Beiträge von Jörg Stoy

    Ich musste meinen Kommentar auf dem „sozialen Facebook“ vorsorglich wieder löschen! Der besorgte sächsische Bürger versteht bei Anschlägen auf Rettungswagen keinen Spaß und was nicht sein könnte, ist auch nicht so!


    Wir haben tatsächlich auf allen 3 Rettungswachen Drehmomentschlüssel und am Tag des Reifenwechsels kam eine Meldung über den Info-Bildschirm in der Wache.

    Seit kurzen haben wir einen betrieblichen Ausbildungsplan.

    Das klingt danach, als ob ein angehender PA seine Facharbeit ins Unternehmen eingebracht hat.

    Im Normalfall bringt der Schüler seinen Praktikumsauftrag für das jeweilige Praktikum mit auf die LRW und legt es dem PA oder Mentor vor. Vorm ersten Praktikum sind in unserer zuständigen Schule 8UE zur Erklärung eingeplant.


    Die LRW sollte ein Ausbildungskonzept haben, wo Ansprechpartner, Erwartungen, Planung von Fremdeinsätzen (z.B. Leitstelle) usw. aufgeführt werden.

    Ich habe davon immer profitiert

    Dafür muss man aber auch gewillt sein, sich fortzubilden und weiter zu entwickeln!

    Es gibt genug Beispiele von RettSan, welche später RettAss wurden und heute NotSan sind. Und dann gibt es die Anderen.


    Anderes Thema:

    „Bedarfsgerecht“
    Da aber nichts geregelt ist wo die Stunden abgeleistet werden, bleibt es dem Arbeitgeber überlassen, seine Mitarbeiter fortzubilden. Vielleicht kommt ja jetzt auch eine Verkehrsteilnehmerschulung, die Ausbildung in der Handhabung von Feuerlöschern, Nahkampf je nach Standort usw.

    Wie soll ich mich am besten ausdrücken? Die Unterschiede zwischen den Ausbildungen machen sich deutlich in den Fortbildungen bemerkbar. Die eine Hälfte sind der harte Kern der KT-Fahrer, die anderen sind die „Retter“ und vorn müht sich ein Dozent mit dem Maßnahmenkatalog ab.

    Vielleicht ist der Gedankengang dahingehend, dass der NotSan seine Kompetenzen regelmäßig auffrischt und nachweist.

    Dieses Jahr war beginnend Simulation für die NotSan vom ärztlichen Leiter verordnet und wurde zum Teil auch durchgeführt.


    Nicht geregelt wurde der Umfang, welcher an einer Schule absolviert werden muss und welche Inhalte wichtig sind.

    Hoffentlich gibt es dann auch qualitativ angepasste FB für die jeweiligen Qualifikationen. Damit meine ich nicht „Malen nach Zahlen“ für RettSan, aber die gemeinsamen FB waren manchmal schon etwas nervig.

    off Topic:

    was ist denn die "kleine"? die kleine Ampulle (5 mg in 1 ml)

    Wir haben die 5mg/1ml Midazolam für nasal und 5mg/5ml für iv verlastet.
    Bis letztes Jahr war es noch die 15mg/3ml für nasal.
    Tavor expidet hatte ich bis letztes Jahr immer einen Blister in der Jackentasche. Je nach Notarzt war der Verbrauch im Nacht-NEF ziemlich hoch und dafür jedesmal den Rucksack öffnen etwas nervig. Ach wie vermisse ich nach Wachenwechsel den Nacht-NEF! Ganz abgesehen von den fehlenden Überstunden.

    Hi,

    bei uns ist auf einer Wache das Midazolam

    Die kleine Midazolam (nasal) mit in der BTMBox verstaut.

    Man hat mir erst neulich erklärt, das liegt an der Gefahr zur Verwechslung. Ist wohl nicht so weit hergeholt, ein Kollege hat uns mal Dormicum in eine 2ml Spritze bis zum Anschlag aufgezogen und wusste beim anreichen natürlich auch nicht wieviel mg/ml es sind. Es war noch 15mg/3ml!

    Ansonsten finde ich, wer den Arbeitgeber beklaut, der vergreift sich auch beim suchen nach der Chipkarte im Portmonee beim Patienten!

    Die Fortbildungspflichten sind in den Rettungsdienst-Gesetzen der Bundesländer geregelt.


    Sachsen hat im Moment keine Stundenanzahl gefordert und man bezieht sich bei uns auf den Präsidialratsbeschluss des DRK von anno dazumal (1995].

    So auch im Haus-TV (ver.di) geregelt.
    Es soll aber eine Änderung der sächsischen Landesrettungsdienstplanverordnung kommen, wo dann 40h für NotSan gefordert werden.

    30 Std. Online-Fortbildung = 30 Std. Arbeitszeit

    Fortbildung wird doch eigentlich in Unterrichtseinheiten berechnet?
    1 Stunde Fortbildung a 45 Minuten = 45 Minuten AZ


    Bei uns wird Onlinefortbildung wie die der Plattform „NowToGo“ angerechnet.

    Insgesamt wird bei uns im Jahr max. 24h AZ (30h FB) gewährt. Neben Pflicht-FB wie Megacode, gibt der ärztliche Leiter Themen für das laufende Jahr vor. Man kann an einer RD-Schule auf Kosten des AG 2 Tage zur FB und es gibt viele weitere Möglichkeiten die 30h zu machen.

    Ob man überhaupt eine Genehmigung für eine Beatmungs-WG braucht?
    Das erinnert mich an einen RTW-Einsatz vor ein paar Jahren. Wir wurden nach Mitternacht alarmiert, mit dem Stichwort Stromausfall. Auf der Anfahrt überlegten wir, wie wir den Fall am besten lösen, da wir weder über 3 Beatmungsgeräte auf dem Auto verfügen und auch kein Notstromaggregat verlastet haben. Die BF schien für uns die Lösung zu sein.
    Bei unserem Eintreffen war die Pflegefachkraft mit der Taschenlampenfunktion des Handys in der Wohnung, ansonsten gab es keine Vorkehrungen für einen Stromausfall. Die Beatmungen liefen über den eingebauten Akku.
    Wir haben die BF nachgefordert und nach kurzer Zeit wurde es hell im Hof und der Rüstwagen inclusive 3 langen Kabeln sicherte die Stromversorgung ab. Wir warteten geduldig, bis der Strom wieder zugeschaltet wurde und beendeten den Einsatz.

    Die 1. Frage ist: Gibt es einen Tarifvertrag mit einer Öffnungsklausel nach ArbzG §7 Absatz 1 Satz3?


    Wenn nicht, dann sagt unser Gewerbeaufsichtsamt:


    1.
    Die mögliche Verkürzung der Ruhezeit nach ArbzG §5 trifft nicht auf den Rettungsdienst zu!
    Wenn der Gesetzgeber es gewollt hätte, dann hätte er ihn wie in ArbzG §10 erwähnt.
    Dies ergibt sich nach Aussagen auch aus der Kommentierung des Gesetzes.


    2.
    Bedeutet das Wort "kann" im ArbzG §5 eine Öffnungsklausel für Tarifverträge und keine Regelung per se.


    3.
    Auf die Frage nach korrekt geplanten Diensten und dann entstandenen Überstunden sagt man, dass dann ArbzG §14 greifen müsste und eine ungeplante Unterschreitung der Ruhezeiten erlaubt sei.


    Somit bleibt für den Rettungsdienst laut ArbzG eine Ruhezeit von 11 Stunden erforderlich und nur im Ausnahmefall (z.B. ungeplante Überstunden) ist eine Verkürzung der Ruhezeit möglich.


    Soweit die Auskunft unseres Gewerbeaufsichtsamtes.


    PS: Unser Arbeitgeber hält sich streng an die Einhaltung von 11h Ruhezeit.