Beiträge von Eddy

    Im Ahrtal werden aktuell noch stark KTW-B als mobile Sanstationen eingesetzt. Diese haben einige Vorteile:

    • Die Fahrzeuge sind gut sichtbar.
    • Die Fahrzeuge können in einem überschaubaren Bereich verlegen, um „Notfälle“ abzuarbeiten.
    • Die Ausstattung reicht für einen Großteil der momentanen Bagatellverletzungen.
    • Die Fahrzeuge sind in großer Stückzahl in D verfügbar. Dadurch ist eine vergleichbare Ablösung über längere Zeiträume auch mehrfach gut zu realisieren.
    • Sollte der reguläre RD überlastet sein, können die Fahrzeuge auch transportieren.

    In Verbindung mit wenigen stationären Sanstationen halte ich das momentan für eine pragmatische und funktionale Lösung.


    Eddy

    Korrekt, § 22 Abs. 1 IfSG. Die Impfung muss im Impfausweis dokumentiert werden; nur wenn dieser nicht vorgelegt wird, ist eine Impfbescheinigung auszustellen.

    Korrekt. § 73 Abs. 1a Nr. 8 IfSG: Verstöße gegen § 22 Abs. 1 IfSG sind ordnungswidrig.

    Da ich ja jetzt schon einige Male in einem mobilen Impfteams im Einsatz war: das ist eine tolle Vorschrift, nur gibt es in manchen Impfausweisen einfach keinen passenden Bereich und in anderen ist der passende aufgrund des Alters der Probanden und der damit verbundenen Anzahl in Impfungen einfach schon voll. Und dann muss halt doch die Ersatzbescheinigung ausgegeben werden.


    Bei unseren Impfzentren gab es am Anfang noch keine Stempel, aber immer genügend Chargenaufkleber, da diese im Impfentrum gedruckt werden.

    Meiner Meinung nach möchte man in BaWü dem weiteren Ausbau von RTW Wachen entgegentreten da in BaWü die NA Dichte in den letzten Jahren enorm vorangetrieben worden ist, gerade aufgrund der doppelten Hilfsfristen. Es besteht daher momentan immer noch ein relativer Mangel an RTWs im Ländle. Wenn man jetzt auch den erst eintreffenden Notarzt nach diesen max. 12 Minuten als einzige Marke gelten lässt dann kann auch mal ein RTW länger wie ggf. 15-20 Minuten an die Einsatzstelle benötigen ohne dass dadurch die RTW Vorhaltung vorangetrieben wird. Voraussetzung ist natürlich auch dass die RTW und NEF Standorte noch mehr voneinander entkoppelt werden müssten.

    Meines Wissens nach erfüllt bereits heute sowohl ein RTW als auch das NEF den Marker „ersteintreffendes Rettungsmittel“. Aber der RTW kann halt nicht den Marker für das NEF erfüllen. Insofern glaube ich nicht an deine Theorie. Zumal NEF-Standorte deutlich weniger flexibel sein dürften, als RTW-Standorte.


    Eddy

    Es wäre mittelfristig sicherlich sinnvoller, die ITW-Struktur sinnvoll zu stärken, als auf Großraum-Fahrzeuge zu setzen. Leider lässt man sich jetzt sicherlich leichter zu solchen „Leuchtturm-Projekten“ verleiten, als das Geld nachhaltig zu investieren.


    Wenn man wirklich der Meinung ist, dass man ganz ganz dringend solche Verlegungsbusse braucht, könnte man auch einfach den eh in Stuttgart stehenden GRTW entsprechend ertüchtigen. Von der Rahmenbedingungen wäre ja das ja sicherlich gut machbar:

    https://feuerwehr-stuttgart.de/index.php?article_id=359


    Eddy

    und die Abhängigkeit von zentralen Technikkomponenten und natürlich auch zentraler Verwaltung um ein Mehrfaches steigt.


    Gerüchtweise habe ich schon länger mal gehört, dass die Polizei als Verwaltungsstelle während der EZB-Randale in Frankfurt die anderen BOS aus dem Digitalfunk „geworfen “ hat, da man die gesamte Kapazität für die vielen Einsatzgruppen der Polizei beansprucht hat und ja auch die entsprechende Möglichkeit dazu hatte.


    So etwas passiert halt im Analogfunk nicht so einfach.


    Das bedeutet nicht, dass ich gegen Digitalfunk bin, aber der alleinige Heilsbringer ist er auch nicht.

    Man munkelt ja, dass BaWü über das „Sächsische Modell“ nachdenkt, also Vergabe von mehreren Stationen in einem Los und der Maßgabe, dass nicht ein Anbieter den Zuschlag für alle Lose bekommen kann.

    Oder anders: es gibt durchaus Sorge bzw. Hoffnung (je nach Sichtweise), dass nicht mehr nahezu alle Standort rot-weiß bleiben.

    Wenn man es auf ganz Deutschland bezieht, hat gelb aber einen deutlich Überhang. Wenn man also Bedenken vor einem Monopol hat, müsste man rot-weiß eher puschen, als beschneiden. Und mit der Auswirkung von Quasi-Monopolen unter dem Deckmantel der „freien Wirtschaft“ sollte man sich ja gerade in BW ja auskennen.


    Eddy

    Ich finde eher überraschend, dass die Bundeswehr die entsprechenden Maschinen und Leute hat. Hätte ich ihr gar nicht zugetraut. Bin davon ausgegangen, dass im Zuge der Personalreduzierungen vor Jahren genau diese Bereiche abgeschafft wurden.


    Bei uns hat. z. B. die Bereitschaftspolizei komplett vorhandene KFZ-Werkstätten vor Jahren geschlossen und bringt die Fahrzeuge zu lokalen Werkstätten. In der aktuellen Situation sicherlich auch kein Vorteil.


    Eddy

    Wenn ich das richtig verstehe, dann besteht die Einschränkung bzgl. der Langzeitbeatmung v.a. wegen der eingeschränkten Patientenüberwachung und der fehlenden Atemwegsanfeuchtung?

    Sehe ich auch so, da sichert sich Dräger ab.


    Mir stellt sich eher die Frage, ob die moderneren Notfallgeräte wie Medumat Standard 2, Medumat Transport, Dräger Oxylog 2000 plus und Oxylog 3000 von den Beatmungsformen geeignet wären und ob man sie ggf. pimpen könnte. Beim Standard 2 werden ja die Optionen über einen Schlüssel freigeschaufelt. Für Geld rückt Weinmann die Schlüssel sicherlich raus. Und ich sehe da schon Potential.

    Vielleicht wäre es eine Option, bei allen in Deutschland vorhandenen Medumat Standard 2 durch Weinmann alle Optionen frei schalten zu lassen. So wie ich das verstehe, sind das ja alles Software-Optionen, die eh in den Geräten verfügbar sind.


    Diese Geräte könnte man dann sicherlich sinnvoller im KH einsetzen, wie die ganzen Luftpumpen von den GW und den Reservegeräten. Im RD könnte man dann ja auf den RTW dann ja die einfachen Geräte einsetzen und irgendwie eine Möglichkeit zur Zuführung weniger zentral vorgehaltener besserer Geräte organisieren.


    Ich denke, es sind schon zahlreiche Geräte dieser Art im Einsatz. Ob man das auch mit dem Medumat Transport und Dräger Geräten machen kann, entzieht sich meiner Kenntnisse.


    Eddy

    Ich persönlich seh das natürlich auch nicht so eng, aber erklär die zwei Minuten demjenigen, der dem Ministerium gegenüber für die Erfüllungsquote der Hilfsfrist Rechenschaft schuldig ist.


    Habt ihr eine Auswertung der Übergabedauer? Da gehen ja die 2 Minuten rein.


    Eddy


    Das ist eine ernsthafte Frage und soll keine Anmache sein.