Frage zur Impfung bzgl Ausbildung

  • Hallo ihr lieben,
    ich suche mich den halben Morgen schon doof und dusslig.
    Ich fange voraussichtlich im Februar 2010 meine Ausbildung zum Rettungsassistenten an.
    Jetzt ist mir aber aufgefallen,das meine Hep b schon 10 Jahre her ist dieses Jahr.
    Jetzt suche ich nach den Preisen und finde unterschiedliche Angaben zu der Häufigkeit der Impfung bei Auffrischung.
    Außerdem wird die Ausbildung vom Arbeitsamt finanziert und ich hab überlegt ob ich das da bentragen sollte bzw. ich arbeite ehrenamtlich in einem Krankentransportunternehmen und dazu noch beim SEG die jetzt auch eine Impfung gegen H1N1 anbieten für die Truppe, ob man über eins davon nicht da ran kommenkönnte, da die Kosten ja wohl mindestens um die 60 Euro liegen werden,wenn es mehrfach gemacht werden müsste,eben noch mehr.


    HAbe nur gelesen das "eigentlich" die HO wo ich im Krankentransport arbeite das machen müsste,aber ob dem dann auch so ist,ist ja das nächste,war nur theoretisch,hat jemand praktische Erfahrungen damit??
    Hat jemand von euch da Infos für mich?
    Muss das einmal oder evenuell doch mehrfach?
    Und hat jemand Erfahrung damit ob das Arbeitsamt das übernimmt bzw. bei ehrenamtlicher Tätigkeit die HO?
    Wäre toll wenn jemand mir da was zu sagen könnte.
    LG :hallo:

  • Antwort aus dem Bauch heraus und ohne in Ruhe nach Informationen gesucht zu haben:


    Für Deine Tätigkeit im RD ist die Hepatitis-Impfung ein Muß.
    Da Praktika im weitesten Sinn auch schon zum Beginn einer Ausbildung möglich sind, ist der Arbeitgeber (in Deinem Fall wohl die Arbeitsagentur) verpflichtet, hierzu anfallende Kosten zu übernehmen.


    Noch bist Du "nur" Sanitätshelfer und "nur" in einer SEG.
    Nett, daß die Dienststelle die Grippeimpfung übernehmen will!
    Aber: als normal krankenversicherter Mensch könntest Du mit Beginn der Impfaktion jederzeit zu Deinem HA gehen.
    Auch ohne spez. med. Risikoprofil fällst Du doch mit Deiner ehrenamtlichen (?) Tätigkeit in den Personenbereich, die bevorzugt geimpft werden sollen.
    Impfungen sind Kassenleistungen (Selbstzahlung nur bei exotischen Impfungen, z.B. für Fernreisen als Tourist) - deshalb macht es meiner Meinung nach ohnehin Sinn, sich jetzt zum Beginn der Saisaon auch gegen die "normale" Grippe impfen zu lassen.
    Dein Immunsystem mag in Ordnung sein, doch ob das bei den Personen auch der Fall ist, mit denen Du schon als Retter Kontakt hast?


    Frag doch einfach einmal Dein örtliches Gesundheitsamt.

    raphael-wiesbaden


    Artikel 1
    (1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.


    Selig sind die geistig Armen - nur: kann der Himmel die ganzen Seligen auch wirklich aufnehmen ?


  • Für Deine Tätigkeit im RD ist die Hepatitis-Impfung ein Muß.
    Da Praktika im weitesten Sinn auch schon zum Beginn einer Ausbildung möglich sind, ist der Arbeitgeber (in Deinem Fall wohl die Arbeitsagentur) verpflichtet, hierzu anfallende Kosten zu übernehmen.


    Ja das weiß ich wohl,mein Impfschutz ist ja noch aktiv (so von der Theorie her). Und ich lege da auch viel Wert drauf, da wir ja im Fahrdienst auch MRSA usw. fahren, da hab ich ja für mich und meine Familie eine Verantwortung.



    Noch bist Du "nur" Sanitätshelfer und "nur" in einer SEG.
    Nett, daß die Dienststelle die Grippeimpfung übernehmen will!
    Aber: als normal krankenversicherter Mensch könntest Du mit Beginn der Impfaktion jederzeit zu Deinem HA gehen.
    Auch ohne spez. med. Risikoprofil fällst Du doch mit Deiner ehrenamtlichen (?) Tätigkeit in den Personenbereich, die bevorzugt geimpft werden sollen.


    Frag doch einfach einmal Dein örtliches Gesundheitsamt.


    Ja,beide Tätigkeiten sind auf ehrenamtlicher Basis. Aber leider finde ich im Net unterschiedliche Angaben,sowohl zu den Preisen,als auch zu der Anzahl der nötigen Impfungen gegen Hep b und genauso wie das ist mit der Übernahme.
    Irgendwie ist ja die HO bei der ich Beifahrer mache ja eine Art Arbeitgeber, aber ob das bindend ist,weiß ich nicht.
    Andererseits wäre es ja auch logisch, da ich ALG2 Leistung im Moment noch beziehe und das Arbeitsamt ja die Ausbildung finanziert,dass die das übernehmen,aber da hat ja auch keiner Informationen zu.
    Und meine Krankenkasse will ich ohnehin wechseln, weil für die Kundenservice das reinste Fremdwort ist und man da nie ne Richtige Auskunft kriegt,egal um was es geht.
    Beim Gesundheitsam habe ich heut keinen erreicht,versuche ich aber morgen nochmal, vielleicht kommen bis dahin ja noch ein paar Antworten :)
    LG und danke für deine Antwort

  • Ja das weiß ich wohl,mein Impfschutz ist ja noch aktiv (so von der Theorie her). Und ich lege da auch viel Wert drauf, da wir ja im Fahrdienst auch MRSA usw. fahren, da hab ich ja für mich und meine Familie eine Verantwortung.


    Du bist also gegen MRSA geimpft? :thumbup:


    rgendwie ist ja die HO bei der ich Beifahrer mache ja eine Art Arbeitgeber, aber ob das bindend ist,weiß ich nicht.
    Andererseits wäre es ja auch logisch, da ich ALG2 Leistung im Moment noch beziehe und das Arbeitsamt ja die Ausbildung finanziert,dass die das übernehmen,aber da hat ja auch keiner Informationen zu.


    Ich gehe davon aus, dass die HiOrg, für die du tätig bist, für deinen Impfschutz verantwortlich ist, entsprechend der Tätigkeit, die du dort ausübst und unabhängig vom Beschäftigungsverhältnis (also auch als EA). Die Arbeitsagentur hat damit eher wenig zu tun, würde ich sagen.


    J. :)

  • Du Kannst Deine Krankenkasse wechseln, sooft Du willst bzw. sooft es möglich ist.
    Dies beinträchtigt keinesfalls die gesetzlich vorgeschriebenen Leistungen der Krankenkasse.
    Impfungen sind eine Pflichtleistung.
    Weder Alter, Geschlecht, Arbeitslosigkeit (bzw. Einkommen), Erkrankungen (und damit entstandene bzw. entstehende Kosten) etc. dürfen für eine gesetzliche Krankenkasse ein Grund sein, ein potentielles Mitglied abzulehnen - sie dürfen es schlicht nicht.

    raphael-wiesbaden


    Artikel 1
    (1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.


    Selig sind die geistig Armen - nur: kann der Himmel die ganzen Seligen auch wirklich aufnehmen ?

  • Die Hep. B Impfung kostet ca. 74 Euro!


    Und muss selber Getragen werden.
    Die Krankenkasse (mit den 3 Grünen Buchstaben) sagt, laut Ihren Ärzten/Gutachten, ist eine Auffrischung nach 10 Jahren nicht Notwendig... da dieGrund Immunisierung erhalten bleibt!


    Es Gibt aber einen Kniff wie du trotzem zu deiner Auffrischung kommen kannst.


    Wenn du noch nicht Hep. A geimpft wurdest übernimmt die Krankenkasse die Impfung, und auf nachfrage soger beim 1. mal die Twinrix, und nach einem halben jahr eine Impfdosis Hep. A.


    Somit bist du bei der B Aufgefrischt und hast die A gleichzeitig grundimmisiert!!!


    Aber Frage vorher bei deiner Krankenkasse nach und lass dir das Schriftlich zusagen.



    :rtw:


  • Die Krankenkasse (mit den 3 Grünen Buchstaben) sagt, laut Ihren Ärzten/Gutachten, ist eine Auffrischung nach 10 Jahren nicht Notwendig... da dieGrund Immunisierung erhalten bleibt!



    Der Impfschutz für eine HBV-Infektion ist individuell. Vor einer erneuten Impfung (oder aber nach der Erstimpfung) muß eine Titerbestimmung durchgeführt werden. Ein lebenslanger Impfschutz besteht nicht bei jedem und teilweise sind mehr Impfungen erforderlich um einen ausreichend hohen Titer zu erreichen.
    Im Zweifel fragst Du Deine Krankenkasse, ob sie die Kosten einer Titerüberprüfung und Impfung als Mitglied einer Risikogruppe übernimmt, wenn der Arbeitgeber es nicht übernimmt. Regelhaft wird eine HB-Impfung-Kostenerstattung nur bei Kindern und Jugendlichen übernommen.


    Ich hoffe, daß meine Infos nicht inzwischen veraltet sind. Impfungen gehören nicht zu meinem Fachrepertoir... ;)

  • Und muss selber Getragen werden.


    Kann man über die BG laufen lassen




    Die Krankenkasse sagt, laut Ihren Ärzten/Gutachten, ist eine Auffrischung nach 10 Jahren nicht Notwendig... da dieGrund Immunisierung erhalten bleibt!


    Hängt vom Immunisierungsgrad ab, es gibt Personen, die sich irgendwann nie wieder impfen lassen müssen.

  • Zitat

    Die Hep. B Impfung kostet ca. 74 Euro!


    Und muss selber Getragen werden.


    Zitat

    Ich gehe davon aus, dass die HiOrg, für die du tätig bist, für deinen Impfschutz verantwortlich ist, entsprechend der Tätigkeit, die du dort ausübst und unabhängig vom Beschäftigungsverhältnis (also auch als EA).


    Sag ich ja, irgendwie immer was anderes ?-(

    Zitat

    Du Kannst Deine Krankenkasse wechseln, sooft Du willst bzw. sooft es möglich ist.
    Dies beinträchtigt keinesfalls die gesetzlich vorgeschriebenen Leistungen der Krankenkasse.
    Impfungen sind eine Pflichtleistung.


    Naja ich möchte die Krankenkasse wechseln,weil ich mich da nicht gut aufgehoben fühle,oder hat von euch mal wer n kleinen Handgeschriebenen Zettel im Briefkasten gehbat, "sorry habe ihre Daten gelöscht,ihre Karte ist ungültig,sie kriegen die Tage ne neu" ?!? Die Art und Weise da geht einfach nicht und das war nur eins von den Nettigkeitn dort.
    Das das keinen Einfluss darauf hat ist mir klar,aber der Ton macht doch die Musik,hm? :)

    Zitat

    Du bist also gegen MRSA geimpft? :thumbup:


    Würd ich gern sein :dead: er ich meine,dass ich mich da auch so gut ich kann schütze, und wenn es eine Impfung für bestimmte sachen gibt,wie eben Grippeschutzimpfung,dann nehm ich das mit,einfach mir und meiner Umwelt zu liebe 8)
    Wenn es dafür mal einen gibt (wird wohl an einem geforscht,aber nur momentan für 4 stämme glaub ich) sagt mir bescheid ne :thumbsup:
    Ich verstehe die verschiedenen Ansätze,aber der Fahrdienst meint,ich als Ehrenamtler hab von denen kein Anspruch drauf,nur die FSJler und hauptberuflich arbeitet da eh nur eine.
    Und der beim Arbeitsamt wußte das auch nicht,will sich aber schlau machen.
    Also ich versuch mal morgen nochmal das Gesundheitsamt zu erreichen und mal meinen SEG leiter zu erreichen,ob der noch n Hinweis hat.
    Aber danke für eure Mühe, vielleicht weiß ja jemand noch mehr.
    LG

  • Ich verstehe die verschiedenen Ansätze,aber der Fahrdienst meint,ich als Ehrenamtler hab von denen kein Anspruch drauf,nur die FSJler und hauptberuflich arbeitet da eh nur eine.


    Dann würde ich denen mal gepflegt den Mittelfinger zeigen und da nicht mehr weiter ehrenamtlich arbeiten.


    J.


    (Alte Weisheit: "Wie tief bücke ich mich für welches Geld?")

  • Sowit ich weiß wird die Hep B- Impfung inzischen von der Ständigen Impfkommision empfohlen. Weiterhin bin ich der Meinung, dass diese empfohlenen Impfungen auch von den Krankenkassen bezahlt werden.


    Zudem sind die BGen für die Impfung, die aufgrund einer Tätigkeit (egal, ob ha oder eh) notwendig sind, zuständig.


    Gruß, Christian

  • Einige Impfungen werden für bestimmte Risikogruppen von den Krankenkassen bezahlt. Hierzu gehören zum Beispiel:


    Frühsommer-Meningo-Enzephalitis (FSME) z.B. Personen, die in Risikogebieten leben
    Hepatitis A z.B. Menschen, die in Kliniken oder Kindergärten arbeiten


    Gibt es Ausnahmen?


    Die Krankenkassen müssen sich an die Schutzimpfungs-Richtlinie halten und die Kosten für die darin festgelegten Impfungen übernehmen. Es steht ihnen jedoch frei, weitere Kosten für Impfungen, wie Reiseimpfungen und andere Impfungen, die nicht Bestandteil der Richtlinie über Schutzimpfungen nach § 20 Absatz 1 SGB V sind, zu tragen.


    Anders gesagt: was die STIKO empfiehlt, wird bezahlt.
    Hepatitis A + B sind nun einmal Infektionen, welche Dir im Rahmen deines Ehrenamts (Hüstel, hüstel...) begegnen können.
    Also ist eine Schutzimpfung dagegen sinnvoll bzw. notwendig.


    Natürlich könnte die Krankenkasse mit Hinweis auf die Zuständigkeit der BG die Kostenübernahme verweigern und an diese verweisen.
    Solange Deine Berufsausbildung noch nicht begonnen hat, gibt es keine BG-liche Grundlage - also Krankenkasse.


    Hoffentlich hat Deine Krankenkasse eine Geschäftsstelle vor Ort!
    Erwarte nicht von einem Callcenter-Mitarbeiter vernünftige Aussagen.
    Erwarte dies auch nicht beim Telefonat mit einem "richtigen" Krankenkassenmitarbeiter.
    Von Angesicht zu Angesicht wird eine Absage immer schwerer sein als am Telefon.

    raphael-wiesbaden


    Artikel 1
    (1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.


    Selig sind die geistig Armen - nur: kann der Himmel die ganzen Seligen auch wirklich aufnehmen ?

  • @Mr. Blaulicht


    Nur weil die STIKO eine Impfung empfiehlt, heißt es nicht, daß diese auch von den Kassen übernommen wird.

  • @Mr. Blaulicht


    Nur weil die STIKO eine Impfung empfiehlt, heißt es nicht, daß diese auch von den Kassen übernommen wird.


    Doch, nach der Bestätigung durch den Gemeinsamen Bundesausschuss!

    Zitat

    Von der STIKO empfohlene Impfungen müssen nach einer Bestätigung durch den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) seit Verabschiedung der Gesundheitsreform am 1. April 2007 von den Krankenkassen bezahlt werden. Wenngleich die Empfehlungen der STIKO bisher weit überwiegend vom G-BA übernommen wurden, finden sich jedoch zum Teil leicht unterschiedliche Formulierungen und Unterschiede in den Empfehlungen.


    Quelle: Wikipedia.de


    Gruß, Christian

  • @Mr. Blaulicht


    Du bist echt 'ne Nase! Widersprichst meiner Aussage, aber gibst mir mit einem Zitat im selben Beitrag am Ende doch recht... ;)

  • Einigen wir uns darauf, dass die Impfungen, die die StIKo empfiehlt nach vorangegangener Prüfung durch der GBA größtenteils durch die Krankenkassen bezahlt werden, nachdem dieser seinen Senf dazugegeben hat.
    Der GBA spricht ja keine anderen Empfehlungen aus, sondern modifiziert sie zum Beispiel im Hinblick auf Impfempfänger etc.


    :prost:

  • Hatte vor kurzem auch ein bisschen Probleme mit den Impfungen. Der für uns zuständige betriebsärztliche Dienst hielt eine Auffrischung der Hep B für nötig. Ich wollte aber auf keinen Fall dort nochmals wochenlang auf einen Termin warten und habe mich mit meinem Hausarzt und meiner Krankenkasse beraten. Ergebnis:


    Die Krankenkasse bezahlt die beruflich erforderliche Hep B-Impfung nicht! Die Kosten hierfür muss nach Aussage eines Mitarbeiters der Arbeitgeber bzw. die zuständige BG übernehmen. ABER: Wenn noch keine Immunisierung gegen Hep A erfolgt ist, kann dies durch eine Impfung mit TwinRix erfolgen - und dann haste beides zu Lasten der Krankenkasse. Mein Hausarzt erzählte mir das gleiche und sagte, er habe bei der TwinRix-Impfung noch nie Abrechnungsprobleme bekommen.

  • Eine der seltenen, lebensnahen Lösungen!
    Natürlich spielt Hepatitis A hier in unseren Breitengraden nicht die große Rolle, dafür aber in den klassischen Urlaubszielen unserer Bevölkerung - wobei diese Reiseziele oft auch EU-Mitgliedsländer sind.

    raphael-wiesbaden


    Artikel 1
    (1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.


    Selig sind die geistig Armen - nur: kann der Himmel die ganzen Seligen auch wirklich aufnehmen ?