Spannend finde ich vielmehr, dass eine einzelne (?) Bezirksregierung in NRW auch eine hieraus resultierende Fortbildungspflicht für Einsatzkräfte im Katastrophenschutz sieht.
Meiner Meinung nach besteht hier keine Verpflichtung für eine 30h-Fortbildung nach dem von Monschi genannten Fortbildungserlass, da der Katastrophenschutz gar nicht unter das Rettungsdienst-Gesetz fällt.
Sofern natürlich Rettungsmittel nach RettG von Einsatzkräften der ehrenamtlichen Einsatzeinheiten besetzt werden, sehe ich das Ganze anders. Für z.B. den GW-San dann allerdings nicht.
Unabhängig von der grundsätzlichen Sinnhaftigkeit von regelmäßigen Fortbildung im Rahmen einer Qualitätssicherung ist bei ehrenamtlichen Rettungshelfern/Rettungssanitätern, die nicht im Rettungsdienst aktiv sind, sondern vielmehr z.B. bei Besetzung eines GW-San im Rahmen des KatS (oder auch als Technik-/Betreuungshelfer) mitwirken, das Erreichen von 30 Fortbildungsstunden schon eine gewisse Herausforderung...
Wie seht ihr das? Würde mich über Meinungen freuen!