Aber um mal wieder eine Lanze für die Ärzteschaft zu brechen: das ist jetzt nichts besonderes. Guck dir einmal an, was ein Handwerker für einen Dienst am Sonntag nimmt, und wieviel weniger normalerweise ein Arzt für einen Sonntagsdienst bekommt. Und dann vergleiche einmal den Aufwand und die Qualifikation. Und wenn man das gemacht hat, setz mal einen BWLer daneben..
Mach ich sehr gerne. Vermutlich hast du es noch gar nicht gemerkt, aber du hast einen wichtigen Punkt genannt.
Der Stundenlohn den ein Handwerker "am Sonntag nimmt" ist was anderes als ein Arzt als Stundenlohn bekommt. Zum einen gibt es nur wenige Handwerker die regelmäßig Sonntags arbeiten (Gas-/Wasser/Heizungsnotdienst) und zum anderen bezahlst du eine Gesamtsumme. Diese gliedert sich normalerweise auf in Anfahrtskosten, Materialkosten und Arbeitskosten. Ich denke zu den ersten beiden Dingen muss man wenig sagen, dass sind einfach Erstattungen für Kostenauslagen. In den Arbeitskosten sind alle anderen Kosten mit enthalten. Diese Kosten dürften im wesentlichen aus Lohnkosten, Overheadkosten, Gewinnmarge und Steuer bestehen.
Lohnkosten: Brutto Stundenlohn des Handwerker, die Sozialabgaben des Arbeitgebers, tarifliche Sozialabgaben
Overhead: Gemeinkosten (z.B. Miete für den Betrieb, Kosten für Rechnungserstellung, Löhne Verwaltungsmitarbeiter, Abschreibungen), Sozialaufwendungen (zB Spesen, vermögenswirksame Leistungen)
Gewinnmarge: Unternehmensgewinn
Steuer: 19 % Umsatzsteuer
Üblicherweise machen der AN Bruttostundenlohn nur zwischen 30 und 35 Prozent der abgerechneten Stunde aus, Gewinnmarge zwischen 1 und 5 Prozent. Somit musst du von der Gesamtsumme nur 30 bis 35 Prozent nehmen und dann mit dem Arztgehalt vergleichen. Lass mich das Ergebnis gerne wissen