Beiträge von DocUlli

    Nochmal kurz zu den Bundeswehrmenschen:


    Feldwebel ist sowohl ein Dienstgrad als auch eine Dienstgradgruppe. Und es wird noch unterschieden zwischen Fachdienst und Truppendienst.

    Bei den Sanitätern ist zB die infanteristische Ausbildung nicht so tief wie bei Grenadieren. Dafür gibt es ein paar Sanitätsspezifische Inhalte.

    Das wären dann die Sanitätsfeldwebel (für den Laien nicht sooo die Bedeutung, kann aber Probleme geben wenn ein Grenadierfeldwebel eine Ausbildung zum NFS macht und dann wechseln oder (eher) wiedereinsteigen will. aber ich schweife ab).


    Jetzt ist es im Sanitätsdienst (wie bei den anderen Fachdienstlern auch) so, dass zum Feldwebel immer eine Berufsausbildung auf der entsprechenden Ebene (Meisterebene- die es so in medizinischen Berufen nicht gibt, macht das Ganze aber etwas verständlicher).

    Also muss man endweder den Beruf mitbringen oder bekommt die Berufsausbildung über den Bund.

    Und die Bezeichnung ist dann eben SanFw RettAss oder neu eben NFS. Gibt es auch als GuK, PTA, MTA.

    So ganz grob gesagt hat djenige dann zwei "Berufsausbildungen"- einmal zum NFS und einmal zum (San)Fw.

    Ist ist zu VERMUTEN dass Rassismus eine Rolle gespielt hat. Aus den beiden Artikeln geht das aber nicht hervor.


    Und ihr seht doch allerlei Absonderlichkeiten im Rettungsdienst: Ja, Menschen rasten auch wegen fehlender Pommes aus (aus den USA gibt es dazu jede Megen "Karen"-Videos).


    Ich wurde von einem Patienten angeschrieen, weil ich ihm gesagt habe, dass er kursichtig ist und es für die Verkehrs- und Arbeitssicherheit besser wäre, wenn er seine Brille tragen würde. Wohlgemerkt, eine die bei ihm zu Hause lag.

    Ich glaube das mit der Glatze war Absicht.
    Die Körperverletzung ist natürlich nicht zu entschuldigen und wenn das wirklich so stattgefunden hat, völlig irre. Aber da soll wohl auf Teufel komm raus die JUH als rechtsradikal geframt werden.

    Im Artikel ist auch nur am Rande erwähnt, dass noch ermittelt wird ob rassistische Äußerungen gefallen sind. Die tauchen sonst in der ganzen Beschreibung gar nicht auf.

    Es gibt im Ärzteblatt regelmäßig CME-Fortbildungen. Da könnt ihr euch einen Eindruck verschaffen.

    Ansonsten gibt es sehr viele Möglichkeiten - vom Studium von zertifizierten Fachartikeln (meist musst da Fragen zum Inhalt beantworten), Onlinefortbildungen, Fachvorträge, Kongresse, so ziemlich alle Fachkurse. Ich war jetzt auf einem Lehrgang an der BABZ zum Thema zivil-militärische Zusammenarbeit- war von der zuständigen Ärztkammer anerkannt. Hatte mit der Behandlung von Patienten zB nichts zu tun.

    Eigentlich passiert dir erstmal nichts, wenn du keinen Kassensitz hast- geht da um Honorarkürzungen und dein Arbeitgeber das Zertifikat auch nicht sehen will.

    Ärzte haben neben den 250 Punkten eher eine abstrakte Weiterbildungspflicht. Mit der Approbation darf man ziemlich viel. Aber man hat auch die Pflciht dafür zu sorgen, dass man das auch kann was man praktiziert. Relevant wird es vor allem dann, wenn was schief geht. Dann kommt nämlich nicht die Frage an den Arbeitgeber "haben Sie sichergestellt, dass Ihr Schäflein auf dem aktuellen Stand fortgebildet ist" ,sondern "du, Arzt, wann hast du dich zuletzt in dem Thema fortgebildet.

    Ich glaube nicht, dass man für Grundlagen eine spezielle Schulung für RD braucht.


    QM ist ein System was bestimmte Begriffe, Systematiken und Abläufe hat. In welcher Art von Betrieb man das anwendet ist erstmal egal.
    Evtl. kann man nochmal eine Fortbildung draufsetzen, die die Besonderheiten des RD berücksichtigt.

    @Küstenretter:

    Honorardienste haben nicht mit der Art der Rentenversicherung zu tun.

    Der von dir verlinkte Beitrag hat weder etwas mit der Rentenversicherung/Versorgungswerk noch mit den Honorardiensten zu tun. Da geht es um GKV- wohlgemerkt die KK-Form die mich nicht haben wollte.


    Die Versorgungswerke gibt es, weil von vorne herein Selbständige gar nicht in die DRV rein gehörten. Es gibt heute noch selbständige Handwerker die deutlich zu wenig in die Rentenkasse eingezahlt haben, und jetzt Probleme bekommen.
    Ärzte, Rechtsanwälte, aber auch Künstler und Landwirte haben dann andere Formen der Altersvorsorge gebildet.

    Und die die ein Versorgungswerk haben, zahlen eben in dieses ein, egal ob sie angestellt, selbständig oder scheinselbständig sind.


    Übrigens- Selbständige sind auch nicht bei den UVT unfallversichert. Als Notarzt habe ich mich z.B. irgendwann freiwillig bei der BGW versichert. Solche Kosten hat man dann auch noch an der Backe. Genauso wie keine Reha/Kuren. Keine Lohnfortzahlung im Krankheitsfall etc.
    Inzwischen sind Notärzte gesetzlich über ihre Auftraggeber unfallversichert.

    Aber ich schweife ab. Also noch einmal- egal ob wir selbständig, scheinselbständig oder als angestellt gelten- wir zahlen in allen drei Fällen nicht in die DRV sondern das Versorgungswerk ein. Von demher macht (bis auf Sonderfälle wie mich) die Statusfeststellung und das Clearingverfahren dafür keinen Unterschied.

    Ich kenne die Problematik. Ich war selber davon betroffen.
    Ich habe 2015 kurz vor Weihnachten Schichten im Wert von 3000€ verloren. Der Typ von der DRV meinte ich könnte mich ja arbeitslos melden.
    Letztendlich habe ich dadurch meinen Job verloren.
    Viel schlimmer ist aber, dass dadurch das Verfahren so lange gedauert hat, meine gesamten Rentennachzahlungen der Bundeswehr nicht an mein Versorgungswerk, sondern an die DRV gegangen sind.

    Dazu kamen noch unzählige ellenlange und völlig schwachsinnige Fragebögen der DRV. Einer über mehr als 10 Seiten wohlgemerkt nachdem das Verfahren endgültig abgeschlossen war für einen Auftraggeber. Den Bescheinigungen konnte ich auch hinterherrennen. Weil Z.B. die Abteilung von der wir die Befreiungsbescheide bekommen zwar die Clearingverfahren einleitet. Die Clearingabteilung aber den Bescheid nicht weiterleitet. Die andere Abteilung interessiert es auch nicht. Und gleichzeitig fragt das Versorgungswerk, wo die Papiere bleiben.


    Oh und als Highlight hat mich das den ersten Versuch der Verbamtung gekostet. Die Amtsärztin war der Meinung dass ich lügen würde. Man könne selbstverständlich selbständig als Notarzt fahren. Sie kenne ja viele Kollegen die das machen würden. Ich hätte bestimmt den Job aufgegeben weil ich der psychischen Belastung nicht gewachen gewesen wäre.

    Tja wenn das halt nicht gewollt ist dann halt nicht. Wir Hauptberuflichen haben ja nur ca 10% ausgemacht, das sei ja kein Problem. Dass da aber durchaus mal an die 200-220h/Monat hinter stecken, ist dann halt so. Wir haben ja genug Notarzt. Bin danach noch sporadisch gefahren und hab´s jetzt über Corona komplett aufgegeben.

    Es gibt keine Selbständigkeit im Rettungsdienst. Weder bei den Ärzten noch beim nicht-ärztlichen Fachpersonal.


    thh: Man wollte ausgerechnet die Ärzte vor den Folgen einer Scheinselbständigkeit schützen. Da Ärzte ja eh in ihr Versorgungswerk einzahlen und in der Regel keine massive Abhängigkeit vom Auftraggeber besteht, sind sie eigentlich nicht die Gruppe die durch die Regelungen geschützt werden soll. Was anderes ist das zB bei den ganzen scheinselbständigen schlecht bezahlten Berufsgruppen wie zB Reinigungskräfte.
    Warum man irgendwann angefangen hat ausgerechnet bei den Notärzten am bisherigen System zu rütteln- keine Ahnung.

    Obacht- auch die "Freelancer"-Notärzte sind nicht selbständig. Sie sind in einem abhängigen Arbeitsverhältnis, aber nach 23c sozialversicherungsbefreit. Also sie sind scheinselbständig, aber die DRV interessiert es nicht mehr.
    Die anderen eh über ANÜ oder eben direkt fest angestellt.

    Das ist unabhängig vom Bundesland.


    Der AG kann Vorgaben machen, aber es gibt für Ärzte grundsätzlich Behandlungsfreiheit.

    Meine Meinung: Für die reine Ausübung des Berufs des NFS in der Rettung halte ich die akademische Ausbildung für überflüssig. Damit würden wir auch zu viele gute Kandidaten verlieren, die möglicherweise die Voraussetzungen für´s Studium nicht haben.
    Grundlagen von Studiendesign und wissenschaftlichem Handeln könnte ja trotzdem vermittelt werden. Ggf. auch als Pflichtfortbildung NACH Abschluss der Ausbildung.


    Für Führungspositionen, Leiter von Ausbildungseinrichtungen, besondere Funktionen, Lehrpersonal in RD-Schulen und vergleichbar halte ich es für sinnvoll und einen Gewinn.
    Vorteil wäre dann die Möglichkeit sich weiterzuqualifizieren.


    Wie das Studium aussehen soll? Ob bisher bestehende Studiengänge das abdecken was derjenige dann braucht- dazu kenne ich mich mit den vorhandenen Studiengängen zu wenig aus.

    Die Negativbeispiele habe ich eher im Krankenhaus und in anderen Bereichen der Medizin erlebt als im Rettungsdienst.
    Ich bin mir nicht so sicher, woran genau das liegt. Vielleicht historisch gewachsene unterschiedliche Rollenverständnisse.

    Das Ganze ist noch viel Schlimmer- der Berufsverband promotet ein impfgegnerisches Buch und viele junge Familien kommen über ihre Hebammen zum Impfgegnertum, Osteopathie und Zuckerkugelglauben.
    Hebammen und Hebammenschülerinnen werden gezielt durch dubiose "Fortbildungsangebote" in die Schwurbelrichtung gezogen.
    Und das kann es einfach nicht sein.

    Der Vergleich mit NFS hinkt etwas. NFS ist kein freier Beruf. Ein NFS kann zwar Notfallpatienten ohne Arzt behandeln, aber nur in einem sehr engen Rahmen. Der Entscheidungsspielraum ist doch deutlich eingeschränkt. Man kann sich aber als NFS nicht selbständig machen (also ich meine jetzt nicht als Anbieter von Fortbildungen oder speziellen Dienstleistungen, sondern in seiner ureigensten Eigenschaft als Retter)
    Das ist vor allem ein rechtlicher Unterschied.

    Ihr überseht bei dem Thema einen entscheidenden Punkt.
    Hebamme ist ein freier Beruf der selbständig ausgeübt werden kann. Hebammen konnten schon immer eigenständig Schwangere begleiten und Geburten leiten. Das geht sogar so weit, dass ein Arzt eine Hebamme zu einer Geburt hinzuziehen muss (abgesehen von Notfällen), umgekehrt ist das aber nur bei Komplikationen der Fall.


    Mit diesen Rechten geht aber auch eine enorme Verantwortung einher. Z.B. die Verantwortung eigenständig evidenzbasierte Entscheidungen zu treffen. Dazu muss man aber zB Studien lesen und verstehen können, Leitlinien verstehen etc. Der Wissenszuwachs in den letzten Jahrzehnten ist ja enorm.

    Gleichzeitig hat sich in der Geburtshilfe ein Ausmaß an Esoterik und Schwurbel ausgebreitet das es für werdende Mütter schwer ist eine Hebamme zu finden, die evidenzbasiert arbeitet.

    Das Studium bietet jetzt 2 Möglichkeiten- der Hebammenberuf kommt endlich in der Evidenz an oder der Schwurbel wird mit einem Studium geadelt.

    "Gleichberechtigt" kann es nie geben wenn es um Entscheidungen geht. Es muss in jeder Situation EINER die Verantwortung und damit die Entscheidungshoheit haben.