Ohne weiter zu recherchieren: BIEKRA und Haupt in Bielefeld. Beides keine kleinen Anbieter und beide fahren Notfallrettung im Auftrag des Trägers. Herzig (Falck) in Hamm, Hagelstein im HSK. AGN im Kreis Paderborn. Darüber hinaus wird es weitere geben, die ich nicht kenne.
Naja...hier wäre vielleicht eine Definition von "Groß" notwendig. Ich habe Rettungsdienst mal mit RTW (bzw. NAW und NEF) gleich gesetzt, nicht mit KTW oder ITW auch wenn die vllt. hier und da mal Primäreinsätze abgreifen. Meines Wissens nach gibt es da keinen mit mehr als 2 RTW.
Berufsfeuerwehren gibt es auch in großen kreisangehörigen Städten. Aber in puncto Rettungsdienst gibt es zwischen Berufsfeuerwehr und hauptamtlicher Feuerwehr keinen Unterschied.
Die Gesetzgebung gibt vor, daß Träger immer der Kreis ist. Mittlere kreisangehörige Städte KÖNNEN Träger rettungsdienstlichen Aufgaben sein, große kreisangehörige Städte SIND Träger Träger rettungsdienstlichen Aufgaben (NICHT Träger des RettungsDIENSTES). Demnach deckt sich Dein Empfinden mit der gültigen Rechtslage. Feuerwehren können in der Summe demnach kaum umfangreicher am Rettungsdienst beteiligt sein. Eine Stadt mit 20.000 Einwohner kann demnach mit ihrer städtischen Feuerwehr nicht einfach so nach eigenem Ermessen Rettungsdienst betreiben.
Das war mir soweit bekannt, aber trotzdem danke für die ausführlichere Erläuterung. Meines Wissens nach schließen sich Berufsfeuerwehr und Kreis aber aus, oder? Wo ibt es denn eine BF in einem Kreis?
Und mit der Einbindung der FW kann ja durchaus vermutet werden, dass man hier einer FW freie Hand lässt, sie als Experten ansieht und so den RD dort "untergliedert". Alles in allem glaub ich aber, dass wir gar nicht so weit auseinander sind mit unseren Ansichten.