ZitatIch kenne genügend gegenbeispiele...
Er muss es wissen - er ist Experte auf diesem Gebiet...
:DJ.
ZitatIch kenne genügend gegenbeispiele...
Er muss es wissen - er ist Experte auf diesem Gebiet...
:DJ.
Zitatoh, interessant. der berufliche status ra ist also automatisch gleichzusetzen mit der fähigkeit sicher mit sonderrechten fahren zu können.
Ich finde das auch eher albern.
Zitatwas regelt das ba-wü rdg ?
Dazu?? Nix!
J.
@LGM: Versuchs nochmal - der Link funktioniert problemlos.
J.
Ich kann gar nicht verstehen, warum dieser Thread negativ bewertet ist ( :negativ: :negativ: :negativ: ). Ich finde die Diskussion hoch interessant und durchaus differenziert.
J.
Cool - ihr habt beide recht!
8)J.
ZitatDer Unfall ist m. W. n. durch die Annäherung des RTW an den RTH zum Zwecke des Umladens des Patienten passiert.
Schon klar - aber das macht es ja nicht besser, oder?!
J.
ZitatWas aber wiedermal meine These bestätigt, daß unsere RTWs in Ton und Farbe nicht auffällig genug sind.
Da gebe ich Dir recht. Auch in meinem RD-Bereich fahren RTW mit verschiedenen Signalanlagen rum. Die Bandbreite ist groß, vom sehr gut sichtbaren Blaulichtbalken kombiniert mit Fronträumern über die kleinen "Einzelblitzer" wie auf dem Foto oben bis hin zu uralten Drehspiegelfunzeln, die man bei Tageslicht fast gar nicht wahrnimmt...
Und auch in puncto Lackierung machen speziell wir gerade eher Rückschritte von schwefelgelb mit auffällig reflektierender roter Beklebung (incl. Diagonalstreifen etc.) zurück zu reinweiß mit schmaler roter Bauchbinde...
Die Leute, die sowas entscheiden, müssen selten im Berufsverkehr mit Alarm über Großstadtkreuzungen fahren (und auf ihr Glück hoffen).
J.
ZitatEs wird Zeit, daß endlich mal die Verantwortlichen bundesweit diesbezüglich aufwachen!
Wer sind denn die bundesweit verantwortlichen für die Alarmierung von SEGern?
Was die Einsatzhäufigkeit angeht, gebe ich Dir recht, da könnte schon etwas mehr Routine Einzug halten.
J.
Zitat...und medizinische Assistenzberufangehörige als Absaugschlampen bezeichnet...
Wenn man hier noch ausländisch schreiben dürfte, würde ich das mit sucking bitch übersetzen.
Und sowas kommt vom gleichen User,...
Zitat...der die Entlassung eines Kollegen wegen eines DREIERS bewirkt.
Ich bin verwirrt!
J.
ZitatSoweit ich weiß darf der RD nur mit dem Halbautomat schocken.
Dann irrst Du dich eben.
J.
ZitatIch hoffe du meinst nicht das was ich denke !
Auch die Rettis sind an das Recht gebunden...nur defibrillation durch den Halbautomaten !
Diese "Helden" werden noch im Gefängnis landen wenn´s schiefgeht !
Langsam frag ich mich, ob Du das alles ernst meinst was Du so von dir gibst oder ob du auch nur ein schlechter Fake bist.
Dann kommst Du nämlich in die Internet-Hölle, und die ist schlimmer als das Retter-Gefängnis - VIEL schlimmer!
J.
ZitatJörg Wieso in der Situatin nicht auf die Manuelle Option eingegangen?
Hab die Hände gebraucht, um den Notarzt zu rufen...
:DJ.
Zitatdiesne Faustschlag wollte ich aber schon immer mal live erleben
Hatte ich eben nicht erwähnt, aber wir haben bei o.g. Patienten den präcordialen Faustschlag durchgeführt (zwei mal) - ohne Erfolg. 200Joule waren effektiver.
Interessant war auch, dass der Defi (Semiautomatikfunktion beim LP12) jedesmal die Analyse abgebrochen hat, wenn der Patient geatmet hat - Bewegungsartefakt. Der arme Mann musste also immer flimmern, bis die Atmung aussetzte, dann gabs den Schock und sowohl Rhythmus als auch Atmung waren wieder gut...
J.
Ich hatte schon eine ziemlich ähnliche Situation. Patient spricht mit uns und klagt über Brustschmerzen. Während ich den RR messe, fängt der Patient an zu flimmern und wird bewusstlos. Umlagerung und Defibrillation. Der Patient springt sofort wieder in einen Sinusrhythmus um und atmet selbst. Nach kurzer Zeit erneutes Kammerflimmern. Erneute Deibrillation, wieder Sinusrhythmus und Eigenatmung. Das Spiel ging ein paar Mal hin und her. Haben den Patienten schließlich mit externem Schrittmacher nicht intubiert und nicht beatmet in den Schockraum gefahren. Anzahl der erfolgten Thoraxkompressionen: Null.
DAS nenne ich eine erfolgreiche Reanimation...
J.
Zitatich möchte bitte Meinungen von den Ärzten aus dem Forum hören.
Ich dachte, diese Meinung sei hinlänglich bekannt...
Lies doch mal:
Notkompetenz wirklich für alle?
oder (noch besser)
erweiterte Maßnahmen für den RettAss? konträre Vorstellungen (Ursprung:Nitro-Spray bei Nierenkolik?)
Da gehts übrigens auch um München.
J.
ZitatMan muss sich zu helfen wissen.
...wie der Thread-Titel schon sagt!
;)J.
ZitatWarum nicht? Immerhin ist es doch genau die Art von bescheinigter Fortbildung, die immer gefordert wird.
Ich glaube einfach, dass sich da viele in einer falschen Sicherheit wiegen.
Falls bei einer Medikamentenanwendung durch einen RettAss wirklich mal ernsthaft was verrutscht (Patient kommt zu schaden und klagt), ist so ein Schein nicht mehr als ein Indiz. Unter Umständen - je nach Bewertung des Gerichts - ist er das Papier nicht wert, auf dem er gedruckt ist.
Viele überschätzen meiner Meinung nach die Macht eines ÄLRD. Echte Sünden vergibt nur Gott, der Papst oder der US-Präsident...
;)J.
ZitatNEIN, das ist kein "Freifahrtschein", sondern lediglich ein Qualifikationsnachweis im Rahmen der Notkompetenz!
Mal völlig ohne Wertung:
Im Rahmen der Notkompetenz i.S.d. entsprechenden Empfehlung bewegt Ihr euch damit definitiv nicht. Und auch der ÄLRD hat nur sehr begrenzten Einfluss auf die rechtliche Situation. Auch wenn es sicher gut gemeint ist, klingt das ganze für mich wie ein Alibi-Schein.
Ich würd mich MIT der Schulung (rechtlich) nicht sicherer fühlen als ohne...
J.