Beiträge von Blinky

    Ich auch.


    Dass bei Flugunfällen der Kapitän häufiger PF war könnte auch daran liegen, dass er als verantwortlicher Luftfahrzeugführer in schwierigen Situationen häufiger gerne selbst das Steuer übernimmt anstatt seinen Co fliegen zu lassen. Daraus abzuleiten, dass der Copilot sicherer fliegt als sein Kapitän finde ich gewagt.

    Danke, so in etwa denke ich auch.
    Egal was dem Menschen schlimmes widerfahren ist, das rechtfertigt doch in keinster Weise dieses Verhalten. Weder juristisch, noch moralisch oder sonst irgendwie.
    Selbst wenn der Patient vorher vielleicht ein Opfer des Arztest geworden ist - ob nun lediglich subjektiv oder auch objektiv - so ist er in der beschriebenen Sache eindeutig Täter.

    http://www.nordbayern.de/regio…huttert-ansbach-1.5369153


    so, nun haben uns auch wahnsinnige Zustände erreicht. Hintergründe kennt man noch nicht so ganz, trotzdem krass...


    Irgendwer schrieb was von Rucksack, andere von Gasexplosion der Gaststätte... Lage ist unklar...
    Und in der Nähe war eben ein Open Air...


    Ich hoffe sehr dass ein Einsatz der Bundeswehr im Inneren zur Terrorismusbekämpfung - so dieser jemals stattfinden wird - weniger auf Mutmaßungen beruhen wird. Insbesondere die Entscheidung über das Einleiten einer Bekämpfung.
    Sonst fallen demnächst regelmäßig Passagierflugzeuge vom Himmel, weil die Piloten aufgrund technischer oder sonstiger Probleme nicht antworten und irgendwer 9/11 2.0 vermutet. Gruselig.


    Explosionen in Wohnhäuser, Gaststätten, Werkstätten etc. aus unterschiedlichsten Gründen hat es übrigens auch lange vor Erfindung von ISIS gegeben.

    Das dürfte eine Frage der Ausbildung bzw Erziehung sein.
    In der Luftfahrt ist das Abarbeiten von Checklisten vor Start, Landung, an/abstellen des Triebwerks, etc. selbst in der Sport- und Hobbyfliegerei bei den 14 jährigen Flugschülern eine Selbstverständlichkeit die kaum jemand in Frage stellen würde.
    Man bekommt es so von Anfang an beigebracht.
    Ob man die alten Hasen im Rettungsdienst so wie ohne weiteres davon überzeugen kann weiß ich nicht, aber zumindest bei den Azubis sollte es klappen.
    In den Kliniken ist das Team-time-out, was ja nichts anderes als eine pre-op Checkliste ist inzwischen auch weitestgehend etabliert.

    Passt dir nicht dass true_Phoenix dich nicht für kompetent genug erachtet die Ausbildung der Notärzte zu beurteilen oder zu reformieren, hmm? :empathy:


    Ergänzend sei gesagt: Weil das RFP grottig ist (sein kann?), kann der NA auch grottig sein? Ich hoffe, meine Mutter wird mal von besserem Personal behandelt.


    Hat Wer Wo behauptet?


    Sofern du deine Ideen nicht veröffentlichst, werden sie nicht diskutiert, geschweige denn auch nur in Teilen umgesetzt. Mich würden sie interessieren.

    Nicht nur ihr... ;-)


    thh


    Vielen Dank für deinen Beitrag, wie immer sehr interessant und informativ.


    Das wenig ausgeprägte Interesse an einer Verfolgung seitens der Strafverfolgungsbehörden kann ja nun viele verschiedene Ursachen haben.
    Ich wollte mit meinem Beitrag die strafrechtliche Problematik einer Btm-Gabe durch nichtärztliches Personal auch nicht relativieren, sondern habe versucht meine Gedanken zur Frage von Hauke 'Warum hier immer noch Unsicherheit und Falschwissen herrscht' darzulegen.
    Für mich persönlich steht fest: Solange keine entsprechende Änderung im BtMG, eine Ausnahmegenehmigung durch die Bundesopiumstelle oder eine sonstige verbindliche Regelung durch den Gesetzgeber erfolgt, wird der Blinki keine Btm eigenständig verabreichen. Außer der Patient geht ohne tot.

    Das dürfte wohl der Tatsache geschuldet sein dass sich die wenigsten (RA, NotSan, NÄ, ÄLRD etc.) so differenziert damit auseinander setzen und seitens der Strafverfolgungsbehörden offensichtlich kein gesteigertes Interesse an einer Verfolgung besteht.


    Anders ausgedrückt: Bisher hat es einfach noch keine richtigen strafrechtlichen Konsequenzen gegeben. Die Wahrscheinlichkeit dass es hierzu kommt dürfte in Systemen, wo eine "Freigabe" seitens des ÄLRD besteht nochmals geringer sein. Einfach weil eine gewisse Akzeptanz besteht, die notwendige Dokumentation (Btm-Buch) scheinbar regelrecht erfolgt und damit die Anzahl der möglichen Auffälligkeiten/möglichen "Kläger" nochmals geringer ist.
    Es gibt/gab bisher also wenig Anlass für den Einzelnen RA/NotSan an der Aussagen " Wenn es xy freigibt, dann darfst du es" zu zweifeln.

    Ich dachte bisher es gibt im Falle der BtM-Gabe durch nicht-ärztliches Personal ohne vorherige Indikationsstellung und Delegation durch einen Arzt eine Rechtssicherheit?


    Besteht die Möglichkeit die Entscheidung der Staatsanwaltschaft(Baden Baden?) in schriftlicher Form ,analog zu gerichtlichen Urteilen, einzusehen?

    Mo-Injektoren werden mWn nur im Einsatzland ausgegeben, daher ist das etwas anders zu bewerten.


    So war mir auch. Wenn ich mich richtig entsinne, dann wurde das Thema schonmal diskutiert und explizit darauf hingewiesen, dass die Ausnahme vom BtMG ausschließlich im Einsatz gilt und nicht in Friedenszeiten innerhalb der BRD.
    Ich bin aber ehrlich gesagt gerade zu faul um den entsprechenden Thread zu suchen.

    Führt man damit den Streik nicht ad absurdum?
    Ein Streik ist doch ein Instrument um Druck auf den Arbeitgeber auszuüben, damit er bestimmten Forderungen nachgibt.
    Salopp gesagt "Entweder du zahlst uns mehr oder du kannst deinen Scheiss alleine machen".
    Wenn der AG nun einfach bloß mit Konsequenzen drohen braucht, dann dürfte der ausgeübte Druck letztlich bei Null liegen.