Beiträge von Christian

    Die Kurse sollten nur veranschaulichen, dass nicht jeder NA der die formalen Kriterien erfüllt, das erfüllen kann, was gemein hin von einem Spezialisten. Die Kurse bilden sicher nur einen (kleinen) Teil der Kenntnisse und Fertigkeiten ab, die ein Spezialist besitzen sollte. Da sind wir uns ja einig.

    Na, die erste Argumentation ist aber auch nicht schlüssig. Dann müsste der NA durch mehrere Fachrichtungen rotieren - bzw. ein Facharzt für Notfallmedizin geschaffen werden. Viele Notärzte haben aber auch garnicht die Dauer der klinischen Tätigkeit wie sie für einen Facharzt vorgeschrieben ist (egal welcher). Jemand mit weniger als 5 Jahren Erfahrung wird in der Regel auch nicht als Spezialist angesehen.


    Offensichtlich sehen sehr viele Deiner Kollegen diese Kenntnisse und Fertigkeiten als äußerst bedeutsam an, sonst würden sie nicht in großer Zahl diese Kurse besuchen. Und offensichtlich sind sie der Meinung, dass sie trotz der Zusatzbezeichnung diese Kompetenzen nicht in ausreichendem Maße besitzen. Die Kurse habe ich auch nur exemplarisch genannt.

    Dass ein Spezialist (unter vielen anderen) diese Kompetenzen besitzen müsste ist wohl unstrittig. Da Deine Argumentationen hier aber immer abwegiger und immer mehr auf Whataboutism beruhen, werde ich mich aus der Diskussion verabschieden.

    Die gibt es in Deutschland auch.

    Das Folgende soll kein NA-Bashing sein! Ich möchte damit auch nicht zum Ausdruck bringen, dass der akademisierte NotSan diese Bereiche eigenverantwortlich übernehmen soll.


    Der durchschnittliche Notarzt in Deutschland ist eben kein Spezialist!

    Er soll in unübersichtlichen Notfallsituationen, bei unbekannten Patienten, unter Zeitdruck, bei schlechter Informationslage, vitaler Bedrohung, … komplexe Probleme mit einem ad-hoc-Team lösen. - Dafür sind die formalen Mindestanforderungen an seine Qualifikation mehr als unzureichend und so sind eben viele meilenweit vom Status eines Spezialisten entfernt. (Ein Spezialist, der noch nicht einmal in einer relevanten Fachrichtung Facharzt sein muss?)


    Dass ich Recht habe erkennt man doch schon daran daran, wie viele junge, motivierte und selbstreflektierte Notärzte nach dem Erwerb der Zusatzbezeichnung Notfallmedizin erstmal an Kursen wie …

    … ACLS / ALS

    … PALS

    … PHTLS

    … INTECH


    teilnehmen. Wären sie Spezialisten, wäre dies sicher nicht erforderlich. (Bevor sich jemand aufregt: Auch NotSan sind nach ihrer Ausbildung keine Spezialisten.)


    Ein „echter“ Spezialist als NA und ein studierter NotSan, der viele Standards eigenverantwortlich abarbeitet und ggf. auch nachgefordert werden kann oder Aufgaben eines Gemeindenotfallsanitäters wahrnimmt o.ä. würden sich auch nicht strukturell in die Quere kommen. Der Notarzt, der zu jeder Synkope fahren muss und dann sicherheitshalber den Transport begleitet (die STEMI-Äquivalente im EKG aber auch nicht erkennt), der könnte in der Tat in Bedrängnis geraten.

    Bei der Beantragung der Prüfungszulassung muss man üblicherweise schriftlich versichern, dass man bisher an keinen anderen Prüfungen teilgenommen hat. Da es aber kein bundesweites Register gibt, wird es sehr schwierig, die Angaben bei allen Anträgen zu kontrollieren, sobald der neue Versuch über eine andere Behörde läuft. Wenn das herauskommen sollte, ist die Urkunde allerdings weg und man hat wegen der Falschangaben vermutlich eine Anzeige am Hals.

    Wie gesagt, da bin ich selbst überrascht, wie die Vorrausetzungen für die Leitstellen sind. RLP ist in allen Belangen meist irgendwo im Mittelfeld, von daher bin ich tatsächlich davon ausgegangen, dass der NFS mehrheitlich Voraussetzung ist, da dies in RLP schon länger so der Fall ist.

    Leider stimmt es aber nicht! In RLP gibt es überwiegend ILS, die gemeinsam von den Berufsfeuerwehren und den HiOrgs besetzt und betrieben werden. Disponenten der HiOrgs müssen NotSan und GF der FW sein - Disponenten der BF haben nur die in der Laufbahnausbildung enthaltene RS-Ausbildung als med. Qualifikation. So steht es auch im aktuellen RDG von 2020. Und natürlich fragt jeder Disponent med. Notfälle ab, nicht nur die NotSan. Es ist in RLP also (grob) genauso wie in den meisten anderen Ländern.

    Doch.

    Da es so nach Not San Gesetz nicht Rechtslage ist. In BaWü wurde das eigentlich nur zur Überbrückung genehmigt um die entstehenden Personallücken bezüglich der NotSan Ergänzungen zu kompensieren. Vergessen darf man zudem nicht dass es sich bei den NotSan Azubis nicht um Azubis und auch nicht um Praktikanten handelt sondern um Schüler.

    Wo im NotSanG ist denn geregelt, dass der Auszubildende nicht als zweites Besatzungsmitglied eingesetzt werden darf?


    Wie in jeder anderen Berufsausbildung auch spricht man bezogen auf den Lernort Ausbildungsbetrieb von „Auszubildenden“ und bezogen auf die Berufs(fach)schule von „Schülern“.


    Und wie in allen anderen Berufsausbildungen auch darf der Auszubildende gemäß seinem Ausbildungsstand schrittweise immer mehr Verantwortung übernehmen und Tätigkeiten selbständig ausführen. Und selbstverständlich steht auch in anderen Ausbildungen nicht permanent der Geselle bei jedem Handgriff daneben und schaut zu.


    In den meisten Bundesländern ist der Einsatz als zweites Besatzungsmitglied ausdrücklich laut RDG, Landesrettungsdienstplan oder Durchführungsverordnung zulässig und in den Rahmenlehrplänen der Länder vorgesehen. In RLP macht der Azubi am Ende des 2. Ausbildungsjahres eine Äquivalenzprüfung (die z.B. die SOP-Prüfung umfasst, die RettAss jährlich machen) und er darf danach gemäß neuem LRDG ausdrücklich zur Patientenbetreuung während des Transportes (nach Ermessen des PAL) eingesetzt werden. So ist auch der PAL abgesichert. Zu diesem Zeitpunkt sollte der Azubi den Pat. überwachen und Veränderungen erkennen und beurteilen können, um ggf. den PAL zu informieren. (Dieser kann dann zur Not ja selbst nach hinten, über weitere Maßnahmen oder einen Notarztruf entscheiden.

    Wenn es noch kein rechtskräftiges Urteil gibt, gibt es auch noch keinen Eintrag im Erziehungsregister. Und wo es keine Einträge gibt, kann es auch noch keine Auskünfte geben, weder als "einfaches" noch als erweitertes Führungszeugnis.

    Obacht! Bis zur Prüfung vergehen mindestens drei Monate Zeit. Die Prüfungszulassung mit Prüfung des Führungszeugnisses erfolgt ja erst nach dem Lehrgang und nach den Praktika. Die Vorgaben, wie alt das Führungszeugnis sein darf, variiert je nach Bundesland. In einigen Ländern wird auch eine schriftliche Versicherung verlangt, dass es zwischen Ausstellung des Führungszeugnisses und der Prüfung zu keinen Verurteilungen kam und dass aktuell kein staatsanwaltschaftliches Ermittlungsverfahren gegen einen läuft. Von Falschangaben in diesem Zusammenhang würde ich dringend abraten, sonst kommen evtl. noch weitere Eintragungen hinzu.

    Nicht jeder Eintrag führt zwingend zur Nichtzulassung. Entscheidend ist, ob sich nach dem Ermessen der Aufsichtsbehörde daraus eine Unzuverlässigkeit für die Ausübung der Tätigkeit ergibt.

    Manche Leistungserbringer bieten die Jahresfortbildung schon regulär 30-stündig an. Durch das Gremium "Fortbildung Rettungsdienst Rheinland-Pfalz (FRRP)" werden die Inhalte der 24 Stunden vorgegeben und konzeptionell erarbeitet. Die restlichen 6 Stunden sind thematisch frei. Daraus ergeben sich drei Varianten:
    1. 30 Stunden en bloc als Präsenzveranstaltung
    2. 24 Stunden Präsenzveranstaltung und 6 Stunden in "Eigenregie" des Mitarbeiters. (z.B. Abendfortbildungen in Kliniken) Für die Anerkennung muss die Fortbildung FRRP-zertifiziert sein. Dies muss zuvor beim FRRP-Gremium beantragt werden (beim jeweiligen Landesverband der Hilfsorganisation). Antragsformular und Auflistung der anerkannten Veranstaltungen gibt es unter http://www.rettungsdienst-rlp.de
    3. 24 Stunden Präsenzveranstaltung plus 6 Stunden E-Learning. Auch dieses muss von FRRP anerkannt werden.


    In jedem der Fälle erhält der Teilnehmer aber Bescheinigungen und kann dann 30 Stunden Fortbildung nachweisen. Daher verstehe ich das Problem der ursprünglichen Frage nicht.

    www.johanniterschule-pfalz.de



    Inhalte


    Die Veränderung der Krankenhauslandschaft führt zu einem immer höheren Bedarf an Intensivtransporten. Da die vorgehaltenen ITW und ITH diesen Bedarf häufig nicht mehr decken können, werden auch immer mehr Rettungsmittel des Regelrettungsdienstes mit diesen Transporten konfrontiert.


    Der Lehrgang richtet sich an alle Berufsgruppen, die in die Abwicklung von Intensivtransporten involviert sind.



    Lehrgangsinhalte:



    ? Organisation und Einsatztaktik


    ? Anforderungen an Intensivtransportmittel


    ? Flugphysiologie


    ? Ausgewählte Krankheitsbilder


    ? Hygiene im Interhospitaltransfer


    ? Dokumentation und Qualitätsmanagement


    ? Briefing und Debriefing


    ? Arzt-Arzt-Gespräche


    ? Übernahme von intensivpflichtigen Patienten


    ? Transportmanagement im ITH/ITW/Ambulanzflugzeug


    ? Umgang mit medizinisch-technischem Gerät


    ? Zwischenfallmanagement



    Die Vorträge befassen sich mit organisatorischen, einsatztaktischen und medizinischen Aspekten bei der Durchführung von Intensivtransporten.


    Themenschwerpunkte sind beispielsweise Transportbesonderheiten und -verfahren bei bestimmten Einsätzen, wie z.B. bei pädiatrischen Notfällen, Patienten mit Lungen- oder Herzerkrankungen oder Verbrennungsopfern.

    Die Rettungsdienstschule Ludwigshafen der Johanniter-Akademie ist seit kurzem International Trainingsite der American Heart Association und bietet AHA-ACLS-Provider-Kurse an.



    www.johanniterschule-pfalz.de



    Die Besonderheit des AHA-Kursformates ist, dass neben den medizinischen Inhalten den Bereichen Teamdynamik, Kommunikation und der Wahrnehmung der Teamleiterrolle bei der Reanimation eine zentrale Bedeutung zukommt.
    Wir arbeiten in unseren Seminaren in Kleingruppen von sechs Teilnehmern und zwei Instruktoren, von denen in der Regel einer erfahrener Notfallsanitäter und einer langjähriger Notfallmediziner ist. Wir erreichen einen sehr hohen Praxisanteil, so dass sich jeder Teilnehmer in mindestens vier Szenarien in der Teamleiterrolle ausprobieren kann.


    Lehrgangskosten
    - 495,00 € pro Person
    - inkl. deutschsprachigem AHA-Lehrbuch zur Vorbereitung
    - inkl. Seminarverpflegung
    - Ausstellung von 29 Fortbildungspunkten für Ärzte durch die Bezirksärztekammer Pfalz
    - Teilnehmer-Trainer-Verhältnis von 6:2
    - 20 Unterrichtsstunden intensiver und absolut praxisnaher Unterricht


    Sehr gerne führen wir auch Kurse für geschlossene Gruppen durch - auch Inhouse-Kurse in Ihrer Klinik/Institution sind möglich. Bitte sprechen Sie uns an!

    Wer war denn zuvor RDL? Zunächst hat der Vorgänger die Funktion abgegeben, dann hat der kommissarische Nachfolger nach nur acht Monaten die Segel gestrichen - und dann wird ein 22-Jähriger eingestellt. Was waren da wohl die wahren Beweggründe der Geschäftsführung?

    Selbstverständlich. Vielleicht spielen auch taktische Überlegungen des "Board" oder der "Faculty" gelegentlich eine Rolle. Multiplikatoren sind bares Geld wert...


    Genau so ist es auch. Bei Inhouse-Kursen kann es auch vorkommen, dass ausschließlich ALLE drei Teilnehmer des "Multiplikators" ein IP bekommen. (Keiner lag im Test unter den ersten fünf.)


    Multiplikatoren in direkter Umgebung des eigenen Schulungszentrums könnten Ärger bedeuten. (Als Beispiel einer weiteren taktischen Erwägung.)

    @ brause:


    Genau! Und vor allem muss die San-Ausbildung zwangsläufig an die modulare RS-Ausbildung angepasst werden. Das heißt, dass man die organisationsinternen Konzepte nicht komplett umsetzen kann. Und nicht alle HiOrgs werden ihre San-Ausbildung bundesweit auf Hessen abstimmen.
    Die 64 Stunden können aus mehreren Kursen des Bereiches "San-Ausbildung" stammen. Bei der JUH beispielsweise gibt es das Modul B2 ("SanH") mit 48 Stunden und das Modul "spezielle medizinische Gerätekunde" mit 20 Stunden.



    Was bedeutet denn "richtig durchrechnen".


    Mit 64 Stunden San-Ausbildung werden 40 Stunden erlassen.


    Mit 80 Stunden San-Ausbildung werden 80 Stunden erlassen.


    Üblicherweise machen die Schulen 160 Stunden in 4 Wochen.


    Die Frage ist vielmehr, warum für 16 Stunden ergänzende San-Ausbildung weitere 40 Stunden angerechnet werden!

    "Verkürzt" ist relativ. Mit der geforderten mindestens 64-stündigen Sanitätsausbildung wird die erste Woche des RS-Kurses angerechnet. Hat man zusätzlich noch eine mindestens 16-stündige ergänzende San-Ausbildung, können die ersten beiden Wochen erlassen werden. Der Gesamtumfang bleibt also bei 160 h. Und man benötigte in der Vergangenheit ja auch keine vorherige San-Ausbildung, um an einem RS-Kurs mitzumachen. Also ist es nicht zwingend kürzer.


    Die interessanten Punkte liegen wie so oft im Detail:


    1. RS-Wochenendkurse sind ausdrücklich nicht zulässig. Die mindestens verbleibenden zwei Wochen müssen en bloc (1 Woche = 1 Block) besucht werden.


    2. Jedes Modul kann an einer anderen Schule besucht werden. Also San-Ausb., ergänzende San-Ausb, Woche 3 und Woche 4. Und dann kommt noch die Prüfungswoche. Man kann es also auf fünf Schulen für eine RS-Ausbildung schaffen. Viel Spaß beim Abgleich der Lehraussagen und dem Erfüllen des Erwartungshorizonts bei der RS-Prüfung.


    3. Die San-Ausbildung ist in den HiOrgs inhaltlich geregelt. Das heißt, die Vorbildung der Quereinsteiger variiert je nach Herkunft. (Nicht nur in der Qualität sondern auch in der Stoffauswahl)


    4. Damit die San-Ausbildung und die Ergänzung anerkannt werden, müssen mehrere Dinge vorliegen:
    - Sie müssen jeweils geprüft sein. Und jetzt kommt es: Von einer Rettungsdienstschule!
    Die meisten Helfer werden also nicht davon profitieren, weil ihr KV/OV keine anerkannte RD-Schule ist. Und die KV/OV werden kaum die Helfer für Geld in Schulen zur San-Ausbildung schicken, wenn das auch dezentral gemacht werden kann.
    - Die Verkürzung muss (gebührenpflichtig) vor Beginn des verkürzten RS-Kurses vom Schüler beim RP beantragt werden.


    5. Bei Vollzeitkursen gemäß der modularen Ausbildungen ändert sich andauernd die Gruppenzusammensetzung:
    - Manche machen nur die ersten 64 Stunden (San-Ausbildung)
    - Manche machen die ersten 80 Stunden (+ ergänzende San-Ausbildung)
    - Manche machen nur die Woche 3
    - Manche machen nur die Woche 4
    - Manche machen Woche 3 und 4
    - Manche machen einen "Vollzeitkurs"


    6. Für das Ganze hat der Ehrenamtliche drei Jahre Zeit. Da es aber keine Wochenendkurse mehr gibt (innerhalb von 3 1/2 Monaten), muss er für die Woche 3 und 4 jetzt Urlaub nehmen.


    RW: mind 50% der Stunden unter der Woche tagsüber, 160h in maximal 10 Wochen (also 2 Wochen Urlaub)


    Klinik: maximal 1x teilbar, also 2x 2 Wochen "Vollzeit"


    Prüfungswoche: Urlaub


    In Hessen braucht der Ehrenamtliche also 7 Wochen Urlaub! (Abgesehen von der Ersparnis einzelner Tage, wenn z. Bsp. die Blöcke ein Wochenende beinhalten.)



    So das war es aus Südhessen!

    Auch in der RW Biblis gibt es nicht gehäuft Nullschichten. Wenn angeblich Bürstadt und Lampertheim permanent unterwegs wären, dann müsste ja zwangsläufig der RTW Biblis ständig in die Mitte des Rieds (also Bürstadt) wachenverlegt werden.


    Die RW Biblis ist eingerichtet worden um ...
    1. ... die Gemeinden Biblis (mit den Ortsteilen Wattenheim und Nordheim), Hofheim, Groß-Rohrheim abzudecken.
    2. ... nachts auch Bürstadt, Bobstadt, ... abzudecken, da die RW Bürstadt nachts nicht besetzt ist.
    3. ... Rettungsmitteldichte im einsatzgeplagten Ried zu erhöhen. Sind nachts RTW und NEF aus Lampertheim im Einsatz, so müsste das Ried aus Viernheim oder Heppenheim versorgt werden, wenn es in Biblis kein Fzg. gäbe. (Das heißt, die oben genannten Bereiche könnten niemals innerhalb der 10-minütigen Hilfsfrist erreicht werden.


    Die RW Lampertheim ist tagsüber eine "Pool-Wache" mit 2 RTW und 1 NEF. Somit ist ein RTW frei disponierbar für mehr oder weniger erforderliche Wachenverlegungen, KTP,... Im Gegensatz dazu existiert der RTW nur zur Notfallabdeckung und wird entsprechend nur zu Notfällen, dringlichen Einsätzen oder Wachenverlegungen disponiert. Der RTW Mapertheim wird nachts aber auch sehr gerne nach Viernheim wachenverlegt, wenn der eine RTW in Viernheim unterwgs ist. (z. Bsp. in Weinheim, Käfertal, Heddesheim, Vogelstang, Hirschberg ;) Solange das NEF noch in Lampertheim ist, bleibt alles gut. Rückt das NEF aus, landet der RTW Biblis zur Wachenverlegung in Bürstadt.


    @ Dorsk
    Da viele Kollegen, das Angebot gar nicht nutzen (Tankstellen, Fast-Food-Buden etc.), wird nicht jedes Mal die fremde Wache betreten. Einige gehen auch aus Angst vor ungerechtfertigten Beschwerden nicht in organisationsfremde Wachen. Das entspringt aber bisher eher einer phobischen Vorstellung, denn bisher gab es keine (offiziellen) Beschwerden.