Medizinstudium und 30-Stunden-Fortbildung

  • Hallo Forum,


    (ich hoffe mal, ich hab nicht mit so kruden Stichwörtern gesucht, dass ich einen Thread zu diesem Thema nicht gefunden habe...)


    ich bin zurzeit in einer Diskussion mit einem Kommilitonen.
    Beide sind wir examinierte Rettungsassistenten, die dieses Wintersemester begonnen haben, Medizin zu studieren.


    Da wir beide vorhaben, gegebenenfalls weiterhin neben dem Studium im Rettungsdienst zu fahren, hat sich natürlich die Frage nach der Fortbildung aufgeworfen.


    Mein Kollege ist der Meinung, dass bereits das Studium selbst als Fortbildung genügt, ich bin der Meinung, dass es so eben nicht ist.


    RettG NRW § 5 Abs. 5 besagt, dass das "in der Notfallrettung und im Krankentransport eingesetzte nichtärztliche Personal" jährlich an einer "mindestens 30stündigen aufgabenbezogenen Fortbildung teilzunehmen" hat.




    Preisfrage:
    Ist das Medizinstudium (in der Vorklinik) "aufgabenbezogen genug" oder eben nicht?
    Würde mich freuen, falls da jemand etwas aussagekräftiges zu im Angebot hat.




    Mfg,


    Valerion

  • Das kommt drauf an.


    30 Stunden Notfallkurs dürften völlig ausreichen für das entsprechende Jahr. Aber den gibt es ja nicht jedes Jahr...


    In erster Linie ist eure Wache zuständig für die Anerkennung externer Leistungen. Die werden ggf. ihre eigenen erweiterten Anforderungen (Reanimationsabnahme, Notkompetenzabnahme etc.) haben, denen ihr euch auch entsprechend zu unterwerfen habt wenn ihr dort eingesetzt werden wollt.



    Ansonsten ist der rettungsdienstrelevante Anteil im Medizinstudium wohl eher unterrepräsentiert. Sprecht das mit dem zuständigen LRA ab, der für die Fortbildungen und den Fortbildungsnachweis verantwortlich zeichnet. Vielleicht kann man sich da ja auch auf Teillösungen einigen.

  • Hi,


    ich selbst studiere (molekulare Medizin) an der medizinischen Fakultät in Göttingen. Die anfänglichen Inhalte sind weitgehend mit der Vorklinik vergleichbar, bei uns wird dies als ausreichende Fortbildung gehandhabt (offizielle Haltung der Rettungswache). Schlussendlich hast du nur im ersten Semester ein wirkliches Erklärungsproblem, denn sowohl Anatomie, Physiologie als auch Biochemie haben direkt etwas mit jeglicher medizinischen Tätigkeit zu tun, schliesslich ist erweitertes Grundlagenwissen als Fortbildung durchaus ein behandlungswürdiges Thema. Auch in dem vorklinischen Teil werden schon Dinge wie EKG, Auskultation etc pp behandelt, die durchaus auch eine praktische Relevanz haben.


    Dennoch sind spezielle Fortbildungspflichten (Hygiene, ACLS) natürlich zu erfüllen. Wobei sich auch teilweise dies an der Uni "miterledigen" lässt. Spezielle Wahlfächer wie "QM, GMP, Hygiene und Forensik" können z.B. durchaus auch auf sowas angerechnet werden. Generell sind sinnvolle Wahlfächer auch eine gute Methode evtl bei Problemen mit der Wache zu verhandeln. Beispielsweise das Wahlfach Tropenmedizin enthielt bei uns viele präklinische Aspekte.


    Persönlich besuche ich unsere "erster Mittwoch im Monat" FoBi dennoch, die im übrigen auch von der Uni organisiert wird, allerdings bereitet es mir auch keine schlaflosen Nächte, wenn ich nur 20-24 Stunden zusammen bekomme - man studiert ja nicht Betriebswirtschaft...


    Viele Grüsse,
    Johannes

    Land zwischen den Meeren,
    vor dem sich sogar die Bäume verneigen,
    du bist der wahre Grund,
    warum Kompassnadeln nach Norden zeigen!


  • Preisfrage:
    Ist das Medizinstudium (in der Vorklinik) "aufgabenbezogen genug" oder eben nicht?
    Würde mich freuen, falls da jemand etwas aussagekräftiges zu im Angebot hat.


    Richtig aussagekräftig dazu sagen kann dir wohl nur deine Organisation.


    Aus eigener Erfahrung kann ich anführen, dass gewisse Scheine z.B. Physiologie als Fortbildung anerkannt wurden, z.B. mit 8 Stunden. Die Fächer sollten eben einen rettungsdienstlichen Bezug haben, der bei Berufsfelderkundung oder Terminologie sicher nicht einfach herzustellen ist.
    Das Physikum als bestandene Prüfung wurde bei mir damals als 15-stündige Fortbildung anerkannt, ebenfalls Famulaturen, wiederum abhängig vom Fachgebiet, wo sie geleistet wurden.


    Da es aber bei jeder Organisation bzw. in jedem Bundesland andere Richlinien gibt, müsstest du dich eben dort speziell erkundigen.

  • Aktuell wird mir wohl der Untersuchungskurs bescheinigt - Das haben wir aber direkt mit dem Dozenten abgeklärt; unserer Uni scheint ansonsten das Thema ziemlich egal zu sein.

  • Bei meinem Verband (Johanniter Bayern RV München) wird das Medizinstudium pauschal mit 15h pro Jahr angerechnet, Famulaturen werden auch mit 15 h Stunden angerechnet und dann müssen nur noch die Pflichtfortbildungen (bei uns ACLS und Hygiene/Recht/Arbeitsschutz) besucht werden um seine Fortbildungspflicht jedes Jahr zu erfüllen. Ich finde, dass ist ein guter Kompromiss. Und zu der ein oder anderen regulären Fortbildung geht man ja meistens trotzdem noch.

  • Bei uns werden Studienleistungen (auch Notfallmedizin etc.) nicht anerkannt. Es gibt eine Vereinbarung mit den Krankenkassen das nur "offizielle" Fortbildungen an einer Rettungsdienstschule anerkannt werden. Alternativ ärztliche Fortbildungen die CME Punkte bescheinigen.

  • Moin,


    ich finde das etwas zu pauschal formuliert. Zum einen sagst du, dass das bei euch nicht anerkannt wird. Zum anderen schreibst du aber Regeln auf, nach denen ein nicht zu verachtender Prozentsatz von potentiell anrechnungsfähigen Sachen sehr wohl auch bei euch anerkannt wird. Ja, was denn nun?


    Die meisten Universitätskliniken bieten Rettungsdienstfortbildungen an. Dies geschieht zumindest sehr häufig über die Kooperation mit einer Rettungsdienstschule - z.B. einer stadteigenen Berufsfeuerwehrschule. Gemäss diesen Kooperationen sind die Unis häufig dazu befugt, entsprechende Bescheinigungen auszustellen. Dies werden die meisten Professoren dann auch unkompliziert tun, das ist zumindest meine Erfahrung.


    Weiterhin sagst du, dass akkreditierte Fortbildungsveranstalltungen für Ärzte anerkannt werden. Das haben zumindest in meinem Fall mal sämtliche Wahlmodule erfüllt. Wenn man sich mal zusammenrechnet, was da an Stunden zusammenkommen, kann man bei geschickter Einteilung der Wahlmodule damit durchaus die Fortbildungen für die gesamte Studienzeit hinbekommen.


    Was mich massiv irritiert: eine firmeninterne ACLS / Megacode / wie immer man sie gerade nennen mag Schulung wäre bei euch als Fortbildung entsprechend deinen Regeln nicht anerkannt? Oder werdet ihr dafür alle an eine Rettungsschule geschickt?


    Viele Grüsse,
    Johannes

    Land zwischen den Meeren,
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    warum Kompassnadeln nach Norden zeigen!

  • Am meisten geärgert hat mich das Pflegepraktikum trotz RA. Ich hoffe dass das demnächst überall anerkannt wird. Hebamme lassen sie ja auch gelten.


    Hättest Du Dir von dem Krhs, in welchem Du Deine Praktika für die RettAss-Ausbildung gemacht hast, nicht einfach nochmal eine Bescheinigung über die Praktika austellen lassen können? Oder war der Abstand zwischen RettAss-Ausbildung und Studium zu groß? Zwei Jahre dürfen max. dazwischen liegen, oder?

  • Ich sehe da eigentlich keine Widersprüche. Das normale Studium bringt keine CME Punkte und findet gewöhnlich auch nicht an einer anerkannt RD-Schule statt. Was mit den Profs gemauschelt wird hat ja nix mit der Fragestellung zu tun. Auch das Wahlfach (bei uns gibts im klinischen Teil nur eins) gehört ganz normal zum Studium und bringt keine Punkte, schließlich sind die Punkte ja eigentlich auch für die Fortbildung tätiger Ärzte gedacht. Teilweise gibt es sicherlich mal freiwillige Veranstaltungen an der Uni, die man sich als Fortbildung anerkannen lassen kann. Grundsätzlich (oder pauschal wenn du so willst) wirds eben nicht anerkannt. Anderswo mag es auch andere Regeln geben. Ich wollte nur auf den Rahmen, den uns die Krankenkassen vorgeben, hinweisen.
    ACLS wird halbjährlich an unserer RD-Schule durchgeführt.

  • Bei uns werden Studienleistungen (auch Notfallmedizin etc.) nicht anerkannt. Es gibt eine Vereinbarung mit den Krankenkassen das nur "offizielle" Fortbildungen an einer Rettungsdienstschule anerkannt werden. Alternativ ärztliche Fortbildungen die CME Punkte bescheinigen.

    Sind die Krankenkassen für die Anerkennung von Fortbildungen für Rettungsassistenten zuständig??

  • Jein, im Tarifvertrag mit den Krankenkassen sind 30 Std in diesen Einrichtungen vorgeschrieben. Die Berufsbezeichnung würde man bei nicht-erfüllen eher nicht verlieren.

  • im Tarifvertrag mit den Krankenkassen sind 30 Std in diesen Einrichtungen vorgeschrieben


    Tarifvertrag mit den Krankenkassen? Meinst du damit die mit den Kostenträgern vereinbarten Transportentgelte?

    Knüpfe dich nicht an Geringes, es zieht dich ab und hinab, fügt dir Geringeres zu.

  • Die Krankenkassen schreiben euch im Rahmen der Entgeltvereinbarung vor, wo ihr eure 30 Stunden Pflichtfortbildung zu absolvieren habt? Bist du dir da sicher? Auf welcher Grundlage sollten sie das tun?

    Knüpfe dich nicht an Geringes, es zieht dich ab und hinab, fügt dir Geringeres zu.

  • Ich bin mir da ziemlich sicher. Wir bekommen die Transportvergütungen anhand einer Leistungstabelle. Es gibt nen paar Euro mehr dafür das wir einen Tarifvertrag haben, einen Betriebsrat usw. Im Rahmen dieser Verträge wurde auch vereinbart das wir 30 Std Fortbildung unter den oben genannten Voraussetzungen absolvieren. Vorgeschrieben sind im Hamburg nur 20 Stunden.

  • Ich bin zwar "nur" RS habe aber auch mehrere Semester Medizin studiert.



    In der Zeit habe ich es mir, da genug anderer Stress, einfach gemacht mit dem Anrechnen lassen.


    Hab einfach deswegen nicht gefragt, sondern die kompletten 30 Std. Fortbildung an Wochenenden (SA/SO insg.15 Std.) bzw. in den Semesterferien gemacht . Den verlangten EH-Kurs habe ich bei einer HiOrg vor Semesterbeginn gemacht kann ich nur empfehlen.



    Gruss abbavater1998

    "Jedes Ding hat drei Seiten: eine positive, eine negative und eine komische!" (Karl Valentin)


    "Tue erst das Notwendige, dann das Mögliche, und plötzlich schaffst du das Unmögliche" ( Franz von Assisi)

  • frage: kann man sich einzelne fächer/blöcke/themen des medizinstudiums als rettungsdienstlich relevante fortbildungsstunden (gemäß §5(5) RettG NRW) anrechnen lassen und wenn ja, wieviele? :help: