ZitatOriginal von Daniel Grein
Ob die Ausbildung via Fernunterricht gut oder schlecht ist, steht hier überhaupt nicht zur Diskussion. Es geht einzig darum, ob diese nach dem RettAssG und der RettAssAPrV rechtens ist, oder eben nicht. Und wie zitiert, gibt das RettAssG diese Ausbildungsform wohl nicht her
Wobei ich als Laie beim Überfliegen nicht feststellen konnte, was in der RettAssAPrV dagegen sprechen sollte. Ich kann mir nciht vorstellen, dass bei jeder anderen Art der Berufsausbildung, bei der ein Fernlehrgang angeboten wird, diese Art der Ausbildung extra in der Prüfungsordnung genehmigt sein sollte. Diese Art der Ausbildung muss ja auch genehmigt worden sein. Ob sie deshalb besonders gut oder auch besonders schlecht ist, sei mal dahingestellt. Allerdings denke ich schon, dass man vom Theoriewissen her im Fernlehrgang einiges erreichen kann. Wenn dann die Praxistage tauglich sind --- warum nicht. Man kann schliesslich auch Ingenieur per Fernstudium werden und da sind die Anforderungen an das zu erlernende Wissen sicherlich nicht geringer als beim RA.
Eddy