Beiträge von MarkusB

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    Trotzdem schaffen wir es, jeden Mitarbeiter jedes Jahr mindestens 30 Stunden fortzubilden. Weil wir es müssen! Ich frage mich, warum wir das (beispielsweise) beim Pflegepersonal und bei den Hebammen nicht schaffen?

    Dass sie es müssen ist ja ein Riesen-Vorteil. Das steht im Gesetz, muss gemacht werden und wird somit in die Kostenträger-Verhandlungen mit aufgenommen und ist diskussionslos


    bei Krankenhäusern werden solche Kosten im Rahmen des DRG-Systems nicht adäquat übernommen und von daher nicht so eindeutig refinanziert.
    für Krankenhäuser ist jedoch für einige Zertifizierungen (zB Stroke Unit, CAC… ) eine solche Schulung obligat und man kann durch Notfall-Strukturen auch Versicherungsprämien reduzieren. Aber der Rettungsdienst hat es dennoch mit der Finanzierung von MA-Schulungen einfacher

    Inwiefern verbessert es denn die Qualität, wenn ein RettAss mit 30 Jahren Einsatzerfahrung jetzt mit Ergänzungsprüfung NEF fährt statt ohne?

    wenn es ein High-Performer ist, der sich ohnehin regelmäßig fort- und weiterbildet, Dann wird das Ablegen der Ergänzungsprüfung bis auf das Papier keinen unterschied machen.


    Allerdings glaube ich, dass diese Personengruppe die Prüfung schon lange abgelegt hat, da es ja diverse Vorteile (höheres Gehalt, mehr Verantwortung, klare Kompetenzen abseits der Notkompetenz) Mit sich bringt, die NotSan Urkunde zu besitzen


    Vielmehr vermute ich (und das deckt sich auch mit meinen Beobachtungen hier vor Ort), dass jetzt nur noch diejenigen nicht die Prüfung abgelegt haben, bei denen das Auslaufen relativ genau dem Renten- Eintritt entspricht, oder aber die so arbeiten, dass die Chance für ein Bestehen der Ergänzungsprüfung deutlich geringer ist als für das durchfallen und die sich jetzt lieber als „langjähriger Rettungsassistent mit 30 Jahren Berufserfahrung“ sehen, als jemand, der durch die Prüfung gefallen ist.


    Hier vor Ort wurde allen Mitarbeitern die Möglichkeit gegeben, sich weiter zu qualifizieren, und die Ergänzungsprüfung abzulegen, inklusive bezahlter Schule, bezahlten Prüfungsgebühren und Freistellung zum lernen beziehungsweise auch Einsatz der betriebseigenen Praxisanleiter, um diese fit für die Prüfung zu bekommen .


    Letztendlich kann ich auch die Arbeitgeber verstehen, die nach all diesen Angeboten und bei fehlender Refinanzierung zu Mitteln wie Änderungskündigung und so weiter greifen.

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    Ein Längenmaß findet sich doch auch in der Bayern-Karte? Ich kann bei ihr entweder anhand des Alters, der Körpergröße oder des -gewichtes direkt auf jede Dosis/ Tubusgröße etc. zugreifen. Einen weiteren Vorteil, was die Broselov-Zonen angeht, kann ich nicht erkennen.

    Ich finde es halt sinnvoll, wenn man möglichst viel einheitlich macht - und da sich broselow auch recht häufig in der Literatur findet und auch bei oftmals schon vorhandenen Maßbänder wie z.B. in dem von M1K3 genannten System von Kindersicher von T. O. Zugck. verlastet sind, kann halt recht einfach auf die DIVI Tabelle gewechselt werden.

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    Die sieht der Notfallkarte der ÄLRD Bayern frappierend ähnlich.

    Liegt vielleicht daran, dass die Autoren teilweise identisch sind. Die Bayern-Karte ist mittlerweile auch 6 Jahre alt (zumindest habe ich nur Version 2017 gefunden), so dass ich die DIVI Karte als Nachfolger sehe, zumal sie halt 6 Jahre aktueller ist und einige Medikamente mehr beinhaltet.


    Ich habe für mich nun das Kindersicher-Band und die ausgedruckte DIVI-Karte in meiner Notarzt-Jacke, davor hatte ich das Band und die ÄLRD-Karte in der Tasche, Im Einsatz markiere ich die entsprechende Spalte mit nem Edding, so dass dann nach einmaligem Messen (oder Gewicht erfragen - funktioniert ja meist, wenn Eltern dabei sind) nichts mehr verschlagen oder in der spalte verrutschen kann. Aber jeder kann ja den Weg beschreiten, der für ihn am besten ist, aber nachgewiesenermaßen erhöhen ja Merkhilfen die Patientensicherheit.

    Die sieht der Notfallkarte der ÄLRD Bayern frappierend ähnlich. Es gibt lediglich eine größere Differenzierung beim Alter.

    und im Gegensatz zu der Bayern-Karte hat die DIVI Karte hat halt noch die Band-Abmessfunktion, sofern man ein Band mit den Broselow-Zonen hat (wie zB auch im Kindersicher-System und in der Pedi-Help App).
    Bei uns leider nicht in allen Systemen gleich vorhanden, wobei das auch weiter Fehler vermeiden hält. In Deutschland gibt / gab es noch Bänder mit anderen (nicht Broselow) Farbeinteilungen zB von Pax oder Life is simple.


    Letztendlich soll man das benutzen mit dem man übt, was im Bereich vorhanden ist und was man kennt.
    Allerdings begrüße ich das Divi Projekt, da es frei verfügbar ist und halt auch mit anderen Systemen nach broselow kompatibel ist. außerdem ist ein klares Bekenntnis zu Tuberkulin-Spritzen und gegen Verdünnen (Fehlerquelle weniger).

    Ich nicht.


    sollen die halt Jacke und Helm ablegen, und Pausen machen. Trinken ist ja eh dabei vernünftigerweise. Da n RTW zu bestellen find ich einfach affig.


    Zumal die Interventionen bei Hitzekollaps auch ohne RTW möglich sind.

    sehe ich genauso


    Auch der Vergleich mit dem Atemschutzeinsatz (Wir sichern doch die Jungs (und Mädels) bei einem Atemschutzeinsatz auch ab, oder?) hinkt, da dort einfach ganz andere Belastungen auftreten und man in einer gewissen Zwangslage ist - bei Erschöpfung ist halt keine sofortige Beendigung und Rückzug in den Schatten möglich, sondern man muss unter gleichen Bedingungen den Rückweg antreten und die Zeit dort auch i.d.R. Zeitkritisch ist oder aufgrund der limitierten Atemluft halt nur ein kurzer Zeitslot zur Bewältigung der Aufgabe zur Verfügung steht, Bei der Aufnahme von Betriebsstoffen etc. kann man seine Kleidung, Arbeitstempo etc. den Bedingungen in ganz anderem Maße anpassen.


    Dennoch denke ich, dass wir in Zukunft auch vermehrt Hitze mit in die Überlegungen, Vorbereitungen und Materialvorhaltungen mit einbeziehen müssen. So hält beispielsweise meine Ortsfeuerwehr neuerdings (neben Getränken, die schon lange vorhanden sind) nun auch Sonnenschutz-Spray etc auf den Fahrzeugen vor.

    prinzipiell interessantes Urteil, du zitierst allerdings die Ansicht des Klägers, interessanter ist die Auffassung des Gerichtes und die Beurteilung durch den Verlag:

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    Allerdings hält das Gericht in seiner Entscheidung fest, dass die Grundsätze der Beweislastumkehr bei groben ärztlichen Behandlungsfehlern nicht mehr auf rein medizinische Behandlungsfehler des Rettungsdienstpersonals beschränkt sein sollen, d.h. auch Pflichtverletzungen, die den Transport oder dessen Vorbereitung betreffen wären künftig vom Anwendungsbereich der Beweislastumkehr erfasst. Demzufolge müsste der Rettungsdienstträger bei Amtshaftungsfällen, in denen grobe Pflichtverletzungen vorgeworfen werden, beweisen, dass der jeweilige Schaden auch ohne die behauptete Pflichtverletzung eingetreten wäre. Gerade in Fällen mit zeitlicher Verzögerung dürfte sich die Beweiserbringung schwierig gestalten.

    Derzeit ist das Verfahren beim Bundesgerichtshof (BGH) anhängig. Sollte diese Entscheidung vom BGH bestätigt werden, kämen die Grundsätze zur Beweislastumkehr für den gesamten Rettungsdiensteinsatz zur Anwendung, also auch für jegliche operative und organisatorische Komponente, und nicht bloß für die medizinischen Handlungen.

    ich bin mal gespannt, wie sich das entwickelt, sollte tatsächlich die juristische Urteilsbildung auch eine Beweislast Umkehr bei operativen und organisatorischen Komponenten beinhalten, wird das auf allen Ebenen schwieriger:

    Mögliche Probleme, die m.E. Auftreten können:

    Beim Notruf keine Reanimationssituation erkannt, daher keine Telefon-Rea angeleitet - Beweislast—Umkehr
    Aus irgendwelchen Gründen Umweg gefahren – Beweislast Umkehr

    Hilfsfrist nicht erreicht (hier geht es argumentativ aber nicht um den Einzelfall, sondern funktioniert nur, wenn dargelegt werden kann, dass in einem bestimmten Gebiet die Hilfsfrist immer überschritten wird) - Beweislast Umkehr


    Da kann Sprengstoff drin sein

    Ein Kollege von mir war in Arnsberg, er fand den Kurs gut. Für Arnsberg spricht auch, dass die diesen Kurs schon recht lange anbieten, andere Anbieter noch nicht so viel Erfahrung haben.


    Bei solchen Kursen, die man i.d.R. nur einmalig besucht, ist es natürlich schwer, qualitative Unterschiede beurteilen zu können, da einem zum einen der Vergleich fehlt, zum anderen ja auch mit einem Pool von Dozenten gearbeitet wird, so dass man mal Glück oder Pech haben kann.


    I.d.R. wird eigentlich von Notarztkursen usw. fast immer positiv berichtet, da dort oft eher die jüngeren Kollegen sind, ein gewisser "Team-Spirit" herrscht und man diese Kurse auch oft aus persönlichem Interesse macht.


    Falls auch Fallbeispiele, die juristische/landesrechtspezifische Belange betreffen, beübt werden (zwangseinweisung, Umgang mit Todesschein etc) wäre es auch sinnvoll, im jeweiligen Bundesland zu bleiben, bei einem rein medizinischen Portfolio ist das egal.

    Vielleicht wurde die DLK wie eine Art Kran eingesetzt.

    Das nehme ich an, zum einen sind diese Tragenaufnahmen an der Drehleiter für DIN-Tragen,man arbeitet dort nicht mit Schleifkorbtragen, Zum anderen sind diese Tragenaufnahmen Nicht auf adipösen Patienten ausgelegt (ich kenne meist so um 120 Kilo, Der Korb insgesamt für drei Personen, also irgendwas um 270 Kilo), so dass bei sehr übergewichtigen Patienten tatsächlich nur die Möglichkeit bleibt, die Drehleiter wie ein Kran zu nutzen


    https://www.magirusgroup.com/d…r_Magirus_Tragrettung.pdf

    Aktuellste Erkenntnisse aus 75-jährige Patientin stürzt aus Drehleiterkorb (feuerwehrmagazin.de):


    Keine Hinweise auf technischen Defekt, Drehleiter wurde wieder freigegeben.

    Der Korb ist wohl um 90° gekippt beim Aufladen der Patientin.

    Ich glaube, die Wortwahl war schwammig, aber die Rede von einer Schleifkorbtrage, dann nur noch von Korb, Daher Nehme ich an (übereinstimmend mit dem anderen Bericht) dass die Korbtrage gekippt ist, sonst wäre ja definitiv ein technischer Defekt an der Leiter vorliegend

    Ganz ehrlich, ich finde es durchaus legitim, bei besonders hohen Überschreitungen mal nachzufragen. In dem Interview gab die Behörde ja zu Protokoll:

    Die Bußgeldstelle stelle nach Abwägung – insbesondere bei geringeren Überschreitungen – die Mehrzahl der Fälle vorneweg ein. Aber: "Als Grundlage für eine sachgerechte Ermessensentscheidung kann es erforderlich sein, weitere Informationen zusammenzutragen", heißt es in Bezug auf die neuen Anhörungen. "In Fällen erheblicher Überschreitung der zugelassenen Höchstgeschwindigkeit gilt dies umso mehr.

    Wenn an einem Blitzer 20 Fahrzeuge mit sonder und Wegerechte Mit einer Überschreitung von beispielsweise 20 km/h Und einer mit 40 Km/h In eine Radarfalle fahren stellt sich tatsächlich die Frage, Warum 95 % der Fahrer Die Situation/Gefahrenlage so einschätzen, dass eine moderate Überschreitung an dieser Stelle gerechtfertigt ist, Und 5 % glauben, dass da noch deutlich mehr geht…

    Von daher finde ich es durchaus legitim, Mal nachzuhören, Zumal immer noch einige nach dem Motto „Blaulicht an Hirn aus“ fahren Und es noch zu viele Unfälle mit Rettungsfahrzeuge gibt

    Einen Impfeintrag fälschen traue ich mir ohne jede Vorkenntnis zu, da dafür nur ein Kuli und ein für 7,80€ im Internet zu bestellender Stempel notwendig sind. Ein (vernünftig gebautes) IT-System zu hacken ist ungleich schwerer. Die Leute die das können verbringen ihre Zeit glaube ich lieber mit lukrativeren Straftaten (oder arbeiten für die russische Regierung).

    Egal, was man machen wird, wer das System austricksen will, wird Mittel und Wege finden.


    Im Zweifelsfall haben gewisse Personen dann einen Screenshot von einer digitalen Impfbescheinigung auf dem Handy und zeigen nur das Foto des Screenshots vor.... Ich wette in 90% der Kontrollen kommt man mit so einem Bild sicherlich auch in die Gastronomie und Co...


    Von daher glaube ich tatsächlich das ist vergebene Liebesmühe ist, sehr viel Energie irgendwelche teuren und fälschungssicheren Systeme zu stecken, wenn die Kontrolle so lasch ist, wie es aktuell läuft. Gleiches gilt ja auch für irgendwelche Antigen-Abstriche, ich habe mehrere an verschiedenen Teststellen durchführen lassen, meine Identität durch Personalausweis oder Ähnliches musste ich noch nie nachweisen.


    Bei meiner Impfung musste ich mich auch nicht mit einem Ausweis legitimieren (Durchführung war zwar im Krankenhaus, d.h. ich war den meisten auch persönlich bekannt, aber in unserem KrHs-Impfzentrum sind auch andere Mitarbeiter von Verbund-Krankenhäusern geimpft worden, die nicht so persönlich bekannt waren, ein Identcheck erfolgte nicht, auch nicht von den externen Verwaltungshelfern, die auch nochmal registriert und dokumentiert haben. Von daher brauchen irgendwelche Schwurbler theoretisch auch nur einen Freiwilligen, der sich unter deren Identität nochmal impfen lässt (letztendlich zwar ohne valide Datenlage aber letztendlich ein weiterer Booster) um so an einen echten Impfausweis zu kommen.


    Es wird für Idioten immer Mittel und Wege geben, an einem echten oder gefälschten impfnachweis zu kommen, zumal spätestens bei der Einlasskontrolle (In der Regel ja keine behördliche Kontrolle sondern von demjenigen durchgeführt, der auch von einem Einlass profitiert wie Gastwirt/Hotellier) kein valider Check stattfindet.


    Oder denke ich jetzt zu pessimistisch?

    https://www.noz.de/video/55509…fung-fuer-rettungskraefte

    Oder

    https://www.welt.de/vermischte…utzkleidung-anziehen.html



    Prinzipiell durchaus nachvollziehbarer Wunsch nach einer entsprechenden Priorisierung für freiwillige HelferInnen in BOS, konkret am Beispiel der Freiwilligen Feuerwehr Bramsche.


    Dennoch wird dem Zuschauer suggeriert, dass nach einer Impfung der Verzicht auf PSA möglich wäre, dem ist nicht so, von daher kann ich zwar den Aufhänger verstehen, die Argumentationskette aber nicht...

    Gepflegt werden die Patienten dann von den Pflegekräfte, die sich in Überzahl gegenseitig im Weg stehen auf den bisherigen Stationen.

    man weiß es nicht. Aber ich kann mir schon vorstellen, dass eine Uni-Klinik schon durch Umschichtung (gerade Anästhesiepflege, die im Rahmen der Fachweiterbildung auch intensivpflege gemacht haben) ein bisschen Personal hierfür rekrutieren können, sofern man dann andere Bereiche runterfährt.
    Zumindest glaube ich, dass sich eine Klinik von der Größe da schon gewisse Gedanken gemacht hat Und es mit Sicherheit eher funktioniert, als von Krankenhäusern unabhängige Messehallen zu Behelfs-Krankenhäuser umzubauen, wie es in der ersten Welle gemacht worden ist.


    Desweiteren ist es jetzt ja auch kein Provisorium nur für die Pandemie , sondern Ist das erste Neubau-Projekt für die Krankenversorgung seit 45 Jahren und schafft in Zukunft Fläche für die Kinder-intensivMedizin.

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    Vermutlich aneinander vorbei diskutiert schon, jedoch wurde auch mehrfach hier klar verneint das es mehr Fakten braucht um den Fall zu Be- und den Kollegen zu Verurteilen.

    Ich hoffe niemand derjenigen kommt jemals in die Situation Verurteilt zu werden von egal wem ohne Beachtung oder gar Interesse an den Fakten. Egal ob ein Fehlverhalten vorliegt.

    "Verurteilt" hat ihn hier niemand, dafür ist ein Richter - nach Würdigung der Tatumstände - zuständig.


    Die Tat ansich ist jedoch auf jeden Fall verurteilungswert und gehört (und gehörte damals schon durch die anwesenden Polizisten) angezeigt. Und bei der Anzeige der Tat sind Fakten wie "Arbeitssituation (PTSB, Überstundensituation, Mobbing, Coronalage), Lebenssituation (Scheidung, Todesfall, Krankheit, Schulden, Coronalage)" erst mal irrelevant sondern müssen an anderer Stelle mitbeurteilt und mitberücksichtigt werden.


    Ich hoffe aber auch, dass die Leute, die jetzt so laut rufen, dass all diese Faktoren bei der Berücksichtigung der Tat des RettSans gewichtet werden, dieses ebenso vehement für die Berücksichtigung der Tatmotive des Syrers (der vmtl. als Kriegsflüchtling auch Traumata zu verarbeiten hat) fordern.


    In diesem Einsatz hat das Team und die Polizei versagt, es ist offenbar ein Mantel des Schweigens darüber gebreitet worden und nun glücklicherweise durch einen Zeugen durch Auswertung der Überwachungsbänder zur Anzeige gebracht worden.

    Gerade in Hinblick auf diverse jüngere Ereignisse (Seehofers "Rassismus-Studie", rechte Chatgruppen, Polizeigewalt, Ablehnung von "Bodycams" durch Polizeigewerkschaften, Wegsehen, Kadergehorsam) hoffe ich, dass dieser Fall aufgearbeitet wird, aber auch andere Probleme, die eben zu solchen Eskalationen führen, mit behoben werden.

    Hierfür ist es natürlich nicht richtig, nur das letzte Glied in einer langen Kette zu bestrafen, sondern auch die Strukturen und die Arbeitsbedingungen zu ändern, um solche Ereignisse unwahrscheinlicher zu machen. Aber auch die Verurteilung der beteiligten Personen gehört dazu, um zu zeigen, dass so etwas eben nicht geduldet wird und nicht erwartet werden kann, dass Kollegen wegschauen.

    Ist das so? Offensichtlich ist der Vorfall ja polizeilich dokumentiert worden. Wozu braucht man dann eine "unabhängige Stelle", wer auch immer das sein soll (und wer auch immer dann bei Anzeigen gegen die "unabhängige Stelle" zuständig ist, quis custodiet ipsos custodes)?

    Offenbar ist der Vorfall damals nicht polizeilich dokumentiert worden - daher ermittelt die Staatsanwaltschaft Kassel nun wegen des Verdachtes der Körperverletzung (RS) und prüft, ob eine Strafvereitelung im Amt (Polizei) vorliegt. Zudem wird gegen den Syrer wegen tätlichem Angriff und Widerstand gegenüber Vollstreckungsbeamten, Beleidigung und wegen versuchter Körperverletzung ermittelt (Quelle NOZ.de)

    Das Prinzip des „Shame,Blame, Name“ hatte noch nie einen wirklich nachhaltigen Erfolg.
    Nur eine Aufarbeitung mit Ursachenermittlung kann das Risiko eines erneuten Vorfalls dieser Art verhindern.

    Richtig, wenn man im Bereich der Fehlerkultur ist.


    Allerdings würde ich einen massiven körperlichen Angriff Auf einen wehrlosen, gefesselten Menschen Nicht als Fehler bezeichnen.


    Von daher ist das durch aus ein Fakt, der gemeldet werden sollte - In diesem Fall ist es ja auch nur zufällig durch Auswertung der Kamera gesehen worden. Bei solchen Taten würde ich mir schon die Meldung an die entsprechenden Stellen wünschen.
    allerdings wundert mich, dass die Polizei, die offensichtlich offensichtlich im Raum war, offenbar nichts gemerkt hat. Bei einer solchen Straftat hätte ich erwartet, dass sie von sich aus eine Anzeige aufnehmen müssten. Aber vielleicht waren es Kollegen, die auf dem rechten Auge blind waren...