@Küstenretter:
Honorardienste haben nicht mit der Art der Rentenversicherung zu tun.
Der von dir verlinkte Beitrag hat weder etwas mit der Rentenversicherung/Versorgungswerk noch mit den Honorardiensten zu tun. Da geht es um GKV- wohlgemerkt die KK-Form die mich nicht haben wollte.
Die Versorgungswerke gibt es, weil von vorne herein Selbständige gar nicht in die DRV rein gehörten. Es gibt heute noch selbständige Handwerker die deutlich zu wenig in die Rentenkasse eingezahlt haben, und jetzt Probleme bekommen.
Ärzte, Rechtsanwälte, aber auch Künstler und Landwirte haben dann andere Formen der Altersvorsorge gebildet.
Und die die ein Versorgungswerk haben, zahlen eben in dieses ein, egal ob sie angestellt, selbständig oder scheinselbständig sind.
Übrigens- Selbständige sind auch nicht bei den UVT unfallversichert. Als Notarzt habe ich mich z.B. irgendwann freiwillig bei der BGW versichert. Solche Kosten hat man dann auch noch an der Backe. Genauso wie keine Reha/Kuren. Keine Lohnfortzahlung im Krankheitsfall etc.
Inzwischen sind Notärzte gesetzlich über ihre Auftraggeber unfallversichert.
Aber ich schweife ab. Also noch einmal- egal ob wir selbständig, scheinselbständig oder als angestellt gelten- wir zahlen in allen drei Fällen nicht in die DRV sondern das Versorgungswerk ein. Von demher macht (bis auf Sonderfälle wie mich) die Statusfeststellung und das Clearingverfahren dafür keinen Unterschied.