Danke oepfae, für Deine Bestätigung!
Gern geschehen... Was auch immer du aussagen möchtest. Aber nur um mal eines klarzustellen. Ich greife hier niemanden an, der etwas gegen oder für das NotSanG sagt. Man kann über das bislang erreichte durchaus geteilter Meinung sein. Was mich, gerade an deiner hier im Forum dargestellten Meinung stört ist letztlich ein kleiner Punkt. Man bekommt den Eindruck, dass du einfach nur wild drauflos-injizieren willst, ohne dir von anderen Berufsgruppen und vor Allem entsprechenden Fachleuten etwas sagen zu lassen. Eigene Meinung vertreten, okay... Nicht alles unkritisch hinnehmen, auch okay... aber so völlig wider dem gesunden Menschenverstand zu argumentieren... erschreckend. Aber leider zeichnet sich genau das bei einem Teil des Rettungsfachpersonals ab, was zu Vorurteilen bei den Verantwortlichen führt. Es gehört eben mehr dazu, als einfach nur zu wissen, welches Medikament man geben könnte... Man muss vielmehr wissen, wann man es besser nicht macht. Und das bezieht sich nicht nur auf die Medikamentengabe, sondern auf alle erweiterten Maßnahmen. Vor der Maßnahme steht also die Ausbildung. Und genau die verbessert das NotSanG.
Und zum Thema Verfassungsbeschwerde... Ich habe beim derzeitigen Stand erhebliche Bedenken, ob diese zur Entscheidung angenommen wird und dann auch noch erfolgreich sein wird. Nicht weil das NotSanG so unendlich toll ist. Nein, das ist es sicherlich nicht. Aber es ist eben auch nicht so schlecht, wie manche es gern darstellen möchten. Ich sehe, wie einige andere hier auch, bereits die Zulässigkeitsvoraussetzungen nicht erfüllt. Und selbst wenn die Verfassungsbeschwerde diese Hürde nehmen sollte, habe ich auch erhebliche Zweifel an der Begründetheit. Berufszugangsregelungen unterliegen nunmal gewissen Schranken. Die einfache Überleitung von RettAss zum NotSan ist meiner Ansicht nach verfassungsrechtlich nicht geboten. Diejenigen, die die Anforderungen bereits erfüllen, werden die Prüfungen auch unproblematisch durchlaufen. Diejenigen, die die Anforderungen nicht erfüllen, können nachgeschult werden. Das Ziel ist eine höhere Qualität der Ausbildung/Kenntnisse. Dieses Ziel wird damit erreicht. Und es wird niemand zum Notfallsanitäter geadelt, der die entsprechend notwendigen Kenntnisse nicht hat. Es wird aber auch keiner ausgeschlossen, diese Qualifikation zu erreichen. Insofern mag die Schranke zwar für manche RettAss hart sein, im Ergebnis dürfte sie aber noch zulässig sein.