Bei mir hat tatsächlich ein Kartenleser für 19,99 von Amazon (HID Identity Omnikey Ausweis-Lesegerät, eID Smart Card) zum Aktivieren gereicht, war allerdings schon 2022.
Beiträge von tdoub
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Jetzt hab’s auch ich verstanden 🙂
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Danke!
Sorry dass ich nochmal frage, aber wer muss da jetzt was hinterlegen: der Beklagte, falls er doch verurteilt wird zu zahlen, die Klägerin wegen den Anwaltskosten des Beklagten, oder beide?Find es echt spannend, aber am Jurastudium wäre ich glaub ich gescheitert 🙈
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Ah ok, jetzt versteh ich’s. Für den Fall, dass das Urteil revidiert wird und die Klägerin doch einen Anspruch hat, wird das Geld hinterlegt. Ist das üblich? Wirkt irgendwie nicht so, als ob das Gericht an den Bestand seines Urteils glaubt…
Edit: wenn ich mir Punkt 3 durchlese hab ich trotzdem irgendwie nen Hänger. Da steht ja, das Urteil ist (…) vorläufig vollstreckbar. Das Urteil ist doch aber, dass die Klage abgewiesen wird, was soll denn dann vollstreckt werden?
Danke auf jeden Fall fürs erklären
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Zitat
Tenor
1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Die Klägerin hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
3. Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags vorläufig vollstreckbar.
Beschluss
Der Streitwert wird auf 8.430,45 € festgesetzt.
Aus Interesse: was bedeutet denn Punkt 3? Danke an die Juristen (oder Jura-Verständigen).
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Genau, und am Ende muss es für die Patient:innen stimmen. Wenn also die Apotheken es hinbekommen, dass die Menschen zufrieden sind, sieht keiner Änderungsbedarf. Wenn leider die KV es leider (scheinbar?) nicht hinbekommt ihren Auftrag zu erfüllen, sieht die Mehrheit einen Änderungsbedarf. Schon klar, dass man die Felle davon schwimmen sieht.
Das ist aber schon ein wenig zynisch, mindestens undifferenziert. Ist ja nicht so, dass die Praxen alle keinen Bock haben. Wenn man die Folgen fehlgeschlagener langjähriger Gesundheitspolitik mit Substitution aller möglicher ärztlicher Aufgaben an andere Berufsgruppen lösen möchte, darf man das denke ich schon kritisch sehen. Der Tenor der Apothekerschaft, den ich bisher wahrgenommen habe, ist übrigens auch alles andere als begeistert.
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Naja, wenn wir die Ausbildung nach den Patienten ausrichten, steht die Feldchirurgie eher nicht ganz oben auf dem Lehrplan, also bist Du eher für den Status quo in der Notarztausbildung? 😊
Edit: Jörg war schneller…
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Ich kann mir nicht vorstellen, dass die da im Mähdrescher einen Stumpfverschluss gebastelt haben… Ich geb Dir ja Recht, dass die Technik weniger das Problem ist als das Mindset, aber Du sagst ja selber, dass die Chirurgen nicht in Feldchirurgie ausgebildet sind. Aber welcher Notarzt kann das von sich behaupten?
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Der verlinkte Artikel ist interessant. Der Direktor der chirurgischen Uniklinik wurde mit OP-Schwester und Gefäßchirurgin eingeflogen und hat sich trotzdem noch einen Unfallchirurgen nachgefordert. Dreimal im OP übers Tuch schauen scheint vielleicht doch nicht die adäquate Vorbereitung für so eine Aktion zu sein…
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Das steht so direkt nicht in dem Artikel, ist aber aus dem Kontext anzunehmen.
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Spiegel Online Artikel: „Er war beim Amoklauf von Winnenden, musste Babys reanimieren: Rettungssanitäter Uwe T. hat eine Belastungsstörung. Das Bundessozialgericht hat nun entschieden, dass sein Leiden wie eine Berufskrankheit anerkannt werden kann.“
Link -
Mir auch nicht.
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Ergänzend zu Novaxain: die Prüfung am Ende des 160 h Grundlehrgangs ist vorgeschrieben (Bayerische Rettungssanitäterverordnung).
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Auch wenn ich kein Freund des Auftretens des DBRD bin und die Qualität des Gutachtens von Herrn Fehn nicht beurteilen kann: sowohl im Gutachten als auch in der dazugehörigen Stellungnahme wird eine Anpassung des BtMG gefordert (obwohl laut Fehn schon aktuell die BtMG-Gabe zu rechtfertigen sei, wäre zur Verbesserung der Rechtssicherheit eine Aufnahme des RFPs ins Gesetz anzustreben)
Hier nochmal der Link: https://www.dbrd.de/images/akt…_Fehn_BtMG_2016.09.05.pdf
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Und ob die Straßenbauer, die 10 km weiter in der prallen Sonne die Autobahn asphaltieren, auch nen RTW in Bereitstellung brauchen 😊
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Mir ist bisher nur dieser bekannt:
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Mit solchen Details kann man sich nicht belasten, wenn man den Notaufnahmen ihre Arbeit erklären muss. Vermutlich war er auch noch nie eine Stunde bei der 116 117 in der Warteschleife gehangen…
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„Unsere“ hat Mittwochs von 16 bis 21 Uhr, an den anderen Werktagen von 18 bis 21 Uhr geöffnet.
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ADAC Telenotarzt gGmbH betreibt künftig Telenotarzt-Zentrale in Hessen
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Zitat
(…)Peter Sefrin, langjähriger Bundesarzt des Deutschen Roten Kreuzes, sieht die neuen Wanderarbeiter kritisch. Zwar habe er Verständnis für die Rettungsdienste, Honorarkräfte seien »mittlerweile nicht mehr wegzudenken«. Aber für Patienten sei das nicht immer ein gutes Modell. Sefrin, der als Mitentwickler des modernen Rettungsdienstes in Deutschland gilt, kritisiert, dass Honorarkräfte »die speziellen lokalen Verhältnisse« in einem Gebiet »nicht oder nur ungenügend« kennen würden. Zudem gebe es je nach Region »erhebliche Variationen der praktischen Versorgung von Patienten«, die der Notfallsanitäter nicht unbedingt kenne. In einem Gebiet etwa dürfe der Notfallsanitäter mehr ohne einen Notarzt machen, in einem anderen würden seine Kompetenzen eingeschränkt.
Auch die gesetzlichen Krankenkassen können dem Einsatz von Wolf und seinen Kollegen nur wenig abgewinnen. »Das System der Leiharbeit im Rettungsdienst, das sowohl Notärzt*innen als auch das Rettungsdienstpersonal umfasst, ist kaum transparent«, heißt es bei der AOK Baden-Württemberg. Der Einsatz von Honorarkräften schaffe »keine zusätzlichen Personalressourcen«, sondern führe »lediglich zu einer Umverteilung der insgesamt nur begrenzt zur Verfügung stehenden Fachkräfte.« Ein nachhaltiger Personalaufbau sei das jedenfalls nicht. Ganz im Gegenteil. Es erscheine »mehr als fraglich, ob Leiharbeit die angespannte Personalsituation in den Rettungsdiensteinrichtungen eher entlastet oder möglicherweise sogar noch weiter verschärft«, heißt es von der größten Krankenkasse Baden-Württembergs. (…)
😊