Neues vom DBRD auf Facebook:
"Mitteilung zu unseren Beiträgen in Bezug zu Bayern
Aufgrund der großen Reichweite unserer Meldungen, der sehr vielen Kommentaren und teilweise nicht korrekten Darstellungen einiger Kommentatoren möchten hiermit zu einer Aufklärung beitragen:
Falsch ist, dass die Stellungnahme zur Präambel des zuständigen Staatsministeriums in einem Zusammenhang mit der Bekanntmachung steht.
Richtig ist, dass wir bereits am 11.04.2018 bei Facebook DBRDintern eine Stellungnahme angekündigt haben. Da Stellungnahmen häufig von den DBRD-Gremien Vorstand, Beirat und Ärztlichem Beirat erstellt werden, dauert die Veröffentlichung länger.
Falsch ist, dass wir mit dem Aufruf zur Notarztnachforderung den Patienten schaden wollen und das Rettungsfachpersonal keine invasiven Maßnahmen ergreifen sollen.
Richtig ist, dass das zuständige Staatsministerium bei allen 1c-Maßnahmen zwingend einen Notarzt vorschreibt und bei 2c-Maßnahmen nur sehr wenige Ausnahmen zulässt (s. Stellungnahme). Rettungsassistenten können auch weiterhin invasive Maßnahmen ergreifen, müssen aber bei allen invasiven Maßnahmen einen Notarzt nachfordern. Wenn der Vorgabe des Staatsministeriums nicht Folge geleistet wird, kann der Arbeitgeber arbeitsrechtliche (nicht strafrechtliche) Schritte vollziehen.
Falsch ist, dass der herbeigerufene Arzt den Fall gemeldet hat und der ÄLRD sich für ein Berufsverbot ausgesprochen hat.
Richtig ist, dass dem gekündigtem Rettungsassistent dieses so vom Kreisgeschäftsführer mitgeteilt wurde und er auf die Richtigkeit seines Arbeitgebers vertraut hat. Wir vom DBRD entschuldigen uns für diese Fehlmeldung, auch wenn wir nicht der Verursacher sind und werden uns noch persönlich an die beiden Ärzte wenden. Ein Kollege des gekündigten Rettungsassistenten hatte den Einsatz dem Kreisgeschäftsführer gemeldet.
Falsch ist, dass der gekündigte Kollege zukünftig immer wieder so verfahren würde.
Richtig ist, dass er dieses nicht gesagt hat. Er würde definitiv einen Notarzt nachfordern und seine Lebensgrundlage trotz Anwesenheit eines „Kollegen“ als Angehörigen nicht derart gefährden. Eine von ihm vorgelesene Erklärung wurde nach mehrmaligem Unterbrechungen der Arbeitgeberseite als „Verniedlichung“ abgetan. Eine Abmahnung hätte der gekündigte Rettungsassistent angenommen.
Falsch ist, dass die Patienten auf den Kopf gefallen wäre.
Richtig ist, dass die Patientin nur auf den Rücken gefallen ist und auf eigenem Wusch eine sofortige Behandlung/Diagnostik abgelehnt hat.
Falsch ist, dass der Personalrat mit Rettungsassistenten (plural) besetzt ist.
Richtig ist, dass der Personalrat (insgesamt 5 Mitglieder) mit nur einem Rettungsassistenten besetzt ist. Zudem wurde zum Personalgespräch trotz Nachfrage beim Leiter Rettungsdienst kein Vertreter des Personalrates eingeladen.
Weitere Details werden/können erst nach dem Urteil des Arbeitsgerichts bekanntgegeben werden.“