Beiträge von Jörg Holzmann

    Wo gibt es denn eigentlich in der Fläche „Liegemietwagen“ unterhalb der Schwelle zum qualifizierten Krankentransport, die nicht gehfähige oder anderweitig immobile Patienten liegend transportieren können?


    Und jetzt wirds ketzerisch: Wieviel weniger qualifiziert als eine KTW-Besatzung (vulgo: wie viel billiger) kann eine Liegendtaxi-Besatzung sein?


    Ich persönlich glaube, dass das eine Scheindebatte (haha, Taxischein!) ist. Im Prinzip wäre das Problem gelöst, wenn es in der Fläche und zu jeder Zeit ausreichend KTW gäbe. Ob es da dann noch drei Unterkategorien gibt, ist doch völlig irrelevant.
    Entscheidend ist doch tatsächlich nur, dass solche Fahrten nicht mit RTW durchgeführt werden.

    Ich frage mich jetzt als ehemaliger Rettungsassistent und erfahrener Notarzt, Facharzt für Anästhesiologie, Telenotarzt, etc., warum diese Lobbyorganisationen/Fachvereine sich so positionieren. Es mangelt an Ärzten, also auch an Notärzten, aber vor allem auch an Klinikärzten. Jeder Arzt, der nicht mehr Notarzt fährt könnte nun grundsätzlich (mehr) in der Klinik arbeiten. Zudem kenne ich keinen Notarzt der weiterhin zur Hypertonie oder dem einfachen Schlaganfall fahren möchte. Auch hier wäre weniger, aber dafür besser wünschenswert. Warum dieser Kampf gegen Zeit und Notwendigkeit. Und was die immer wieder angeführte Notwendigkeit angeht einen Notarzt am Patienten zu brauchen um einen Qualitätsverlust der Versorgung zu verhindern. Es gibt Studien dazu, zB aus unserem Haus wann und ob ein Notarzt einen Vorteil bringt. Und in den meisten Fällen waren NotSan plusminus TNA dem physischen Notarzt NICHT unterlegen. Und auch was die Freigabe von Maßnahmen und Medikamenten angeht, obwohl das nicht wenig RD-Gebiete schon lange machen (teilweise seit dem RettAss) gibt es keine gehäufte Gerichtsverfahren, keine Massen an Komplikationen, keine unzufriedenen Patienten, Retter oder Notärzte. Sprich, mir fehlt da auf allen Ebenen die Grundlage.. außer halt, das war schon immer so und früher war eh alles besser! Ob wir (Not)Ärzte uns damit einen Gefalle tun?

    Ich weiß nicht, wie das bei euch ist. Aus meinem Beruf weiß ich, dass „Lehrerverbände“ nicht zwangsläufig meine Interessen als Lehrer (Berufspraktiker) vertreten. Das sind häufig irgendwelche graubärtigen, der Pensionierung nahen, seit Jahrzehnten in Vollzeit an Gewerkschaften oder eben Verbände entsandten Theoretiker mit politischer Agenda oder ominösen Partikularinteressen.

    Um Systemverbesserung geht es da meiner Wahrnehmung nach nur scheinbar…

    Der Arbeitgeber legt (nach Empfehlungen seines verantwortlichen ÄLRD) fest, wie die ”Arbeit” vor Ort zu leisten ist. Im Außenverhältnis tragen im Rettungsdienst ja bekanntlich in den meisten Regionen in Deutschland ja in der Regel die Kreise oder kreisfreien Städte die Verantwortung und (Amts-)Haftung für das Tun oder das Unterlassen der eingesetzten Kräfte. Somit kann und muss doch ein Arbeitgeber die ”Arbeitsleistung” seiner eingesetzten Kräfte in gewisser Art und Weise durch SAA vorgeben.

    Spätestens, wenn es um einen strafrechtlichen Vorwurf geht, hilft dir die Amtshaftung nicht weiter.

    Das geht solange gut, bis tatsächlich mal einer allergisch reagiert oder kollabiert.


    Wenn der HA in seiner Praxis beim Arztbesuch gleich die Medikamente mitverkaufen würde, wäre das sicher auch nicht unpraktisch.

    Sehr unpraktisch ist allerdings, dass ich mir als Privatversicherter ansonsten das Rezept beim Hausarzt ausstellen lassen, den Impfstoff in der Apotheke bestellen und abholen und dann wieder für die Applikation in die Hausarztpraxis fahren muss, ggf. mit Zwischenlagerung des Vakzins im heimischen Kühlschrank.
    Die direkte Impfung in der Apotheke ist daher nicht nur wesentlich praktischer und zeitsparend, sondern noch dazu billiger, weil eine Kombigebühr für Impfstoff und Applikation berechnet wird. Daher für mich persönlich: no risk, no fun!

    Kommentar aus dem Mannheimer Morgen:


    https://www.mannheimer-morgen.…emberg-_arid,2144634.html


    Daraus:

    Zitat


    Noch schlimmer ist nur, dass auch dieses Urteil keine Folgen haben soll. Das Ministerium beruft sich auf die Passage, dass letztlich die Regelungen zum Rettungsdienst Sache des Gesetzgebers sind, also des Landtags. Dem will Strobl nun genau das, was im vom VGH verworfenen Rettungsdienstplan steht, nämlich die Zwölf-Minuten-Frist, als Gesetzentwurf unterbreiten. Bekäme er Gesetzeskraft, würde dies das Urteil aushebeln. Dabei wurde es eben nicht nur aus formalen Gründen gesprochen, sondern auch notfallmedizinisch begründet, warum die Retter schneller sein sollen.

    Du meinst, wenn der Rettungsdienst nur Rettungsdienst machen würde? Jetzt wirst du aber komisch.


    Nochmal Adipositas-Hilfsfrist: Transportmöglichkeit ist ja nicht gemeint, sondern das Eintreffen des RTW. Und das ist ja erstmal vollkommen losgelöst vom Schwerlast-Rettungsmittel. Wenn das z.B. ne halbe Stunde braucht, ist das in aller Regel unproblematisch.

    Jein, ich meine auch, dass es vorstellbar ist, dass es für „Bewusstlos“ eine andere Hilfsfrist gibt als für „Schlaganfall“ oder für „Bein gebrochen“. Und dass es vielleicht nicht problematisch ist, wenn das Schwerlast-Rettungsmittel (verlässlich) 30 Minuten braucht, dass es aber sehr problematisch ist, wenn es gar nicht kommt, weil es nicht vorgehalten wird, oder wenn man bei Bedarf erstmal rumtelefonieren muss. Auch der stark adipöse Patient und das Neugeborene haben dieselben Grundrechte wie alle anderen. Und da kann man halt nicht sagen, dass der dünne Alrik mit einem Schlaganfall in 60 Minuten in der Stroke- oder der Chest-Pain- Unit sein muss, der fette Alrik aber Pech gehabt hat, weil man mit fetten Patienten nicht rechnen konnte.

    Krankenkassenbeiträge.

    Und ums nochmal zu betonen: Sofern wir über Hilfsfrist reden, ist die vom Träger sicherzustellen. Würde man die überhaupt erstmal großzügig definieren, könnte man ggf. über die Zusammenarbeit in Regionen o.ä. nachdenken. Bis dahin wäre das alleiniges Problem jedes einzelnen Trägers für sich (in meinem Fall z.B. des Landkreises).

    Eine gute Gelegenheit für den Gesetzgeber, vom Prinzip „Eine Hilfsfrist für alle Notfälle“ wegzukommen und z..B. eine Staffelung einzuführen. Man kann ja auch eine Ausdifferenzierung gesetzlich regeln.

    Der VGH BaWü sagt ja nicht, dass für alle Notfälle eine Hilfsfrist von zehn Minuten gelten muss. Er stellt nur fest, dass sich das Land an seine eigenen Gesetze halten muss und bei der Planung die 10 Minuten, die im Gesetz stehen (!), nicht einfach ignorieren darf. Und eben, dass die Hilfsfrist, wenn sie da allgemein so steht, für alle Patienten gleichermaßen gilt und nicht nur für den normalgewichtigen Erwachsenen oder den ersten von fünf Patienten beim Verkehrsunfall.

    Wenn dieses Urteil (und die Bekräftigung aus dieser Woche) dazu führen sollte, dass man mal endlich damit anfängt, professionelle Rettungsdienstplanung (oder sogar MANV-Planung) zu betreiben: gut. Wenn es in diesem Zuge zu einer sachlich gut begründeten und differenzierten Staffelung der Hilfsfristen nach Notfallkategorien kommt: noch besser.


    Was jetzt halt nicht mehr geht, ist ein „Weiter so, das haben wir hier schon immer so gemacht!“. Und mit „Das geht nicht, das ist zu teuer!“ macht man es sich halt auch ein bisschen einfach. Wenn man das richtig macht, halte ich es für gar nicht so wahnsinnig utopisch, dass man am Ende unterm Strich vielleicht sogar weniger Rettungsmittel braucht.

    Dieses Urteil entfern sich irgendwie von der Lebenswirklichkeit der Patientenversorgung. Selbst wenn ich das Geld drucken würde bekomme ich dafür kein Personal.

    Dann muss man sich eben etwas überlegen, und genau das ist ja der Kern des Problems: dass solche Dinge im Rettungsdienst planerisch häufig nicht existieren oder dem Zufall überlassen werden.

    Die Feuerwehren besetzen Sonderaufgaben personell ja z.B. auch mit Doppelfunktionen. Da sitzen doe Höhenretter oder die Taucher ja auch nicht auf der Wache und machen nichts anderes, sondern rekrutieren sich aus dem Personal von Löschzügen.

    Warum sollten also nicht in jedem Rettungsdienstbereich Sonderfahrzeuge wie Schwerlast-RTW oder Baby-NAW/-NEF vorgehalten werden, die bei Bedarf schnell von anderen RTW-Besatzungen besetzt werden und spezialisiertes Personal (Pädiater) aus der Klinik abholen? Das wäre wenigstens ein Konzept! Und dafür habe ich jetzt keine ministerielle Arbeitsgruppe sechs Monate lang beschäftigt, aber das wäre schon einen Schritt weiter als die typische Improvisation mit Rumtelefonieren unter Zeitdruck.