Hi Flanagan,
bei DEM Nick hätte ich eher mit ner Cocktailmixerschule gerechnet...
Willkommen hier, Jörg
PS: Kann leider fachlich mal wieder nix beitragen - sorry!
Hi Flanagan,
bei DEM Nick hätte ich eher mit ner Cocktailmixerschule gerechnet...
Willkommen hier, Jörg
PS: Kann leider fachlich mal wieder nix beitragen - sorry!
ZitatPS: Zum Beispiel hier:
Notkompetenz wirklich für alle?
Oder hier:
erweiterte Maßnahmen für den RettAss? konträre Vorstellungen (Ursprung:Nitro-Spray bei Nierenkolik?)
Ein sehr witziger Thread - ich habe ihn gerade erst wiederentdeckt...
:DJ.
ZitatSo zum Beispeil auch Analgosedierung mittels Ketanes und Dormicum bei akuten und lebensbedrohlichen Schmerzzuständen
ZitatNitrolingiual Spray
ZitatKetanes-Dormicum ist sicherlich ein grenzwertiger Bereich, und es gehört viel Verantwortung dazu, keine Frage.
Warum bekomme ich nur immer Bauchweh, wenn Leute Medikamente spritzen wollen, deren Handelsnamen sie noch nicht mal fehlerfrei schreiben können?
huzeck:
Es gibt ausführliche Diskussionen zu diesem Thema hier im Forum. Es sit völlig nutzlos, die ganze (unsinnige) Diskussion von neuem aufzurollen...
J.
PS: Zum Beispiel hier:
Notkompetenz wirklich für alle?
ZitatEs wäre sinnvoll, würden die Ausbilder (EH bis LRA) nach einheitlichen Grundsätzen ausgebildet und von einer zentralen Stelle ( > Gesundheitsamt) geprüft.
Axel, grundsätzlich gebe ich Dir recht. Allerdings sehe ich nicht, warum man eine *pädagogische* Qualifikation / Prüfung ausgerechnet beim Gesundheitsamt erlangen sollte...
J.
ZitatIch beziehe das KIT auf die Insassen des Fahrzeugs, die ihren 20-jährigen Kumpel bei dem Unfall verloren haben.
Ich denke schon, dass man da einen Notfallseelsorger kommen lassen kann, wenn schon diese Möglichkeit gegeben ist!
Wenn man dann noch annimmt, dass alle (!) Fahrzeuginsassen anatolischer Herkunft sind und innerhalb kürzester größere Teile der näheren Verwandtschaft an der Einsatzstelle eintreffen, wirft das noch mal ein neues Licht auf die Diskussion.
Ranger (glaub ich) hat da mal einen eindrucksvollen Einsatzbericht hier eingestellt...
Natürlich reine Spekulation - kein Insiderwissen...
J.
ZitatHallo
Wollte eigentlich wissen was das ist, sagt mir jetzt grade wenig diese Abkürzung
LPN = Lehrbuch für präklinische Notfallmedizin (S&K-Verlag)
MKK = Mensch, Körper, Krankheit (Verlag Urban und Fischer)
J.
ZitatWenn du dir schon jetzt 100%ig sicher bist denn RettAss machen zu wollen, dann kannst du eigentlich auch gleich die fünf LPN-Bände kaufen. Die werden, soweit ich weiß in jeder RettAss-Ausbildung eingesetzt, man möge mich berichtigen...
Berichtigung:
Nicht in jeder RA-Ausbildung wird das LPN genutzt, geschweige denn empfohlen.
Warum auch - ist schließlich nicht gerade ein Meisterwerk...
J. (bekennender Kühn/Luxem/Runggaldier-Fan)
C1 sollte für den rettungsdienst genügen!
Viel Erfolg, Jörg
Klar hast Du Urlaubsanspruch!
Was die Dauer des Praktikums angeht:
In Bawü ist es beispielsweise so geregelt, dass die 1600 Stunden in mindestens 12 Monaten abzuleisten sind. Dadurch soll verhindert werden, dass Praktikanten auf 24h-Wachen in nem halben Jahr ihr Praktikum runterreißen bzw. verheizt werden. Bei Anerkennung von Stunden (für RS) wird dieser Zeitraum anteilig vorausgesetzt, d.h. man muss mindestens 480 Stunden in mindestens 3,5 Monaten ableisten.
Am besten erkundigst Du dich bei der für Dich zuständigen Anerkennungsbehörde nach entsprechenden Regelungen. Den Rest klärt wohl ein Blick in deinen Arbeitsvertrag...
J.
@Höppi:
Aber darum ging es doch in dem ganzen Thread. DU hast ihn schließlich mit dieser Fragestellung eröffnet...
;)Jörg
Höppi,
der entscheidende Unterschied ist doch, dass Du von Lehraussagen sprichst, während sich RAP auf Lerninhalte bezog:
ZitatDie Lehrkraft ist mit verantwortlich wenn durch falsche Lerninhalte eine Körperverletzung entsteht.
Zitatfür eine falsche lehraussage haftet die schule in straf- und in zivilrechtlicher hinsicht.
Das stellt für mich schon etwas ganz anderes dar.
J.
Die Rede war aber schon von EH-KURSEN und der Entscheidung des Ausbilders, verschiedene Inhalte weniger stark zu gewichten, oder?
Und in die "Unterlassung" des EH-Ausbilders, die Helmabnahme üben zu lassen, obwohl sie im Leitfaden steht, kann ich diese mittelbare Täterschaft leider nicht hineininterpretieren, dazu fehlt mir die Fantasie - und DARUM gings hier doch...
Jörg
Wo stehts??
J.
Du sprachst von strafrechtlicher Relevanz.
Zeig mir den Paragrafen und ich zahl Dir ein Bier!
J.
PS: Papier (speziell "Lehrgangsunterlagen") ist soooo geduldig...
Zitat@ Jörg
für Handlungen der Teilnehmer: Körperverletzung durch falsche Lehrinhalte,
@RA-Pionier:
Was soll denn der Quatsch? Sowas oder ähnliches steht nun wirklich nicht im Strafgesetzbuch.
Halte mal Deine Fantasie im Zaum!
J.
Zitatauch ein Strafrechtliches problem.
Aha? Welches denn?
J.
ZitatIch denke aber auch das Schäden der HWS genannt werden sollten oder evtl. Folgeverletzung durch eben unsachgemässes abnehmen etc.!
Genau das würde ich nicht tun, denn erwiesenermaßen hindert die Angst vor Fehlern oder dem Verursachen von irgendwelchen Folgeschäden viel zu oft, dass Ersthelfer derartige Maßnahmen überhaupt ergreifen.
Daher: Reduktion auf die (Kern-)Aussage: Der Helm muss (vorsichtig) runter!
Zeitbedarf: 5 Minuten.
ZitatWeil er kein Geld für Bus oder Taxi hatte, ...
Wieso klaut er nen RTW? Ich hätte mich von denen erst heimfahren und mich dort in den dritten Stock schleppen und direkt ins Bett legen lassen. Bezahlt hätte ich mit nem selbstunterschriebenen Blanko-Transportschein...
:DJ.
Meine Meinung:
Didaktische Reduktion auf:
- Ansprechen der Problematik
- Betonung der Notwendigkeit der Helmabnahme mit Begründung
- kurze Demonstration der Handgriffe
- keine Übung durch Teilnehmer
Jörg
ZitatMal eine andere Frage; wie sind denn die meisten bei euch zum RA geworden?