Fortbildungspflicht - Wo stehts?

  • Guten Tag.


    Natürlich sollte sich jeder im Rettungsdienst Tätige fortbilden. Immer wieder ist von einer gesetzlichen Fortbildungspflicht insbesondere für Rettungssanitäter die Rede.


    Meine Frage:
    In welchem Gesetz oder in welcher Verordnung ist diese Fortbildungspflicht (für Sachsen-Anhalt) verankert?

  • das landesrettungsdienstgesetz sachsen-anhalt ermächtigt das zuständige ministerium, die personelle besetzung der rettungsmittel per verordnung zu regeln [§ 9]. in der aktuellen fassung dieser verordnung [§ 3] steht nichts von einer fortbildungspflicht.




    verordnung
    gesetz

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  • Danke resi. Das bestätigt meine Recherchen. Es gibt keine Grundlage für Pflichtpraktika bzw. Pflichtfortbildungen in Sachsen-Anhalt.


    Seit dem 01.04.2007 ist laut APVO-FW der RS Bestandteil der Ausbildung zum Brandmeister. Für Kollegen deren Dienstherr nicht am Rettungsdienst teilnimmt, bedeutet das, dass sie keine rechtliche Möglichkeit haben unter Anrechnung als Dienstzeit Fortbildungen oder Praktika zu absolvieren.


    Schade.