Beiträge von Hilope

    Meine Großmutter damals wurde bei uns gepflegt. Durch meine Mutter. Ohne Ausbildung.

    Da hätte ein MLW mit zwei Trägern gereicht für die Entlassung. Trotz Pflegestufe (damals) 2 bzw. 3.

    Deine Oma oder Mutter sind aber nicht dafür maßgeblich, ob auch andere ohne externe Hilfe klar kommen oder während des Transport mehr als einen MLW benötigen.


    Die wenigsten sind per Heimbeatmung oder 1:1 Pflege angebunden.

    Das war lediglich ein Beispiel, warum sogar ein RTW für eine Entlassung berechtigterweise zum Einsatz kommen könnte. Unabhängig davon ist die außerklinische Komplex-Pflege ein stark wachsender Markt, der die Zahl solcher Heim-Fahrten ebenfalls steigen lassen wird. Und wenn, wie beim großen RD-Betreiber in meiner Region, bei den KTW die Pulsoxymeter vom Auto fliegen, weil sie nicht zur Pflicht gehören, dann bleibt natürlich nur der RTW für den Transport übrig, wenn ansonsten kein Begleitpersonal mit eigenem Messgerät dabei ist.

    Das ist doch hier gar nicht nötig. Es wird doch gar nicht behauptet, dass IMMER ALLE Fahrten sinnlos waren.

    Nein, ich hatte geschrieben, dass Patienten, die aus einem Krankenhaus entlassen werden nicht unbedingt GESUND sind, so wie es hier formuliert wurde. Die letzte Zahl, die ich weiß, sagt, dass 15 Prozent nach Entlassung innerhalb von 30 Tagen wieder aufgenommen werden müssen. Wenn ich davon ausgehe, dass mindestens noch einmal so viele, nach Entlassung medizinisch oder anderweitig weiter betreut werden müssen, würde ein Drittel der Entlassenen nicht gesund sein. Zu den Fahrten in Rheinhessen habe ich überhaupt nichts geschrieben.


    Ansonsten hat Monschi das schön zusammengefasst.

    Nein, Monschi hat in Abrede gestellt, dass krank entlassene Patienten aus einer Klinik einen KTW oder RTW benötigen sowie die Frage gestellt, warum es für die Fahrt in die Häuslichkeit einen solch qualifizierten Transport benötigt.

    Trotzdem dann immer noch kein Grund die Entlassung mit einem KTW oder gar RTW durchzuführen. Auch wenn die Patienten vielleicht "kanker" sein mögen, so gehen sie nicht in eine andere Klinik sondern nach Hause oder vielleicht auch in ein Heim. Wieso ist dies medizinisch möglich, aber für den Transport braucht es medizinische Profess?


    Dabei ist es eben nicht hilfreich, wenn du dann nochmal ausarbeitest, dass es Situationen gibt wo das Vorgehen sinnvoll wäre.
    Wir sind alles Profis, wir sind uns alle der möglichen Differenzierungen bewusst. Aber hier gehts um einen systematischen Fehler, der vom ehem. ÄLRD aufgezeigt wurde. Und da ist eben dein Hinweis nicht hilfreich.

    Offensichtlich sind sich hier nicht alle den möglichen Differenzierungen bewusst. Und was hilfreich ist oder nicht, und ob ich etwas zu einem Thema ergänze oder nicht, entscheide ich selbst, und benötige dafür nicht dein Plazet. Dein Einwurf war übrigens sicher überhaupt nicht hilfreich zu diesem Thema.

    Ja, danke. Du hast vermutlich 1% und weniger der indizierten Entlassungen beschrieben.

    Lass doch bitte mal die Kirche im Dorf.

    Nein, ich habe beschrieben, wann ein Fahrzeug des Krankentransport oder Rettungsdienstes eingesetzt werden darf. Und die Patienten (!), die aus den Krankenhäusern entlassen werden, werden zukünftig immer mehr betreuungsbedürftiger als gesünder sein. Sonst wären die Klagen bzgl. "blutiger" Entlassungen unnötig.

    Trotzdem dann immer noch kein Grund die Entlassung mit einem KTW oder gar RTW durchzuführen. Auch wenn die Patienten vielleicht "kanker" sein mögen, so gehen sie nicht in eine andere Klinik sondern nach Hause oder vielleicht auch in ein Heim. Wieso ist dies medizinisch möglich, aber für den Transport braucht es medizinische Profess?

    Wenn die Patienten die Einrichtung oder das Personal für den Transport benötigen, dann ist natürlich ein RTW oder KTW indiziert. Das Transportziel bedingt nicht das Transportmittel. Und auch in einer Wohnung ist eine professionelle medizinische Versorgung möglich. Wieso sollte diese während eines Transportes unterbrochen werden?


    Und warum ein gehfähiger Patient mit einem KTW oder gar RTW in ein Krankenhaus transportiert werden kann, ein tracheotomierter und beatmeter Patient ggf. noch mit weiteren Drainagen und Sonden mit einem Taxi nach Hause fahren soll, erschließt sich mir nicht wirklich.

    die Bürger die im Taxi oder im Fahrdienst gefahren werden, sind nicht krank. Sie werden aus dem KH nach Hause (ohne jede Betreuung) entlassen, weil sie GESUND sind.

    Dass Patienten aus dem Krankenhaus entlassen werden, weil sie gesund sind, war vielleicht vor mehr als dreißig Jahren mal der Fall, ist heute, vermutlich sogar mehrheitlich, nicht mehr der Fall. Genauso wenig, dass zuhause keine Betreuung vorhanden ist bzw. vielmehr benötigt wird, aber nicht gefunden werden kann. Das Spektrum reicht heute ja von der einfachen Pflege bis zur komplexen medizinischen Versorgung inklusive Beatmung.

    Da sind also genug aktive bei, die offensichtlich solche Dinge richtig finden.

    Was für solche Dinge denn? Viele Punkte sind absolut positiv diskussionswürdig und nicht von vorneherein abzulehnen, nur weil sie von einem Ärzteverband kommen.


    1. Immer wieder wird eine höhere Qualität der Notärzte gefordert (hier, und anderswo). Das wird schwierig, wenn wir an jeder Milchkanne ein NEF wollen. Ob es also einen Notarztmangel gibt ist eine Frage, welche Qualität Notärzte wir wollen.

    Auch darauf gibt es eine Antwort:


    Zitat

    Wie können sich die Notärzte perspektivisch in den bevorstehenden Reformprozess einbringen?

    • Die Zusatzweiterbildung Notfallmedizin sollte verbindliche Voraussetzung (Ausnahme: aufgenommene Weiterbildung bei einem Weiterbildungsbefugten im Rettungsdienst) für die Teilnahme am Notarztdienst sein und im Rettungsgesetz NRW verankert werden.
    • Wir halten darüber hinaus eine spezifische Weiterbildung zum Facharzt für Notfallmedizin für erforderlich.

    • Eine verpflichtende jährliche Fortbildung für alle aktiven Notärzte, wie sie bereits im Rettungsgesetz NRW vorgesehen und von den Ärztekammern formal umgesetzt ist, muss als Voraussetzung für die Tätigkeit als Notarzt konsequent umgesetzt werden.

    • Notwendig sind regelmäßige gemeinsame berufsgruppenübergreifende Trainings im Team mit den Fachkräften des Rettungsdienstes.

    Was genau an den Punkten muss sofort wieder kritisiert werden?


    Das Problem ist, dass die NotSan nicht lange im Beruf bleiben. Ein großer Grund dafür ist die mangelnde Perspektive, ein anderer ist die mangelnde Möglichkeit eigenständig tätig zu werden. Diese könnte eben geschaffen werden durch eine Veränderung des RD, und einer Ausgestaltung der Profession Notfallsanitäter.

    Sorry, jeder Ausbildungsberuf endet in seinem Tätigkeitsfeld irgendwo. Sollen deswegen jetzt alle Ausbildungsberufe "professionalisiert" werden? Hatte ich auch schon gefragt: Brauchen wir professionelle Optiker? Brauchen wir professionelle Maurer? Nur damit die in ihrem Beruf bleiben?


    Fast überall können NFS heute schon eigenständig tätig werden. Außerdem wird doch in den Stellungnahmen gefordert, dass NFS einen größeren oder Großteil der Einsätze eigenständig abarbeiten sollen.


    Deine letzten Punkte sind übrigens erneut reine Standespolitik, die nicht dem hehren Ziel der besseren Patientenversorgung dienen.

    Ach Leute, wie viele Stellungnahmen von Ärzten- bzw. Notärztenverbänden wollt ihr den noch verlinken und euch darüber mokieren, dass sie sich tatsächlich für die Stellung des Arztes bzw. Notarztes in der Patientenversorgung stark machen? Deren Interessen zu vertreten und sich für dessen Existenz einzusetzen, ist doch Kern dieser Verbände. Der Fleischereiverband wird sich doch auch nicht für die vegane Ernährung einsetzen. Und vom DBRD habe ich ebenso noch keine Stellungnahme gelesen, die den Ausbau der Notarzt-Standorte fordern würde.


    Meiner Meinung nach waren die meisten der hier verlinkten Stellungnahmen durchaus differenziert und haben eine eben solche differenzierte Betrachtung auch verdient. Im AGGNW-Beitrag wird zum Beispiel korrekterweise darauf hingewiesen, dass deutlich mehr NFS fehlen als NÄ. Ein Fakt den ich aus meiner Gegend bestätigen kann und in einem anderen Thread aus anderen Bereichen auch bestätigt wurde.


    Es mangelt an Ärzten, also auch an Notärzten

    Das eine bedingt nicht unbedingt das andere. Nur, weil es in einigen Fächern an Nachwuchs mangelt, muss das nicht gleichzeitig auch für die anderen gelten. Zu wenig Kinderärzte bedeutet nicht gleichzeitig auch zu wenig Radiologen. Zu wenig Ärzte auf dem Land bedeutet nicht gleichzeitig auch zu wenig Ärzte in der Stadt.

    Ich würde behaupten, dass nur sehr wenig NA-Standorte dauerhaft nicht oder sehr häufig nicht besetzt werden können. Das kann ich mit Blick auf die RTW-Ausfälle nicht behaupten.


    Jeder Arzt, der nicht mehr Notarzt fährt könnte nun grundsätzlich (mehr) in der Klinik arbeiten.

    Das hat sich ein paar Seiten auch von dir aber noch ganz anders angehört. Was grundsätzlich möglich ist, bedeutet nicht, dass es in der Realität auch so sein wird. Diejenigen, die sich mehrheitlich oder dauerhaft aus der Klinik verabschiedet haben, werden nur in geringen Maßen auch wieder dorthin zuückkehren. Außerdem werden NA-Dienste oft neben der eigentlichen Arbeit in der Klinik oder Praxis gemacht. Fällt diese weg, wird man nicht gleichzeitig mehr in der Klinik arbeiten.


    Zudem kenne ich keinen Notarzt der weiterhin zur Hypertonie oder dem einfachen Schlaganfall fahren möchte. Auch hier wäre weniger, aber dafür besser wünschenswert. Warum dieser Kampf gegen Zeit und Notwendigkeit. Und was die immer wieder angeführte Notwendigkeit angeht einen Notarzt am Patienten zu brauchen um einen Qualitätsverlust der Versorgung zu verhindern. Es gibt Studien dazu, zB aus unserem Haus wann und ob ein Notarzt einen Vorteil bringt. Und in den meisten Fällen waren NotSan plusminus TNA dem physischen Notarzt NICHT unterlegen

    Das wurde in den letzten Stellungnahmen, z.B. auch von derjenigen der BÄK, überhaupt nicht gefordert. Im Gegenteil wird auf das jetzige hohe Ausbildungsniveau der NFS und deren Kompetenzen verwiesen, und dass diese viele Einsätze selbstständig selbst ausführen können. Auch auf die Telemedizin wird eingegangen:


    Zitat

    Notfallsanitäter führen heilkundliche Maßnahmen im Rahmen der erlernbaren Kompetenzen aus


    Dabei übersehen wir nicht, dass ein größerer Teil der rettungsdienstlichen Einsätze von Notfallsanitätern eigenständig bearbeitet werden kann. Im Notfallsanitätergesetz wird den Notfallsanitätern bereits jetzt eine fachgebundene Heilkundebefugnis zugesprochen. Wir befürworten ausdrücklich, dass diese Kompetenzen nach den dort beschriebenen Regeln zum Einsatz kommen. Darüber hinaus ist belegt, dass in bestimmten Situationen eine telemedizinische Unterstützung der Notfallsanitäter die Frequenz der Notarzteinsätze senken und die Dichte an Notarztstandorten im Ballungsraum reduzieren kann. In Kürze wird unser Bundesland eine flächendeckende „Telenotarzt“-Unterstützung gewährleisten und damit auch den Notarztdienst auf vier Rädern unterstützen und entlasten.

    Was genau an diesem Abschnitt soll falsch sein oder etwas, worüber man sich hier aufregen müsste?

    Ich kann ehrlicherweise bei einem größeren Teil gerade bei den "sehr" älteren aufgestockten NFS nicht unbedingt einen Qualitätssprung nach der Prüfung erkennen. Natürlich gibt es welche, die mit der Prüfung einen Motivationsschub erhalten haben und eine merklich bessere Arbeit abliefern, die meisten machen aber so weiter wie zuvor und führen Maßnahmen nicht durch, obwohl sie sie jetzt können und auch durchführen müssten.

    Wie ist das denn, wenn zB nach einer ambulanten OP oder stationären Therapie Bedarfs-/Fixmedikation mitgegeben wird (d.h. für max 1-2 Tage bis zB das Wochenende rum ist oder der Facharzttermin ansteht). Und gibt es da einen Unterschied a) Krankenhaus das eine Apotheke hat (auch wenn der Apothekter mit dem Vorgang nichts zu tun hat) und b) ambulantes OP-Zentrum/ovgl (d.h. kein Apotheker)?

    Das wird in ApoG §14 geregelt:

    Zitat


    [...]Bei der Entlassung von Patienten nach stationärer oder ambulanter Behandlung im Krankenhaus oder bei Beendigung der Übergangspflege im Krankenhaus nach § 39e des Fünften Buches Sozialgesetzbuch darf an diese die zur Überbrückung benötigte Menge an Arzneimitteln nur abgegeben werden, wenn im unmittelbaren Anschluss an die Behandlung ein Wochenende oder ein Feiertag folgt. Unbeschadet des Satzes 3 können an Patienten, für die die Verordnung häuslicher Krankenpflege nach § 92 Abs. 7 Satz 1 Nr. 3 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch vorliegt, die zur Überbrückung benötigten Arzneimittel für längstens drei Tage abgegeben werden. [...] Die Versorgung mit Arzneimitteln nach den Sätzen 3 bis 5 umfasst auch Arzneimittel, die verschreibungsfähige Betäubungsmittel sind.

    § 14 ApoG - Einzelnorm (gesetze-im-internet.de)


    Da ein OP-Zentrum ja auch mit Medikamenten über eine Apotheke versorgt wird, sollte das dort nicht anders gelten.

    Das ist in anderen Berufen im Grundsatz nicht anders: wer sich vertraglich bindet, die Klienten seines Vertragspartners mit Leistungen zu versorgen, der muss dann eben mit den Vertragsbedindungen leben.

    Ja, man darf sich aber auch über die Bedingungen beschweren oder ändern wollen, wenn man diese als unangemessen empfindet ohne dass man dafür Populismus vorgeworfen bekommt. Darum ging es ja in Mikes post.


    Andererseits funktioniert das bei den Zahnärzten ja auch: die bieten eine ausreichende, zweckmäßige und wirtschaftliche, das Maß des Notwendigen nicht überschreitende Basisversorgung an, und wer mehr will, zahlt privat zu - oder schließt dafür eine Zusatzversicherung ab.

    Nein, der Vergleich stimmt nicht, weil schon die Basisversorgung und das Notwendige durch das Budget überschritten werden kann, wenn die Patienten entsprechend "teure" Erkrankungen haben.


    Es gibt eine - angeblich mit der Deutschen Gesellschaft für Kardiologie - abgestimmte Vorgehensweise, die sich aus dem Blutdruck-Informationsbogen ergibt: man misst dreimal, mittelt die zweite und dritte Messung und schaut dann in eine Tabelle mit den Spalten "bis 64 Jahre" / "ab 65 Jahre". Danach gibt es genau eine von drei Empfehlungen: "alles gut, weiter regelmäßig selbst messen" / "sagen Sie dem Arzt Bescheid, wenn Sie das nächste Mal einen Termin haben" / "machen Sie binnen 4 Wochen einen Arzttermin ab". Das dürfte sogar Rettungssanitäter-tauglich sein. :S

    Die Vereinbarung bedeutet nicht, dass auch eine weitere Beratung vorgenommen werden kann/ darf. Weiterhin ist die Ausführung an sich fragwürdig, wenn starke Abweichungen nach oben oder unten mit deren Behandlungspriorität nicht erfasst werden. Bei einem Blutdruck systolisch über 200 einen Termin innerhalb von 4 Wochen auszumachen wäre sicher falsch.


    Das ist dann Theorie und Praxis. Aber es gibt ja durchaus auch Ärzte, die ihren Patienten mal eine kleine Packung - oder gar einzelne Tabletten o.ä. - Arzneimittel mitgeben oder beim Hausbesuch da lassen ...

    Dabei handelt es sich regelmäßig um Musterbestände oder bereits angebrochene Packungen, deren Mitgabe völlig legal möglich sind. Außerdem ist eine direkte orale Therapie zu jedem Zeitpunkt erlaubt.

    Freilich, denn wer abhängig beschäftigt ist, bekommt Geld dafür, dass er seine Arbeit macht oder seine Arbeitsleistung anbietet. Alles andere ist unternehmerisches Risiko und die Kehrseite der unternehmerischen Selbständigkeit.

    Ja, das Beispiel ist nicht ganz stimmig, ich wollte aber, dass es zu Mikes Alltag passt.


    Das mit dem Risiko und der unternehmerischen Selbstständigkeit stimmt so einfach nicht. Das Budget ist reglementiert. Das betrifft aber nicht nur die eigene erbrachte Leistung, sondern auch das, was notwendiger- und richtigerweise an weiteren Untersuchungen und Therapien verordnet wird.

    Mir ist das in dieser Form für keinen anderen selbstständigen Beruf bekannt. Ich wüsste nicht, dass eine Rechtsanwaltskanzlei nur eine maximale Zahl an Klienten vertreten oder an Zahl an Prozessen führen darf, weil ansonsten sie regresspflichtig würde.


    Das ist ja witzigerweise auch nicht vorgesehen. Er soll messen, aber bei Auffälligkeiten an den Arzt verweisen. Also eine Vorsorgeuntersuchung in der einfachsten Form des Screenings;

    Das ist so auch nicht korrekt. Es kann durchaus mehr als nur auf den Arzt zu verweisen angeboten werden.


    In einer Mustervereinbarung zwischen Apotheker und dem Versicherten unterschreibt dieser u.a.:

    Zitat

    Es wird eine standardisierte Dreifach-Messung bei Versicherten mit diagnostiziertem Bluthochdruck durchgeführt. In Abhängigkeit von dem Mittelwert aus der 2. und 3. Messung erhält der Versicherte eine konkrete Empfehlung zu Maßnahmen. Bei Werten oberhalb definierter Grenzwerte, erhält der Versicherte die Empfehlung zur zeitnahen weiteren Abklärung durch einen Arzt.

    dap_pdl_Blutdruck_Patientenvertrag.pdf (deutschesapothekenportal.de)


    Und es ist doch mehr als realitätsfern, dass der Apotheker nur sagt, "Ihr Blutdruck ist zu hoch, gehen Sie zu Ihrem Arzt." Das habe ich gerade selbst vor 2 Monaten in einer Apotheke erlebt, dass da mehrere Vorschläge gemacht wurden, die über eine Empfehlung zur Arztvorstellung hinausgingen.

    Ob das korrekt ist wissen wir doch gar nicht. Weder messen wir jetzt verlässlich wie die Versorung ist, noch strebt das irgendeiner der Organisationen an, die behauptet um die Patienten besorgt zu sein. Wäre man um die Qualität besorgt würde man schon jetzt messen und verbessern.

    Ich stelle hier die ebenfalls nicht bewiesene Behauptung auf, dass das Messen der Leistung des Personals bei der präklinischen Versorgung nur erheblich schwer bis überhaupt nicht zu bewerkstelligen ist. Es gibt einfach zu viele Faktoren, die die Leistung beeinflussen. Wer die alle zuverlässig berücksichtigen und reinrechnen kann, den beglückwünsche hier schon einmal. Ausgewählte Indikatoren messen auch nur diese. Ob diese für das Outcome der Patienten relevant sind, darf des Öfteren bezweifelt werden.


    Ist auch egal, für wirklich schwere Notfälle werden ja weiterhin Notärzte vorgesehen.

    Auch das wird erwähnt: Ein nur sehr punktueller Einsatz in einem Bereich lässt nur eine mäßige Performance zu. Deswegen kritisiert die Kammer, dass NÄ in diesem Falle die Routine im außerklinischen Setting fehlen würde.


    Wären BÄK (und DGAI/BDA) besorgt um die Kompetenz der Anwender, würden sie schon jetzt klinische Tätigkeit für Notärzte fordern. Das tun sie aber nicht, und schon jetzt fahren so einige Notärzte, die nicht in einer Klinik tätig sind, oder die nicht in einem Bereich tätig sind, der für Notfälle relevant ist. Das stört aber niemanden.

    Doch, mich stört das. Ich halte das ebenso für frag- und kritikwürdig. Ich hatte schon mehrfach erwähnt, dass das u.a. einem der Aspekte ist, warum ich überhaupt noch in einem Krankenhaus arbeite.

    Der Punkt ändert aber nichts an der Richtigkeit der vorangegangenen Punkte.


    Das war ja schon beim NotSanG das Argument der BÄK, und schon damals wurde behautptet das Geld würde besser woanders investiert werden. Damals ist der Gesetzgeber dieser Aussage nicht gefolgt, zumal ja der RD im aktuellen Konzept immer teurer wird. Die Frage ist also, wie sollte man etwas ändern, damit es besser wird, ohne teurer zu werden. Darauf liefern leider manche seit 20 Jahren keine Antwort. Darum gibts eine Regierungskommission (die übrigens von keinem einzigen RFP besetzt ist, aber von so einigen Ärzten), die Ideen erarbeitet.

    Meiner Meinung nach, wäre es extrem günstig, das aktuelle System einfach einmal konsequent anzuwenden. Wie ich schon jetzt hundert Mal geschrieben habe, geben die aktuelle NFS-Ausbildung sowie die meisten SOP sowie der Pyramidenprozess den NFS ausreichende Kenntnisse und Fertigkeiten, um die meisten Einsätze eigenständig ohne weitere Hilfe abzuarbeiten. Dadurch wären die Einsätze günstiger und es ließen sich parallel sofort diverse NA-Standorte einsparen. Dafür benötigt man keinen massiven Aufwand mit der Errichtung eines bundesweiten neuen Studienganges, der letztlich nur das heutige NA-Niveau ergeben soll, mit letztlich ebenso ungewissem Effekt auf die Versorgung. Es macht doch überhaupt keinen Sinn, ein System abzureißen, ein neues aufzubauen, mit dem Ziel, das vorherige mehr oder weniger inhaltsgleich zu ersetzen.


    Darum gibts eine Regierungskommission (die übrigens von keinem einzigen RFP besetzt ist, aber von so einigen Ärzten), die Ideen erarbeitet.

    So gut finde ich die Argumente einfach nicht ehrlich gesagt. Man muss sich ja auch mal fragen welche Expertise in der BÄK sitzt, und welche Expertise in der Regierungskommission sitzt, und was zu so unterschiedlichen Aussagen führt.

    In der Kommission sitzen u.a. Gesundheitsökonomen, Psychiater, Gesundheitsmanager, ein Kindernephrologe, Sozialwissenschaftler und -rechtler usw. Also eine hochkompetente Gruppe für den Bereich der präklinischen Notfallversorgung. Wurde in diesem Thread ein Seite zuvor schon angesprochen.


    Zu guter letzt: richtig enttäuschend finde ich, dass DGAI/BDA & BÄK sich eben nur dort vehement und kritisch äußern, wenn es um das wegnehmen der Schaufel geht. Was ist denn mit den weitreichenden Reformen und Ideen, um das Gesundheitssystem für die nächsten 30 Jahre fit zu machen? Da kommt leider super wenig, und so wirkt es eben um so mehr wie Standespolitik auf mich.

    Vielleicht liegt das daran, dass du nur selektiv Äußerungen wahrnimmst, die deinen Bereich betreffen?

    die BÄK Stellungnahme ist wenigstens so ehrlich, und nennt berufspolitische Gründe, warum das für sie nicht erstrebenswert ist.

    Nein, sie bennent auch korrekt eine schlechtere Versorgung der Patienten. Wie bereits in diesem Thread angesprochen, bemängelt sie, dass eine rein präklinische Tätigkeit kaum eine routinierte Abarbeitung wirklich schwerer Notfälle sicherstellen lässt. Außerdem erwähnt sie, dass für das neue Konzept, ebenfalls in diesem Thread angesprochen, erst einmal aufwändig neue Strukturen aufgebaut werden müssten. Das hat mit Berufspolitik nichts zu tun.

    Man kann gute Argumente halt einfach mal ausblenden, wenn es nicht zum Feinbild passt. Gibt einem ja auch Sicherheit, in diesen Zeiten...

    Der Apotherker kennt sich in aller Regel deutlich besser mit unerwünschten Nebenwirkungen und Wechselwirkungen von Medikamenten aus. Genau das hat er im Studium gelernt. Um ein vielfaches ausführlicher als im Medizinstudium. Der gute Apotheker verhindert regelmäßig, dass ärztliche Rezepte beim Patienten Chaos anrichten.

    Genau deswegen soll der Apotheker ja auch zu den Medikamenten und deren Interaktionen beraten. Habe ich etwas anderes geschrieben? Es kann aber nicht sein, dass er auf extra teurer Kassenleistung den Blutdruck misst und dann die Therapie anpasst. Das ist einfach nicht sein Gebiet. Er kennt dazu weder die Vorgeschichte der Patienten in ihrer Ausführlichkeit noch letztlich die möglichen Ursachen der Hypertonie und deren Behandlungsmöglichkeiten.


    Im Übrigen sind Apotheker auch nur mit Hilfe von Computer-Programmen in der Lage, bedenkliche Interaktionen zu identifizieren, weil das bei der Vielzahl an Arzneimittel sowie deren verschriebenen Anzahl menschlich allein überhaupt nicht mehr möglich ist.

    Die Sache ist bloß die, es ist eben eine Mischkalkulation bei der Krankenkassen und Niedergelassene beiderseits die Regeln kennen, und wissen, dass zwar nicht jede einzelne Maßnahme entlohnt wird, sondern in der Regel eine gewisse Summe herauskommt, die damit alle Leistungen abgilt.

    Nein, die Sache ist die, dass für den HA völlig unklar ist, was er am Ende für seine Leistung bekommt, weil für die erbrachten Leistungspunkte jedes Jahr neue Pauschalen festgesetzt werden. Außerdem ist er zum sparsamen Umgang gezwungen und kann, obwohl er eine Leistung, die vollkommen leitlinienorientiert und korrekt durchgeführt wurde, regresspflichtig werden. D.h., er bekommt nicht nur weniger, sondern muss auch noch drauf zahlen. Ich kenne das so aus keinem anderen Beruf. Du würdest es sicher auch nicht als korrekt ansehen, wenn dein letztes Gehalt im Jahr nicht ausgezahlt werden würde, weil im November schon die kalkulierten RTW-Fahrten des Jahres durchgeführt wurden.


    Ob das System im steten Wandel den aktuellen Umständen entsprechend gestaltet ist, kann ich nicht sagen. Das ewige populistische "wir machen die ganze Arbeit umsonst" der Niedergelassenen kann ich einfach nicht mehr lesen / hören.

    Doch, nach Ausschöpfen des Budgets arbeitet der Arzt umsonst. Das würde nur dann auffallen, wenn vier Mal im Jahr die Praxen für einen Monat für Kassenpatienten geschlossen wären. Vielleicht sollte man das tatsächlich mal so machen, dass müssten die Kollegen nicht solche populistischen Aussagen machen.


    Der Apotheker bekommt für Blutdruck messen und Beratung die 20€, weil er eben kein Geld dafür bekommt, wenn ein Patient nur mal in die Apotheke reinkommt, und dann wieder geht nach dem er sich umschaut.

    Ja, aber weil der Apotheker nun mal nicht für das Blutdruckmessen und dessen Behandlung ausgebildet wurde, steht ihm das Geld, welches ein Vielfaches ist im Vergleich zur ärztlichen Behandlung, auch nicht zu. Das bekommt er nur, weil es beim HA nicht mehr funktioniert.

    Und nochmals: Was meinst du, was hier los wäre, würde der HA seinen Patienten seine Medikamente gleich beim Besuch mitgeben und dafür auch noch 20 Euro kassieren, weil das ja auch ein zusätzlicher Service wäre? Und begründen könnte man das sogar gut, weil die Apotheken in der Fläche ebenso rückläufig sind.

    Es läuft ja jetzt auch so. Ich hab Schnupfen, Heiserkeit. Ich gehe in die Apotheke. Die Fachkraft und der Apotheker beraten entsprechend ihrer Ausbildung und Studiums.

    Der Patient ist erstmal versorgt, keine Belastungen der ambulanten ärztlichen Gesundheitsdienste.

    Es hatte und verlangt auch niemand, dass jeder, der sich krank fühlt, zu einem Arzt muss, auch dann nicht, wenn er denkt, dass er Medikamente benötigt. Das sieht bisher auch der Gesetzgeber so, der zwischen freiverkäuflichen, apotheken- und rezeptpflichtigen Medikamenten unterscheidet. Ob die Zuordnung immer stimmig ist, kann sicher diskutiert werden. Das ist also nicht die Problematik.


    Er kann aber auch die 120 Sekunden mit einem Arzt sprechen. Doch dann wird irgendwann wieder von Überlast und mangelender Selbst- und Gesundheitskompetenz gesprochen und das dies nicht sinnvoll ist.

    Wie gesagt, das ist nicht das Thema.


    Ich finde es nur sehr unpassend, dass sich hier auf einmal gehen Apotheker und Pflege beschwert wird. Doch genau die sorgen, bei richtiger bei richtiger Zuweisung, für eine Entlastung eurer ambulanten Kollegen.

    Ich beschwere mich hier weder über Apotheker noch über die Pflege noch andere medizinische Berufe.


    Mir stößt es nur sehr bitter auf, und das hat tdoub schon anklingen lassen, dass man den ärztlichen Beruf staatlicherseits gegen die Wand fahren lässt, und zwar sowohl in der Klinik wie auch in der ambulanten Versorgung, so dass es hier zu massiven Belastungen und Engpässen kommt, und als Lösung ein Herauslösen von Leistungen und eine Übertragung auf andere Berufsgruppen angeboten wird. Auf die selben Berufsgruppen, die vorher selbst über Engpässe geklagt haben, aber für "höherwertige" (bewusst in Anführungszeichen) Tätigkeiten plötzlich noch Kapazitäten haben.

    Wie kann es denn sein, dass ein Apotheker, der ein Pharmaziestudium absolviert hat, für einmal Blutdruckmessen 20 Euro erhält oder für die Erklärung eines Inhalators? Das ist die knapp die Hälfte der Quartalspauschale des Hausarztes, der das all inclusive dann aber jeden Tag machen darf ohne Extra-Vergütung. Hier geht es nicht um Entlastung, sondern um das Abschöpfen zusätzlicher Einnahmen. Für umsonst würden die das nämlich nicht machen.


    Das man als Betriebsmedizinerin und in der Klinik tätiger Arzt das vielleicht aus den Augen verlieren kann, verstehe ich. Aber man sollte seine Stellung im Gesundheitswesen nicht zu hoch hängen. Das ist alles noch Teamarbeit. Auch mit den Apothekern und nicht-ärztlichen Professionen.

    Ich interessiere mich sehr für Berufspolitik und habe, denke ich, schon einen ziemlich guten Überblick, auch außerhalb der Klinik.