Beiträge von condorp4

    Was mih an dieser Aussage ("kleine Luftboli sind unschädlich") stört, ist, dass dies für einen Erwachsen zutrifft, nicht aber für Kinder oder gar Säuglinge........

    Damit stimme ich auch nicht überein.


    Mit der zivilen Ausbildung hast du recht. BW-Ärzte studieren an normalen Unis und nicht an BW-Unis. Doch braucht ein BW-Arzt sich neben seinem Studium um nichts kümmern. Er bekommt Geld, Wohnung, und all den anderen Spökes bezahlt. Das bedeutet auch mehr Zeit für´s Studium, weil bspw. kein Kellner-Job getätigt werden muss. Zudem bekommt man einen Facharzt und auch grundlegendere Erfahrungen mehr, dank Auslandseinsätzen. Das mögen Kleinigkeiten sein, aber in der Masse machen die einen Unterschied.


    Dein Wissen über Medizinstudium ist ja scheinbar unendlich.... Leider stimmen Deine Aussagen nicht.
    - BW-Stutenden sind nicht besser als andere, sie haben nur mehr Druck nach 12 1/2 Semestern die Approbation in Händen halten zu müssen. Lernsemester oder Auslandssemester sind dadurch schwieriger zu realisieren. (An "meiner" Uni gab es überdurchscnittlich viele BW-Studis... Die waren definitiv nicht besser als wir normalos.)
    - Die Ausbildung bei der BW ist auch nicht besser... Die Zeiten, die die Ärzte irgendwo in der Truppe Hausarztersatz spielen müssen werfen die eher zurück.
    - Da die BW vorschreibt, wer welchen Facharzt machen darf, und wie lange er dafür letztendlich braucht, gibt es gewissen Motivationsprobleme..
    - Aufgrund des Ärztemangels der BW wird eine strukturierte Weiterbildung der Ärtze immer schwieriger, da vor lauter Truppenarztzeiten, Auslandeinsätzen und Nachtdiensten die Zeiten für eine Weiterbildung immer weniger werden. (Tagsüber springen an den BWK's genug sog. Vertragsärzte (Zivilisten, die auf Honorarbasis arbeiten und keine Dienste machen) rum, die die Arbeit erledigen. Und trotzdem müssen die BWK's Kapazitäten stilllegen.)


    Vielleicht solltest Du einfach mal ein 3 monatige Praktikum als Arzt in einem BWK machen und dabei mit den Leuten dort reden... Erweitert den Horizont zu diesem Thema ungemein.

    Tja... Das ist, m.M. nach, ein schönes Beispiel, wie man demonstriert, etwas zu verbessern, ohne das sich in der Realität etwas ändert..... (Soweit ich es mitbekommen habe, hat wohl noch keiner der bisherigen Selbstfahrerstandorte den festen NEF-Fahrer eingeführt.......)

    Die Notfallmedizin an sich war schon in der alten AO ein eigenständiges Fach, in welchem, nach entsprechenden Kursen, 2 Scheine erworben werden mussten und wurde im Stex geprüft.
    Dazu kommt natürlich noch, dass die ein bestimmtes Fachgebiet betreffenden Notfälle (z.B. Myokardinfarkt, Apoplex, Trauma) in den entsprechenden Fachgebieten abgehandelt werden.
    Das Notfallmedizin im Studium kaum behandelt worden wäre, kann ich so aus eigener Erfahrung nicht bestätigen. (Das war übrigens der erste Kontakt, den ich mit Notfallmedizin und Rettungsdienst hatte.... Vor dem Studium und während der ersten Semester hat mich das nicht die Bohne interessiert.)

    lumberjack: Das kann ich so nicht bestätigen. Für den Inhalt der NA-Kurse gibt es eine Empfehlung der DIVI, und nur wenn die Kurse dieser entsprechen, werden sie von der LÄK anerkannt.
    Teil der Prüfung ist der MANV meines Wissens nicht, praktisch und theoretisch geprüft wird dagegen die Reanimation lt. ERC Leitlinien. Was in der Prüfung bei der LÄK abgefragt wird, hängt vom Prüfer ab.


    Das ein gewisser Schwerpunkt auf den MANV gelegt wird, liegt daran, dass der MANV der einzige Teil des Notarztkurses ist, welcher einem Arzt vorher nie gelehrt worden ist. Medikamente, Erkrankungen, Diagnose, Untersuchungstechniken, etc. werden ja alle bereits werden des Studiums gelehrt (und später, je nach Fachrichtung mehr oder weniger intensiv, während der ärzlichen Weiter-, Fortbildung und Tätigkeit weiter verwendet.)

    D.h., der Arzt ist mindestens im dritten Jahr seiner Weiterbildung? Und Rettungsmedizin ist die aulaufende Bezeichnung? Wie war die organisiert?


    Sofern der die Zusatzbezeichung "Notfallmedizin" macht: Ja, er ist, nach mind. 6 1/4 Jahren Studium, im 3. Jahr der Weiterbildung. Die grundsätzlichen Regelungen wie mind. 6 Monate auf Intensiv oder Notaufnahme, Kurs (der erst nach mind. 12 Monaten Weiterbildung besucht werden darf), 50 Einsätze nach Absolvierung des Kurses ist in allen Bundesländern gleich. In einigen Bundesländern gibt es noch Übergangsregelungen bezüglich der alten Fachkunde "Rettungsdienst".

    Gut Ani, das ist sicherlich richtig. Doch ich möchte nochmal auf meine Frage zurück. Ist das überhaupt statthaft einen NA pauschal und dann pro Einsatz zu bezahlen? Kann man hier nicht sagen 650 Euro (als Beispiel) und du rollst wie oft du halt rollen musst? Provokant ausgedrückt: Wir reden bei 650 Euro von einem Stundenlohn von 27 Euro. Das ist für Bereitschaftszeit schon sehr anständig wie ich finde. Erst recht wenn du noch ne Praxis nebenbei hast, die nochmals Kohle abwirft. Oder ist das zu Blauäugig?


    Inkonsequent, nicht blauäugig. ;o)
    Soll heissen, wenn ein Allgemeinmediziner neben seiner Praxis noch NEF fährt, mögen die von Dir vorgeschlagenen 650 Euro ein netter Lohn sein. Wobei man dann aber bedenken muss, dass während der NA-Einsätze die Praxis kein Geld abwirft und eventuell dort wartende Patienten etwas ungehalten werden.
    Wobei dies nur unter der Voraussetzung funktioniert, dass der Notarzt das NEF selbst lenkt und es sich deshalb tagsüber vor die Praxis und Nachts vors eigene Domizil stellen kann. (Etwas, was zu recht als suboptimal beurteilt wird.)


    Wenn ich aber als an einem KH beschäftigter Arzt in meiner Freizeit irgendwo noch einen Notarztstandort besetzte, sind brutto 27 Euro die Stunde nicht übermässig viel, um jemanden zu motivieren, weitere 24h seiner eh knappen Freizeit in irgendeiner Wache zu verbringen.

    Mal ganz davon abgesehen, dass von den genannten Summen zuerst die KV noch Verwaltungsgebühren abzieht, die Krankenkassen via die KV sich einen Teil für die "integrierte Versorgung" zurückgeben lassen, muss das Ganze noch versteuert werden, das Versorgungswerk und die Haft-, Unfall- und Berufsunfähigkeitsversicherung (die Absicherung der notärztlichen Tätigkeit lassen diese sich extra bezahlen) wollen bezahlt werden.


    Unabhängig davon sind die 144 Euro für 24h Stunden Bereitschaft nicht sonderlich viel, wenn man diese 24h ohne Einsatz (und das gibt es häufiger auf den kleineren Wachen) auf einer Wache absitzt. Wenn ich mir als Selbstfahrer das NEF vor mein Haus oder meine Praxis stelle wird das etwas besser, aber gerade die selbstfahrenden Notärzte sind ja nicht gerade gern gesehen.
    (In der Tat ist es so, dass bei einigen kleineren Notarztstandorten, als diese vom Selbstfahrer auf den NEF-Fahrer umgestiegen sind, die Bereitschaft der Niedergelassenen, als auch die eventuell vor Ort wohnender KH-Ärzte, sich am Notarztdienst zu beteiligen stark zurück gegangen ist.)


    Wenn ich einen Standort wie die Standorte in Augsburg mit im Schnitt mehr als 10 Einsätzen am Tag betrachte, ist das Notarztfahren sehr lukrativ. An kleinere Standorten ist das nicht mehr so. (Ich selbst bin eine zeitlang an einem Standort gefahren, an dem es im Schnitt 2-3 Einsätze pro Tag (lt. Statistik genau 2,3 Einsätze7Tag) gegeben hat. Bei 2 Einsätzen (Durchschnitt 100 Euro/Einsatz) macht das brutto 14,33 Euro Stundenlohn, bei 3 Einsätzen 18,5 Euro.. Klar, es gab auch mal einen Tag mit 14 Einsätzen, aber halt auch einmal eine Serie von 4 mal 24h ohne Einsatz..... Wirklich "reich" wird man dabei nicht.)


    Als Lösungsmöglichkeiten, um den Notarztmangel an kleineren Standorten zu bekämpfen, wären:
    1. Wer an einem Einsatzstarken Standort fährt, muss eine gleiche Zahl von Diensten an kleinen Wachen machen.
    2. Deutliches Anheben der Pauschale bei gleichzeitiger Reduktion der pro Einsatz gezahlten Summe (Z.B. 500 Euro Pauschale, aber nur noch 40 Euro pro Einsatz. Würde kleinere Standorte attraktiver machen.)
    3. Engere Kooperation mit Krankenhäusern. (Sprich: Durch feste Abmachungen mit bestimmten KH's wäre es sicher möglich den einen oder anderen Standort mit Notärzten zu versorgen. Nicht als Dienstaufgabe, aber als vom Arbeitgeber geförderte Nebentätigkeit. Beispiele dafür gibt es einige.)

    Ich weiss wohl, dass zwischen Pflege und Medizin ein Unterschied besteht und ich habe auch nichts daran auszusetzen, dass der Pfleger im Pflegebereich selbstständig arbeitet. Darum ging es mir auch nicht. Allerdings haben einige User hier geschrieben, dass der Pfleger auch im medizinischen Sinne weitgehend selbstständig arbeite und dies wurde weitgehend toleriert. Darum ging es mir. Nicht um das pflegen.


    Es ging hier aber um das, nach einer 3jährgen Krankenpflegeausbildung und mindestens 2 Jahren Berufserfahrung, davon je nach Haus zw. 6 und 24 Monaten in der Intensivmedizin, in einem zweijährigen Kurs weitergebildete Fachpflegepersonal für Anästhesie und Intensivmedizin, welches auf einr ICU sehr wohl auch im medizinischen Bereich selbstständig tätig wird und auch Entscheidungen fällt. (Natürlich im Rahmen der geltenden Verfahrensanweisungen und ärztlichen Anordnungen, welche aber bewußt sehr weit gefasst werden. Anders könnte eine ICU mit 12, 16 oder gar 24 Betten und genauso vielen schwerstkranken Patienten gar nicht geführt werden.)


    Zitat

    Hierzu ist meine Meinung, dass es sich primär um eine medizinische Angelegenheit handelt (Ausnahmen gibt es sicherlich auch), aber primär geht es hierbei, dass der Patient im gleichen vitalgesicherten Zustand an B ankommt, wie er von A losgefahren ist. Ein gewisser pflegerischer Aspekt kann unter Umständen hier auch einfließen, ist aber sehr sehr sekundär. Dies ist mein persönlicher Eindruck. Wenn hier andere Erfahrungen vorliegen, möge man mich bitte korrigieren. Doch auch wenn der pflegerische Aspekt hier im Großen und Ganzen größer sein sollte, finde ich, dass es ausreicht, wenn man die entsprechenden Kollegen der ITWs mit einem Zusatzkurs in Pflege entsprechend schulen würde. Meiner Meinung nach ist ITW-Transport ganz klar ein Bereich des Rettungsdienst und ist mit Rettungsfachpersonal, notfalls mit entsprechenden Weiterschulungen in Pflege und relevanter Intensivmedizin, zu besetzen.


    1. Die medizinsche Seite des Transportes wird primär durch den Arzt abgedeckt, das begeleitende Assistenzpersonal ist dort nur unterstützend tätg. Dagegen muss die, mal mehr oder minder ausgeprägte, aber gerade bei "echten" Intensivpatienten wichtige, pflegerische Betreuung durch das Assistenzpersonal abgedeckt werden.
    2. Eine entsprechende, äquivalente, standardisierte, ausführliche Weiterbildung für Rettungsassistenten existiert bisher nicht.


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    Aber wie gesagt, den Verhandlungsgegnern ist bewusst,


    @hiaslinga: Kleiner Seitenhieb: Jemanden als "Gegner" zu bezeichnen (und sich eventuell auch entsprechend zu geben), fördert nicht gerade die Zusammenarbeit.....

    Das es sicherlich nicht sinnvoll ist, einen fuer den Intensivverlegungsdienst geplanten ITW in dem Regelrettungsdienst mitfahren zu lassen, da es nicht seine eigentliche Aufgabe ist,...d accord. Dennoch sitzt hinterher der Disponent am Druecker und entscheidet, wann welches Fahrzeug wohin faehrt. Da liegt das Problem dieser Alarmierungen.


    Nö, das Problem dieser Alamierungen liegt daran, das der ITW durch die gleiche Person disponiert wird, die den Rettungsdienst alamiert. Das ist ineffizient und führt zu entsprechender "mißbräuchlicher" Verwendung des ITW (wie ich aus eigener Erfahrung aus Zeiten vor der ZKS berichten kann) und ist auch räumlich zu klein gedacht. Intensivverlegungen finden häufig über grössere Distanzen statt (Berlin ist das sicher teilweise eine Ausnahme), so dass eine wirklich überregional tätige Koordinierungsstelle deutlich effektiver zu zielgerichterter auch mehrere ITW's dispnieren kann als eine einzelne Rettungsleitstelle. (Gute Beispiel ist dafür die ZKS in BaWü.)


    Zitat

    Versteh ich nicht. Kannst Du ein Beispiel geben oder es beschreiben?


    Da mir dies selbst aufgefallen war, hatte ich, wohl während Du Deinen Beitrag getippselt hast, meinen ursprünglichen erweitert.

    DA habe ich mich falsch ausgedrueckt. Dieser ITW natuerlich, der dann auch, sofern er frei ist und gerade in diesem Bereich ein NEF, bzw. NAW gebraucht wird, im Regelrettungsdienst mit eingesetzt wird.
    Gerade in Berlin ist dies von der BF dauerhaft der Fall, weshalb dort auch kein richtiger ITW (mir nicht bekannt) von der BF besetzt wird. Die HiOrgs haben eigene ITWs, die aber auch teilweise mit in den Regelrettungsdienst miteingebunden sind.


    Aber genau das ist das, was nicht richtig funktionieren kann. Entweder schwächt dann der ITW-Einsatz den Regelrettungsdienst oder der Regelrettungsdienst den ITW. Das gehört meiner Meinung und auch Erfahrung nach von der Vorhaltung her strikt getrennt.


    Aber bevor wie uns jetzt über die Inhalte einer Intensivweiterbildung für RA's hier den Kopf heiß reden, sollten wir, m.M. nach, lieber unten anfangen, und über die Inhalte einer sinnvollen Berufsgrungausbildung für RA's reden. Weil wenn mit der jetzt angedachten Novellierung in diesem Bereich nicht vernünftige Vorschläge und Regelungen eingeführt werden, dann wird die m.M. unbefriedigenden momentan Situation für die nächsten Jahrzehnte festgeschrieben werden. Und das wäre m.M. defintiv für den Rettungsdienst im allgemeinen und die RA's im speziellen kontraproduktiv.



    @s_steingrobe:
    Ohne Dir nahe treten zu wollen: Deine Aussagen zum Thema Intensivverlegung und Qualifikation von den beteiligten Personen kommen mir etwas widersprüchlich und schwer nachvollziehbar vor. Einmal arbeitet die Fachpflegekräfte selbstständiger, dann wieder die RA's. Dann wird für die RA's eine äquivalente Qualifikation wie für FAchpflegekräfte gefordert, dann aber wieder postuliert, dass eine entsprechende Weiterbildung doch bitte kürzer sein muss....


    @hiaslinge:
    *applaus*


    Was die beschämend schlechte berufpolitische Organisation des Rettungspersonals und deren Folgen angeht, kann ich Dir nur zustimmen. Die Folge davon ist momentan, dass (bisher) die Arbeitgeber (HiOrgs etc.) und auch die Betreiber der Rettungdienstschulen die Berufspolitik massgeblich bestimmt haben.


    Was das nur geringe Interesse der momentanen RA's an der Diskussion um die Novellierung angeht, habe ich, zumindest aus offline Gesprächen mit RA's, den Eindruck, dass machen offen, manche unterschwellig die Befürchtung hegen, eine Novellierung würde ihre bisherigen Qualifikation entwerten und damit ihren eigenen Status gefährden. Sprich, wenn es um die Novellierung geht, muss m. M. nach diese Problematik von Anfang an mit diskutiert werden und eine sinnvolle, ausgewogene Lösung gefunden werden. (Die "Adelung" wie anno dazumal ist zu wenig, die komplette, langwierige Nachschulung zuviel.)


    Dennoch kann auch ein NAW dieser Art fuer Notfaelle miteingesetzt werden (z.B. Berlin, etc.). Dieses wuerde bedeuten, das sie im Regelrettungsdienst mitarbeiten, was eine Qualifikation als RA mit sich ziehen muesste. Denn diese Elemente und das Fachwissen ueber RD Arbeit fehlen dem Kranken und Gesundheitspfleger.


    Wobei das wiederum kein echter ITW sein kann. Ein NAW oder eine NEF/RTW-Kombi aus dem Regeldienst haben weder die Ausstattung noch die Ausdauer noch die Qualifikation, die an einen echten ITW zu stellen ist. (Ja, ich weiss, dass es Bereiche gibt, wo der ITW über Mischverwendungen entsprechender RTW gestellt wird, aber die Berichte/Kritiken aus diesen Bereichen sind nicht gerade positiv.)


    klar kann ein RA nicht an die pflegerischen Aspekte herankommen. Mit einer qualifizierten Weiterbildung ist die Moeglichkeit gegeben, Pharmakologie, Invasive Methoden, Beatmungen etc. zu erlernen. Weiterhin ist auf diesem Transport dauerhaft ein Arzt anwesend, fuer einen Patienten. Dieses gestaltet sich anders, als auf einer ICU, wo erwartet wird, das das Intensivpersonal auch sehr viel eigenstaendig arbeitet.


    Aber gerade weil ein Arzt auf diesen Transporten anwesend ist, muss das entsprechende Assistenzpersonal die pflegerischen Maßnahmen abdecken können.



    P.S.: Ich merke gerade, dass wir uns so langsam aber sicher deutlich vom ursprünglichen Thema entfernen.....

    Warum sollte man sie nicht dafuer qualifizieren ist die bessere Frage.
    Intensivverlegungsdienst ist eine der Aufgaben des Rettungsdienstes.( z.B. Landesrettungsdienstgesetzt NDS) Damit sollte dort, wo es durch die HiOrg durchgefuehrt wird, auch qualifizierte RAs geben, anstatt auf Aushilfen der Krankenpflege zurueckzugreifen.


    Wenn es eine dem Standard der Fachpflegekräfte für Intensivmedizin aquivalente Weiterbildung für RA's geben würde, dann defintiv: Ja. Solange es eine solche nicht gibt, ist eine Besetzung von ITW's durch entsprechende Pflegekräfte die (eigentlich) konsequente Lösung. Meistens wird dies aber so nicht umgesetzt, sondern unweitergebildete RA's verwendet.


    Und ob Intensivverlegungen eine Aufgabe des Regelrettungsdienstes sind oder nicht, darüber wird bekanntlich noch diskutiert.
    Und auch wenn es eine Aufgabe ist die durch die Träger des Rettungsdienstes erfüllt werden soll (wofür ich aus logischen, logistischen und organisatorischen Überlegungen bin), heisst das noch lange nicht, dass diese Fahrzeuge ausschließlich durch RA's besetzt werden müssen/dürfen. Entsprechende Regelungen/Durchführungsbestimmungen könnten z.B. auch die via DIVI-Kurs fortgebildete Fachpflegekraft für Anästhesie und Intensivmedizin als Assistenz des Arztes im Patientenraum fordern. Daran wäre rein logisch nichts auszusetzen.


    Dennoch sehe Unterschiede in Bezug auf die Klinik. Gerade der Pflegeaspekt etc. fallen meines Erachtens weg. Auf dem Transport geht es hauptsaechlich darum, Patiente A von B nach C zu bringen. Dieses so, das er keinen weiteren Schaden erleidet und die Intensivmedizinische Therapie weiter aufrecht erhalten werden kann.


    Damit greifst Du aber viel zu kurz, was den Intensivtransport angeht. Gerade auf langen Transporten hat die pflegerische Tätigkeit einen nicht unerheblichen Stellenwert und ist für die Verhinderung von Schäden des Patienten immens wichtig.
    (Mal ganz davon abgesehen, dass in der Fachweiterbildung zur Fachpflegekraft die pflegerische Seite nur ein Teil des gesamten ist. Die (intensivmedizinsiche) Krankheitslehre und Therapie nimmt einen sehr grossen Stellenwert ein.


    Zitat


    Haben wir schonmal als RA versucht in der Notaufnahme zu arbeiten ? Die meisten Krankenhaeuser die ich kenne, sind daran nicht interessiert. Gerade hier koennte auch ein RA sicherlich gute Dienst verrichten. Wir haben keine Moeglichkeit in anderen Gesundheitseinrichtungen Fuss zu fassen, dann sollten wir unsere Bereich auch nur mit unserem Personal abdecken.


    Erstens gibt es Notaufnahmen in denen RA's arbeiten und zweitens liegt das Problem nicht primär im Unwillen der KH's begründet, sondern darin, dass es wohl (so zumindest die Aussage der Juristen meines ehemaligen Arbeitgebers zu diesem Thema) Porbleme gibt, einen RA als äquivalent zu einer Pflegekraft einzustufen. Grund sei die (nur 2jährige) Ausbildung. (Ob das so stimmt, weiss ich nicht, aber wenn, wäre das ein weiteres Argument für eine Novellierung der RA-Ausbildung hin zu einer 3jähren Ausbildung mit Annäherung an die Ausbildung der übrigen medizinischen Ausbildungsberufe.)


    Darum sollte es ja nicht nur im Rettungsdienst, sondern auch in allen anderen medizinischen Bereichen gehen. Dass dabei eine Berufsgruppe auch auf die eigenen Interessen schaut, ist aber durchaus verständlich. Das ist bei den Rettungsassistenten nicht anders, als bei den Ärzten, den Gesundheits- und Krankenpflegern oder sonstigen medizinischen Berufsgruppen.

    Deswegen habe ich ja bewußt "Berufsgruppe" geschrieben und nicht "Rettungsassistenten" oder "Ärzte"........

    Zitat

    Deinen Beitrag finde ich gut.


    Danke.

    Genau das ist noch ein Knackpunkt. Gut das Du es ansprichst. Ich finde es wichtig, das wir nicht berufsfremde Gruppen, einsetzten muessen, da der RA angeblich nicht qualifiziert genug ist. Das sind dann wieder Arbeitsplaetzte die nicht von RAs besetzt werden, obwohl es sich um den Rettungsdienst handelt. Jedenfalls ein Fachereich dessen.


    Auch wenn ich mir dadurch jetzt einige Feinde hier machen werde:
    Es geht im Rettungsdienst darum, was das Beste für den Patienten ist, nicht was das Beste für eine bestimmte Berufsgruppe ist.


    Intensivtransport ist, auch wenn dies von einigen so nicht gesehen wird, von den Anforderungen her doch etwas anderes als die Notfallrettung. Die Qualifikation des entsprechenden Personal muss dies auch berücksichtigen. Egal ob es nun eine 3jährige RA-Ausbildung gibt oder nicht: Innerhalb dieser Zeitspanne, kann die entsprechende Qualifikation m. M. nach nicht erworben werden.
    Im Bereich der Pflege ist es deswegen so, dass auf Intensivstationen eine bestimmte Quote an Fachpflegekräften vorgeschrieben ist. Um sich Fachpflegekraft für Anästhesie- und Intensivmedizin nennen zu dürfen, müssen Pflegekräfte nach der dreijährigen Krankenpflegeausbildung (die auch eine Rotation auf eine ICU beinhalten kann), mind. 2 Jahre im entsprechenden Bereich gearbeitet haben um dann eine 2jährige, anspruchsvolle Weiterbildung mit multiplen Prüfungen zu absolvieren. Das Spektrum und das Niveau dieser Weiterbildung, was den Bereich Pathophysiologie, Medikamentenkunde, Beatmung, Krankheitslehre angeht, geht weit über das hinaus bzw. ist deutlich höher als das, was momentan (und realistischer Weise auch nach einer Novellierung) in der Ausbildung von Rettungsassistenten gelehrt und geprüft wird bzw. auch gelehrt und geprüft werden kann. Eine entsprechende, formalisierte Zusatzausblidung/Qualifikation für Rettungsassistenten im Intensivtransport ist meiner Meinung nach dringend notwendig und zu fordern. (Und meine Erfahrung aus dem bodengebundenen Intensivtransport bestätigt dies auch. Aufgrund politischer Vorgaben sind mehrere Träger an der Besetzung unseres ITW beteiligt. Einer dieser Träger setzt nur RA's ein, die eine gewissen Berufserfahrung haben und sich durch Praktikas in der Intensivmedizin und den Besuch bestimmter, z.T. extra für diese Personen durch uns durchgeführte Fortbildungen weiterqualifiziert haben (Dieser Träger hat auch deshalb ein Interesse daran, da er zwei weitere für Verlegungen z.T. schwer erkrankter Patienten vorgesehene Fahrzeuge vorhält, wobei eines dieser Fahrzeuge über kurze Strecken entsprechende Patienten z.T. auch ohne Arzt verlegt). Die anderen setzten den auf den Wagen, der gerade zur Verfügung steht und will.)


    Die Forderung, in einer 3jährigen Ausbildung alles Abdecken zu wollen, kann ich verstehen, aber nicht unterstützen. Die berufliche Grundausbildung muss die Leute befähigen, die Basis zu beherrschen und darf einen Ausblick auf zusätzliche Felder geben die dann nach Abschluss der Ausbildung durch enstprechende Zusatzweiterbildungen vertieft werden können. HEMS und Intensivtransport gehören m.M. nach dazu. (Und so ist es ja auch bei anderen Berufsbildern..... Deswegen gibts bei Handwerkern den Meister, bei Ärzten den Facharzt und die Zusatzbezeichnungen, bei der Pflege die Fachpflegekräfte. Ich sehe keinen Grund, im Bereich eines professionaliserten Rettungsdienst eine Ausnahme zu machen.)


    Entsprechende Zusatzqualifikationen können auch ein Möglichkeit sein, im Rettungsdienst bestimmte Karrierepfade zu eröffnen.....


    Edit wg. üblem vertippsler