Beiträge von Euro

    Ich habe keine Ahnung wie das Rettungsdienstgesetz in BaWü aussieht und dementsprechend auch nicht welche Voraussetzungen gefordert werden. Die Schulen der HiOrgs in NRW haben soweit ich weiß die Voaussetzung Gruppenführer, das Institut der Feuerwehr sogar Zugführer (gesetzlich verankert ist der OrgL in NRW übrigens leider bis heute nicht). In dem Kreis,indem ich arbeite muss jeder OrgL mind. auch Zugführer sein (bzw. die Qualifikation erworben haben) um vom Kreis bestellt zu werden und das ist auch gut so. Im OrgL wurden bei mir die DV 100 und 102 nur angesprochen, es gab ja nichtmal eine Prüfung. Die taktischen Zeichen und auch der größte Teil der Führungslehre habe ich im GF und ZF gelernt. Ob nun ein VF hierfür erforderlich ist, lasse ich mal dahingestellt aber ich denke auch, dass der Zugführer schon Sinn macht. Generell muss man sagen, je höher die Qualifikation desto besser ist es natürlich. Man sollte nicht vergessen, was der OrgL im Großschadensfall tatsächlich unter sich hat. Allein ein komplett aufgebauter und betriebener Behandlungsplatz 50 (inkl. Trägerschaft) hat schon Verbandstärke. Wenn Du Dir also selbst was gutes tun willst, besuch erstmal richtige Führungslehrgänge und mache dann den OrgL wenn es nicht eh so vorgesehen ist. Die DV 100 und 102 kannst Du Dir übrigens zum Lernen mit Kontrollfragen beim Bundesamt für Bevölerkungsschutz kostenlos downloaden.

    Das ist ja mal wirklich interessant. Steht noch ne Berufung an, oder warum ist das noch nicht rechtskräftig?

    Nun, da ich denke, dass es sich bei der Organisation um eine große HiOrg eines mir wohlbekannten Ritterordens handelt, wird es mit Sicherheit eine Berufung geben. Ich würde mir wünschen das dieses Urteil so schnell wie möglich rechtskräftig wird.

    Erstmal Danke für die Antworten. Ich denke, der Bildungsgutschein ist für mich das richtige. Die Weiterbildung mittels Stipendium kenne ich zwar auch, aber hierfür bin ich mit 32 Jahren leider zu alt. Aber es ist gut, dass es hier aufgeführt wurde, damit evtl. jüngere Arbeitskollegen mal auf diese Möglichkeit aufmerksam gemacht werden.

    Ich würde ganz gerne die beiden o.g. Lehrgänge besuchen. Da beide Lehrgänge allerdings recht teuer sind und die HiOrg bei der ich arbeite sich leider schwer tut Ausgaben für Weiterbildungen freizugeben X-( , würde mich interessieren, ob es für diese Lehrgänge Förderungsmöglichkeiten gibt. Im Netz habe ich nicht allzuviel hierüber gefunden, genauso wenig wie beim Durchforsten dieses Forums.




    LG
    Euro


    Untergeordnete Einsatzkräfte werden durch die Beteiligung an einem alltäglichen Rettungseinsatz allerdings kaum jemals zu relativen Personen der Zeitgeschichte. Unfallopfer sind ebenfalls nicht automatisch Personen der Zeitgeschichte.




    Das Kunsturhebergesetz, worauf Du hier ansprichst, kommt bei den Einsatzkräften nicht zum Tragen. Als Einsatzkraft steht man automatisch in der Öffentlichkeit, man ist Teil des öffentlichen Lebens.




    Ein Unfallopfer ist nicht automatisch eine relative Person der Zeitgeschichte. Hier kommt es auf die Verhältnismässigkeit an. Erst wenn sich ein überwiegendes Interesse der Öffentlichkeit an der direkten Bilddarstellung des Opfers ergibt, kann auf eine relative Person der Zeitgeschichte geschlossen werden. Dies ist beispielsweise im Rahmen der Kriegsberichterstattung oder bei Terroranschlägen der Fall. Der "normale" Verkehrsunfall auf der Landstrasse zählt sicherlich nicht hierzu. Dennoch dürfte man das Opfer filmen aber noch lange nicht veröffentlichen oder halt nur gepixelt zeigen. Oder man achtet einfach von Anfang an darauf, dass man das Gesicht gar nicht erst drauf hat.






    Ich weiß nicht, welche Entscheidung aus Hamburg Du meinst, und da wir beide den genauen Sachverhalt nicht kennen, ist Spekulation wohl entbehrlich. Wenn Du nähere Angaben hast, lese ich gerne mal nach.



    Ich hatte dies auch nur erwähnt, weil ich es selbst irgendwo mal gelesen habe. Ich werde allerdings versuchen, diesen Artikel bzw. das Aktenzeichen ausfindig zu machen. So lange, dass sehe ich genauso,
    wäre eine Diskussion hierüber auf reinen Spekulationen aufgebaut und somit überflüssig.




    Das Zensurverbot richtet sich nach meiner Erinnerung gegen eine staatliche Vorabkontrolle von Presserzeugnissen und nicht gegen das Abschirmen wehrloser Unfallopfer, die ihre rechtlichen Interessen verständlicherweise gerade nicht selber wahrnehmen können (und bei denen typischerweise auch keine Einwilligung eingeholt wird).





    Das ist falsch. Die Zensur fängt bereits am Ort des Geschehens an. Die Presse hat das Recht selbst zu entscheiden was sie filmt und was nicht. Weder ein Polizist noch ein Rettungsdienstler darf ihn hieran hindern. Ein Sichtschutz gegen Schaulustige geht in Ordnung, ein Sichtschutz gegen die Presse hingegen ist verboten. Mit Deiner Aussage dürften Polizisten mir das Filmen bei Grossveranstaltungen ja sogar untersagen oder mich daran hindern, Bilder von wehrlosen Opfern überflüssiger Polizeigewalt zu machen Das ist sicherlich ein Extrembeispiel, aber leider alles schon vorgekommen.

    Überzeugt, dass Tücher hochhalten rechtlich nicht einwandfrei ist, hat mich das nicht.




    Nun, das brauch es auch nicht. Mir genügt es, wenn ein Richter dies so sieht. Aber mal ganz davon ab, habe ich auch, wie bereits oben von mir erwähnt, überhaupt kein Problem mit Decken.


    Wer Fotos von mir macht, bestimme ich. Zensur kann ich da nicht erkennen.




    Das ist korrekt, so lange Du nicht plötzlich im öffentlichen Licht stehst. Spätestens dann wirst Du nicht mehr selbst entscheiden wer ein Foto von Dir macht oder eben nicht. Es gibt zum Decken halten sogar ein Urteil eines Hamburger Gerichtes, dies besagt klar das ein Decken halten sehr wohl eine Art der Zensur ist. Leider weis ich im Moment das Aktenzeichen nicht und kann es somit auch aktuell nicht belegen. Allderdings habe ich mehrere Juristen in meinem Freundes- und Verwandtenkreis die mir diese Meinung bestätigen. Ich werde mal nachsehen, ob ich dieses Urteil nochmal finde.




    @Mr. Blaulicht:


    Natürlich habe ich im journalistischen Bereich eine andere Vorstellung von Moral als wahrscheinlich Du. Immerhin ist dies aber auch meine Existenz. Ich bin ein Ein Zwei Mann Unternehmen und muss dementsprechend wirtschaftlich denken und arbeiten. Würde ich das nicht tuen, wäre ich Pleite. Wenn Du keine Nachrichten mehr anschaust, ist es zwar traurig aber Deine Sache.




    @Schmunzel


    Selbstverständlich haben diese Rechtsvorschriften mit diesem Thema zu tuen. Die Pressefreiheit hat auch Grenzen, aber nicht da, wo viele aus diesem Forum sie gerne hätten.




    Zitat

    Das alles hat aber nichts damit zu tun, ob man die Weisung eines Polizeibeamten zu befolgen hat, auch wenn sie sich im Nachhinein als rechtswidrig erweisen sollte.


    Das ist richtig, aber darum geht es hier schon lange nicht mehr.

    Das wirst Du doch mit Sicherheit belegen können, oder?





    GG §5


    ...Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.â??




    Pressegesetz NRW §1 Abs.1 und 3:




    § 1 Freiheit der Presse


    (1) Die Presse ist frei. Sie ist der freiheitlichen demokratischen Grundordnung verpflichtet.




    Abs. 3:


    3) Sondermaßnahmen jeder Art, die die Pressefreiheit beeinträchtigen, sind verboten.







    Absolut korrekt. Mit diesem Paragrafen ist allerdings nicht der öffentliche Raum gemeint sondern, wie auch hier zu lesen ist, die private Umgebung. Der "höchstpersönliche Lebensraum" ist kein Park oder da wo man sich gerade aufhält. Da ich kein Paparazzi bin, bewege ich mich auch nicht in diesem Bereich. Es gäbe für mich keinen Grund in eine Privatwohnung reinzuhalten.

    Die Würde wurde vielleicht schon dadurch verletzt, dass jemand eine persönliche Notlage eines Patienten ohne dessen Einverständnis nutzt und die Szene filmt, um damit Geld zu verdienen.


    Gruß, Christian





    Das ist nicht korrekt. Die Menschenwürde wäre erst verletzt, wenn die abgelichtete Person auch veröffentlicht werden würde. Hier müsste der Patient dann auch noch eindeutig identifizierbar sein. D.h. wenn eine Totale aus der Entfernung mit dem Patienten veröffentlicht würde, wäre auch dies kein Rechtsverstoss (selbst als Nahaufnahme in gepixelter Form wäre es in Ordnung). Aus einer Totalen heraus wird man niemals eine Person sicher erkennen können. Das einzige was man sähe, wäre eine Trage auf der scheinbar ein Mensch läge. Was der einzelne hierüber denken mag, sei nun dahingestellt. Rechtlich wäre das aber vollkommen in Ordnung. Wie schon einmal gesagt: Die private Meinung oder Moralvorstellung spiegelt nicht die aktuelle Gesetzeslage wieder. Man kann über uns denken was man will, wir würden uns aber niemals über geltende Gesetze hinwegsetzen. Ich kann nur jedem Empfehlen die Presse einfach in Ruhe arbeiten zu lassen solange sie niemanden behindert oder gefährdet. In der ersten Instanz mag der einzelne vielleicht am längeren Hebel sitzen, aber in der zweiten wird es für denjenigen, der das Presserecht versucht einzuschränken, u.U. äusserst eng. Sollte dennoch jemand der Meinung sein, dass irgendwelche Bilder nicht in Ordnung sind, so kann er sich im Nachhinein an den Presserat wenden. Ich glaube allerdings nicht, dass auch nur irgendeiner schonmal ernsthaft bei seiner Arbeit durch Wieboldmitarbeiter behindert wurde. Vielmehr ist die Presse ja bekanntlich schon eine "Behinderung" nur durch blosse Anwesenheit.




    Achja, auch die Fernsehsender selbst fahren zu Unfällen, wenn es in der Nähe ist, auch zu ganz normalen, schweren Verkehrsunfällen. Hier werden dann dieselben Bilder gedreht, die wir auch drehen würden. Dann meckert allerdings niemand. Es ist schon interessant zu sehen, dass, wenn man beispielsweise mit einem Redakteur eines grossen Fernsehsenders zusammenarbeitet, und dann auf dem Windschutz das Senderlogo zu sehen ist, man dann Problemlos arbeiten kann - und das obwohl hier genau dieselben Bilder gedreht werden... Und mit einem Redakteur gibt es kein - jetzt mache ich die Kamera mal aus weil da Bilder sind, die ich nicht sehen will. Hier wird dann alles gefilmt und später das unbrauchbare herausgeschnitten.

    also nochmal:




    es war und wird nie mein Bestreben sein, bei einem verunfallten Menschen wie Ihr so schön sagt "voll drauf zu halten". Woher will denn jemand wissen was ich gerade filme? Beispiel: Im Vordergrund liegt ne Leiche, im Hintergrund arbeitet die Feuerwehr. Was würde ich wohl filmen? Ganz sicher nicht die Leiche, zumindest nicht, so lange sie nicht abgedeckt ist. Aber die Richtung der Kamera, ist dieselbe.




    Natürlich haben solche Bilder auch wirtschaftliche Aspekte, sonst würde ich den Beruf wohl kaum ausüben. Der Rettungsdienstler arbeitet doch auch in seinem Beruf um Geld zu verdienen. Nur mit dem Unterschied das er für eine Hilfeleistung bezahlt wird die wir widerum dokumentieren.




    Im Übrigen ist schon das Abschirmen (rein rechtlich) des Patienten bei Anwesenheit der Presse als sehr heikel anzusehen. Ich und alle Wieboldmitarbeiter sind allerdings sogar froh wenn Decken gehalten werden. So kann es erst gar nicht zu möglichen Persönlichkeits- oder Würde Verletzungen kommen.


    Des weiteren sind solche Bilder in keinster Weise eine Gradwanderung zwischen Presserecht, Persönlichkeitsrecht oder der Würde, die Rechtssprechung ist hier eindeutig. Sollte man tatsächlich und auch das passiert manchmal, einen Patienten im Bild haben, wird dieser so gepixelt, dass man eben nichts mehr erkennt. Im Übrigen müsste man mich sogar weiterfilmen lassen, wenn ich "voll drauf halten" würde (was ich allerdings noch nie gemacht habe und auch in Zukunft nie machen werde). Erst wenn diese Bilder veröffentlicht werden würden, wären es ein Rechtsverstoss.

    Dann darf ich mich dir als ein solcher Nicht-Besitzer vorstellen. Dementsprechend höre ich auch nicht ab. Deine Aussage wäre daher auch eine gefährliche Untrstellung.




    Negativ, ich habe hier niemanden persönlich angesprochen sondern lediglich gesagt, dass ich kaum jemanden kenne. Das heisst aber nicht, dass es das nicht auch gibt. Diese Verallgemeinung hat in einem der oberen Threads nicht stattgefunden.


    Wenn ein Polizeibeamter die Aufzeichnung einzelner Vorgänge untersagt,entscheidet er allerdings nicht über den Nachrichtenwert eines Geschehens.Seiner Weisung ist im Übrigen ja auch dann zu folgen, wenn ein Reporter sie für rechtswidrig hält.






    Richtig, deswegen ist ein Beamter auch nicht berechtigt mir gegenüber einen Platzverweis auszustellen. Wo wären wir denn, wenn in unserem Land ein Staatsbediensteter seine eigenen Gesetzte machen dürfte. Hatten wir so etwas nicht vor langer Zeit schon einmal?




    Da ich mich an Recht und Gesetz gehalten habe, muss sich der Ordnungshüter nun vor Gericht verteidigen. Und nein, ich als Reporter habe nunmal das Recht vor Ort zu dokumentieren, mehr habe ich nicht getan. Wenn das einem Polizisten wegen seiner persönlichen Einstellung nicht gefällt, so ist das sein persönliches Problem an dem er mich jedoch nicht teilhaben darf. Wie gesagt, eine Meinung hat vor Gericht keinen Stellenwert, hier zählt nur das Gesetz. Wie dem auch sei, wir drehen uns hier im Kreis. Ich habe versucht mich dem gegenüber zu stellen und habe mich geäussert. Leider gibt es einige Kollegen die aus Prinzip was gegen die Presse haben was sehr schade ist. Warten wir einfach den Prozess ab, dann werden wir alle sehen wer nun im Recht ist und wer nicht. Eines noch nebenbei: Ich bin nicht von der Staatsanwaltschaft angeklagt worden und ein Polizist wird auch nicht mal eben so vom Dienst beurlaubt. Ich hingegen werde meiner Aufgabe auch in Zukunft weiterhin ausüben.

    Zufällig ist das nicht. Eher, wo ein Mensch mit Kamera und Funkscanner zugegen ist...


    Hierbei handelt es sich um eine gefährliche Unterstellung und um ein noch schlechteres Argument. Jeder kann jederzeit mein Auto einsehen und alle werden feststellen: da ist ja gar kein Scanner...! Ob Du es nun glaubst oder nicht: Ich habe lange genug am Niederrhein im RD gearbeitet. Wenn hier etwas passiert, brauche ich keinen Scanner um davon zu erfahren. Es sind Feuerwehrleute, Rettungsdienstler und sogar einige Polizisten die den Funk, mit welchen Mitteln auch immer, einhören können und mich anrufen wenn etwas passiert. Ich will nicht abstreiten, dass im Bereich der Presse auch hin und wieder von einigen der Funk mitgehört wird, aber wie sieht es denn bei den meisten hier im Forum aus? Also ich kenne kaum einen FM oder RD'ler der nicht irgendwo so einen Scanner zu Hause stehen hat. Auch ein Angehöriger der BOS darf laut TKG keinen BOS Funk abhören.


    An eine Einsatzstelle, wo jemand zu ertrinken droht(e), einen Pressesprecher zu schicken, würde im Umkehrschluss nahe legen, zu jedem Einsatz außerhalb der geschützen Patientenwohnung einen Pressesprecher schicken zu müssen. Das halte ich für absolut unsinnig. Es ist keine Großschadenslage, es ist keine prominente Persönlichkeit (die ja tendenziell eher die Presse anzieht) oder vergleichbares Szenario. In meinen Augen ein stinknormaler Einsatz, wo zufällig ein Mensch mit Kamera zugegen ist.






    Aber das ist ja genau das was ich meine. Was für den RD'ler der normale Einsatz ist, kann für die Medien wegen verschiedener Ansichtspunkte eine sehr gute Story sein. Dies zu entscheiden liegt nicht in der Gewalt eines Beamten oder anderen Beteiligten. Es gibt Städte, die bei einem solchen Einsatz von vornherein den Pressesprecher mitschicken, andere Städte haben nicheinmal einen Pressesprecher. Auch hier wäre unter normalen Umständen ein DGL der Pol vor Ort gewesen, dieser war allerdings verhindert. Ich bin mir sicher das es dann nie zu dieser Ausartung gekommen wäre.
    Der Rest Deiner Schilderung ist absoluter Quatsch. Prinzipiell muss man an allen Unfallbedingten Einsatzstellen mit der Presse rechnen, wo es schwer verletzte oder gar tote gibt. Die normale HP Strasse interessiert keinen...




    Ein Pressesprecher ist übrigens nicht nur für Grosschadenslagen da...

    Ich meinte damit eher, dass es wohl eher um die Art der Nachrichtenpräsentation geht als um den Inhalt.


    Ich persönlich halte übringens die Würde eines Menschen für noch wichtiger. Aber das muss nicht zwangsläufig mit dem Presserrecht kollidieren. Ist halt alles eine Art des Standpunktes...


    Gruß, Christian


    Darüber kann man sicherlich diskutieren. Auch ich finde nicht alles gut was bzw. wie so manches auf der Homepage abgebildet wird, insofern absolute Zustimmung. Aber dies ist, wie ja schon gesagt, meine persönliche Meinung. Ich denke aber auch, dass es wesentlich schlimmere Bilder im Netz gibt, Bilder bei denen mit Sicherheit bedenklicheres Material zu sehen ist, als auf Wieboldtv.




    Selbstverständlich ist die Würde des Menschen wichtiger, immerhin ist die Menschenwürde das höchste Gut in der BRD. Aber wie gesagt, die Würde wurde hier auch gar nicht angekrazt. Viele Unstimmigkeiten würden sich im Übrigen verhindern lassen, wenn es an solchen Einsatzstellen einen Pressesprecher gäbe. Das ist aber leider noch eine absolute Ausnahme.

    Kann es sein, dass es manchen, die sich auf die Pressefreiheit berufen, mehr um die Freiheit als um die Presse geht? :hmm:


    Gruß, Christian

    Nö, warum sollte das so sein? Es gibt in Deutschland Gesetze, an die muss ich mich halten und ein Polizist erstrecht. Ich will über Ereignisse berichten, die man täglich im Fernsehen sieht. Wo ist das Problem dabei? Die Pressefreiheit ist nunmal, ob es einigen gefällt oder nicht, eines der am höchsten angesehenen Rechtsgüter in Deutschland und das ist auch gut so. Viele vergessen glaube ich eins: Auch die Firma Wieboldtv würde nicht existieren, wenn niemand Nachrichten sehen würde.

    Das hat mich überrascht, schreibt die eingangs verlinkte Seite von Wiebold doch vom Badeunfall einer älteren Dame. Sprechen wir vom gleichen Geschehen?




    Ja sprechen wir. Tatsächlich war dies die ofizielle Auskunft, die ich von der Polizei vor Ort bekam. Als ich am Tag darauf in der Kreispolizeibehörde Kleve war um mich mit dem Polizeisprecher zu unterhalten, war ich selbst sehr überrascht, als es plötzlich um einen 29 jährigen Mann ging. Der Text selbst wurde von Wieboldtv nicht mehr geändert. Warum? Keine Ahnung. Da ich allerdings für Wieboldtv als Agentur arbeite, habe ich nichts mit der Veröfentlichung zu tuen. Bei mir wäre es ganz sicher geänert worden. Ich selbst hatte allerdings in den folgenden Tagen nach diesem Vorfall keinerlei Zeit und Möglichkeit die Seite zu besuchen.

    Auch die Pressefreiheit kennt Ihre Grenzen. Nämlich dann, wenn es gegen den guten Geschmack, die Menschenwürde und die
    Einschränkung der Rechte anderer geht, wie z.B. das Recht auf Wahrung der Intimsphäre.




    Ja, auch die Pressefreiheit hat ihre Grenzen, die Du aber nicht zu kennen scheinst. Über Geschmack kann man sicherlich streiten (auch die BILD Zeitung kauft ja bekanntlich keiner...), aber während meiner Arbeit wurde weder die Menschenwürde noch die Intimsphäre auch nur im geringsten angekrazt. Was Du persönlich über meine und die Arbeit vieler anderer Reporter denkst, ist mir und auch dem Gesetz relativ egal.




    Ob es sich bei diesem Einsatz um einen spektkulären Unfall oder um den "normalen" Alltag handelt, hat auch kein anderer zu entscheiden als der Reporter vor Ort. Nur er weiss was eine Repotage werden könnte. Hier war ein junger Mann beim Baden verunglückt und zwar mitten in der Saison. Eine Reportage zeigt nicht nur dieses Detail auf, sondern hätte auch Fachleute mit auf den Plan gerufen. Hier werden dann i.d.R. Verhaltentipps aufgezählt und die Vermeidung verschiedenster Notfallsituationen erläutert - und das dürfte dann auch Dir nicht mehr egal sein.





    ...aber auch wirklich alles gezeigt und auch unzensiert veröffentlicht. Dabei werden auch das Persönlichkeitsrecht als auch Rechte am eigenen Bild mit Füßen getreten. Auch sein Verhalten an Einsatzstellen ist nicht immer gerade sehr kooperativ.




    Aha, was wird denn hier so alles gezeigt? Brisante Bilder wirst Du auf unserer Seite noch nicht gesehen haben. Ein VU, eine Person ist eingeklemmt... man sieht vielleicht mal eine Hand oder einen Fuss, evtl. sogar mal einen Umriss eines Gesichtes. Aber all dies sind Bilder die keinerlei private Rechte einschneiden. Das würde es erst dann geschehen, wenn eine Person EINWANDFREI identifizierbar veröffentlicht worden ist.




    Sicherlich gebe ich Dir insoweit Recht, dass auch ich einige Bilder nicht so veröffentlichen würde, wie es auf Wieboldtv des Öfteren zu sehen ist, aber das ist meine Meinung und nicht das Gesetz. Wolfgang Wiebold hält sich strikt an das Gesetz, im Übrigen auch an den Pressekodex. Warum auch nicht, so ist er auf der sicheren Seite. Eine Meinung zählt vor Gericht nicht... Hinzu kommt noch die Tatsache dass Wiebold selbst kaum noch rausfährt. Es hat schon so einige Verhandlungen gegeben, in denen am Einsatz beteiligte Personen versuchten, Wolfgang vor Gericht genau mit solchen schlechten Argumenten das Handwerk zu legen - bisher ohne Erfolg und das seit nunmehr 30 Jahren. Mich muss niemand lieben, man muss mich auch nicht als Freund akzeptieren, ich will nur meine Arbeit machen dürfen und da ist das Gesetz ganz auf meiner Seite. Mit dem Grossteil aller Einsatzkräfte die mein Gebiet betreffen (Niederrhein) habe ich ein exzellentes Verhältnis.




    Du findest uns nicht toll, wahrscheinlich ist dies auch die Meinung vieler anderer, aber ich denke nicht, dass dies ein Grund für Beleidigungen ist. Achja, eins noch nebenbei: Noch in diesem Jahr werde ich an mehreren Rettungsassistentenschulen in NRW über Presserecht unterrichten. In allen Fällen kamen die Schulen auf uns zu...




    In diesem Sinne

    Hallo Forum, liebe Kollegen




    wie ich gerade sehe, ist hier inzwischen ein Link zu meiner Stellungnahme im BOS Forum gesetzt. Ich hoffe natürlich, dass ich mit meinem Thread so einige Fragen schon beantworten konnte. Eines sei noch gesagt, es wurden Decken gehalten und wenn man genau hinschaut, sieht man sie sogar. Natürlich habe ich auch an die Einsatzstelle herangezoomt, aber nur, weil da eben nichts zu sehen war ausser Einsatzkräfte. Viele hier im Forum kennen mich persönlich, als LRA, als Feuerwehrmann und auch als Reporter. Ich arbeite seit inzwischen 6 Jahren in diesem Bereich und zwar Beschwerdefrei. Ich hatte die Erlaubnis durch die polizeiliche Einsatzleitung erhalten. Den Rest, bitte verzeiht es mir, nehmt bitte aus meinem Thread in einem anderen Forum. Wenn ich in alle Foren schreiben würde, käme ich nicht mehr aus dem Schreiben heraus.


    Achja, der "Initialschrei" entstand durch Schmerzen die ich bei diesem Zugriff erfahren durfte, ich bin kein guter Schauspieler.

    Hallo zusammen,


    ich wollte Euch nur mal bez. meiner Anerkennung des LRA (siehe vorige Beiträge) auf dem laufenden halten.


    Nach einer halben Ewigkeit hat sich nun das DRK Nordrhein bei mir wieder gemeldet. Demzufolge "darf" ich mich jetzt auch beim DRK NR LRA schimpfen und als dieses eingesetzt werden, dies entehme ich zumindest der Mail: