Hmmm....
Ich will nicht auf den DBRD einprügeln, aber:
Zitat(...)
Die Ausarbeitung der Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages
„Die Verabreichung von Opiaten durch Notfallsanitäter - Strafbarkeit nach dem
Betäubungsmittelgesetz –“ (WD 9 - 3000 - 028/21) stellt zudem klar, dass die aktuelle
Rechtslage eine rechtssichere Betäubungsmittelverabreichung durch Notfallsanitäter
nicht zulässt und sieht eine Notwendigkeit für eine ausdrückliche Klarstellung durch den
Gesetzgeber.(...)
Den Punkt hier verstehe ich gerade nicht. Hat nicht der DBRD in einem (extrem teuren) in Auftrag gegebenen Gutachten durch Prof. Fehn bestätigt bekommen, dass die BTM-Gabe gar kein Problem sei nach jetziger Gesetzeslage für NotSan? Oder habe ich das falsch im Kopf?
Nun nimmt er Bezug auf den wissenschaftlichen Dienst des Bundestages, welcher dies eben nicht so sieht und fordert eine Gesetzesänderung (was ich absolut unterstütze). Kann das jemand zufällig in einen zeitlichen Kontext einbauen? Ist das "Gutachten Fehn/DBRD" vor der "Ausarbeitung wiss. Dienst BT" gewesen und damit überholt? Ist der DBRD zu einer anderen Erkenntnis gelangt?