Beiträge von Blinky

    Dass man alleine auf Grund des Unfallmechanismus Schockräume aktivieren lässt und- zumindest in Häusern kleiner und mittlerer Versorgungsstufe mal eben den STOP-Button drückt, damit habe ich mich inzwischen ja abgefunden und kann es zu einem gewissen Teil auch nachvollziehen und gutheißen.
    Aber dass nun Patienten quasi alleine Aufgrund des Unfallmechanismus - eine GCS von 14 stellt imho keine Indikation zur Intubation dar, weder weich noch hart, auch nicht in Verbindung mit einem (vermuteten) SHT- intubiert werden stimmt mich dann doch nachdenklich. Ich denke dieses Vorgehen war nichtmal zu Zeiten, als noch jedes Polytrauma intubiert wurde Usus.
    Ich vermute den Meisten hier dürfte klar sein, dass in diesem Fall das Risiko einer Narkoseeinleitung in keinem Verhältnis zum zu erwartenden Nutzen steht.


    fakl
    Was wären denn Situationen, in denen du präklinisch einen Patienten einleiten und intubieren würdest?
    Vielleicht haben du und die anderen Diskutanten ja einfach unterschiedliche Patienten vor Augen.

    Interessante Frage.
    Ich vermute ja, zumindest wenn die Anlage im Sinne des §38 Absatz 1 StVO eingesetzt wird. Hier setzt der Gesetzgeber ja eine gewisse Dringlichkeit ("höchste Eile geboten") voraus.
    Hieraus ergibt sich meiner Meinung nach die Voraussetzung für den §16 OWiG (Gegenwärtige, nicht anders abwendbare Gefahr). Bleibt noch zu überlegen, ob das geschützte Rechtsgut und die ihm drohenden Gefahren die des beeinträchtigten Rechtsgut überwiegen.
    Insofern man von einer angepassten Fahrweise ausgeht, dürfte dies der Fall sein.


    Soweit meine laienhafte Einschätzung.

    ch denke, hier ist es schwer auf einen Nenner zu kommen. Die Systeme für soetwas sind in Deutschland derart heterogen, dass man zu leicht die eigenen regionalen Erfahrungen einbezieht. Bei uns wird tatsächlich ein Dienstfahrzeug getauscht, mit minimaler, nicht RD-typischer Markierung und regulärer Sondersignalanlage. Ob man LNAs deswegen als Zusatz-Notarzt missbrauchen muss, muss man mit den Protagonisten vor Ort sehen. Letztlich gehört da aber schnell mehr dazu als eine funzelnde Lampe auf dem PKW Dach. Und die Erfahrung, die ich persönlich mit Zusatz-NAs machen musste, sind ziemlich schockierend. Aber auch das mag ja unterschiedlich sein.


    Da gebe ich dir absolut recht. Im Nachbarkreis gibt es solche Dienstfahrzeuge die nach Bedarf getauscht werden. Eins für den Tagdienst LNA und ein für den Nachtdienst LNA. Im nächsten Kreis werden LNA und OLRD durch die Feuerwehr eingesammelt und zur Einsatzstelle gebracht.
    Letztlich haben alle Konstrukte, egal ob in Bezug auf das Zubringen von LNA/OLRD oder die Bereitstellung von zusätzlichen Notärzten, ihre Vor- und Nachteile. Welches System jeweils Sinn macht dürfte stark von den regionalen Begebenheiten abhängen.


    Nicht okay - und da schließe ich mich dem allgemeinen Tenor an - ist es wenn durch solche Konstrukte notwendige Rettungsmittel (konkret also NEF) eingespart werden. Das kann ich aber zumindest für den hiesigen Bereich mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit verneinen.


    Zum Thema schockierend: Alle LNA haben entweder viele Jahre am Notarztdienst teilgenommen oder sind auch heute noch aktive Notärzte. Es macht also nicht so den großen Unterschied. ;)

    Das ist hier im Kreis ähnlich. Hier verfügt der ÄLRD genauso wie die LNA (unabhängig davon ob sie "Dienst" haben) über ein Einsatzfahrzeug. Zum einen für LNA-Einsätze, zum anderen werden LNA und ÄLRD bei Bedarf gerne als Hintergrundnotarzt alarmiert.
    Die Fahrzeuge werden mit heimgenommen und können quasi wie Firmenwagen mit privater Nutzung genutzt werden.
    Finde ich persönlich akzeptable.


    Disclaimer: Bevor die Diskussion entbrennt, die Zahl der Einsätze als Hintergrundnotarzt ist bei weitem nicht so hoch, als dass sich hierdurch ein weiteres NEF rechtfertigen ließe.

    Die Kennzeichnung von Spritzen ist meiner Meinung nach ein Thema, welches auch heute noch im Rettungsdienst viel zu stiefmütterlich behandelt wird. Optimal sind hier natürlich farblich kodierte Aufkleber mit Standardverdünnungen. Aber auch eine mit einem Permanentmarker beschriftete Spritze ist in meinen Augen okay, Hauptsache man erkennt zweifelsfrei was drin ist.
    Inzwischen habe ich es mir übrigens angewohnt sämtliche unbeschriftete Spritzen, die irgendwo rumliegen kommentarlos wegzuwerfen.


    Wo ich allerdings ein Problem mit habe, wenn das Assistenzpersonal nichtmehr in der Lage ist einfache Maßnahmen wie das Aufziehen von Medikamenten eigenverantwortlich bewerkstelligen zu können. Wir können nicht auf der einen Seite unser Berufsbild aufwerten, mehr Kompetenzen zugeschrieben bekommen und von Ärzten als Teamkollegen auf Augenhöhe wahrgenommen werden wollen und auf der anderen Seite dann bei solch simplen Maßnahmen abkacken. Beziehungsweise vorschlagen der Notarzt solle sich seinen Kram einfach selbst aufziehen.


    Unterm Strich finde ich der letzte Satz von Docjojo in Beitrag #42 absolut treffend.

    Auch das ist, meiner Erfahrung nach in Frankfurt die absolute Ausnahme. Die Branddirektion als Träger des Rettungsdienstes ist doch sehr daran interessiert dass Krankenhäuser, die laut IVENA aufnahmebereit sind Patienten nicht ablehnen. Entsprechend wird bei "Verstößen" der Sache auch nachgegangen.
    Oder um es allgemeiner zu formulieren: IVENA verhindert nicht dass Patienten abgewiesen werden. Aber es ermöglicht eine sinnvolle Verteilung und die Identifikation von "Ausreissern". Was die jeweiligen Verantwortlichen dann daraus machen steht auf einem anderen Blatt.
    Im Übrigen sind die Voraussetzungen für eine Abmeldung in den beiden RD-Bereichen, die ich beurteilen kann recht hoch. Zum einen muss mit dem jeweiligen Oberarzt Rücksprache gehalten werden, zum anderen geht eine entsprechende Info an den Chefarzt der Abteilung und die Klinikverwaltung. Der Assistenzarzt/die Nachtschwester, die keine Lust haben und deswegen Abmelden fallen also spätestens hier auf.

    Ich weiss nicht ob es überall so gehandhabt wird, aber zumindest in den beiden Bereichen die ich kenne erfolgt die Abmeldung zeitlich definiert.
    IVENA unterscheidet hier übrigens auch zwischen den 3 Dringlichkeitskategorien "Notfallversorgung" (sprich "sofortige operative oder intensivmedizinische Intervention notwendig"), der stationären und der ambulanten Behandlung.
    Es kann also durchaus sein, dass ein und das selbe Krankenhaus bspw. für die stationäre chirurgische Versorgung abgemeldet ist, weil keine freien Betten mehr zur Verfügung stehen, aber weiterhin zur notfallmäßigen Versorgung angefahren werden kann.


    Abgemeldet werden immer nur einzelne Fachbereiche, nie ganze Kliniken. Außer natürlich es melden sich alle Fachbereiche gleichzeitig ab. Zusätzlich ist es möglich einzelne Funktionsbereiche abzumelden. Also bspw. Röntgen, CT, MRT, Angio, HKL, etc.
    Es ist also durchaus möglich abzuschätzen, wie sinnvoll es ist Krankenhaus xy per Notzuweisung anzufahren und ob der Patient dort lediglich kein Bett auf Station bekommt oder ob eine Versorgung nicht gewährleistet ist weil der OP brennt.

    In anderen Diskussionen wird immer wieder betont, dass man Routine und Erfahrung braucht, um sicher zu intubieren, oder die Schwerverletzten und Schwererkrankten sicher zu behandeln.


    Rettungsdienst besteht aber nicht nur aus intubieren.
    Und was glaubst Du machen Hausärzte so in ihrer Praxis?
    Kleiner Tipp: Es ist mehr als nur Krankmeldungen und Rezepte für Hustensaft auszustellen.


    Per se einem niedergelassenen Arzt, nur weil er nicht regelmäßig in der Anästhesie hospitiert, die notfallmedizinische Kompetenz absprechen zu wollen, dafür muss man schon auf einem recht hohem Roß sitzen. Wie das Ganze natürlich im konkreten Fall aussieht weiss ich nicht.

    fakl:
    Mir bereitet diese Güterabwegung in keinster Weise Sorgen. Ich hätte den Patienten auch mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit transportiert, nicht zuletzt weil bei mir das Wohl des Patienten immer über abstrakten rechtlichen Überlegungen steht.
    So kombiniere ich Ketanest auch immer mit Midazolam, obwohl dies so in unserem Kreis ausdrücklich nicht vorgesehen ist, ich mich im Zweifelsfall also vor Chef und Co rechtfertigen muss.
    Meine Frage bezog sich lediglich auf die von Ani getätigte Aussage, dass die Verantwortung im geschilderten Fall übertragbar sei.

    Ich würde mich im Zweifelsfall auch für das Wohl des Patienten entscheiden, insbesondere dann wenn der Transport dringend notwendig ist und es sich lediglich um eine Strecke von ein paarhundert Metern handelt.
    Allerdings würde es mich interessieren ob der (Not)Arzt tatsächlich - wie Ani schreibt - dem Fahrer die Verantwortung abnehmen kann, oder ob die Verantwortung beim Fahrer bleibt, dieser aber die Einschätzung des Arztes als Rechtfertigungsgrund nutzen kann.