Beiträge von Maverick83

    Ja, durch den AG. Häufig ist die Leitstelle aber nicht mein AG. Daher überwacht sie mich nicht sondern erinnert an die Vorgabe des Träger oder Stellen darüber. ;)


    Ähnliches gilt m.W.n. Auch für GPS. Solange mein Chef kein Zugriff hat.

    In Baden-Württemberg sind die Leitstellen in der Trägerschaft des DRK bzw. der Kommune und dem DRK. Von daher passt dein Einwand nicht.

    OT:

    Ich finde es immer wieder faszinierend, dass es die JUH bundesweit schafft, einen Wiedererkennungswert durch einheitliches CI in Form von PSA zu schaffen. Da sind andere HiOrgs nicht so stringent und ja insbesondere das DRK ein sehr bunter Haufen.

    Exkurs:

    Das die Johanniter und Malteser einheitlich auftreten können, ist den unterschiedlichen Strukturen der Hilfsorganisationen geschuldet. Malteser und Johanniter sind sogenannte "Top Down" Organisationen, während das DRK eine "Bottom up" Organisation ist.


    Was bedeutet das konkret?

    Die Malteser und Johanniter fassen zentral Beschlüsse die für alle Gliederungen gelten. Sprich es wird von oben nach unten vorgegeben (top down). Beim DRK gibt es zwar auch zentrale Beschlüsse, diese sind aber nicht verpflichtend sondern haben einen empfehlenden Charakter. Das liegt daran , dass das DRK ca. 5.000 rechtlich eigenständige Gliederungen (e.V., GmbH, gGmbH, etc.) hat, welche auch für sich selbst entscheiden können. Diese haben sich auf verschiedenen Ebenen (Kreis- und Landesverbände sowie Bundesverband) zusammengetan, allerdings aus der Tradition von unendlich vielen lokalen Sanitätskolonnen. Daher gilt das Territorial- und das Subsidiaritätsprinzip = jede Gliederung darf alles machen, was Sie erbringen kann auf Ihrem Gebiet, ohne das sich ein anderes DRK "einmischen" darf. Die Organisation ist also von unten nach oben gewachsen (bottom up) und daher haben sich die Gliederungen eine hohen Grad an Unabhängigkeit bewahrt.

    Das Land Baden-Württemberg meldet auf seiner Website Änderungen am RD-Plan und damit an den Planungen des RD.


    Zitat

    Diesen Umstand betrachtet das Land als nicht zufriedenstellend und möchte mit einer Fokussierung auf 12 Minuten eine Planungsoptimierung künftiger Rettungsmittelstandorte erreichen.

    Zitat

    Für die Prognose und den Therapieerfolg der Behandlungsbedürftigen ist oft das gesamte Zeitintervall vom Notrufeingang in der Integrierten Leitstelle bis zur Einlieferung in das geeignete Krankenhaus medizinisch entscheidend. Dieses sollte im Regelfall nicht mehr als 60 Minuten betragen (die sogenannte Prähospitalzeit). Hierzu sind bereits jetzt die einzelnen Zeitintervalle der Prähospitalzeit Gesprächsannahme, Erstbearbeitung, Ausrücken, Anfahrt, Versorgung vor Ort, Transport und Übergabe – zu dokumentieren, zu evaluieren und soweit möglich planerisch zu optimieren. Neu soll sein, dass die Erstbearbeitung durch die Integrierte Leitstelle sowie das Ausrücken von Rettungswagen und Notarzteinsatzfahrzeug in bestimmten begrenzten Zeitfenstern zu erledigen ist


    Quelle

    Leiter RD:
    NotSan und abgeschlossenes Studium. Vorzugsweise an einer Universität oder staatlichen Hochschule.

    Die Studienrichtung passen viele Sachen: BWL, Rettungsingenieur, soziale Arbeit, Jura o.ä. für passend.


    Leiter Ausbildung

    Entweder NotSan und abgeschlossenes Studium. Vorzugsweise an einer Universität oder staatlichen Hochschule.

    Die Studienrichtung passen viele Sachen: BWL, Rettungsingenieur, soziale Arbeit, Pädagogik, o.ä. für passend, aber auch Schwerpunkte auf HR. Ein PAL ist von Vorteil, aber aus meiner Sicht nicht zwingend.

    Mittlerweile wurde mir mein Verdacht bestätigt. Die Spatzen pfeifen, dass es wohl so war, dass Patienten Rechnungen für Desinfektionsmaßnahmen erhalten haben, weil durch COVID-19 nach jedem Transport das Auto desinfiziert werden muss. Ein Pat. wurde von einer HiOrg hin und von dem Unternehmen zurück transportiert und hat sich gewundert, dass nur das Unternehmen so eine Forderung stellte. Das soll den Stein ins Rollen gebracht haben.

    Ich stimme mal zu, dass es hier nicht um den gesunden Menschenverstand geht sondern um die Gesetzeslage.

    Die aktuell geltende Gesetzeslage für NotSan ist die untenstehende. Was hier im Thread diskutiert wird ist die Gesetzeslage, nach Ende der der epidemischen Lage von nationaler Tragweite. Diese soll laut Ärzteblattbis Juni 2021 verlängert werden.



    Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen (Infektionsschutzgesetz - IfSG)
    § 5a Ausübung heilkundlicher Tätigkeiten bei Vorliegen einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite, Verordnungsermächtigung

    (1) Im Rahmen einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite wird die Ausübung heilkundlicher Tätigkeiten folgenden Personen gestattet:

    1. Altenpflegerinnen und Altenpflegern,
    2. Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerinnen und Gesundheits- und Kinderkrankenpflegern,
    3. Gesundheits- und Krankenpflegerinnen und Gesundheits- und Krankenpflegern,
    4. Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitätern und
    5. Pflegefachfrauen und Pflegefachmännern.

    Die Ausübung heilkundlicher Tätigkeiten ist während der epidemischen Lage von nationaler Tragweite gestattet, wenn


    1.die Person auf der Grundlage der in der jeweiligen Ausbildung erworbenen Kompetenzen und ihrer persönlichen Fähigkeiten in der Lage ist, die jeweils erforderliche Maßnahme eigenverantwortlich durchzuführen und
    2. der Gesundheitszustand der Patientin oder des Patienten nach seiner Art und Schwere eine ärztliche Behandlung im Ausnahmefall einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite nicht zwingend erfordert, die jeweils erforderliche Maßnahme aber eine ärztliche Beteiligung voraussetzen würde, weil sie der Heilkunde zuzurechnen ist.
    Die durchgeführte Maßnahme ist in angemessener Weise zu dokumentieren. Sie soll unverzüglich der verantwortlichen Ärztin oder dem verantwortlichen Arzt oder einer sonstigen die Patientin oder den Patienten behandelnden Ärztin oder einem behandelnden Arzt mitgeteilt werden.

    (2) Das Bundesministerium für Gesundheit wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung ohne Zustimmung des Bundesrates weiteren Personen mit Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung eines reglementierten Gesundheitsfachberufs während einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite die Ausübung heilkundlicher Tätigkeiten nach Absatz 1 Satz 2 zu gestatten.

    Soweit ich weiß ist das HiOrg-eigene Geschichte - Die aber dankbar von den Leitstellen angenommen wird.

    Die 6 ITW des DRK Düsseldorf werden durch die eigene Leitstelle geführt, sind aber Teil des öffentlich-rechtlichen RD. Eine gewisse Anzahl steht für Düsseldorf zur Verfügung, die anderen können für andere Städte oder auch Rückholunhen fahren.

    In der EN 1789 Typ C ist eine Spritzenpumpe vorgeschrieben. Oder lassen sie dort die RTW als Typ B laufen?

    Es wird im RDG nur auf aktuellen Strand von Wissenschaft und Technik verwiesen. Dies bedeutet aber nicht, dass die Fahrzeuge nach DIN ausgestattet sein müssen. Ich weiß das dies in vielen RD so gemacht wird, aber es ist gesetzlich nicht vorgeschrieben. Weiter kann man in dieser Vorgabe auch die Freiheit sehen Tools die noch nicht in der DIN stehen auf die Fahrzeuge zu verlasten und finanziert zu bekommen. Daher ist die Antwort nein, die laufen als RTW.

    Es sei denn, man macht zwei Tage Assessment Center, wie wir. Dann Rücken die Noten natürlich in den Hintergrund.

    Wobei ich hier zu bedenken gebe, dass Assessment Center (AC) am Ende zu keiner besseren Einschätzung von Bewerbern führen als 2 sekündige Videos. (Stichwort: Thin Slice ) Jetzt fragt ihr euch alle bestimmt, warum dann soviel Geld in diese Themen gesteckt wird. Der Hintergrund ist, dass AC in der Gesellschaft als objektive Messung wahrgenommen wird. Erhält ein Bewerber nach dem AC eine Absage, ist die Akzeptanz viel größer (das wurde alles objektiv gemessen und ich war nicht gut genug) als wenn man nur ein kurzes Gespräch (oder 2 sekündiges Video) hat. Hier wird die "Schuld" sehr viel häufiger bei den Firmen gesehen. Somit sorgt es dafür, dass abgelehnte Bewerber kein schlechtes Bild von der Firma bekommen die sie nicht beschäftigen möchte.

    Und wie sieht da die Attraktivität beim Personal aus?

    Naja, ich würde sagen lieber als KTW (bei den RS), nicht so gerne wie RTW (RS/NotSan) und am liebsten wird NEF (NotSan) gefahren. Aber natürlich gibt es da auch Unterschiede zwischen einzelnen Personen. Am Ende halte ich das System aber für sinnvoll, würde mir aber wünschen das die Ausstattung an Perfusoren und Halterungen noch ein bisschen besser wird und das Personal auch alle eine DIVI-Kurs bekommen. Ist immer noch kein ITW, aber besser als Regel-RTW der zB im LK Sigmaringen nicht einen Perfusor an board hat.