt werden...


    Ansonsten:
    Glukose 40 oder 50%
    Diazepam Rectiole
    Atropin kannste eh bald vergessen.


    Fenoterolspray beim Asthma haste schon vergessen. :D


    Aber wieso nochmal "NK für RS"

  • Um Nochmal etwas klar zu stellen:


    1. Die Notkompetenz ist eine "Empfehlung" der Bundesärztekammer. Sie hat primär "keinen" rechtsgültigen Charakter. Allerdings wird sie wohl von den Richtern zu rate gezogen.


    2. In der Empfehlung wird mit keiner Silbe der RS erwähnt.


    3. Für Notkompetenzmaßnahmen muß der §34 StGB (gerechtfertigter Notstand) greifen, d.h. alle Maßnahmen, die nicht der Notkompetenz unterliegen (z.B. Lagerung) haben keine Wirkung und nur die Gabe der entsprechenden Medikamente verspricht eine Überlebenschance oder wenden weiteren Schaden ab. Also bitte vorsichtig, wenn man sich darauf beruft! Außerdem muß man die Maßnahmen sicher beherschen.


    4. Und folgender Grundsatz sollten sich viele noch einmal durch den Kopf gehen lassen: "Erst denken, dann handeln!" Und das Motto "Soviel wie nötig, so wenig wie möglich" ist, denk ich, besonders bei der NK sicherlich auch hilfreich.

  • Zitat

    Original von Vossi
    Ja gibt´s denn für den RS jetzt schon eigene Notkompetenzmedikamente???


    Ja nee... ich hab's nur so geschrieben, weil es ja auch Medikamente im RD gibt, die aber trotz NK nicht von einem RS verabreicht werden dürfen- so wie ich das verstanden habe.
    G50 dürfen wir, glaub ich, nämlich nicht geben... nur G40 oder G5- dass ich mir das aber auch nicht merken kann... *grummel*


    Zu Atropin: Ja bald- aber bis zur Prüfung behalte ich das lieber in meinem Hirn gespeichert. ;)
    Feno-wat? Meinste Berotec? :D Ist das ein NK-Medikament? ?(


    Cityretter: Und das hat jetzt was genau mit meiner Frage zu tun? Wann die NK greift, was man davor versucht haben sollte, etc. ist (mir) schon klar, mir geht's nur um die Medikamente...^^ Ich bin kein Rettungsrambo, der jedem Patienten erstmal 'ne Viggo legt und 'ne Ringer reinlaufen lässt und dann mit der Untersuchung anfängt... :rolleyes:
    Und ob der RS in der Empfehlung erwähnt wird oder nicht- wissen muss ich die Medikamente trotzdem.

  • Bezüglich der durch die BÄK empfohlenen Medikamente muss ich dich korrigieren, Cityretter:


    Zitat

    Der Ausschuss 'Notfall-, Katastrophenmedizin und Sanitätswesen' der Bundesärztekammer hat sich für eine Liste (Stand: 20.10.2003) und Erläuterungen (Stand: 11.03.2004) zu ausgewählten Notfallmedikamenten ausgesprochen, deren Applikation von Rettungsassistentinnen und Rettungsassistenten im Rahmen der Notkompetenz durchgeführt werden kann.


    http://www.bundesaerztekammer.…llmedizin/45notfallm.html


    Weiterhin gilt


    Zitat

    Stellungnahme der Bundesärztekammer zur Notkompetenz von Rettungsassistenten und zur Delegation ärztlicher Leistungen im Rettungsdienst


    http://www.bundesaerztekammer.…n/Empfidx/NotfallRet.html



    Da man sich bereits mit einer Empfehlung für Rettungsassistenten/-innen schwer getan hat, wird sich die BÄK daher nicht für Notkompetenzmaßnahmen durch RS aussprechen.


    Im Übrigen stimme ich dir zu.

    Knüpfe dich nicht an Geringes, es zieht dich ab und hinab, fügt dir Geringeres zu.

  • Wylie


    Ich vermute, es werden von Euch Kenntnisse über die allgemein empfohlenen Medikamente im Rahmen der Notkompetenz für RettAss abverlangt, da diese durchaus auch im Zusammenarbeit mit einem RS eingesetzt werden.

    Knüpfe dich nicht an Geringes, es zieht dich ab und hinab, fügt dir Geringeres zu.

  • Notkompetenzmedikamente sind laut Bundesärztekammer nur für den RettAss. und diese sind:


    Nitro bei pectanginösen Beschwerden


    Adrenalin bei ner Rea oder Anaphylaktischem Schock


    Beroted beim Asthma


    Diazepam Rectiole beim kindlichen Fieberkrampf


    kristalloide Infusionen


    Glucose bei Hypoglykämie


    und neuerdings ein Analgetikum, welches ist nicht klar!

  • Puuuh, ich hab grad schon schwer geschluckt... Wäre ja schon dumm, wenn ich mich ab gestern frischer RS schimpfen darf, und keine Ahnung über NK des RS habe...
    Weil ich bisher auch immer dachte, die NK betrifft nur den RA, und ich als RS darf Medikamente auf Anweisung verabreichen. Also auf Anweisung des Arztes bzw des RA.

  • Zum Analgetikum war mein letzter Stand, das zwar darüber gesprochen wird, eines frei zu geben, aber wohl noch nichts definitiv raus ist.


    Zum Rest ist zu sagen, das diese Medikamente auch den örtlichen ÄLRD frei gegeben werden müssen. Bei uns wurde z.B. Diazepam als Rectiole nicht freigegeben, sprich unser ÄLRD hält seine Hand nicht darüber, wenn es gegeben wird.


    In einer Nachbarstadt, wo die Feuerwehr allerdings in der Notfallrettung alleine fährt, sind keine Medikamente für die RA`s freigegeben. Das hat solche Formen angenommen, das sämtliche Medi`s mit dem NEF transportiert werden und der RA dann einen Koffer mitschleppt, wo sie drin sind. Selbst das Legen eines Zuganges ist schon strafbar! Die Ärztin, welche das verbrochen hat, hatte letztens eine Einsatz auf unserem Gebiet, da bei uns alle NEF`s unterwegs waren. Nach dem die unseren Standart gesehen hat, meinte die irgendetwas von "gemeingefährlich" und "RD darf das doch gar nicht, ist der ÄLRD wahnsinnig?" und kam noch irgendetwas mit Körperverletzung. Es handelte sich um die klassische Unterzuckerung, BZ 21, Zugang, 2 G40 und der Patient war wieder klar. Also wie der aktuelle Standart bei diesem Fall halt ist. Und solange man weis, was man tut (z.B. G 40 langsam geben), sehe ich darin weniger ein Problem.

  • Zitat

    Original von Cityretter
    Zum Analgetikum war mein letzter Stand, das zwar darüber gesprochen wird, eines frei zu geben, aber wohl noch nichts definitiv raus ist.


    Dann ist dein letzter Stand ziemlich veraltet.
    In den Richtlinien der BÄK ist ein Analgetikum für den Einsatz in NK zugelassen. Welches das ist und ob es überhaupt verwendet werden darf, hängt vom jeweiligen ÄLRD ab. Denn der ist ja auch für die entsprechende Ausbildung und Prüfung der RA's verantwortlich.


    Von welcher Stadt redest du?

  • Zitat

    Original von R.A. Pioneer



    Auf Anweisung des RettAss???
    Schon mal was von übernahme verschulden gehört?



    ähm ja, ich meinte, wenn der RA sagt , hier , gib mal 2 Hübe Nitro, zb.
    Es ist ja nicht so, das ich überhaupt keine Ahnung davon hätte, was "seine" NK- Medis wären, also alles kauf ich dem auch nicht ab. :]

  • Zitat

    Original von Daniel Grein
    Wylie


    Ich vermute, es werden von Euch Kenntnisse über die allgemein empfohlenen Medikamente im Rahmen der Notkompetenz für RettAss abverlangt, da diese durchaus auch im Zusammenarbeit mit einem RS eingesetzt werden.


    Weiß nicht... bedeutet "allgemein empfohlen" sowas wie "nur die dürft ihr benutzen" (ohne NA)? -Dann ja. ;)



    Ich hab mal die ominöse Liste rausgekramt mit RTW-Medikamenten. Drauf sind:


    Atropin
    Diazepam
    Lidocain
    Nitro
    Supra
    Glucose 20
    NaCl


    Zuert wurde uns gesagt, wir sollen die Liste auswendig lernen, incl. Indikationen, Kontraindikationen, Darreichungsform, etc.
    Dann hat aber irgendwer entdeckt, dass die Liste für den RA ist, also muss es da doch irgendwo 'nen Unterschied geben, was RSs und RAs geben dürfen.

  • Ranger:


    Besten dank, für den aktuellen Stand der Empfehlung. Die Nachbarstadt, über die ich geredet habe, ist Hagen (Westfalen).


    Zum Thema Analgetikum kann ich nur sagen, das bei uns darüber heiß diskutiert wird. Am besten wäre laut unserer Ärzteschaft Dipidolor als NK-Medikament geeignet, allerdings haben wir das Problem des BTM-Gesetzes. Dazu habe ich unter dem Thema "Welches Analgetikum für RA?" geschrieben.

  • @ Wylie
    Das scheint offensichtlich die Liste der Medis zu sein die die BF Hamburg mitführt. Aber wie kommst Du darauf das die von einem RS gegeben werden dürfen?
    Es gibt keine Liste für NK Medikamente des RS, da es keine Notkompetenz für RS gibt.


    Gruß SeLa

  • Zitat

    Original von SeLa


    ...da es keine Notkompetenz für RS gibt.


    Sorry Leute,


    aber ich kann´s nimmer hören. :(
    Der RS hat genausoviel oder wenig "Notkompetenz" wie Du und ich als RettAss. Klar, jetzt kann man wieder mit der BÄK-Empfehlung antanzen, wo explizit nur der Rettungsassistent erwähnt ist, aber des lass ich net gelten :)
    Im Endeffekt kommt´s ganz individuell auf den RD-Mitarbeiter an (wurde ja schon oft genug hier diskutiert) . Es gibt sehr, sehr gute Rettungssanitäter denen ich weit mehr als so manchen meiner RettAss Kollegen zutraue. Warum sollen die z.B. keine G40 spritzen? Dem Patienten ist es wohl egal wer ihm hilft, solang es fachgerecht und professionell getan wird.


    Gruß,


    Max

    Einmal editiert, zuletzt von Max Zoll ()

  • vor allem gilt der §34 StGb nicht nur für den RA, sondern für jedermann.
    Aber wenn es hart auf hart kommt, dann wird sich der Richter die NK Empfehlung der BÄK zu Hand nehmen... und dort ist nur der RA genannt.
    Diese hat zwar keinen rechtlichen Charakter, aber im Falle des Falles sicher einen Richtungsweisenden...


    Gruß Max

    Einmal editiert, zuletzt von Max59 ()

  • Ich habe ja zu diesem Thema bereits mehrfach meine Meinung geäußert. Ein RS hat genauso die Pflicht Notfallmedikamente zu kennen wie ein RA und er muss in der Lage sein einige sicher anzuwenden. Welche Medikamente dies sind richtet sich nicht nach Standespolitischen Geschwätz sondern nach den med. Bedürfnissen der Notfallpatienten.
    Ein Beispiel ein KTW mit einem RS und einen TH besetzt wird wegen mangels an freien Rettungsmitteln zu einer instab. AP geschickt. Unter den med. Voraussetzungen ist die Gabe von Nitrolingual angebracht. Was soll der RS machen? Soll er nichts geben und billigend in kauf nehmen das der Pat. einen HI bekommt oder soll er ein gelerntes Medikament verabreichen welches den Zustand des Pat. verbessert. Jetzt könnte man sagen die Nebenwirkungen?. Hier sollte man wirklich neutral und Wissenschaftlich herangehen und sagen die Letalität einer nicht behandelten instabilen AP ist höher oder niedriger als das Risiko der Nebenwirkungen. Wenn wir uns bei den Maßnahmen egal ob sie ein RS oder RA an dieses Wissenschaftliche vorgehen halten wäre das für die Pat. wesentlich besser als das ständige Rumgehabel um die ?Notkompetenz?.


    PS.: Mache noch einen neuen T auf zum Thema Notkompetenz.



  • Letzendlich geht es bei der NK aber genau um die Aussagen der BÄK!
    Was anderes wird in einer Prüfung wohl nicht ab gefragt.
    Alles andere würde in den Bereich des gerechtfertigten Notstand fallen und dann auch nichts mehr mit Notkompetenz zutun!
    Solange wie ein RS oder RettAss einem Pat. mit ergriffenen Maßnahmen nicht schadet und weiß was er tut ist doch auch alles in Ordnung.
    Und zu den guten RS / schlechten RetAss - was willst du dazu hören?
    Es gibt Kollegen ( RS/RA/Ärzte) von denen würde ich mir kein Pflaster kleben lassen, aber das zu verallgemeinern ist wohl ein wenig Hirnlos.
    Der RettAss sollte an sich eine bessere Ausbildung haben als der RS und ich denke das es in den meisten Fällen auch so ist.
    Deshalb, RTW nur mit 2 RettAss besetzen, auf dem KTW mind. ein RettAss, RH´s komplett raus aus dem RD, keine Zivi´s mehr.


    Gruß SeLa

  • Hallo


    SeLa


    Sorry, aber ich glaube Du hast den rechtlichen Hintergrund der NK nicht verstanden, dieser baut nämlich auf den rechtfertigenden Notstand §34
    StgB. Jeder egal ob RA oder RS sollte diesen Paragraphen kennen, wenn er eine NK-Massnahme durchführt!!


    Und deine Forderung RTW: 2 RA; KTW RA + RS, wird wohl an der Finanzierung scheitern, außerdem gibt es, wie hier schon von vielen erwähnt, RS die deutlich mehr können als einige RA.
    Ich finde es nicht richtig den RS die Kompetenz absprechen!!!


    Gruß Dome