Beiträge von Maverick83

    Wird das eigentlich irgendwo auch gemacht? Immer mal wieder was von gelesen oder Einzelbeispiele gesehen, aber dass das (konsequent) so gemacht wird, habe ich nirgends mitbekommen.

    Ich weiß das in BaWÜ das viele DRK Verbände machen, überwiegend bei Strobel.


    Man muss aber unterscheiden zwischen reinem Umkoffern = alter Koffer wird auf neues Fahrgestell gesetzt und dem Second Life wo das Fahrzeug generalüberholt wird und das alte Fahrgestellt einen neuen bzw. generalüberholten Koffer bekommt :-D

    1. Ich gehe natürlich in dem Vergleich von angestellten Handwerkern und Ärzten aus

    2. In deiner Antwort gehst du jetzt von selbstständigen Ärzten aus, vermutlich mit KV Zulassung. In dem Fall müssen wir den Unternehmerlohn betrachten.Ein selbstständiger Handwerker hat 1-10% Marge auf den Umsatz. Wobei der weit überwiegende Teil bei 1 - 2% liegen dürfte. Ich bin mir ziemlich sicher, dass die Marge des Arztes mit Kassenleistung deutlich darüber liegt. Die Privatpatienten und IGEL-Leistungen lasse ich mal außen vor.

    Aber um mal wieder eine Lanze für die Ärzteschaft zu brechen: das ist jetzt nichts besonderes. Guck dir einmal an, was ein Handwerker für einen Dienst am Sonntag nimmt, und wieviel weniger normalerweise ein Arzt für einen Sonntagsdienst bekommt. Und dann vergleiche einmal den Aufwand und die Qualifikation. Und wenn man das gemacht hat, setz mal einen BWLer daneben..


    Mach ich sehr gerne. Vermutlich hast du es noch gar nicht gemerkt, aber du hast einen wichtigen Punkt genannt.

    Der Stundenlohn den ein Handwerker "am Sonntag nimmt" ist was anderes als ein Arzt als Stundenlohn bekommt. Zum einen gibt es nur wenige Handwerker die regelmäßig Sonntags arbeiten (Gas-/Wasser/Heizungsnotdienst) und zum anderen bezahlst du eine Gesamtsumme. Diese gliedert sich normalerweise auf in Anfahrtskosten, Materialkosten und Arbeitskosten. Ich denke zu den ersten beiden Dingen muss man wenig sagen, dass sind einfach Erstattungen für Kostenauslagen. In den Arbeitskosten sind alle anderen Kosten mit enthalten. Diese Kosten dürften im wesentlichen aus Lohnkosten, Overheadkosten, Gewinnmarge und Steuer bestehen.


    Lohnkosten: Brutto Stundenlohn des Handwerker, die Sozialabgaben des Arbeitgebers, tarifliche Sozialabgaben

    Overhead: Gemeinkosten (z.B. Miete für den Betrieb, Kosten für Rechnungserstellung, Löhne Verwaltungsmitarbeiter, Abschreibungen), Sozialaufwendungen (zB Spesen, vermögenswirksame Leistungen)
    Gewinnmarge: Unternehmensgewinn

    Steuer: 19 % Umsatzsteuer


    Üblicherweise machen der AN Bruttostundenlohn nur zwischen 30 und 35 Prozent der abgerechneten Stunde aus, Gewinnmarge zwischen 1 und 5 Prozent. Somit musst du von der Gesamtsumme nur 30 bis 35 Prozent nehmen und dann mit dem Arztgehalt vergleichen. Lass mich das Ergebnis gerne wissen :-)

    Das ist halt eine grundsätzliche Frage - es gibt Befürworter und Gegner des sogenannten "open space" Konzeptes. Ich persönlich bin auch der Meinung, dass man mit dem geschlossenen Shuttle, einfach auf der sicheren Seite ist. Mit dem "open space" Konzept bleibt einfach immer ein Restrisiko, wenn es Komplikationen gibt. Und ich meine ich habe schon oft erlebt, das man beim Umlagern etc. mal eben der Beatmungsschlau diskonnektier wurde. Nicht umsonst hält man den Tubus bei sowas immer fest....

    Ich habe mal einen Arzt für meinen Sohn gebraucht bzw ich wusste das unser Kinderarzt Notdienst hat. Am Ende war ich über 2 Stunden in der Warteschleife und dann immer noch auf Platz 9 der Warteschlange. Ich habe dann aufgelegt, weil meine Frau mit meinem Sohn in der Zwischenzeit zur Praxis des Arztes gefahren ist und als diese Weg war 25 Minuten zum nächsten Krankenhaus. Dort hat Sie 15 Minuten in der Portalpraxis gewartet und wurde dann in die Notaufnahme geschickt nach knapp 1 Stunde mein Sohn behandelt wurde.


    Ich verstehe seit dem auch, warum ich zu schlechtem AZ mit dem RTW rolle. Weil jemand der sich wirklich sorgen um seinen Angehörigen macht wartet nicht so lange.

    In der aktuellen Situation braucht man wirkliche Führungskräfte. Ich meine nicht reine Zahlenreiter, Bürokraten und Selbstdarsteller, sondern Profis die in der Lage sind Menschen zu führen. Es gibt hier keinen Raum mehr für Mittelmässigkeit.


    Danke für deinen Beitrag, bei vielen Dingen kann ich mitgehen, einige Dinge kenne ich tatsächlich so nicht - falls die so sind bin ich auch bei dir.


    Besonders hat mich dein Hinweis auf Führungskräfte angesprochen. Auch hier bin ich zu 100% bei dir. Die für mich entscheidende Frage ist aber, wie können solche Personen identifiziert werden. Zum einen ist Führung ja vom Management zu unterscheiden. Denn Führung kann ja grundsätzlich von unten, oben oder der Seite stattfinden. Wie identifiziert man denn die Profis in den eigenen Reihen? Und wie filtert man diese bei Bewerbern raus?

    Toll sind immer die Ausschreibungen für Geschäftsführer, wo an erster Stelle die Ausbildung als Notfallsanitäter oder Früher Rettungsassistent gefordert wird und dann erst die wirklich relevanten Punkte.

    Witzig, die letzten 20 Stellenausschreibungen für Kreisgeschäftsführer die ich gesehen habe, haben in den ersten 3 Punkten fast immer ein abgeschlossenes Studium, Führungserfahrung und idealerweise Erfahrung im sozialen Umfeld gefordert. Hast du vielleicht mal ein Beispiel zum verlinken?

    Zitat von 98-83-1

    Auch ein Thema ist Ausschreibung und die damit verbundenen Existenzängste. Und natürlich die Glaubwürdigkeit der Geschäftsführung, die mit einem 6-stelligen Jahresgehalt Lohnverzicht und Einsparungen beim Personal fordert. Das nicht als Neiddebatte, das Gehalt ist sicherlich nicht unbedingt ungerechtfertigt, aber einseitige Einsparungen sorgen auch nur eingeschränkt für Begeisterung beim Personal.


    Auch hier bin ich überrascht. Die KGF von denen ich viel mitbekomme unterstützen Ihre Mitarbeiter bestmöglich um gute Tarifabschlüsse zu erzielen. Da ich scheinbar in einer anderen Blase unterwegs bin, fände ich es auch hier spannend mal zu sehen wo das passiert?

    Es kann ja eigentlich nur definierte Voraussetzungen und Anforderungen geben. Wer diese dann erfüllt, bekommt den Schein.

    Ja, die gab es ja auch im Bundesgesetz. Wurden von den Bundesländern aber völlig anderst interpretiert. In NRW wurde gesagt die 5 Jahre Berufserfahrung sind erreicht wenn man 1.350 Notfalleinsätze begleitet hat. In BaWü wurde untenstehendes festgelegt.


    Aber für die Ergänzungsprüfung ist vorausgesetzt, dass man 5 Jahre Einsatzerfahrung hat, und zwar hauptamtlich, und das sind min. 50% in Ba-Wü.


    Und ich finde schon, dass hier eine deutlicher Unterschied der definierten Voraussetzungen gegeben hat.

    Bei den Kompetenzen der NotSan sei das Innenministerium bestrebt, eine landesweit einheitliche Implementierung der Vorab-Delegation umzusetzen. Unter Vorsitz des Landes erarbeite eine Arbeitsgruppe (bestehend aus Vertreterinnen und Vertretern der Leistungsträger, der Ärzteschaft sowie der Stelle zur trägerübergreifenden Qualitätssicherung im Rettungsdienst Baden-Württemberg) die für die Einführung auf Landesebene notwendigen Regelungen und Prozesse. Als fachliche Grundlage für die Vorab-Delegation seien geeignete Standardarbeitsanweisungen erforderlich. Die bestehenden Handlungsempfehlungen seien nach allgemeiner Auffassung dafür nicht geeignet, da sie für die Aus-, Fort- und Weiterbildung sowie den rechtfertigenden Notstand ausgerichtet entwickelt wurden.

    Das Land will sich daher an der Fünf-Länder-Arbeitsgruppe beteiligen, eine Unterarbeitsgruppe des Bundesverbandes der Ärztlichen Leitungen Rettungsdienst, die mit den „Standardarbeitsanweisungen und Behandlungspfaden für den Rettungsdienst“ (SAA und BPR) eine „fachlich fundierte und praxistaugliche Grundlage speziell für die Vorab-Delegation entwickelt“ habe. Es sei machbar, ab dem kommenden Ausbildungsjahr 2022 die Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter in Baden-Württemberg anhand der SAA und BPR auszubilden, sodass es keiner Aktualisierung der Handlungsempfehlungen mehr bedarf.

    Link

    Ich habe als ehrenamtlicher RettAss die Ergänzungsprüfung zum NotSan gemacht. Allerdings sind die Hürden in machen Bundesländern die für diese Prüfungen aufgebaut wurden nicht nachvollziehbar.


    Darüber hinaus möchte ich mal anmerken das DIE Hilfsorganisationen sich auf allen mir bekannten Landes- und Bundesebenen hinter das NotSanG gestellt haben - im Gegensatz zu den kommunalen Rettungsdiensten in Form der (Berufs-)Feuerwehren. Nur weil es nun einen verirrten Geschäftsführer von einem von weit über 400 Kreisverbänden kritisch äußert, finde ich diese Form des Bashings und der Gleichmacherei einfach unpassend. Ich würde mir wünschen, dass wenigstens in diesem Forum solche Themen differenzierter betrachtet werden.


    Persönlich finde ich, dass NotSan für den RTW absolut richtig sind. Eine Besetzung mit RettAss bei MANV bis 2025 - wie im RDG finde ich auch noch in Ordnung.

    Das DRK hat als Erfahrung der Flüchtlingskrise 4 Arztpraxen beschafft (Mobile Medizinische Versorgungseinheit).

    Sind die jetzt eigentlich im Westen im Einsatz ?

    Beschreibung:
    MMVe: Die rollende Arztpraxis des DRK Ein wichtiger Pfeiler dieser Strategie ist das Konzept der Mobilen Medizinischen Versorgungseinheit (MMVe), die das DRK im Rahmen des Sommersymposiums „Der Mensch im Mittelpunkt – Impulse für
    einen zukunftsfähigen Betreuungsdienst“ am 19. Juli 2017 in Dienst gestellt hat. Die komplett ausgestattete Arztpraxis kommt im Fall von großflächigen Betreuungslagen und beim Ausfall der Strom- und Wasserversorgung zum Einsatz, um die ärztliche Grundversorgung der Bevölkerung zu ermöglichen.
    Die MMVe ist ein Teil der DRK-Bundesvorhaltung zur Förderung der Resilienz kritischer Infrastrukturen in Notlagen, Krisen und Katastrophen. Vier Einheiten werden dezentral im Bundesgebiet stationiert. Sie können innerhalb von 24 Stunden an jedem Ort in Deutschland einsatz
    bereit sein und autark betrieben werden. Zwei DRK-Einsatzkräfte nehmen die Einheit binnen einer Stunde in Betrieb.

    Mein Senf dazu:
    Beschafft ist aus meiner SIcht das falsche Wort, denn das DRK hat das ganze Dinge entworfen, geplant, bauen lassen und betreibt die 4 MMVe seit 2017. Nach meiner Kentniss, ware die Konzeption schon vor der Flüchtlingskrise gestartet, aber unbestritten haben gewisse Erfahrungen noch großen Einfluss genommen. Das die Praxis für ca. 72 Stunden autark arbeiten kann und barrierfrei ist, war vorher schon klar. Das man aber jeweils einen I-KTW dazu nimmt ist auf jeden Fall den Erfahrungen geschuldet - zumindest die Infektionsausstattung.

    Die Arztpraxis hat auch ein kleines Labor und einen Behandlungsraum für kleine, chirugische Versorgungen. Außerdem noch einen Behandlungsraum Innere Medizinin, einen Tresen und Wartebereich und Rampen. Außerdem ein Notstromaggregat, Klimaanlage und Frischwassertanks.

    Die ganzen Abkürzungen verstehe ich ohne Übersetzung leider nicht. Vielleich

    Einige Abkürzungen verstehe ich ohne Übersetzung leider nicht. Vielleicht hat ja jemand Lust das zu übersetzen?

    Unsere Leitstelle unterscheidet KTW Einsatze auch nach Dringlichkeit.


    u.a.

    KTW sofort

    KTW bis 1 Stunde

    KTW bis 4 Stunden


    Und wenn für ein KTW sofort (z.B. Pat. mit v.a. Appendizitis der von der Arztpraxis ins KH muss) kein KTW verfügbar ist wir das ganze zu einem MZF/RTW Einsatz. Ähnliches bei KTW bis 1 Stunde.