Beiträge von advomedix

    Ggf hat die Besatzung nach einer Schicht Pause, am nächsten Tag wieder Dienst.
    Dann darf diese Besatzung den Dienst nicht antreten, weil keine 11 Stunden Ruhe dazwischen war.
    Wir haben in meiner aktiven Zeit häufiger während des Einsatzes gewechselt.

    Wenn es im Hinblick auf die Arbeitszeitregelungen zu Problemen kommen sollte, hat sich der Arbeitgeber darum zu kümmern. Da wäre es das Einfachste, den Schichtführer/Wachenleiter/was auch immer anzurufen und ihm die Unterschreitung der Ruhezeit anzuzeigen. Dann muss er sich um eine andere Besatzung etc. kümmern. Ein Wechsel des Personals während dem Transport halte ich zwar grundsätzlich für möglich, allerdings kann ich mir einen wirklich überzeugenden Grund nur in ganz wenigen Fällen vorstellen (nicht aufschiebbare wichtige private Termine, Krankheit während dem Dienst, privater "Notfall" etc.).


    Das Arbeitszeit-Ruhezeit-Problem sollte eigentlich jeder halbwegs vernünftig denkende Arbeitnehmer lösen können, ohne gleich wieder die Arbeitgeberschelte zu betreiben oder seinen Job in Frage zu stellen.

    Der Vorschlag, dass auch die Leistungserbringer Verhandlungsprofis schicken, ist ja nicht neu. Eher erschreckend, dass er noch nicht umgesetzt worden ist.



    Respektive alle als Leistungserbringer aufgeführte Organisationen.


    Naja, die Verhandlungsprofis kosten Geld... und das hat doch bisher immer ohne geklappt, das geht auch weiterhin so. Also wozu Geld ausgeben? :ironie:


    Im Übrigen halte ich die Hilfsfriststatistik in Ba-Wü ohnehin für reine Augenwischerei.


    §3 Abs. 2 letzter Satz RDG Ba-Wü besagt, dass die Hilfsfrist möglichst nicht mehr als 10 Minuten betragen soll und (im Ausnahmefall) höchstens 15 Minuten.


    Soweit mir bekannt, gehen die Statistiken aber von einer Regel-Hilfsfrist von 15 Minuten aus, die schon kaum eingehalten wird. Da fragt sich der geneigte Bürger, wie wäre es denn, wenn man das Gesetz tatsächlich ernst nimmt und die Hilfsfrist von 10 Minuten als Maßstab nimmt?


    Das wäre natürlich ein sehr gutes Argument gegenüber den Kostenträgern. Aber dazu müsste von Seiten der Verantwortlichen auch der Wille erkennbar sein, Präzedenzfälle zu schaffen und auch das ein oder andere Schlichtungs- bzw. Klageverfahren durchzustehen.

    Jörg, das sehe ich vielleicht ein wenig anders. Der rechtfertigende Notstand bedeutet, dass man mit den regulär zur Verfügung stehenden Mitteln nicht zum Erfolg (Schaden vom Patienten abzuwenden) kommt. Dann darf man auch zu weiteren Mitteln greifen, wobei diese im Verhältnis zum Eingriff stehen müssen. In der Regel wird also eine invasive medizinische Maßnahme vom höchstqualifizierten verfügbaren Fachpersonal vorzunehmen sein. Man muss allerdings die Entscheidung pro oder contra einer bestimmten Maßnahme trennen von der konkreten Durchführung. Die Entscheidung selbst dürfte wohl nicht delegierbar sein.


    Die Anordnungsverantwortung (also die Entscheidung, dass diese Maßnahme bei dem konkreten Patienten JETZT durchzuführen ist) trifft den Höchstqualifizierten. Die Durchführungsverantwortung (also die Verantwortung, die Maßnahme handwerklich auch korrekt durchzuführen) trifft den Durchführenden. Im Einsatz halte ich es also für zulässig, dass der NotSan die Applikation eines bestimmten Medikamentes oder die Anlage eines pVZ auf den Rettsan oder RettAss delegiert. Natürlich unter Nennung von Präparat und Dosierung etc. Die Verantwortung, dass die Applikation von..nehmen wir mal ein Benzodiazepin... bei dem Patienten Hans Meier mit der Arbeitsdiagnose status epilepticus korrekt ist, trifft den NotSan. Dieser weist nun den RettSan an, 4 mg Dormicum fraktioniert über den pVZ zu applizieren. Der RettSan zieht Dormicum auf und appliziert 4 mal 1 mg i.v. Beherrscht der RettSan die handwerkliche Durchführung der aufgetragenen Maßnahme nicht, muss er das mittteilen, bevor er die Maßnahme durchführt.

    Ich darf mal kurz aus einem deiner ersten Posts zu diesem Thema hier zitieren...

    Ja, meine Information habe ich aus dem Bayerischen Rundfunk - B5. Siehe diesbezüglich den Post von Daniel Grein.

    Hieraus schliesse ich: Du warst nicht dabei, hast also keine Erkenntnisse aus erster Hand. Du nimmst aber alles was die Medien dir pro RettAss und contra Geschäftsführung darbieten, als zutreffend an. Hinterfragen durch andere nicht erlaubt, denn es könnte dein Weltbild zerstören...

    ...na klar, weil der später eintreffende Notarzt behauptet hat! Der Rest ist dann bekannt.(...)

    Und was genau ist nun bekannt? Vom Einsatzgeschehen nichts wirklich belastbares.


    Wenn du "uns" schon vorwirfst, wir würden behaupten die Kollegen hätten falsch gehandelt, musst du dir den umgekehrten Vorwurf ebenso gefallen lassen:


    Du behauptest die Kollegen hätten alles richtig gemacht, ohne es zu wissen und belegen zu können.

    (...) sondern nur weil er seinen Job im Rahmen seiner Möglichkeit getan hat. Das passt nicht in mein Moralverständnis, in das Moralverständnis des betroffenen Patienten und seiner Angehörigen und schon gar nicht in das Moralverständnis vieler Bürger dieses Landes.

    Genau das ist doch das Problem.. Im Rahmen der eigenen Möglichkeiten zu handeln bedeutet nicht gleichzeitig auch objektiv richtig gehandelt zu haben. Die eigenen Möglichkeiten sind nämlich maßgeblich durch das eigene Fachwissen und die eigenen Fertigkeiten limitiert. Und da haben wir nunmal erhebliche Unterschiede von RettAss zu RettAss. Und im konkreten Fall stellt sich die Frage, ob die eigene Möglichkeit eben zu einem Fehler geführt hat. Nicht mehr und nicht weniger.


    Und was bitte hat das Moralverständnis des Patienten hiermit zu tun? Wenn ich deine Fallinterpretation noch richtig im Kopf habe, kamen die Kollegen zu einem krampfenden Patienten. Da würde mich durchaus interessieren, wie sie da noch das subjektive Moralverständnis des Patienten ergründen konnten. Oder anders herum... Wenn der Patient sein Moralverständnis noch äussern konnte, dürfte die Gabe von Benzodiazepinen möglicherweise doch fehlerhaft gewesen sein.

    Zitat

    Da ist die Bemerkung, das Arbeitsrecht in gewisser Weise ein Arbeitnehmerschutzrecht ist, einfach fehl am Platze.

    Warum ist die fehl am Platze? Schliesslich könnte es eine Erklärung darstellen, weshalb man die Kündigungen letztlich umging und eine andere Lösung suchte.


    Und warum soll man klagen, wenn der Arbeitgeber seine Kündigung zurückzieht? Es würde sich keiner einem unnötigen Risiko aussetzen, zumal von einer Arbeit auch meistens die persönliche Existenz abhängt. Nicht nur dies, ich bin froh das die Presse hier reagiert hat, ansonsten wäre der Kollege "sang und klanglos" untergegangen. Ein derartiges Arbeitgeberverhalten ist zum einen ein absolut falsches Signal für das RFP und auch für die normale Bevölkerung, die durch derartige Vorfälle immer weniger motiviert werden, tatsächlich im Notfall zu helfen. Dem betroffenen Kollegen noch sein Mitwirken am Kollateralschaden zuzuschreiben ist mehr als absurd, da er sich gegen diese Ungerechtigkeit einfach nur erfolgreich gewehrt hat. Ich denke, das dies wohl mehr als legitim ist.

    Was hat eine umstrittene Applikation von Benzodiazepinen denn bitte schön mit der Hilfsbereitschaft von Laienhelfern zu tun?



    Wenn hier also von Ignoranz geredet wird, frag ich mich, wer da wohl wirklich gemeint ist.

    Gute Frage... Das kann nach 44 Seiten Beiträgen, jeder User für sich entscheiden.

    Hmm, ich bin über den Lauf dieser Diskussion verwundert.... Hat hier einmal jemand die Berichterstattung in Frage gestellt? Auch in diesem Fall waren wir nicht dabei und können nicht sagen, welche Fotos gemacht wurden und wozu. Der Vorwurf, sollte er sich bewahrheiten, ist natürlich ein Armutszeugnis für die "Täter".


    Sollten die Vorwürfe zutreffen, ist es dennoch das gute Recht gegen die Kündigung zu klagen. Erstens hängen Fragen des Arbeitslosenrechts an solchen Kündigungen und zweitens mag ja die Realität in manchen Punkten auch anders aussehen, als von den Medien dargestellt. Ob das ethisch nachvollziehbar ist? Nein, ich denke nicht. Aber der Selbsterhaltungstrieb funktioniert bei den Betroffenen noch... immerhin.

    Danke oepfae, für Deine Bestätigung!


    Gern geschehen... Was auch immer du aussagen möchtest. Aber nur um mal eines klarzustellen. Ich greife hier niemanden an, der etwas gegen oder für das NotSanG sagt. Man kann über das bislang erreichte durchaus geteilter Meinung sein. Was mich, gerade an deiner hier im Forum dargestellten Meinung stört ist letztlich ein kleiner Punkt. Man bekommt den Eindruck, dass du einfach nur wild drauflos-injizieren willst, ohne dir von anderen Berufsgruppen und vor Allem entsprechenden Fachleuten etwas sagen zu lassen. Eigene Meinung vertreten, okay... Nicht alles unkritisch hinnehmen, auch okay... aber so völlig wider dem gesunden Menschenverstand zu argumentieren... erschreckend. Aber leider zeichnet sich genau das bei einem Teil des Rettungsfachpersonals ab, was zu Vorurteilen bei den Verantwortlichen führt. Es gehört eben mehr dazu, als einfach nur zu wissen, welches Medikament man geben könnte... Man muss vielmehr wissen, wann man es besser nicht macht. Und das bezieht sich nicht nur auf die Medikamentengabe, sondern auf alle erweiterten Maßnahmen. Vor der Maßnahme steht also die Ausbildung. Und genau die verbessert das NotSanG.


    Und zum Thema Verfassungsbeschwerde... Ich habe beim derzeitigen Stand erhebliche Bedenken, ob diese zur Entscheidung angenommen wird und dann auch noch erfolgreich sein wird. Nicht weil das NotSanG so unendlich toll ist. Nein, das ist es sicherlich nicht. Aber es ist eben auch nicht so schlecht, wie manche es gern darstellen möchten. Ich sehe, wie einige andere hier auch, bereits die Zulässigkeitsvoraussetzungen nicht erfüllt. Und selbst wenn die Verfassungsbeschwerde diese Hürde nehmen sollte, habe ich auch erhebliche Zweifel an der Begründetheit. Berufszugangsregelungen unterliegen nunmal gewissen Schranken. Die einfache Überleitung von RettAss zum NotSan ist meiner Ansicht nach verfassungsrechtlich nicht geboten. Diejenigen, die die Anforderungen bereits erfüllen, werden die Prüfungen auch unproblematisch durchlaufen. Diejenigen, die die Anforderungen nicht erfüllen, können nachgeschult werden. Das Ziel ist eine höhere Qualität der Ausbildung/Kenntnisse. Dieses Ziel wird damit erreicht. Und es wird niemand zum Notfallsanitäter geadelt, der die entsprechend notwendigen Kenntnisse nicht hat. Es wird aber auch keiner ausgeschlossen, diese Qualifikation zu erreichen. Insofern mag die Schranke zwar für manche RettAss hart sein, im Ergebnis dürfte sie aber noch zulässig sein.

    Veralberungen machen das Ganze nicht besser und die Zukunft wird bedauerlicherweise meine Feststellungen beweisen.

    Schwarzmalerei auch nicht...


    Wenn man mit einer Situation nicht zufrieden ist, sollte man die Situation oder seine Ansprüche ändern. Wenn du also so schwarz für den Berufsstand sieht, dann stellt sich unweigerlich die Frage: Was machst du dann überhaupt noch im Rettungsdienst? ist doch eh alles furchtbar... Ärzte die Therapievorgaben machen (auch Leitlinien genannt)...Juristen, die auch noch auf die Rechtslage hinweisen...Arbeitgeber, die Regeln aufstellen...und vor allem, dass man auch noch die Konsequenzen für sein eigenverantwortliches Handeln selbst tragen muss. Also wenn du so große Angst vor der Zukunft hast oder dir dein Job soooooo existenzbedrohend erscheint, dann such dir einfach einen Neuen. Es zwingt dich keiner RettAss oder NotSan zu sein/werden.


    An den Rest: Entschuldigt bitte, dass ich den Troll erneut gefüttert habe.

    und der krampfende Patient wartet bis heute noch auf das erlösende Midazolam, da ihnen suggestiert wird, das es zukünftig den Superretter gibt

    und wenn man Sachargumenten nix mehr entgegenzusetzen hat, versucht man es mit Panikmache... Um mal bei dem konkreten Beispiel zu bleiben, wartet der krampfende Patient wohl kaum auf das krampfdurchbrechende Midazolam, sondern relativ sicher auf eine qualifizierte medizinische Versorgung. Zu der gehört nunmal mehr als die Gabe von Midazolam... wobei die durchaus auch erlösende Wirkung haben kann. :pfeif: Und nein, ich bin nicht gegen erweiterte Kompetenzen von RettAss oder NotSan. Ich wünsche mir nur, dass diejenigen, denen erweiterte Kompetenzen zugesprochen werden sollen, auch die Fähigkeit besitzen die Entscheidungen für oder gegen eine bestimmte Therapie/Maßnahme auf einer fundierten Datenlage zu treffen sowie Für und Wider hierauf abzuwägen und nicht nach "haben wir schon immer so gemacht, geht schon" zu handeln. Ein Medikament aufzuziehen und zu applizieren ist nun wahrlich keine große Kunst. Dem richtigen Patienten, die richtige Maßnahme in der richtigen Dosis zu verpassen allerdings schon.


    Aber das Ganze dreht sich im Kreis. Anstatt die Energie auf Schreckensszenarien zu verwenden, investiert man die Zeit vielleicht besser in die Vorbereitung auf die Ergänzungsprüfungen.

    Zitat

    Das Du dies postest oepfae kann ich sehr gut nachvollziehen, da ich Deine Einstellung zu der ganzen Thematik zu genüge kenne. Nur um den hiesigen Fall hier anzusprechen, vielleicht kannst Du mir irgendeine Basismaßnahme nennen, um einen Status Epilepticus zu durchbrechen? Hilft vielleicht das Zwicken des rechten kleinen Fingers einer krampfenden Person? (Vorschlag für eine weniger invasive Maßnahme) Den Rest halte ich für eine Fehlinterpretation aufgrund einer zu übergroßen Scheuklappe.

    q.e.d.


    und by the way... im konkreten Fall WISSEN wir nicht, ob ein status epilepticus zu behandeln war.

    Zitat

    Allein die unterschwelligen Drohungen bzgl. arbeitsrechtlicher Konsequenzen von Arbeitgeber und Notärzten, die Rettungsassistenten zur Tatenlosigkeit zwingen sind ebenfalls nicht erwähnt.

    Sag mal, liest du eigentlich was du schreibst? Es sind genau so Leute wie du, die mit dem drohenden Untergang der Menschheit argumentieren, wenn RettAss nicht sofort alle zugelassenen Medikamente frei und ohne jegliche Rechtfertigung applizieren dürfen, die unser Berufsbild daran hindern, sich weiterzuentwickeln. Wer die kritische Einstellung zur Applikation von Medikamenten durch Rettungsfachpersonal als "Zwang zur Tatenlosigkeit" interpretiert, hat die Kernkompetenz des Berufsbildes nicht verstanden und dürfte auch kaum in der Lage sein, sein Handeln vernünftig zu strukturieren und zu rechtfertigen.



    Genau das ist das Kernproblem der Fälle Mayen und Neustadt a.d. Aisch, die Rechtfertigung der Maßnahmen. Diese muss der Arzt genauso rechtfertigen, wie jedes andere medizinische Personal auch. Und die arbeitsrechtliche Würdigung unterscheidet sich eben auch von der strafrechtlichen und haftungsrechtlichen Würdigung. Insofern kann man aus den arbeitsrechtlichen Entscheidungen weder eine Absolution noch eine Abstrafung für/von Arbeitgebern oder Arbeitnehmern ableiten.


    Und genauso wird übersehen, dass man auch falsche Entscheidungen treffen kann, das ist nunmal menschlich. Aber plötzlich will man die Konsequenzen dafür nicht tragen? Und der böse Arbeitgeber, der für das Handeln des eingesetzten Personals haftet, erdreistet sich auch noch, das zu hinterfragen.


    :ironie:


    Dieser Beiträg enthält Spuren von Ironie. Für Risiken und Nebenwirkungen wird keine Haftung übernommen.

    Habe noch niemals gehört, das ein Arzt wegen der Ausübung seines Berufes gekündigt worden ist.
    Genauso werden die Rahmenbedingungen der Arbeitsausführung für Rettungsassistenten in den Rettungsdienstbereichen (zumindest in Bayern) weitgehenst von Ärzten bestimmt. Ein wirkliches Mitspracherecht des nichtärztlichen Personals besteht nicht.


    Erstens glaube ich, dass auch ein Arzt gekündigt werden kann, wenn er Maßnahmen ergreift, die nicht in seiner Kompetenz liegen. Es stellt sich halt die Frage, was genau unter Ausübung des Berufs zu verstehen ist. Und beim Rettungsfachpersonal ist das m.E. doch gar nicht so schwer zu definieren. Angepasste und patientenorientierte Medizin, im Rahmen der jeweiligen Fähigkeiten. Ach so, natürlich... Zur Pflicht des Rettungsfachpersonals im Rahmen der Berufsausübung gehört (wie zu der des Arztes) natürlich auch, den jeweiligen Patienten nicht zu gefährden. Und wenn man Maßnahmen anwendet, die entweder nicht indiziert sind oder deren Durchführung und auftretenden Komplikationen vom Anwender nicht beherrscht werden, ist immer mit einer Gefährdung zu rechnen.


    Zudem werden die Rahmenbedingungen von den Empfehlungen der medizinischen Fachgesellschaften bestimmt, denn daran orientiert sich, welche Behandlung dem jeweiligen Patienten geschuldet wird. Das ist völlig unabhängig ob man nun Rettungsfachpersonal ist oder Arzt. Insofern ist es auch nicht weiter verwerflich, wenn das Rettungsfachpersonal nicht selbst über seine "erlaubten" Tätigkeiten bestimmt. Wobei halt, das kann es doch, indem es sich das entsprechende Wissen und die notwendigen Fertigkeiten aneignet und dann auch noch patientenorientiert einsetzt. Bitte nicht verwechseln mit "ego-orientiert"!


    und by the way... die Patienten werden auch nicht gefragt, welche ärztliche Versorgung sie sich vorstellen oder welche medizinischen Heil- und Hilfsmittel von der Krankenkasse zur Verfügung gestellt werden müssen. Und das ist auch gut so!

    Leider schießen sich die Rettungsassistenten allzuoft selber ins Knie, sodass Gespräche und das Anbringen von berechtigten Forderungen mit anderen Beteiligten im Rettungswesen kaum auf gleicher Augenhöhe möglich ist. Auch dies wird hier im Thread sehr gut wiedergespiegelt.


    Sehr richtig erkannt... geht doch...


    Im Übrigen hat der gemeine Patient mit der sachorientierten Problembewältigung im RTD nichts zu tun. Das ist nunmal die Aufgabe des ärztlichen und nicht-ärztlichen Rettungsfachpersonals. Und diese beiden Gruppen meinte ich mit "beide Seiten". Der Patient mag vielleicht "das Opfer" sein, nicht aber das Rettungsfachpersonal.

    Seit wann ist eine Medikamentengabe eine Straftat? Oder versteh ich was falsch?


    Schon eine sehr lange Zeit... Die Gabe von Medikamenten kann als Körperverletzung und gleichzeitig Verstoß gegen § 5 Heilpraktikergesetz gewertet werden. Den Eingriff in die körperliche Unversehrtheit des Patienten kann dir weder der Dienstherr noch der ärztliche Leiter RTD "genehmigen". Dies kann nur der Patient oder eben der rechtfertigende Notstand (§ 34 StGB).