ich meinte die Sache mit der Entscheidungskompetenz Transport oder Homeoffice...
Schon klar.
ich meinte die Sache mit der Entscheidungskompetenz Transport oder Homeoffice...
Schon klar.
ok, das geht natürlich überhaupt nicht....
Geht schon, in den Basics (bezogen auf das WK Trient-Alto Adige) sind die sehr gut.
Und Rom verhindert eine Verbesserung der Ausbildung.
Grundkurs geht 80 Stunden als Sanitäter-A, der C-Kurs umfasst insgesamt 200 Stunden.
Solche Einsätze sprechen leider auch gegen eine Entscheidungskompetenz vor Ort, solche Patienten nicht zu transportieren...
Bei der Ausbildungszeit in Italien wird das Thema „abschliessende Entscheidungen treffen“ kaum Platz haben.
Vorherigen Generationen war aber klar, dass zur „Balance“ nicht nur „Life“ gehört, sondern eben auch „Work“.
Sage das niemanden der „Null-Bock-Generation“! 😜
Aus meiner Beobachtung heraus kann ich berichten, dass viele darauf setzen im Leben weiter zu kommen, gelerntes auch tatsächlich umsetzen zu wollen und eine gute Work-Life-Balance bzw. Vereinbarung von Beruf und Familie zu haben.
Ich sehe darin nichts, was die Generation Z definiert. Das kennzeichnet (ausser das es den Begriff „Work-Life-Balance“ noch nicht gab) auch vorige Generationen.
ich weiß nur nicht, wie sich das auf die Motivation der Helfer auswirkt, wenn man öfters vor einer steifen Leiche steht.
Ist mir als First-Responder bisher nie passiert. Das Risiko, dass das öfters passiert ist doch auf Grund der Menge an FR überschaubar.
Dachte das wäre dann der Bestatter oder der örtliche Priester?
der letzte Reiseleiter
Mich würde aber wirklich interessieren, ob die mobilen Retter auch zur morgendlichen Leiche (vornehmlich am Wochenende), die von den Angehörigen schon glasklar als solche identifiziert wurde, geschickt werden, oder ob das weiterhin exklusiv dem RD und NA vorbehalten bleibt, dorthin mit Signal anzufahren.
Ich kann nur für unser System sprechen, da geht beim Code „tote Person“ kein First-Responder vor.
Ungefähr so. Ich könnte mir vorstellen, dass der Computer auch die Überstunden berücksichtigt oder ein kurzfristiges Einspringen honoriert.
Mir hat der Dienstplan „erster Dienst“ 07:00 bis 18:00 und 18:00 bis 07:00 und der „zweite Dienst“ 07:00 bis 15:00 und 15:00 bis 23:00 gefallen. Die Teams haben sich bei möglichen Überstunden untereinander abgesprochen, wer den Einsatz übernehmen wird.
Dienstplankoordinator ist echt ein schwieriger Job, wenn nicht mit starren Umläufen gearbeitet wird.
Darum versuchen erste Betriebe, dass der Dienstplan überwiegend durch die Mitarbeiter zusammengestellt wird.
Das trifft auch auf andere Grundbedürfnisse wie materielle Sicherheit und Wohlstand zu, und dennoch bleiben, vollkommen richtig, Betrug, Diebstahl und Raub oder Erpressung weiterhin verboten.
Genau, betrachten wir Maslow, so ist Sicherheit (Wohlstand weniger) ein Grundbedürfnis.
Das hat nichts mit einer Legalisierung von Betrug, Diebstahl und Raub zu tun.
Verbote, die kulturelle Grundbedürfnisse betreffen, sei es Geld, Sex und Rausch, funktionieren nicht.
Dass eine Legalisierung von Drogen einen vernünftigen Umgang mit diesen garantiert und im Wesentlichen großes Leid verhindert, wird durch die erheblichen Probleme von Tabak- und Alkoholkonsum klar widerlegt.
Nein, aber ein Verbot bringt auch recht wenig. Die amerikanische Prohibition ist das beste Beispiel, die u. a. die amerikanische Mafia gestärkt hat.
Hilope - richtig, der Handel mit Drogen ist auch, abgesehen von Kleinmengen, illegal.
Aber es gibt kontrollierte Drogenabgabestellen.
Unabhängig davon, welche Droge gesellschaftlich als illegal deklariert werden, führt das regelmäßig dazu, dass gerade "harte" Drogen einen sehr großen Rattenschwanz an weiterer Kriminalität nach sich ziehen oder der Handel dazu dient, andere kriminelle Aktivitäten zu finanzieren, welche der Gesellschaft natürlich erheblich schaden.
Da ich in einem Land lebe, in dem der Konsum von Drogen nicht strafbar ist, behaupte ich, dass es die „Illegalität“ ist, die die Probleme verursacht. Mir ist es lieber, wenn ein berufstätiger Mensch die Möglichkeit hat, sich unter kontrollierten Bedingungen seinen „Schuss“ setzen kann und danach seiner Arbeit nachgeht, als dass eine Beschaffungskriminalität entsteht.
Es gibt eine Anzeigepflicht, die auch den Rettungsdienst trifft. Sie gilt für eine Reihe geplanter, schwerer Straftaten wie z.B. Raub, Mord oder Totschlag
Funfact: Gemäss einer Fortbildung in den 90ern: Fälschung von Euroschecks (aber wer kennt die überhaupt noch).
Erfahrung alleine ist ein falscher Freund. Erfahrung bedeutet auch, zig mal gesehen zu haben, wie FNT funktioniert, heisst aber nicht, dass man die Verantwortung tragen kann, vor allem wenn eine Massnahme unerwartet sich in eine unerwünschte Richtung entwickelt.
@Jörg war das nicht sogar ein RTW?
Das war ein KTW aus Deutschland, welcher bei Bellinzona und Biasca auf Grund der aggressiven Fahrweise aufgefallen ist und mit Blaulicht im Gotthardtunnel wiederholt auf die Gegenfahrbahn gefahren ist (Bad idea), wurde auf dem Gebiet des Kanton Uri gestoppt - kein Patient an Bord. Resultat: Ein Strafverfahren, 5000 EUR Kaution und ein Fahrverbot für die Fahrerin auf CH-Territorium.