Beiträge von tdoub

    Auch bei einem Realeinsatz im Rettungsdienstbereich Würzburg kam es zu einer deutlich verzögerten Alarmierung der ILS: da bei einem ICE in voller Fahrt eine Tür geöffnet wurde, erfolgte eine Notbremsung, der Zug kam in einem Tunnel zum Stehen. Weil nicht ausgeschlossen werden konnte, dass eine oder mehrere Personen aus dem Zug gefallen waren, erfolgte die Alarmierung von Rettungsdienst und Feuerwehr. Die Türöffnung war laut Zeitungsbericht um 19:32 Uhr, die ILS wurde um 19:55 Uhr informiert. Der Sprecher der BF Würzburg wird in Zeitungsbericht zitiert: „An uns lag es nicht“, sagt Wolz, „das sind die Meldewege der Deutschen Bahn.“

    Der Grund der Verzögerung seien Gegenstand der polizeilichen Ermittlungen.


    Quellen:

    https://www.mainpost.de/main-s…te-25-minuten-4-115168326

    und

    https://www.mainpost.de/main-s…unden-erreichte-115156802

    Eine Zusammenfassung von News Papers:

    https://news-papers.eu/?p=21019


    Hieraus:

    Zitat

    Diskussion

    Der SQR-BW-Qualitätsbericht 2025 zeigt einen strukturellen Wandel des Rettungsdienstes. Die zunehmende Versorgung ohne Notarztbeteiligung und die Verbesserung therapeutischer Maßnahmen – insbesondere der Schmerztherapie – zeigen, dass die erweiterten Kompetenzen der Notfallsanitäter:innen zunehmend systemwirksam werden. Der neue Notarztindikationskatalog dürfte diese Entwicklung zusätzlich unterstützen.

    Die erheblichen regionalen Unterschiede zeigen jedoch, dass formale Kompetenzübertragung allein nicht ausreicht, sondern durch geeignete strukturelle und organisatorische Rahmenbedingungen flankiert werden muss.

    Demgegenüber stehen weiter steigende Prähospitalzeiten, die 2025 neue Höchstwerte erreichten. Besonders bei zeitkritischen Krankheitsbildern bleibt die Zielerreichung unzureichend. Die deutlich längeren Zeiten nach Notarztnachforderung weisen trotz der höheren Erkrankungs- und Verletzungsschwere bei Notarztbeteiligung auf Optimierungspotenzial bei Disposition und Alarmierungsstrategie hin. Die erstmalige Erfassung der Reanimationserkennung verdeutlicht zudem, dass bereits die frühen Prozesse der Versorgungskette stärker in die Qualitätsentwicklung einbezogen werden müssen.

    Mich würde das ganz unemotional ehrlich gesagt auch mal interessieren, wie das praktisch ausschauen könnte: der tobende Patient, auf dem 5 Polizisten liegen, bekommt 100 mg (?) Esketamin von uns in den Oberschenkelmuskel. Bis das wirkt und die Damen und Herren von der Polizei von ihm ablassen wird es eine gewisse Zeit dauern, die ich als sehr gefährlich einschätzen würde, weil ich wie Hilope der Meinung bin, dass ein Monitoring (klinisch wie technisch) in dieser Situation kaum möglich ist. Hinterher, wenn der Patient so ruhig ist, dass keine Beamten mehr auf ihm knien, sollte die Überwachung keine große Herausforderung mehr sein. Hat da jemand praktische Erfahrung (oder mehr Fantasie)?

    Schild 30 war vorhanden, aber die verkehrsrechtliche Anordnung fehlte. Wenn Tempo 30 gewesen wäre, hätte auch der Richter 69 km/h für zu schnell gehalten, aber lediglich ein Verwarngeld (Bußgeld?) von 55 Euro für angemessen gehalten. So verstehe ich den Text.

    Was insgesamt ja aber auch irgendwie keinen Sinn macht: entweder an der konkreten Stelle war die Geschwindigkeit zu gefährlich, oder eben nicht. Dann sollte auch egal sein, was da für ein Schild steht. Aber wie auch immer..

    Wenn man sich die Berichterstattung anschaut, dann hat das Gericht (nachvollziehbar) die Einschätzung des Fahrzeugführers bestätigt, dass durch seine Fahrweise das Gebot des §35 (8) StVO nicht verletzt wurde.
    Rein zahlenmäßig kam mir das auch erstmal viel zu viel vor, aber wenn die Verkehrssituation es hergibt, dann hat der Fahrzeugführer halt nix falsch gemacht.

    Zitat

    Amtsrichter Peter Gottschaldt erklärte nach der rund zweistündigen Verhandlung, an der weder Vertreter der Staatsanwaltschaft noch der Stadt Taucha teilnahmen, schließlich auch noch, wie er geurteilt hätte, wäre das 30er-Schild korrekt aufgestellt gewesen: 55 Euro wären angemessen gewesen, so der Richter.

    Leipziger Volkszeitung

    Das lese ich ehrlich gesagt anders aus dem Bericht.

    Rechtswidrige Gewalt ist aber ganz offensichtlich Definitionssache, was unterschiedliche Gesetze in unterschiedlichen Ländern zeigen. Viele Menschen würden es wahrscheinlich als nicht rechtswidrig betrachten, wenn Mörder oder Vergewaltiger von der Polizei etwas "ruppiger" angefasst würden, auch wenn hierfür objektiv keine Notwendigkeit bestünde. Rechtswidrig ist eben nur das, was per Gesetz so festgelegt wurde. Wie ich oben schon schrieb, kann "übermäßige" Gewalt sogar legal und gesetzlich gefordert und richtig sein.

    Es ging doch aber in dem Thread um Deutschland und nicht um die Menschenrechtssituation in Nordkorea, oder?