Beiträge von LFX

    Zitat

    LFX: Die Braunwalder Erklärung (1.0.) wurde keineswegs online vorbereitet. Lediglich die Verbreitung erfolgte überwiegend online.

    Ich habe definitiv damals online (glaube in einem Google Docs?) daran mitgearbeitet - leg mich bitte nicht fest, ob vor oder nach dem Treffen war, zu dem ich leider reisen nicht konnte. Wird sicher jmd. hier bestätigen können.


    Egal bei rechtzeitiger/passender Terminierung bin ich gerne vor Ort dabei - sonst gerne diesmal hybrid?


    Lg LFX


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    Zitat

    53°38'17.7"N 8°47'05.0"E (Würde sich auch spannend anhören; okay genug OT)


    Grundsätzlich könnte ich mir eine Teilnahme auch gut vorstellen, vor allem da ich (vermutlich) ab jetzt auch wieder deutlich mehr Zeit habe. Müsste mit der Bahn gut erreichbar sein und, wäre natürlich toll, je näher desto besser.

    1.0 wurde auch online vorbereitet - bitte auf jeden Fall auch wieder Mitarbeit und Mitzeichnung online ermöglichen. Danke.


    Gesendet von meinem BLA-L29 mit Tapatalk

    Hallo, weil ich mich gerade mit dem Thema beschäftige


    hier noch weitere Studiengänge zum / für Notfallsanitäter:


    http:// http://www.steinbeis-academy.d…nische-notfallversorgung/


    http://www.steinbeis-academy.d…he-notfallversorgung/</a>
    http://www.eah-jena.de/fhj/fhj…ttung/Seiten/default.aspx


    http://drk-nordrhein-studium.de/
    Berufspädagogik http://drk-nordrhein-studium.d…rufspaedagogik_A4_web.pdf
    Rescue-and-Crisismanagement http://drk-nordrhein-studium.d…isismanagement_A4_web.pdf in Kooperation



    Ich würde mir wünschen, dass wir die

    • primärqualifizierende Studiengänge zum "Notfallsanitäter Bachelor"


    wegen der besseren Übersicht separat sammeln.
    Die Weiterbildungs-Studiengänge für Rettungsfachpersonal könnte man z.B. nach

    • Gesundheits,RD&Notfall-Management


    • Gesundheits,RD&Notfall-Pädagogik und


    • Gesundheits,RD&Notfall-Forschung und sonstige Bezugswissenschaften

    sortieren damit es auch da etwas übersichtlich bleibt... ?


    LG LFX

    Jetzt ist die HP der HFRB geändert:


    "Anerkennung ausländischer Ausbildungsabschlüsse
    Interessenten für die Eignungsprüfung (EP) sowie die Zusatzausbildung (ZAB) wenden sich bitte direkt an das Schweizerische Rote Kreuz (SRK). Die HFRB bietet diese Prüfung, bzw. Ausbildung nicht mehr an."

    hpcpr, M1k3, securo, ROC21, DaniRA - Vielen Dank für Eure Feedback. Eure Meinung und diese "Innenansicht".
    Eigentlich habe ich bisher immer versucht das Klischee nicht zu erfüllen. Das von Euch dargestellte Szenario ist jedoch nicht erstrebenswert.


    Die Anerkennung von Bildungsabschlüssen aus Deutschland im Bereich "Rettungsdienst" ist trotz eigentlich relativ klarer Vorgaben, sehr politisch geprägt.

    Genau diese Politik ist/war eben für mein Rechts/Gerechtigkeitsempfinden in einem Verwaltungsverfahren, auch als Gast in der Schweiz, sehr schwierig.


    Ich muss das ganze noch mal über die Feiertage in Ruhe für mich überdenken.

    Mach die Anerkennungsprüfung. Das fördert Deine Reputation und steigert Deinen Marktwert.

    Werde mir gleich schon einmal die freien Termine für EP / ZAB anschauen.


    Danke und schöne Ostern Euch

    Sofern "Mobile Retter" seine Software nicht schnell als Freie Software oder OpenSource" anbietet, dürften öffentliche Leitstellen & Träger in dieser Projektgrösse ausschreiben müssen. Daher ist es sicher nicht verkehrt wenn weitere Anbieter für Wettbewerb um Preis und vor allem um Technologie sorgen. Auf dem DINK hat First AED aus DK sein Projekt vorgestellt:


    https://www.facebook.com/firstaed.international/

    Ich bin noch unschlüssig, sammle noch Informationen & Fakten...
    Freue mich weitere über jede Unterstützung & Argumente :help:


    Belegen kann ich bisher, die

    • Sachverhaltsermittlung des SRK ist absolut Flüchtig und Lücken/Fehlerhaft (sowohl Sachverhalt, Formalien und "Einzelfallprüfung")
    • Aktenführung/Dokumentation ist nicht vorhanden, nicht Nachvollziehbar und sogar unvollständig (Eingereichte Dokumente fehlen)
    • SRK-Argumentation ändert sich mit jedem Schreiben
    • Ergebnis ist unabhängig vom Sachverhalt/"Einzelfall"(sofern man davon überhaupt sprechen kann)


    Bin nicht gegen eine sorgfältige Prüfung zu Sicherheit der Patienten, jedoch enthalten die mir bis jetzt vorliegenden SRK-Dokumente in meinem Fall und die Entscheide welche mir bisher von Kollegen hier im Forum erhalten habe (DANKE dafür!) diverse Widersprüche und Ungereimtheiten in der Argumentation. Das Verfahren und die Verfahrensdauer ist mit der nur in der Schweiz obligatorischen Vorprüfung ggf. diverse Nachfragen und der Hauptprüfung auf Verzögerung ausgerichtet und das Ergebnis rechtfertigt nicht den Aufwand.
    Die Sachverhaltsaufklärung scheint ja fast irrelevant für das Ergebnis.


    Ein weiterer Punkt für die Ergebnissqualität und Verfahrensdauer hat Lifepak oben genannt, vermutlich hat das ...

    SRK derzeit einfach einen Fachkräftemangel... :playboy:

    vielleicht ist aber auch einfach das Stellenprofil für eine so verantwortliche Verwaltungstätigkeit nicht korrekt:


    SRK Ausschreibung Experte/Expertin Anerkennung Ausbildungen (80-100%) zur Anerkennungen von ausländischen Ausbildungsabschlüssen:
    "Ihr Profil: Sie verfügen über eine abgeschlossene Ausbildung im Bereich Gesundheit und/oder Soziales, idealerweise ergänzt durch eine pädagogische Weiterbildung (Erwachsenenbildung, Berufsschullehrer). Erfahrungen in einem der folgenden Berufsfelder sind von Vorteil, aber nicht zwingend notwendig: Medizintechnische Radiologie HF, Biomedizinische Analytik oder Rettungssanität HF, Dentalhygieniker/in HF,
    Hebamme, Physio-, Ergotherapie oder Ernährungsberatung.
    Sie verhandeln geschickt mit Partnerorganisationen wie auch Behörden und sind engagiert in Projektgruppen.
    Ihre Erstsprache ist Deutsch oder Französisch. Sie können sich auf Deutsch mündlich/schriftlich sehr gut und in Französisch, Englisch und Italienisch gut ausdrücken. Kenntnisse im Projektmanagement sind von Vorteil und Ihre strukturierte Arbeitsweise sowie ein sicherer Umgang mit MS-Office runden Ihr Profil ab." Also hat der Experte nur ein mindestens Niveau von ISCED 5b ??? und keinerlei zwingende Verwaltungserfahrung / Verwaltungsausbildung? Das sieht man an den copy&paste Teilentscheiden ...


    Was meint Ihr?

    Zitat SRK „Der Ausbildungsabschluss des Beschwerdeführers zum Rettungsassistenten entspricht dem Qualifikationsniveau b) von Art. 11 RL 2005/36/EG. Niveauunterschiede von mehr als einer Stufe können grundsätzlich nicht durch Ausgleichsmassnahmen ausgeglichen werden, da in diesem Fall das Niveau nicht unmittelbar unter dem Niveau liegt, das in der Schweiz gefordert wird." (Unterstreichung d. mich)


    Ich freue mich über weitere RettAss - Teilenscheide von Euch welche belegen das genau dies jahrelange und sogar aktuelle Praxis des SRK war.

    Hallo Forum, hallo Kollegen Rettungssanitäter NHF,


    ich bräuchte (noch mal) Eure Unterstützung:


    Laut SRK kann heute kein RettAss mehr Anerkannt werden?! Jetzt mit Entdeckung des NotSan geht plötzlich nur noch NotSan(c) auf RS NHF (d) ??? die Anpassungsmaßnahmen bleiben aber 1:1 die gleichen?
    Wenig nachvollziehbar die Berechnung und ziemlich willkürlich?


    Gab es in der neueren SRK Praxis für RettAss andere Anpassungsmaßnahmen als
    a) die Ergänzungsprüfung Bern/SRZ (Schriftliche Arbeit 18S. - MündlicherTheorieteil - Praktischer Teil inkl. mündliche Besprechung) oder
    b) die Zusatzausbildung bei SRZ 6Wochen(40Tg) + Anpassungslehrgangs=„RD-Praktikum“?
    Die Varianz bei der geforderten Anpassung für RettAsss bestand meiner Information nach ja immer nur in der Verkürzung dieses 24monatigen „RD-Praktikum“=Anpassungslehrgangs? Üblich waren 6Moante?



    Habt Ihr mir RettAss (Teil-) Anerkennungsbescheide aus denen hervorgeht welche Anpassungsmaßnahmen bei welche Zusatzqualifikationen/Praxis von Euch als RettAss damals gefordert wurden?
    Wann wurde direkt Anerkannt? (RettAss+Physikum/Medizinstudium+Praxis, wo noch?)
    Wann wurde der letzte RettAss anerkannt?


    Bitte hier oder per PN in Stichworten/copy&past oder optimal (Teil-) Anerkennungsbescheide als PDF(Name, Geb, Dosiernummer etc. könnt Ihr gerne schwärzen) per eMail.


    Danke im Voraus für Eure Unterstützung.
    LFX


    @ Matthias: Das hört sich wie der Kölner-Algorithmus an. "Der Kölner Algorithmus zur Planung der medizinischen Gefahrenabwehr bei Großveranstaltungen beruht auf ingenieurwissenschaftlichen Grundlagen und wird seit 2005 von der Berufsfeuerwehr Köln angewendet. Diese Veröffentlichungen wurden per Beschluss der Arbeitsgemeinschaft der Leiter der Berufsfeuerwehren als Anlage zur vfdb-Richtlinie 03-03 (2009, S.11ff.) eingeführt. Von Schmidt wurden sie unter dem Titel Gefahrenabwehr bei Großveranstaltungen 2010 (S. 418 – 430) abschließend publiziert."


    • Schmidt, Jörg (2010): Gefahrenabwehr bei Großveranstaltungen. In: Luiz, Thomas/ Lackner, Christian/ Peter, Hanno/ Schmidt, Jörg (Hg.): Medizinische Gefahrenabwehr. Katastrophenmedizin und Krisenmanagement im Bevölke-rungsschutz. München: Elsevier, S. 418-430
    • Schmidt, Jörg/ Knopp, Philip (2012): Der Kölner Algorithmus als Software (Version 3). Im Internet unter: http://www.vfdb.de/download/eva/EVA160412.zip


    Idee und Kritik an Mauere stammte aus der Bachelorarbeit von Patrick Pelka Bemessung von Sanitätswachdiensten auf Großveranstaltungen BF + FH Köln von 2005.



    Der Kölner-Algo bassiert auf "Erfahrungen aus Massenveranstaltungen in Großstädten mit über 100.000 Besuchern und von 10 Stunden Dauer" diese lassen sich nicht einfach auf (Groß-)Veranstaltungen (Definition OR NRW) mit Besucherzahlen von 1-200tausend Besuchern in einem Flächenkreis ... anwenden lassen. ...


    Bei ländlicher Verkehrs- und Gesundheitsinfrastrukturen scheint daher die Absenkung der Schwellenwerte, an die an die reguläre Vorhaltung (vgl. Schmidt 2010, S.426) wie von den Autoren vorgeschlagen sinnvoll. Alternativ wäre die Vorgabe einer mittlere Einsatzdauer RTW in 2 Stunden oder als drittes Schutzziel die Vorhaltung gewisser puffernde Infrastrukturen wie der Unfallhilfsstellen und eine ausreichende Einsatzleitung sinnvoll, der Algorithmus wäre auch hier entsprechend anzupassen, was in der Software nicht möglich ist.


    Problematisch erscheinen bei Köln bisher auch die unzureichende Dokumentation von Wertebereichen und die Zuordnung der Risikofaktoren. Auch bei einer Gesamtbetrachtung der Textveröffentlichung (vgl. Schmidt 2010, S.418-430; vfdb-Richtlinie 03-03 2009, S.11ff.) im Kontext der Dokumentation der Version 3 der Softwareanwendung des Kölner Algorithmus (Schmidt, Knopp 2012) bleibt die Gewichtung ungeklärt und damit diversen willkürlichen Verzerrungen ausgesetzt. ...
    Da sich diese Frequenz- oder Einsatzhäufigkeitsmodelle erst mit zunehmender Genauigkeit für die Anwendung bei Veranstaltungen eignen, wenn ausreichende statistische Auswertung vorliegen zum Beispiel zum Einsatz und Besucherzahlen (vgl. Pelka 2005, S. 76), sind genauere Aussagen zu Anpassungen dieses Algorithmus nach Einsatzhäufigkeit, Risikofaktoren und Schutzzielen für Großveranstaltungen und Veranstaltungen erst durch Erhebung und spätere Auswertung der Vorjahre möglich.




    ERGO, Keines dieser Tools ist ein Taschenrechner. Bei Folgeveranstaltungen muss bei Maurer und Köln immer die Dokumentation und Frequenz der Vorjahre für die Analyse / Berechnungen herangezogen werden.
    Lokale Anpassungen (Stadt/Gemeinde/Infrastruktur/...) sind zwingend erforderlich.
    Den Regelrettungsdienst kann/darf nur der Träger des RD ggf. mit in die SWD-Berechnung einbeziehen.
    Leider gibt es bei der föderalen Kommunalen Planung&Genehmigung bisher keine lerndende DB der Frequenzen.
    Weitere Veröffentlichungen zu Köln/Frequenzen sind mir nicht bekannt ???


    Freue mich über Quellen oder Diskussion.


    Hier noch die versprochenen Maurer-Ur-Quellen:
    • Maurer, Klaus (1995): Rettungsdienst 18.Jahrgang Heft 4 S.264-270
    • Maurer, Klaus (2001): Einsatzplanung bei Großveranstaltungen. In: Mitschke, Thomas/ Peter, Hanno (Hg.):
    Handbuch für Schnell-Einsatz-Gruppen. 2. überarb. Auflage. Edewecht: Stumpf & Kossendey, S. 271-295
    • Maurer Klaus (2005) Risikobewertung bei Großveranstaltungen. In: Peter Hanno, Maurer Klaus (Hg.):
    Gefahrenabwehr bei Großveranstaltungen. Edewecht: Stumpf&Kossendey, S.19-50

    @ Matthias Wenzel:
    Welche der aufgeführten Veröffentlichungen meinst Du mit Maurer2?
    "Klaus Maurer 1994 für die Berufsfeuerwehr Köln entwickelte Algorithmus mit dem Ziel der Gefahrenanalyse und darauf aufbauenden Bemessung der rettungsdienstlichen Betreuung von Großveranstaltungen wurde von Maurer selbst im Jahr 1995 (S. 263ff.), 2001 (S.271ff.), 2005 (S.23ff.) erneut publiziert. Veränderungen und Anpassungen sind auch 2014 im Nachfolgewerk eher redaktioneller Natur, der Multiplikator wurde in Korrekturfaktor umbenannt und das Schützenfest 0,5 ist entfallen (vgl. Sefrin 2014, S.183-193). In der Veröffentlichung von 2001 wurde die Allgemeine Veranstaltung als Sammelposition zur programmtechnischen Umsetzung bei Veranstaltungen mit geringem Risiko mit dem Multiplikator 0,3 eingeführt, die 2014 in Sonstige Veranstaltungen umbenannt wurde (vgl. Maurer 2001, S. 194)."


    Dabei? - Sonst freue ich mich über Quelle/Link.


    Hauptproblem bei Maurer aus meiner Sicht ist, dass fast alle Anwender statt der 13. Schnitte der Urquelle den "Maurer-Algo" nur aus einer EXCEL oder als Taschenrechner (Rate eine Besucherzahl x Art der Veranstaltung = Toll kein Risiko) kennen/benutzen ohne jemals die primär Veröffentlichung gelesen zu haben.


    "Tabelle 9: Ablauf und Methode nach Maurer (2005, S.23ff.; Num d. Verf.)
    Informationen sind zu folgenden Bereichen einzuholen:
    (1) Programmablauf und Zeitplan des Veranstalters
    (2) Informationen über eigene Sicherheitsstandards des Veranstalters
    (3) Planunterlagen mit Angabe der Sperrzonen sowie Flucht und Rettungswege
    (4) Benennung der Ansprechpartner
    (5) Örtliche Versorgungsmöglichkeiten und Materialdepots
    (6) Vorhanden Fernmelde- und Kommunikationseinrichtung
    (7) Nachvollziehbare Bemessung der erwarteten Besucherzahl

    Risikenfaktoren nach Gruppen zusammengefasst:
    (8) Besucherzahl zulässig (8a) und tatsächlich erwartet (8b)
    (9) Veranstaltung in geschlossenen Räumen oder im Freien
    (10) Gefahrenneigung nach Art der Veranstaltung
    (11) Beteiligung prominenter Persönlichkeiten mit Sicherheitsstufe
    (12) Berücksichtigung polizeilicher Erkenntnisse
    (13) Witterung" auch fehlt häufig die (gerichtsfeste) Dokumentation dieser Schritte/Analysen.


    (Quelle: eigene Arbeit/kann ich auf Wunsch gerne @home ergänzen)

    Es gibt den "Deutschen Rettungsdienst" nicht und auch in der Schweiz gibt es sehr große Unterschiede (Notarztsystem ja/nein, Kompetenzfreigaben, Stadt/Land, etc.,) ... bei einer Einzelfallprüfung wäre es ja genau Aufgabe des "Experten" diese Unterschiede im Detail zu erkennen und dokumentieren. Dies scheint aber nicht der Fall wenn 95-98% des Text der Bescheide identisch sind.


    Ich freue mich weiterhin über Zusendung von Anerkennungs(Teil-)Entscheiden des SRK als PDF per Mail um genau dies nachzuweisen.
    Name, Dosiernummer und Urkunden-Datum könnt Ihr gerne schwärzen es geht ja nur um die identischen Ausführungen für RettAss und NotSan sowie den einen Absatz zu Berufsqualifikation /Berufspraxis und das identische Ergebnis ->meine Email Adresse erhaltet Ihr per PN.


    Im Mittel erscheint mir die Lerninhalte, Berufspraxis und Kompetenzen eines Absolventen2015 NotSan und Dipl RS (HF) jedoch nicht so weit auseinander.
    Einzig echte Unterschied ist die Hausarbeit ("Wissenschaftliche Arbeiten" :mocking: )
    und die wesentliche bessere Berufspolitik der Nichtärzte in CH :thumbup:


    Prima wenn securo recht behält und und die Anerkennung 2017 so einfach wie bei der Krankenpflege wird.



    da die Schweiz die EU 2005/36/EG übernommen hat, braucht es IMHO keine Einzelfallprüfung


    kannst du das "Wenn Praxis in CH vorhanden ist darf auch die D Behörde nicht nur einfach Ausbildungsdauer/Weg prüfen, etwas mehr Arbeit muss man sich dort schon machen, wenn es bestand haben soll." rechtlich untermauern?


    Wie ist das zu verstehen? Berufsabschluss 11c ungleich 11d fertig?
    Was ist dann mit den individuellen Berufsqualifikationen (Ausbildungsnachweise, Befähigungsnachweise und/oder Berufserfahrung)?


    Bonusfrage an die Verwaltungsrechtler unter Euch:
    Muss die Behörde zur Sachverhaltsaufklärung beim Antragsteller nachfragen oder weitere Nachweise/Gutachten anfordern wenn Sie mit Urkunde / Nachweis / Angabe "nichts anfangen" kann?

    Das sehen sogar deutsche Behörden in der Anerkennung ausländischer Abschlüsse anders.
    Es gibt allerdings eine Institution, die eine ähnliche These vertritt.


    Diese föderalen Unterschiede bei der Anerkennung des Dipl. RS in Deutschland - von 40€ = NotSan bis zur Weigerung diese Anträge überhaupt anzunehmen / zu bearbeiten sind mir auch bekannt. Wenn Praxis in CH vorhanden ist darf auch die D Behörde nicht nur einfach Ausbildungsdauer/Weg prüfen, etwas mehr Arbeit muss man sich dort schon machen, wenn es bestand haben soll. Eine pauschale Ablehnung ist nur bei Ketten-Neckermann-Anerkennung (D->CH->D) ohne relevante Berufspraxis möglich.


    Langfristig sollte die Berufspolitik darauf hinwirken den NotSan und Dipl. RS auf die Liste der Gleichwertigen Ausbildungen zu setzen... auch in der Pflege ist ja nicht jede alte Krankenpflegeausbildung inhaltsgleich der/dem Dipl. Pflegefachfrau/mann (HF) und eine gegenseitige Anerkennung ist problemlos und ohne Gefahren für Patienten möglich, diese vielleicht kann ja das Verwaltungsgericht ja da helfen diesen Prozess zu beschleunigen :kaffee:


    Wie würdest du diese Aussage denn begründen ?


    Art. 3 Abs. 1 lit. b) und c) der Richtlinie


    DaniRA: Ja, Berufsabschluss als Notfallsanitäter. Sowie umfangreiche Berufsqualifikationen (Ausbildungsnachweise, Befähigungsnachweise und/oder Berufserfahrung).


    @ Matthias Wenzel: 2005/36/EG 11c bzw. 11d oder IESCD 4 bzw. 5B oder DQR OK. Dann brauchen wir ja keine Einzelfallprüfung?
    Pflege ist eine andere Rechtslage, jedoch spielt dort die EP und IESCD ja auch "keine" Rolle. NotSanG hat ja diese Intention im Text.


    @ LifePak ein verwaltungstechnisch saubere Einzelfallprüfung kann ich bisher aus keinem der mir vorliegenden Entscheiden und dem Dossiers erkennen!


    Ich freue mich weiter über PDFs (gerne Anonymisieren) mit SRK-Serienbrief-Teilenscheiden um Nachzuweisen das 95-99% Standarttext.
    Muster/Dateiname ~
    "O:\ANERKENNUNG\ABLAGE AUSLAND ZE\2015\RASTER TEILENTSCHEID NEU D RS-20140916-xxx.DOCX"
    Ich sichere Vertraulichkeit und Anonymität(wenn gewünscht) zu. Details gerne per PN.


    Laut 2005/36/EG darf nur die "Qualifikation und Berufspraxis" geprüft werden.
    Notfallsanitäter ist Notfallsanitäter - Der weg dort hin EP1/2/3/Staatsprüfung spielt keine Rolle.


    Vergleich der NotSanG/NotSan APrV/Landesrecht und der Berufspraxis (individuelle Nachweise + Fort&Weiterbildung)
    mit Rahmenlehrplan Rettungssanität bleibt maximal das Wissenschaftlichen Arbeiten (Arbeitsprozess 5.3) extra nachzuweisen?



    Ich freue mich gerne über eine differenzierte Diskussion hier. Die Formel 4 < 5B ist sicher nicht ausreichend.
    Gibt es schon eine Checkliste oder echte Matrix der Arbeitsprozesse und Abschlusskompetenzen zu RettAss/NotSan oder anderen Ländern?


    Gruß
    LFX

    Ja und Nein - da hat man dort eine ganz einfache Lösung :ironie: - es wird einfach ein "Fiktiver Termin" zwischen Posteingang&Zahlung und Teilentscheid definiert wann Deine Unterlagen "vollständig" waren... Wahrscheinlich ist das der Termin wann der Sachbearbeiter die Akte in seinem Büro "gefunden" hat;-)


    Falls Ihr als Notfallsanitäter auch aktuell oder in letzter Zeit Erfahrungen mit dem Anerkennungsverfahren SRK gesammelt habt - freue ich mich über eine PN. Auch Rettungsassistenten dürfen sich gerne melden. Ich kenne hier im Umfeld mehrere Kollegen die gerade das Gefühl haben, das hier seitens des SRK "systematisch auf Zeit gespielt wird" und statt "individueller Prüfung nur Standartschreiben" versendet werden.


    Schon verwunderlich wenn die Anerkennung des Dipl. Rettungssanitäter HF als NotSan in D in verschiedenen Bundesländern wegen wegen fehlender Inhalte und Fähigkeiten abgelehnt wird und anderseits das SRK mit den gleichen Argumenten wie seit 2014 beim Rettungsassistent argumentiert der Notfallsanitäter hätte nicht die erforderlichen Kompetenzen für die Tätigkeit in der Schweiz. Die Gesetzesbegründung verweist ja wie bei der Krankenpflege auf die 2005/36/EG. Vielleicht sollten sich die Berufsverbände und Ministerien hier mal tätig werden und die automatische Anerkennung vereinbaren?


    Hat jemand Erfahrungen mit dem Widerspruchsverfahren (Beschwerde) beim SRK/SFBI? Lohnt sich der Aufwand? Dauer?
    Oder einfach :flag_of_truce: Anpassung bezahlen, machen und das Thema abhaken?