Beiträge von BirdyB

    @Johannes: Es tut mir leid, falls ich den Kollegen aus dem Norden da Urecht tue. Ich bin mit der Situation des Rettungsdienstes in meinem näheren Umfeld nur recht unzufrieden. Sieh mir bitte nach, falls sich der gesamte Unmut jetzt in diesem Thema entladen hat. Hauptamtlich habe ich dem Rettungsbusiness Mitte des letzten Jahres den Rücken gekehrt, bin aber nach wie vor NotSan mit Leib und Seele und nebenher immer noch auf dem RTW zu finden. Würde ich noch Vollzeit im Rettungsdienst sein, würde mich die Situation hier jetzt doch sehr demotivieren.
    Ich freue mich natürlich, wenn die Kollegen das Vertrauen und die Wertschätzung erfahren, die Sie verdienen und ich freue mich, wenn gut ausgebildetes Rettungspersonal sein Wissen und seine Erfahrung fachlich einsetzen und eigenverantwortlich tätig werden kann.


    In diesem Sinne: Nix für ungut.. :bye2:

    Also irgendwie erschließt sich mir der Sinn des Ganzen nicht, ausser einer Verbesserung der Hilfsfrist auf dem Papier.
    So lange noch nichtmal gescheit geregelt ist, was der Not-San denn nun im Einsatz tun darf oder soll halte ich es auch für den falschen Ansatz noch mehr Konzepte aus dem Boden zu stampfen.
    Da wo ich mich noch ab und an im Rettungsdienst tummele muss ich für jede erweiterte Maßnahme ein NEF bestellen, anstatt bei einer erfolgreichen Maßnahme den Patienten dem Arzt im KH zu übergeben. Dann kann ich i.d.R. auch mit den meisten Maßnahmen warten. Was darf denn dann das REF? Ein bisschen Basisversorgung, ein bisschen Händchenhalten und den Patienten vertrösten bis eine Transportkomponente eintrifft? Wenns nicht so schlimm ist, kann ja dann auch ein KTW zum REF kommen und den Patienten mitnehmen während die RTW in Krankentransporteinsätzen gebunden sind?
    Meiner Meinung nach müsste man erstmal den Rettungsdienst wie er jetzt ist vernünftig regeln bevor man mit weiteren Baustellen beginnt...

    http://anwalt-bischof.de/grobe…anmerkungen-und-hinweise/


    "Der Vorfall ist aus 2007. Heute würde das Gericht doch sicherlich anders entscheiden. Es gibt Notfallsanitäter, die RTW sind besser ausgestattet…


    Das Kammergericht differenziert nicht näher zwischen den einzelnen rettungsdienstlichen Ausbildungen. Es gibt „Arzt“ und „Nicht-Arzt“. Dies entsprach schon in einer früheren Entscheidung dem dortigen Sprachgebrauch (Kammergericht, Urteil vom 19. Mai 2016, 20 U 122/15). Persönlich habe ich daher wenig Hoffnung, dass zumindest das Kammergericht den Fall aktuell und beim Einsatz von Notfallsanitätern anders beurteilen würde."

    Der Ausdruck "per se" macht doch aber deutlich, dass es eben gerade nicht um die individuell an dem in Rede stehenden Einsatz beteiligten nichtärztlichen Retter geht, sondern dass das Gericht "Rettungssanitäter" (sic!) allgemein als ungeeignet für die (eigenverantwortliche) Behandlung dieser Art Notfallbild hält.


    Das Gericht orientiert sich bei solchen Aussagen aber auch meist an den Gutachten. Hier stellt sich dann auch die Frage wie der Gutachter zu Rettungsfachpersonal steht...

    "Das Kammergericht Berlin hat den Träger einer Rettungsleitstelle zu Schadensersatz in Höhe von ca. 350.000,-€ verurteilt. Die Alarmierung nur eines Rettungswagens (RTW) zu Atembeschwerden eines Asthmapatieten sei ein „grober Behandlungsfehler“ gewesen. Damit werden die Grundsätze des groben Behandlungsfehlers erstmals auch auf die Notruf-Bearbeitung in der Rettungs-Leitstelle angewendet. Der Bundesgerichtshof hat die Entscheidung bestätigt."


    http://anwalt-bischof.de/grobe…tstelle-beweislastumkehr/

    Neues vom DBRD auf Facebook:
    "Mitteilung zu unseren Beiträgen in Bezug zu Bayern


    Aufgrund der großen Reichweite unserer Meldungen, der sehr vielen Kommentaren und teilweise nicht korrekten Darstellungen einiger Kommentatoren möchten hiermit zu einer Aufklärung beitragen:


    Falsch ist, dass die Stellungnahme zur Präambel des zuständigen Staatsministeriums in einem Zusammenhang mit der Bekanntmachung steht.


    Richtig ist, dass wir bereits am 11.04.2018 bei Facebook DBRDintern eine Stellungnahme angekündigt haben. Da Stellungnahmen häufig von den DBRD-Gremien Vorstand, Beirat und Ärztlichem Beirat erstellt werden, dauert die Veröffentlichung länger.


    Falsch ist, dass wir mit dem Aufruf zur Notarztnachforderung den Patienten schaden wollen und das Rettungsfachpersonal keine invasiven Maßnahmen ergreifen sollen.


    Richtig ist, dass das zuständige Staatsministerium bei allen 1c-Maßnahmen zwingend einen Notarzt vorschreibt und bei 2c-Maßnahmen nur sehr wenige Ausnahmen zulässt (s. Stellungnahme). Rettungsassistenten können auch weiterhin invasive Maßnahmen ergreifen, müssen aber bei allen invasiven Maßnahmen einen Notarzt nachfordern. Wenn der Vorgabe des Staatsministeriums nicht Folge geleistet wird, kann der Arbeitgeber arbeitsrechtliche (nicht strafrechtliche) Schritte vollziehen.


    Falsch ist, dass der herbeigerufene Arzt den Fall gemeldet hat und der ÄLRD sich für ein Berufsverbot ausgesprochen hat.


    Richtig ist, dass dem gekündigtem Rettungsassistent dieses so vom Kreisgeschäftsführer mitgeteilt wurde und er auf die Richtigkeit seines Arbeitgebers vertraut hat. Wir vom DBRD entschuldigen uns für diese Fehlmeldung, auch wenn wir nicht der Verursacher sind und werden uns noch persönlich an die beiden Ärzte wenden. Ein Kollege des gekündigten Rettungsassistenten hatte den Einsatz dem Kreisgeschäftsführer gemeldet.


    Falsch ist, dass der gekündigte Kollege zukünftig immer wieder so verfahren würde.


    Richtig ist, dass er dieses nicht gesagt hat. Er würde definitiv einen Notarzt nachfordern und seine Lebensgrundlage trotz Anwesenheit eines „Kollegen“ als Angehörigen nicht derart gefährden. Eine von ihm vorgelesene Erklärung wurde nach mehrmaligem Unterbrechungen der Arbeitgeberseite als „Verniedlichung“ abgetan. Eine Abmahnung hätte der gekündigte Rettungsassistent angenommen.


    Falsch ist, dass die Patienten auf den Kopf gefallen wäre.


    Richtig ist, dass die Patientin nur auf den Rücken gefallen ist und auf eigenem Wusch eine sofortige Behandlung/Diagnostik abgelehnt hat.


    Falsch ist, dass der Personalrat mit Rettungsassistenten (plural) besetzt ist.


    Richtig ist, dass der Personalrat (insgesamt 5 Mitglieder) mit nur einem Rettungsassistenten besetzt ist. Zudem wurde zum Personalgespräch trotz Nachfrage beim Leiter Rettungsdienst kein Vertreter des Personalrates eingeladen.


    Weitere Details werden/können erst nach dem Urteil des Arbeitsgerichts bekanntgegeben werden.“

    Minden/Bielefeld. Ein aus Asien stammender Arzt des Johannes Wesling Klinikums (JWK) hat offenbar die Worte „Magnet" und „Magnesium" verwechselt und daraufhin eine falsche Therapie bei einem Herzpatienten angewandt. Der Patient aus Minden erlebte eine dramatische Nacht. Sein Fall wurde vergangenen Freitag vor der 4. Zivilkammer des Landgerichts Bielefeld verhandelt. Der Mindener forderte rund 30.000 Euro Schmerzensgeld vom Klinikum.


    http://www.nw.de/lokal/kreis_m…rdert-Schmerzensgeld.html

    Für mich zeigt es nur, dass man als Personalabteilung wohl langfristig nicht umhin kommt tatsächlich bei den ausstellenden Behörden nachzufragen. Ohje, dass wird mühsam!

    Bekommt man als (potentieller) neuer Arbeitgeber denn überhaupt ohne Weiteres die Auskunft? Oder muss dann jeder Bewerber erst ein Einwilligungsformular unterschreiben? Mit der DSGVO ist das alles ja auch sehr aufwändig...

    http://www.pnp.de/nachrichten/…ssistenten-entlassen.html


    Zitat

    Das Bayerische Rote Kreuz (BRK) hat zwei Rettungsassistenten wegen der Gabe eines Epilepsie-Medikamentes fristlos gekündigt. Hintergrund ist, dass es selbst innerhalb Bayerns sehr unterschiedliche Regelungen zur sogenannten Notfallkompetenz gibt, in deren Rahmen Rettungsassistenten in Ausnahmefällen durchaus Medikamente verabreichen dürfen.

    Lesen Sie mehr auf:
    http://www.pnp.de/nachrichten/…tlassen.html#plx723866810

    Also, die ECMO samt Team kam aus Hannover, dort sind wir auch gelandet. Von uns war ein Rettungassistent/Intensivpfleger dabei, dafür aber auch ein Kardiotechniker vom ECMO-Team. Um welches Gerät es sich handelt, kann ich leider nicht sagen.